Die GOÄ-Ziffer 714 umfasst die neurokinesiologische Diagnostik nach Vojta. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Altersgrenzen und der Kombination mit Nr. 26.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 714
Neurokinesiologische Diagnostik nach Vojta (Lagereflexe) sowie Prüfung des zerebellaren Gleichgewichtes und der Statomotorik
Die Leistung nach Nr. 714 beinhaltet die systematische Untersuchung der kinesiologischen Entwicklung eines Kindes unter Einbeziehung der Lagereaktionen. Diese neurokinesiologische Diagnostik dient der frühzeitigen Erkennung von zentralen Koordinationsstörungen im Säuglingsalter. Durch die gezielte Reizung bestimmter Körperzonen in definierten Ausgangslagen werden automatische Haltungs- und Stellreaktionen provoziert.
Im diagnostischen Vorgehen nach Vojta werden standardisiert sieben spezifische Vojta-Lagereaktionen untersucht. Dazu gehören die Vojta-Reaktion, der Traktionsversuch, der Kopfabhangversuch nach Peiper-Isbert sowie der Kopfabhangversuch nach Collis. Ergänzt wird das Spektrum durch den Horizontalabhangversuch nach Collis, die Landau-Reaktion und den Axillarhängeversuch.
GOÄ 714 in der Praxis: Indikation und Altersgrenzen bei Säuglingen
Die Durchführung der neurokinesiologischen Diagnostik ist ein hochspezialisiertes Verfahren, das in der Praxis engen Altersgrenzen unterliegt. Im Regelfall beschränkt sich die Anwendung auf das Säuglingsalter, also auf das erste Lebensjahr des Kindes. In dieser Phase ist das Nervensystem noch besonders plastisch, weshalb eine frühzeitige Diagnose von Entwicklungsstörungen therapierelevant ist.
Im Kleinkindesalter, also nach dem vollendeten ersten Lebensjahr, ist die Untersuchung der Lagereflexe nur noch in Ausnahmefällen indiziert. Hier dient sie primär der Verlaufskontrolle bei bereits bekannten, pathologischen Entwicklungen. Eine routinemäßige Anwendung bei älteren Kindern ist medizinisch nicht begründbar und wird von Kostenträgern abgelehnt.
Achtung: Bei Kindern, die das erste Lebensjahr vollendet haben, muss die medizinische Notwendigkeit einer Verlaufskontrolle bei pathologischer Entwicklung explizit in der Dokumentation und auf der Liquidation begründet werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 714
Fallbeispiel 1: Verdacht auf zentrale Koordinationsstörung
Ein 3 Monate alter Säugling wird mit einer auffälligen Asymmetrie der Körperhaltung in der Praxis vorgestellt. Zur Abklärung einer vermuteten zentralen Koordinationsstörung führt der Arzt die sieben Vojta-Lagereaktionen durch. Die Untersuchung zeigt pathologische Abweichungen im Traktionsversuch und beim Axillarhängeversuch. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 714 zum Regelsatz neben der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5.
Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei motorischer Entwicklungsverzögerung
Ein 14 Monate altes Kleinkind mit einer bereits diagnostizierten motorischen Entwicklungsverzögerung stellt sich zur Wiedervorstellung vor. Um den therapeutischen Fortschritt zu beurteilen, erfolgt eine gezielte Verlaufskontrolle der Statomotorik mittels ausgewählter Lagereflexe. Da das Kind das erste Lebensjahr bereits vollendet hat, wird die GOÄ-Ziffer 714 mit einer entsprechenden Begründung (z. B. "Verlaufskontrolle bei bekannter statomotorischer Retardierung") liquidiert.
Fallbeispiel 3: Auffälligkeit im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung
Im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung U4 (GOÄ-Ziffer 26) fällt ein Säugling durch eine unzureichende Kopfkontrolle auf. Aufgrund dieses konkreten Krankheitsverdachts schließt der Arzt direkt eine weiterführende Diagnostik nach GOÄ-Ziffer 714 an. Beide Leistungen, die GOÄ-Ziffer 26 und die GOÄ-Ziffer 714, sind in dieser Konstellation nebeneinander berechnungsfähig, da die neurokinesiologische Untersuchung über den Rahmen der Standard-U-Untersuchung hinausgeht.
