GOÄ 714: Neurokinesiologische Diagnostik richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 714
Neurokinesiologische Diagnostik nach Vojta (Lagereflexe) sowie Prüfung des zerebellaren Gleichgewichtes und der Statomotorik
Punktzahl 180  
Einfachsatz 10,49 € 1,0x
Regelhöchstsatz 24,13 € 2,3x
Höchstsatz 36,72 € 3,5x

Die GOÄ-Ziffer 714 umfasst die neurokinesiologische Diagnostik nach Vojta. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Altersgrenzen und der Kombination mit Nr. 26.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 714

Neurokinesiologische Diagnostik nach Vojta (Lagereflexe) sowie Prüfung des zerebellaren Gleichgewichtes und der Statomotorik

Die Leistung nach Nr. 714 beinhaltet die systematische Untersuchung der kinesiologischen Entwicklung eines Kindes unter Einbeziehung der Lagereaktionen. Diese neurokinesiologische Diagnostik dient der frühzeitigen Erkennung von zentralen Koordinationsstörungen im Säuglingsalter. Durch die gezielte Reizung bestimmter Körperzonen in definierten Ausgangslagen werden automatische Haltungs- und Stellreaktionen provoziert.

Im diagnostischen Vorgehen nach Vojta werden standardisiert sieben spezifische Vojta-Lagereaktionen untersucht. Dazu gehören die Vojta-Reaktion, der Traktionsversuch, der Kopfabhangversuch nach Peiper-Isbert sowie der Kopfabhangversuch nach Collis. Ergänzt wird das Spektrum durch den Horizontalabhangversuch nach Collis, die Landau-Reaktion und den Axillarhängeversuch.

GOÄ 714 in der Praxis: Indikation und Altersgrenzen bei Säuglingen

Die Durchführung der neurokinesiologischen Diagnostik ist ein hochspezialisiertes Verfahren, das in der Praxis engen Altersgrenzen unterliegt. Im Regelfall beschränkt sich die Anwendung auf das Säuglingsalter, also auf das erste Lebensjahr des Kindes. In dieser Phase ist das Nervensystem noch besonders plastisch, weshalb eine frühzeitige Diagnose von Entwicklungsstörungen therapierelevant ist.

Im Kleinkindesalter, also nach dem vollendeten ersten Lebensjahr, ist die Untersuchung der Lagereflexe nur noch in Ausnahmefällen indiziert. Hier dient sie primär der Verlaufskontrolle bei bereits bekannten, pathologischen Entwicklungen. Eine routinemäßige Anwendung bei älteren Kindern ist medizinisch nicht begründbar und wird von Kostenträgern abgelehnt.

Achtung: Bei Kindern, die das erste Lebensjahr vollendet haben, muss die medizinische Notwendigkeit einer Verlaufskontrolle bei pathologischer Entwicklung explizit in der Dokumentation und auf der Liquidation begründet werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 714

Fallbeispiel 1: Verdacht auf zentrale Koordinationsstörung

Ein 3 Monate alter Säugling wird mit einer auffälligen Asymmetrie der Körperhaltung in der Praxis vorgestellt. Zur Abklärung einer vermuteten zentralen Koordinationsstörung führt der Arzt die sieben Vojta-Lagereaktionen durch. Die Untersuchung zeigt pathologische Abweichungen im Traktionsversuch und beim Axillarhängeversuch. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 714 zum Regelsatz neben der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei motorischer Entwicklungsverzögerung

Ein 14 Monate altes Kleinkind mit einer bereits diagnostizierten motorischen Entwicklungsverzögerung stellt sich zur Wiedervorstellung vor. Um den therapeutischen Fortschritt zu beurteilen, erfolgt eine gezielte Verlaufskontrolle der Statomotorik mittels ausgewählter Lagereflexe. Da das Kind das erste Lebensjahr bereits vollendet hat, wird die GOÄ-Ziffer 714 mit einer entsprechenden Begründung (z. B. "Verlaufskontrolle bei bekannter statomotorischer Retardierung") liquidiert.

