GOÄ 715: Entwicklungstest korrekt abrechnen & steigern

5 Min. Lesezeit
GOÄ 715
Prüfung der kindlichen Entwicklung bezüglich der Grobmotorik, der Feinmotorik, der Sprache und des sozialen Verhaltens nach standardisierten Skalen mit Dokumentation des entsprechenden Entwicklungsstandes
Punktzahl 220  
Einfachsatz 12,82 € 1,0x
Regelhöchstsatz 29,49 € 2,3x
Höchstsatz 44,87 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Prüfung der kindlichen Entwicklung nach GOÄ-Ziffer 715 ist ein wichtiges Instrument in der Pädiatrie. Erfahren Sie alles zu Fallstricken und Abrechnung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 715

Prüfung der kindlichen Entwicklung bezüglich der Grobmotorik, der Feinmotorik, der Sprache und des sozialen Verhaltens nach standardisierten Skalen mit Dokumentation des entsprechenden Entwicklungsstandes

Die GOÄ-Ziffer 715 beschreibt eine umfassende, strukturierte Diagnostik des kindlichen Entwicklungsstandes. Diese Leistung ist im Abschnitt F (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie) der Gebührenordnung verortet und mit 220 Punkten bewertet. Sie dient der frühzeitigen Identifikation von Entwicklungsdefiziten.

Um die Ziffer erfolgreich abzurechnen, müssen alle vier in der Leistungslegende genannten Bereiche zwingend untersucht werden. Dies umfasst die Grobmotorik, die Feinmotorik, die Sprachentwicklung sowie das Sozialverhalten des Kindes. Das Fehlen auch nur eines dieser Teilbereiche führt zum Ausschluss der Abrechnungsfähigkeit.

GOÄ 715 in der Praxis: Indikationen und korrekte Anwendung

Die Durchführung dieser standardisierten Entwicklungsprüfung ist insbesondere dann indiziert, wenn im Alltag oder bei Routineuntersuchungen erste Verdachtsmomente auf Entwicklungsverzögerungen auftreten. Typische Anwendungsbereiche liegen im Kleinkind- und Vorschulalter, also zwischen dem 2. und 6. Lebensjahr. In den ersten vier Lebensmonaten ist die Untersuchung medizinisch meist nicht sinnvoll.

Obwohl die Leistungslegende keine explizite Altersgrenze nennt, muss die medizinische Notwendigkeit im Einzelfall plausibel sein. Bei älteren Kindern kann die Untersuchung beispielsweise bei Verdacht auf umschriebene Entwicklungsstörungen oder vor der Einschulung notwendig werden. Die Abgrenzung zu reinen Früherkennungsuntersuchungen ist hierbei essenziell.

Tipp: Nutzen Sie für die Untersuchung etablierte Testverfahren wie die Denver-Skalen oder vergleichbare standardisierte Entwicklungstests, um die formalen Kriterien der Ziffer lückenlos zu erfüllen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 715

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Sprachentwicklungsverzögerung

Ein 3-jähriges Kind wird wegen einer auffälligen Verzögerung der Sprachentwicklung in der pädiatrischen Praxis vorgestellt. Der Arzt führt eine standardisierte Entwicklungsprüfung durch, die neben der Sprache auch die Motorik und das Sozialverhalten umfasst. Da alle vier Bereiche geprüft und dokumentiert wurden, ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 715 vollumfänglich gerechtfertigt.

Fallbeispiel 2: Abklärung vor der Einschulung

Bei einem 5-jährigen Kind bestehen Zweifel an der Schulfähigkeit, insbesondere im Bereich der Feinmotorik und des Sozialverhaltens. Der Pädiater setzt eine standardisierte Entwicklungsskala ein, um den genauen Entwicklungsstand zu erheben. Die erbrachten Leistungen werden unter der Ziffer 715 dokumentiert und abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle nach therapeutischer Intervention

Ein 4-jähriges Kind mit bekannter motorischer Entwicklungsverzögerung erhält seit sechs Monaten Ergotherapie. Zur Überprüfung des Therapieerfolgs erfolgt eine erneute standardisierte Überprüfung aller vier Entwicklungsbereiche. Diese Verlaufskontrolle begründet die erneute Abrechnung der GOÄ 715.

Häufige Fehler bei der GOÄ 715: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die zeitgleiche Abrechnung der GOÄ 715 neben einer Früherkennungsuntersuchung nach GOÄ-Ziffer 26 (z. B. U-Untersuchungen). Dieser Ausschluss ist in den allgemeinen Bestimmungen strikt geregelt. Fällt bei einer U-Untersuchung ein Defizit auf, darf die vertiefte Prüfung nach Nr. 715 erst an einem Folgetermin berechnet werden.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen und Beihilfestellen häufig die Nebeneinanderberechnung mit der GOÄ-Ziffer 8 (Ganzkörperstatus) oder neurologischen Ziffern wie der GOÄ-Ziffer 800. Diese Ausschlüsse sind zwingend zu beachten. Auch eine unvollständige Prüfung, bei der beispielsweise die Sprachentwicklung nicht explizit getestet wurde, führt bei Prüfungen zum Honorarverlust.

Achtung: Achten Sie penibel darauf, dass die Ziffern 8, 26, 800, 801, 856 und 1555 am selben Behandlungstag nicht mit der GOÄ 715 kombiniert werden, da dies zu automatischen Kürzungen führt.