Häufige Fehler bei der GOÄ 714: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die schematische Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffer 714 mit der Früherkennungsuntersuchung nach Nr. 26 ohne dokumentierten Krankheitsverdacht. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen fordern in solchen Fällen oft den Nachweis, dass eine über die normale Vorsorge hinausgehende medizinische Notwendigkeit vorlag. Ohne eine entsprechende Dokumentation von Auffälligkeiten wird die Erstattung der Ziffer 714 regelmäßig verweigert.
Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die schlafmedizinische Diagnostik. Nach einer Empfehlung der Bundesärztekammer kann die kontinuierliche Registrierung der Körperlage mittels Lagesensoren über mindestens sechs Stunden im Rahmen einer Polysomnographie analog nach GOÄ-Ziffer 714 berechnet werden. Hierbei muss unbedingt auf die korrekte Kennzeichnung als analoge Anwendung geachtet werden, um Beanstandungen zu vermeiden.
Tipp: Nutzen Sie bei der analogen Abrechnung im Schlaflabor exakt den von der Bundesärztekammer empfohlenen Text: "Kontinuierliche Registrierung der Körperlage mittels Lagesensoren über mindestens sechs Stunden Dauer, analog Nr. 714 GOÄ".
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Dokumentation der GOÄ 714: Praxisbewährte Hinweise
Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose und vollständige Dokumentation der Untersuchungsergebnisse unerlässlich. In der Patientenakte sollten alle sieben durchgeführten Vojta-Lagereaktionen namentlich genannt und deren jeweiliges Ergebnis (z. B. symmetrisch, asymmetrisch, blockiert) festgehalten werden. Auch die Beurteilung des zerebellaren Gleichgewichtes und der Statomotorik muss aus den Aufzeichnungen hervorgehen.
Fehlen Angaben zu den einzelnen Reaktionen, riskieren Praxen bei einer Rechnungsprüfung Honorarkürzungen. Ein standardisiertes Dokumentationsschema in der Praxissoftware erleichtert die Erfassung der Vojta-Reaktionen erheblich und sichert den Vergütungsanspruch ab.
Dokumentation: Neurokinesiologische Diagnostik nach Vojta durchgeführt. Geprüft wurden: Vojta-Reaktion, Traktionsversuch, Kopfabhangversuch nach Peiper-Isbert, Kopfabhangversuch nach Collis, Horizontalabhangversuch nach Collis, Landau-Reaktion, Axillarhängeversuch. Befund: Symmetrische Reaktionen, altersentsprechende Statomotorik ohne Hinweise auf zentrale Koordinationsstörung.
GOÄ 714: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Steigerungssatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei der GOÄ-Ziffer 714 bei erhöhtem Aufwand möglich. Typische Begründungen für eine Steigerung sind eine ausgeprägte Unruhe oder Abwehrhaltung des Säuglings, die die Untersuchung erheblich erschwert und verzögert. Auch eine besonders zeitaufwendige Anleitung und Beratung der Eltern während der Durchführung der Lagereflexe kann eine Steigerung rechtfertigen.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ-Ziffer 714 lässt sich hervorragend mit anderen diagnostischen Leistungen kombinieren. So ist die Nebeneinanderberechnung mit den Ziffern 5 bis 8 (symptombezogene und eingehende Untersuchungen) ausdrücklich zulässig. Auch die Kombination mit der neurologischen Untersuchung nach Nr. 800 ist möglich, sofern neben der neurokinesiologischen Diagnostik eine eigenständige, umfassende neurologische Statuserhebung stattgefunden hat.
Ziffer 714 in der neuen GOÄ
Wenn die Neurokinesiologische Diagnostik nach Vojta (Lagereflexe) sowie Prüfung des zerebellaren Gleichgewichtes und der Statomotorik mit vollständiger Dokumentation durchgeführt wird, gilt künftig Nummer 4001 (Neurokinesiologische Diagnostik nach Vojta (Lagereflexe) sowie Prüfung des zerebellären Gleichgewichtes und der Statomotorik, …) — Festpreis 23,05 €, heute beim 2,3-fachen Satz: 24,13 €. Abgerechnet wird je Untersuchung.
Ist die vollständige Durchführung nicht dokumentiert, sieht der Entwurf keine eigenständige Abrechnungsziffer vor.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 714
Was hat nicht gestimmt?