Fallbeispiel 3: Auffälligkeit im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung

Im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung U4 (GOÄ-Ziffer 26) fällt ein Säugling durch eine unzureichende Kopfkontrolle auf. Aufgrund dieses konkreten Krankheitsverdachts schließt der Arzt direkt eine weiterführende Diagnostik nach GOÄ-Ziffer 714 an. Beide Leistungen, die GOÄ-Ziffer 26 und die GOÄ-Ziffer 714, sind in dieser Konstellation nebeneinander berechnungsfähig, da die neurokinesiologische Untersuchung über den Rahmen der Standard-U-Untersuchung hinausgeht.

Häufige Fehler bei der GOÄ 714: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die schematische Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffer 714 mit der Früherkennungsuntersuchung nach Nr. 26 ohne dokumentierten Krankheitsverdacht. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen fordern in solchen Fällen oft den Nachweis, dass eine über die normale Vorsorge hinausgehende medizinische Notwendigkeit vorlag. Ohne eine entsprechende Dokumentation von Auffälligkeiten wird die Erstattung der Ziffer 714 regelmäßig verweigert.

Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft die schlafmedizinische Diagnostik. Nach einer Empfehlung der Bundesärztekammer kann die kontinuierliche Registrierung der Körperlage mittels Lagesensoren über mindestens sechs Stunden im Rahmen einer Polysomnographie analog nach GOÄ-Ziffer 714 berechnet werden. Hierbei muss unbedingt auf die korrekte Kennzeichnung als analoge Anwendung geachtet werden, um Beanstandungen zu vermeiden.

Tipp: Nutzen Sie bei der analogen Abrechnung im Schlaflabor exakt den von der Bundesärztekammer empfohlenen Text: "Kontinuierliche Registrierung der Körperlage mittels Lagesensoren über mindestens sechs Stunden Dauer, analog Nr. 714 GOÄ".

GOÄ-Updates per E-Mail

Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Dokumentation der GOÄ 714: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose und vollständige Dokumentation der Untersuchungsergebnisse unerlässlich. In der Patientenakte sollten alle sieben durchgeführten Vojta-Lagereaktionen namentlich genannt und deren jeweiliges Ergebnis (z. B. symmetrisch, asymmetrisch, blockiert) festgehalten werden. Auch die Beurteilung des zerebellaren Gleichgewichtes und der Statomotorik muss aus den Aufzeichnungen hervorgehen.

Fehlen Angaben zu den einzelnen Reaktionen, riskieren Praxen bei einer Rechnungsprüfung Honorarkürzungen. Ein standardisiertes Dokumentationsschema in der Praxissoftware erleichtert die Erfassung der Vojta-Reaktionen erheblich und sichert den Vergütungsanspruch ab.

Dokumentation: Neurokinesiologische Diagnostik nach Vojta durchgeführt. Geprüft wurden: Vojta-Reaktion, Traktionsversuch, Kopfabhangversuch nach Peiper-Isbert, Kopfabhangversuch nach Collis, Horizontalabhangversuch nach Collis, Landau-Reaktion, Axillarhängeversuch. Befund: Symmetrische Reaktionen, altersentsprechende Statomotorik ohne Hinweise auf zentrale Koordinationsstörung.

GOÄ 714: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungssatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei der GOÄ-Ziffer 714 bei erhöhtem Aufwand möglich. Typische Begründungen für eine Steigerung sind eine ausgeprägte Unruhe oder Abwehrhaltung des Säuglings, die die Untersuchung erheblich erschwert und verzögert. Auch eine besonders zeitaufwendige Anleitung und Beratung der Eltern während der Durchführung der Lagereflexe kann eine Steigerung rechtfertigen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ-Ziffer 714 lässt sich hervorragend mit anderen diagnostischen Leistungen kombinieren. So ist die Nebeneinanderberechnung mit den Ziffern 5 bis 8 (symptombezogene und eingehende Untersuchungen) ausdrücklich zulässig. Auch die Kombination mit der neurologischen Untersuchung nach Nr. 800 ist möglich, sofern neben der neurokinesiologischen Diagnostik eine eigenständige, umfassende neurologische Statuserhebung stattgefunden hat.