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Dokumentation der GOÄ 715: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Schutzschild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die Ergebnisse aller vier untersuchten Bereiche (Grobmotorik, Feinmotorik, Sprache, Sozialverhalten) detailliert festgehalten werden. Die bloße Erwähnung des Testnamens reicht für eine prüfsichere Dokumentation meist nicht aus.

Es empfiehlt sich, die konkreten Testergebnisse oder Prozentränge der verwendeten standardisierten Skalen direkt in die Akte zu übernehmen. Auch auffällige Befunde oder ein unauffälliges Regelverhalten in den jeweiligen Teilbereichen müssen explizit aus der Dokumentation hervorgehen.

Dokumentation: Standardisierte Entwicklungsprüfung (Denver-Skala) durchgeführt. Grobmotorik: Altersgerecht (sicherer Einbeinstand). Feinmotorik: Leichte Defizite bei der Stifthaltung. Sprache: Wortschatz eingeschränkt, Dyslalie. Sozialverhalten: Kooperativ, altersgerechte Interaktion. Entwicklungsstand insgesamt leicht verzögert.

GOÄ 715: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erbringung der GOÄ 715 kann durch verschiedene Faktoren erschwert werden, was eine Faktorerhöhung über den 2,3-fachen Satz rechtfertigt. Typische Begründungen für eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz sind eine ausgeprägte Verhaltensauffälligkeit des Kindes, erhebliche Compliance-Probleme oder eine ausgeprägte Sinnesbehinderung, die die Testdurchführung massiv verzögert. Die Begründung muss patientenindividuell und zeitlich nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Erlaubt und häufig sinnvoll ist die Kombination der GOÄ 715 mit beratenden Leistungen. So kann die GOÄ-Ziffer 4 (Unterweisung der Bezugsperson) oder eine eingehende Beratung nach GOÄ-Ziffer 3 hinzugenommen werden, sofern die zeitlichen und inhaltlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Auch die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5 ist neben der Nr. 715 berechnungsfähig, um begleitende körperliche Beschwerden abzuklären.

Ziffer 715 in der neuen GOÄ

Wo heute eine einzige Ziffer steht, unterscheidet der Entwurf drei Konstellationen: Die Dokumentation entscheidet, ob eine Abrechnung möglich ist.

  • Bei neuropädiatrische Störung: 4004 „Erhebung des vollständigen Entwicklungsstatus eines Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit neuropädiatrischen Störungen (z.B. Störungen im Bereich der Koordination, Visuomotorik, der kognitiven Wahrnehmungsfähigkeit), unter Berücksichtigung entwicklungsneurologischer, psychologischer und sozialer Aspekte, auch nach standardisierten Verfahren, ggf. auch unter Hinzuziehung weiterer nichtärztlicher Berufsgruppen" (71,41 €), je Erhebung
  • Bei Patient ab 6 Jahren: 4006 „Prüfung der funktionellen Entwicklung bei einem Patienten bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (z.B. Sprechvermögen, Sprachverständnis, Sozialalter) nach standardisierten Methoden mit Dokumentation des entsprechenden Entwicklungsstandes, je Untersuchungsgang" (19,17 €), je Untersuchungsgang
  • Bei Patient ab 6 Jahren: 4007 „Prüfung der funktionellen Entwicklung bei einem Patienten bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (z.B. Sprechvermögen, Sprachverständnis, Sozialalter) nach standardisierten Methoden mit Dokumentation des entsprechenden Entwicklungsstandes, je Untersuchungsgang" (17,04 €), je Untersuchungsgang
  • Bei Patient ab 6 Jahren: kein eigenständiger Nachfolger im Entwurf

Die Spanne reicht von 17,04 € bis 71,41 €; heute liegt der 2,3-fache Satz bei 29,49 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 715

Nein, die GOÄ-Ziffer 715 ist neben der Früherkennungsuntersuchung nach Nr. 26 explizit ausgeschlossen. Wenn im Rahmen einer U-Untersuchung Entwicklungsdefizite auffallen, muss eine vertiefte Prüfung an einem separaten Termin erfolgen, um die Ziffer 715 berechnen zu können.
Für die Erfüllung der GOÄ 715 müssen anerkannte, standardisierte Skalen wie beispielsweise die Denver-Skalen eingesetzt werden. Wichtig ist, dass alle vier geforderten Entwicklungsbereiche (Grobmotorik, Feinmotorik, Sprache und Sozialverhalten) systematisch geprüft und dokumentiert werden.
Die Leistungslegende der GOÄ 715 sieht keine starre Altersgrenze vor. Die medizinische Notwendigkeit ergibt sich aus dem Einzelfall, wobei die Untersuchung typischerweise im Kleinkindalter (2. und 3. Lebensjahr) sowie im Vorschulalter (4. bis 6. Lebensjahr) indiziert ist.
Neben der GOÄ 715 dürfen die Ziffern 8 (Ganzkörperstatus), 26 (Früherkennungsuntersuchung) sowie die neurologisch-psychiatrischen Ziffern 800, 801, 856 und 1555 nicht am selben Tag abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse sind zwingend zu beachten, um Honorarkürzungen zu vermeiden.
Bei einem ungewöhnlich hohen Zeitaufwand, beispielsweise durch mangelnde Kooperation des Kindes oder ausgeprägte Entwicklungsstörungen, kann die Ziffer über den 2,3-fachen Satz gesteigert werden. Dies erfordert eine patientenindividuelle und nachvollziehbare Begründung auf der Erschwernis auf der Liquidation.
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