Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 857: So gelingt die Abrechnung orientierender Testuntersuchungen wie dem Benton- oder Sceno-Test fehlerfrei und rechtssicher.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 857
Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen (z. B. Fragebogentest nach Eysenck, MPQ oder MPI, Raven-Test, Sceno-Test, Wartegg-Zeichentest, Haus-Baum-Mensch, mit Ausnahme des sogenannten Lüscher-Tests), insgesamt
Die Gebührenordnung für Ärzte fasst unter der GOÄ-Ziffer 857 eine Vielzahl orientierender Testverfahren zusammen. Diese Ziffer deckt sowohl die eigentliche Durchführung als auch die anschließende Auswertung der Tests ab. Die Abrechnung erfolgt unabhängig davon, ob es sich um standardisierte Fragebögen oder projektive Zeichenverfahren handelt.
Die Leistungslegende nennt beispielhaft verschiedene anerkannte Testverfahren für die Praxis. Wichtig ist, dass der sogenannte Lüscher-Test explizit von der Berechnung ausgeschlossen ist. Die Ziffer gilt für die gesamte Testbatterie einer Sitzung, was durch den Zusatz "insgesamt" verdeutlicht wird.
GOÄ 857 in der Praxis: Diagnostik und Verlaufskontrolle
In der täglichen Praxis dient die GOÄ 857 der schnellen und orientierenden psychodiagnostischen Erkenntnisgewinnung. Sie wird häufig eingesetzt, um erste Hinweise auf kognitive Defizite, Persönlichkeitsmerkmale oder emotionale Belastungen zu erhalten. Neben der Erstdiagnostik eignet sich das Verfahren hervorragend für die Evaluation des therapeutischen Prozesses im Verlauf einer Behandlung.
Die Bandbreite der anwendbaren Verfahren ist groß und reicht von einfachen Fragebogentests bis hin zu komplexeren Funktionstests. Dazu gehören beispielsweise der Raven-Matrizentest zur Intelligenzmessung oder der Benton-Test zur Prüfung der visuellen Merkfähigkeit. Auch einfache projektive Verfahren wie der Baum- oder Mann-Zeichen-Test fallen unter dieses Spektrum.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 857
Fallbeispiel 1: Verdacht auf kognitive Einschränkungen
Ein Patient stellt sich mit beginnenden Gedächtnisstörungen in der Praxis vor. Zur ersten Orientierung führt der Arzt den Benton-Test durch, um die visuelle Merkfähigkeit zu überprüfen. Nach der Auswertung erfolgt die Dokumentation der Testergebnisse. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 857 zum Regelsatz von 1,8.
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei depressiver Episode
Bei einer Patientin mit bekannter Depression soll der aktuelle Schweregrad der Erkrankung im Therapieverlauf evaluiert werden. Hierzu füllt die Patientin einen standardisierten Fragebogentest aus. Der Arzt wertet den Test aus und nutzt das Ergebnis für die weitere Therapieplanung. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 857.
Fallbeispiel 3: Projektive Diagnostik bei einem Kind
Zur Abklärung emotionaler Konflikte bei einem Kind kommt der spielerische Sceno-Test zum Einsatz. Da dieses projektive Verfahren einen erheblich höheren Zeitaufwand erfordert, wählt der Arzt einen erhöhten Steigerungsfaktor. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ 857 zum Höchstsatz (2,5-fach) unter Angabe der Begründung.
Häufige Fehler bei der GOÄ 857: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die mehrfache Ansetzung der Ziffer in einer Sitzung. Da die Leistungslegende das Wort "insgesamt" enthält, darf die GOÄ 857 je Sitzung nur einmal berechnet werden, selbst wenn mehrere verschiedene Tests nacheinander durchgeführt wurden. Ein weiterer Stolperstein betrifft die strikten Ausschlusskriterien der Gebührenordnung.
Achtung: Die GOÄ-Ziffer 857 darf nicht am selben Tag neben den neurologischen Testleistungen nach den Nummern 716 und 717 abgerechnet werden. Dies führt regelmäßig zu Beanstandungen durch die privaten Krankenversicherungen.
Zudem beanstanden Prüfstellen häufig Rechnungen, bei denen der Lüscher-Test fälschlicherweise über diese Ziffer abgerechnet wurde. Auch die Anwendung für rein außermedizinische Fragestellungen, wie etwa schulische Gutachten oder Berufsberatungen, ist kritisch. In solchen Fällen verweigern die privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen oft die Erstattung, da keine medizinische Notwendigkeit zur Krankenbehandlung vorliegt.
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Dokumentation der GOÄ 857: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss klar ersichtlich sein, welches spezifische Testverfahren angewendet wurde. Bloße Pauschaleinträge wie "Test durchgeführt" reichen bei einer Überprüfung durch den Medizinischen Dienst oder die PKV meist nicht aus.
Neben dem Namen des Tests sollten auch die Rohwerte und das Gesamtergebnis dokumentiert werden. Auch die therapeutische Konsequenz oder die Einordnung des Ergebnisses in das klinische Gesamtbild gehört in die Dokumentation. Dies belegt die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme zweifelsfrei.
Dokumentationsbeispiel: Durchführung des Benton-Tests zur orientierenden Prüfung des visuellen Gedächtnisses bei V. a. kognitive Defizite. Testergebnis: 6 korrekte Reproduktionen, 4 Fehler. Befund deutet auf leichte visuelle Merkfähigkeitsstörung hin. Besprechung und weiteres Procedere siehe Dekurs.
GOÄ 857: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ 857 im Gebührenrahmen für medizinisch-technische Leistungen liegt, beträgt der Regelhöchstsatz das 1,8-fache des Gebührensatzes. Ein Überschreiten dieses Schwellenwertes bis zum Höchstsatz von 2,5 ist bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder überdurchschnittlichem Zeitaufwand zulässig. Dies muss auf der Rechnung nachvollziehbar begründet werden.
Tipp: Die Steigerung auf den 2,5-fachen Satz bietet sich besonders bei aufwendigen projektiven Verfahren wie dem Sceno-Test oder dem Wartegg-Zeichentest an, da diese in der Durchführung und Auswertung deutlich mehr Zeit beanspruchen als einfache Fragebögen.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 857 lässt sich hervorragend mit anderen psychiatrischen und beratenden Leistungen kombinieren. Häufig erfolgt die Abrechnung zusammen mit der Ziffer 801 (Psychiatrische Anamnese) oder der Ziffer 804 (Psychotherapeutische Behandlung). Auch die Kombination mit einer eingehenden Beratung nach Ziffer 3 ist im klinischen Alltag üblich und zulässig, sofern die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Ziffer 857 in der neuen GOÄ
Die orientierende Testuntersuchung (Eysenck, MPI, Raven, Sceno, Wartegg u. ä.) wird in der neuen GOÄ nach Verfahrenstyp und Zeitaufwand differenziert. Entscheidend ist, ob es sich um einen Funktions-/Intelligenz-/Fragebogentest oder um ein Selbst- bzw. Fremdbeurteilungsverfahren handelt.
Funktions-, Intelligenz- oder Fragenbogentests (kein Selbst-/Fremdbeurteilungsverfahren)
- Unter 15 Minuten: 1400 „Durchführung von Testverfahren … Dauer unter 15 Minuten" — 6,57 €
- Ab 15 Minuten: 1401 „Durchführung von Testverfahren … je vollendete 15 Minuten" — 22,40 €, bis zu elfmal je Kalendertag; ggf. 1400 als Abschlussblock für Restzeit
Selbst- oder Fremdbeurteilungsverfahren
- 1402 „Anwendung, Anleitung und Auswertung von Selbst- oder Fremdbeurteilungsverfahren, je vollendete 10 Minuten" — 13,95 €, bis zu sechsmal je Kalendertag; das Verfahren ist in der Rechnung anzugeben
Einfache Fragebogentests können unter 15 Minuten dauern; aufwändigere Testverfahren (Raven, Sceno) liegen meist darüber. Der bisherige 2,3-fache Satz der Ziffer 857 betrug 12,17 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 857
Was hat nicht gestimmt?