Ziffer 714 in der neuen GOÄ

Wenn die Neurokinesiologische Diagnostik nach Vojta (Lagereflexe) sowie Prüfung des zerebellaren Gleichgewichtes und der Statomotorik mit vollständiger Dokumentation durchgeführt wird, gilt künftig Nummer 4001 (Neurokinesiologische Diagnostik nach Vojta (Lagereflexe) sowie Prüfung des zerebellären Gleichgewichtes und der Statomotorik, …) — Festpreis 23,05 €, heute beim 2,3-fachen Satz: 24,13 €. Abgerechnet wird je Untersuchung.

Ist die vollständige Durchführung nicht dokumentiert, sieht der Entwurf keine eigenständige Abrechnungsziffer vor.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 714

Ja, die Abrechnung neben der Nr. 26 ist grundsätzlich zulässig. Dies setzt jedoch voraus, dass sich im Rahmen der Früherkennung ein konkreter Krankheitsverdacht ergeben hat oder unabhängig davon eine gezielte Diagnostik erforderlich war. Die medizinische Notwendigkeit muss in der Dokumentation nachvollziehbar begründet sein.
Die neurokinesiologische Diagnostik nach Vojta beschränkt sich im Regelfall auf das Säuglingsalter, also das erste Lebensjahr. Jenseits des ersten Lebensjahres ist die Abrechnung nur im Rahmen von Verlaufskontrollen bei bereits bekannten pathologischen Entwicklungen indiziert. In diesen Fällen sollte eine entsprechende Begründung auf der Rechnung angegeben werden.
Die Leistung umfasst die Prüfung der kinesiologischen Entwicklung und der sieben klassischen Lagereaktionen nach Vojta. Dazu gehören die Vojta-Reaktion, der Traktionsversuch, die Kopfabhangversuche nach Peiper-Isbert und Collis, der Horizontalabhangversuch nach Collis, die Landau-Reaktion sowie der Axillarhängeversuch. Zusätzlich wird das zerebellare Gleichgewicht und die Statomotorik beurteilt.
Ja, die GOÄ 714 kann laut Empfehlung der Bundesärztekammer analog für die kontinuierliche Registrierung der Körperlage mittels Lagesensoren verwendet werden. Voraussetzung hierfür ist eine Aufzeichnungsdauer von mindestens sechs Stunden im Rahmen einer Polygraphie oder Polysomnographie. Diese analoge Anwendung muss auf der Rechnung entsprechend gekennzeichnet werden.
Eine Nebeneinanderberechnung ist möglich, wenn neben der neurokinesiologischen Diagnostik eine eigenständige, eingehende neurologische Untersuchung stattgefunden hat. Der auf die Ziffer 714 entfallende Anteil darf dabei nicht in die Bewertung der Nr. 800 einfließen. Beide Leistungen müssen separat dokumentiert und medizinisch begründet sein.
War dieser Artikel hilfreich?

Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

Nächster Schritt

Dranbleiben oder direkt loslegen

GOÄ-Updates erhalten

Neue Artikel, Abrechnungstipps und GOÄ-Änderungen, kostenlos und jederzeit abbestellbar.

Kein Spam. Nur relevante Inhalte zur GOÄ-Abrechnung.

Doctario kennenlernen

In 30 Minuten zeigen wir Ihnen, wie Doctario Ihre privatärztliche Abrechnung automatisiert, persönlich und unverbindlich.

  • Automatische GOÄ-Erkennung
  • Transparente Abrechnung
  • Persönlicher Support
Erstgespräch buchen
30 Minuten Kostenlos Unverbindlich