GOÄ 856: Intelligenztests korrekt abrechnen & steigern

6 Min. Lesezeit
GOÄ 856
Anwendung und Auswertung standardisierter Intelligenz- und Entwicklungstests (Staffeltests oder HAWIE (K), IST/Amthauer, Bühler-Hetzer, Binet-Simon, Kramer) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt
Punktzahl 361  
Einfachsatz 21,04 € 1,0x
Regelhöchstsatz 37,87 € 1,8x
Höchstsatz 52,60 € 2,5x
Ausschlüsse

Die GOÄ-Ziffer 856 regelt die Abrechnung standardisierter Intelligenz- und Entwicklungstests. Erfahren Sie, wie Sie Fallstricke bei der Delegation vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 856

Anwendung und Auswertung standardisierter Intelligenz- und Entwicklungstests (Staffeltests oder HAWIE (K), IST/Amthauer, Bühler-Hetzer, Binet-Simon, Kramer) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt

Die GOÄ-Ziffer 856 beschreibt eine hochspezialisierte Leistung aus dem Bereich der Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie. Sie umfasst sowohl die praktische Anwendung als auch die anschließende Auswertung komplexer, standardisierter Testverfahren zur Bestimmung des kognitiven Entwicklungs- und Leistungsstandes. Die Ziffer ist mit 361 Punkten bewertet, was beim Regelsatz (1,8-fach) einem Honorar von 37,87 € entspricht.

Im Leistungstext werden beispielhaft etablierte Testverfahren wie der Hamburg-Wechsler-Intelligenztest für Erwachsene (HAWIE) oder für Kinder (HAWIK/HAWIE-K) genannt. Auch der Intelligenz-Struktur-Test (IST) nach Amthauer oder Entwicklungstests wie der Bühler-Hetzer-Test fallen unter diese Ziffer. Voraussetzung für die Abrechnung ist stets eine schriftliche Aufzeichnung der Testergebnisse und deren Interpretation.

GOÄ 856 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Die Anwendung der GOÄ 856 ist in der klinischen Praxis indiziert, wenn eine präzise Bestimmung der kognitiven Leistungsstruktur oder des Entwicklungsstandes medizinisch notwendig ist. Dies ist häufig bei Verdacht auf angeborene oder erworbene Intelligenzminderungen, Entwicklungsverzögerungen im Kindesalter oder nach schweren zerebralen Schädigungen der Fall. Auch im Rahmen einer umfassenden psychodiagnostischen Abklärung vor therapeutischen Weichenstellungen kommt die Ziffer zum Einsatz.

Da sich die kognitive Leistungsfähigkeit eines Menschen in der Regel nur über längere Zeiträume hinweg verändert, ist eine engmaschige Wiederholung desselben Tests meist nicht indiziert. Zur Absicherung oder Validierung eines Befundes kann es jedoch medizinisch sinnvoll sein, zwei im Ansatz unterschiedliche Testverfahren einzusetzen. Dies muss in der Dokumentation entsprechend begründet werden, um Rückfragen von Kostenträgern zu vermeiden.

Tipp: Einfache Orientierungstests oder Demenz-Screenings wie der MMST (Mini-Mental-Status-Test) oder der Uhrentest fallen nicht unter die GOÄ 856. Für diese weniger zeitaufwendigen Verfahren ist in der Regel die GOÄ-Ziffer 800 oder 855 heranzuziehen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 856

Fallbeispiel 1: Diagnostik bei Verdacht auf Entwicklungsverzögerung

Ein 8-jähriges Kind wird wegen schulischer Leistungsprobleme und dem Verdacht auf eine Entwicklungsverzögerung in der Praxis vorstellig. Der Arzt führt den standardisierten HAWIK-Test durch, wertet diesen aus und erstellt eine schriftliche Aufzeichnung. Neben der eingehenden Beratung der Eltern wird die GOÄ-Ziffer 856 im Einfachsatz oder gesteigerten Satz abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Kognitive Statuserhebung nach Schädel-Hirn-Trauma

Ein erwachsener Patient benötigt nach einem schweren Verkehrsunfall mit Schädel-Hirn-Trauma eine Überprüfung seiner kognitiven Leistungsfähigkeit. Zur Anwendung kommt der Intelligenz-Struktur-Test (IST) nach Amthauer. Der Arzt führt den Test persönlich durch, interpretiert die Ergebnisse und dokumentiert diese ausführlich. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 856.

Fallbeispiel 3: Differentialdiagnostik bei unklarem Leistungsabfall

Bei einem Jugendlichen zeigt sich ein plötzlicher, massiver Leistungsabfall in der Schule. Zum Ausschluss einer beginnenden psychiatrischen Erkrankung oder einer Intelligenzminderung erfolgt eine differenzierte Testung mittels Binet-Simon-Test. Die aufwendige Durchführung und die anschließende schriftliche Befunddokumentation rechtfertigen den Ansatz der GOÄ-Ziffer 856.

Häufige Fehler bei der GOÄ 856: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 856 betrifft die unzulässige Delegation der Testdurchführung. Komplexe Intelligenz- und Entwicklungstests erfordern spezielle psychodiagnostische Kenntnisse und die kontinuierliche Beobachtung des Patientenverhaltens während der Testung. Daher darf die Durchführung nicht an nicht-ärztliches Personal delegiert werden. Lediglich die rein schematische Auswertung der Testbögen kann an geschultes Personal übertragen werden, während die Interpretation der Ergebnisse zwingend dem Arzt obliegt.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die Missachtung von Ausschlussziffern. Die GOÄ-Ziffern 715 bis 718 (andere psychometrische Testverfahren) sind neben der GOÄ 856 explizit ausgeschlossen. Werden diese Ziffern am selben Behandlungstag nebeneinander abgerechnet, führt dies unweigerlich zu Kürzungen durch die Prüfstellen.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 856 setzt zwingend eine "schriftliche Aufzeichnung" voraus. Fehlt im Falle einer Prüfung der schriftliche Testbericht oder das detaillierte Auswertungsprotokoll in der Patientenakte, kann das Honorar rückwirkend gestrichen werden.

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 856: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte muss klar ersichtlich sein, welches standardisierte Testverfahren angewendet wurde. Zudem müssen die Rohwerte, die standardisierten Werte (z. B. IQ-Werte oder Prozentränge) sowie die medizinische Interpretation der Ergebnisse schriftlich festgehalten werden.

Auch das Verhalten des Patienten während der Testung, wie etwa Ermüdungserscheinungen oder Konzentrationsstörungen, sollte kurz dokumentiert werden. Dies stützt nicht nur die Diagnose, sondern liefert auch wertvolle Argumente für eine eventuelle Faktorerhöhung bei der Abrechnung.

Dokumentation: Durchführung des HAWIK-IV zur Abklärung einer kognitiven Teilleistungsstörung. Testdauer: 75 Minuten. Patient zeigte im Verlauf zunehmende Konzentrationsschwäche, kooperierte jedoch gut. Gesamtergebnis: IQ 92 (durchschnittlicher Bereich). Schriftlicher Befundbericht und Auswertungsprofil liegen der Akte bei.

GOÄ 856: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelsatz der GOÄ 856 liegt beim 1,8-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum 2,5-fachen Höchstsatz ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich und muss auf der Rechnung nachvollziehbar begründet werden. Typische Begründungen sind ein erhöhter Zeitaufwand aufgrund von ausgeprägten Konzentrationsstörungen, eine erschwerte Kommunikation (z. B. bei ausgeprägter Schwerhörigkeit oder Sprachbarrieren) oder die Notwendigkeit, den Test aufgrund von Pausen über einen längeren Zeitraum zu strecken.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 856 wird häufig im Rahmen einer umfassenden psychiatrischen oder neurologischen Diagnostik erbracht. Sinnvolle und erlaubte Kombinationen umfassen die GOÄ-Ziffer 800 (eingehende neurologische Untersuchung) oder die GOÄ-Ziffer 801 (psychiatrische Untersuchung). Auch die Abrechnung von Beratungsleistungen nach den Ziffern 1, 3 oder 4 ist neben der Testung möglich, sofern die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen und zeitlichen Vorgaben erfüllt sind.

Ziffer 856 in der neuen GOÄ

Standardisierte Intelligenz- und Entwicklungstests (HAWIE, IST/Amthauer, Bühler-Hetzer u. ä.) wurden bisher pauschal mit „insgesamt" abgerechnet. Die neue GOÄ ersetzt auch hier die Pauschalziffer durch ein zeitbasiertes Modell nach tatsächlicher Durchführungsdauer.

  • Bei Testdurchführung unter 15 Minuten: 1400 „Durchführung von Testverfahren … Dauer unter 15 Minuten" — 6,57 €
  • Bei Testdurchführung ab 15 Minuten: 1401 „Durchführung von Testverfahren … je vollendete 15 Minuten" — 22,40 €, bis zu elfmal je Kalendertag; dazu 1400 als optionaler Abschlussblock für verbleibende Zeit unter 15 Minuten

Das jeweilige Testverfahren sowie die Dauer sind in der Rechnung anzugeben. Standardisierte IQ-Tests erfordern in der Praxis fast immer mehr als 15 Minuten; der Kurzfall unter 15 Minuten wird die Ausnahme bleiben. Der bisherige 2,3-fache Satz der Ziffer 856 lag bei 37,87 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 856

Nein, die Durchführung komplexer Tests nach GOÄ 856 darf nicht vollständig delegiert werden. Da spezielle psychodiagnostische Kenntnisse und die Beobachtung des Testverhaltens erforderlich sind, muss der Arzt die Durchführung selbst übernehmen. Lediglich die rein schematische Auswertung der Testbögen kann an geschultes Personal übertragen werden.
Neben der GOÄ-Ziffer 856 dürfen die Leistungen nach den Nummern 715 bis 718 nicht berechnet werden. Diese Ausschlüsse betreffen andere psychiatrische und psychologische Testverfahren. Eine zeitgleiche Abrechnung dieser Ziffern führt in der Regel zur Beanstandung durch die privaten Krankenversicherungen.
Die GOÄ 856 ist in der Regel nicht in kurzen Zeitabständen wiederholbar, da sich der kognitive Leistungsstand meist erst nach längeren Zeiträumen verändert. Eine engmaschige Wiederholung ist medizinisch selten indiziert. Zur Validierung eines Ergebnisses kann es jedoch begründet sein, zwei unterschiedliche Testverfahren zeitnah anzuwenden.
Unter die GOÄ-Ziffer 856 fallen standardisierte Intelligenz- und Entwicklungstests wie der HAWIE, HAWIK, IST/Amthauer, Bühler-Hetzer oder Binet-Simon. Diese Tests müssen als Gesamtverfahren (Staffeltests) durchgeführt und ausgewertet werden. Einfachere Orientierungstests oder Demenz-Screenings fallen hingegen unter andere Ziffern wie die GOÄ 800 oder 855.
Eine Erhöhung des Steigerungssatzes über den Regelsatz von 1,8-fach hinaus lässt sich durch einen überdurchschnittlichen Zeitaufwand oder eine erschwerte Kooperation des Patienten begründen. Typische Gründe sind ausgeprägte Konzentrationsstörungen, eine starke cerebrale Verlangsamung oder die Notwendigkeit von Pausen während des Testverfahrens.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich