GOÄ 808: Psychotherapie-Antrag rechtssicher abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 808
Einleitung oder Verlängerung der tiefenpsychologisch fundierten oder der analytischen Psychotherapie – einschließlich Antrag auf Feststellung der Leistungspflicht im Rahmen des Gutachterverfahrens, gegebenenfalls einschließlich Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten
Punktzahl 400  
Einfachsatz 23,31 € 1,0x
Regelhöchstsatz 53,61 € 2,3x
Höchstsatz 81,58 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 808 für Psychotherapie-Berichte birgt Fallstricke. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie Fehler vermeiden und Honorarverluste verhindern.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 808

Einleitung oder Verlängerung der tiefenpsychologisch fundierten oder der analytischen Psychotherapie – einschließlich Antrag auf Feststellung der Leistungspflicht im Rahmen des Gutachterverfahrens, gegebenenfalls einschließlich Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten

Die GOÄ-Ziffer 808 bildet die Übertragung des im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) etablierten Antrags- und Gutachterverfahrens auf die Privatliquidation ab. Viele private Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen verlangen analog zur GKV eine vorherige Genehmigung von Psychotherapiekontingenten. Diese Ziffer deckt den erheblichen administrativen und fachlichen Aufwand ab, der mit der Erstellung des dafür notwendigen Berichts an den Gutachter verbunden ist.

Der Leistungsinhalt umfasst neben der eigentlichen Berichterstellung auch die optionale Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten. Obwohl diese Besprechung historisch auf das alte Delegationsmodell zurückgeht, ist sie in der Praxis oft ein wichtiger Bestandteil der interdisziplinären Abstimmung. Sie ist jedoch für die erfolgreiche Abrechnung der Ziffer nicht zwingend obligatorisch.

GOÄ 808 in der Praxis: Gutachterverfahren und Berichterstellung

Die Abrechnung der GOÄ 808 setzt zwingend voraus, dass ein formelles Gutachterverfahren stattfindet. Dies ist insbesondere bei Beihilfepatienten und bestimmten Tarifen privater Krankenversicherungen der Fall. Der zu erstellende Bericht ist äußerst umfangreich und umfasst in der Regel drei bis vier Seiten.

Inhaltlich muss der Bericht eine detaillierte Darstellung der Symptomatik, die Auswertung der Lebensgeschichte sowie den psychischen und somatischen Befund enthalten. Darüber hinaus sind ein schlüssiges Störungsmodell, die Behandlungsplanung, die Prognose und die Therapieziele präzise zu formulieren. Bei Verlängerungsanträgen verschiebt sich der Fokus auf die Darstellung des bisherigen Behandlungsverlaufs und eventuelle Anpassungen des Störungsmodells.

Achtung: Da die Verhaltenstherapie bei der historischen Erstellung der GOÄ-Ziffer 808 nicht berücksichtigt wurde, darf diese Ziffer bei verhaltenstherapeutischen Berichten nur im Wege der Analogabrechnung herangezogen werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 808

Fallbeispiel 1: Erstantrag auf tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Ein Privatpatient mit einer schweren depressiven Episode benötigt eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie. Die private Krankenversicherung fordert vorab eine Stellungnahme im Rahmen des Gutachterverfahrens an. Der behandelnde Arzt erstellt einen vierseitigen Bericht inklusive Anamnese, Befund und Behandlungsplan. Die Abrechnung erfolgt korrekt mit der GOÄ-Ziffer 808 zum Regelsatz (2,3-fach).

Fallbeispiel 2: Verlängerungsantrag bei analytischer Psychotherapie

Nach Ausschöpfung des Erstkontingents ist eine Verlängerung der analytischen Psychotherapie medizinisch notwendig. Der Arzt verfasst einen ausführlichen Verlängerungsbericht für den Gutachter der Beihiflestelle, in dem er den bisherigen Therapieverlauf und die Modifikation des Störungsmodells darstellt. Auch hier wird die GOÄ-Ziffer 808 erfolgreich in Rechnung gestellt.

Fallbeispiel 3: Erstantrag auf Verhaltenstherapie (Analogabrechnung)

Für einen Patienten soll eine Verhaltenstherapie im Gutachterverfahren beantragt werden. Da die Verhaltenstherapie nicht im offiziellen Leistungstext der GOÄ 808 enthalten ist, rechnet der Therapeut die Leistung analog ab. Auf der Rechnung wird dies als GOÄ 808 analog deklariert, um den zeitaufwendigen Bericht für die Verhaltenstherapie korrekt zu liquidieren.

Häufige Fehler bei der GOÄ 808: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die Abrechnung der GOÄ 808, obwohl kein formelles Gutachterverfahren gefordert oder durchgeführt wurde. Wenn lediglich ein einfacher Befundbericht oder eine kurze Stellungnahme ohne Gutachterbeteiligung erstellt wird, ist die Ziffer 808 nicht berechenbar. In solchen Fällen müssen Ärzte auf die GOÄ-Ziffern 80 oder 85 ausweichen.

Zudem kommt es regelmäßig zu Konflikten mit den Ausschlussziffern. Die GOÄ 808 darf am selben Behandlungstag nicht neben den Ziffern 1, 3, 22, 30, 34 sowie der Ziffer 865 abgerechnet werden. Insbesondere die Abgrenzung zur GOÄ 865 (Briefliche Mitteilung oder Gutachten) ist wichtig: Während die Ziffer 865 eher exploratorischen Charakter hat, beinhaltet die Ziffer 808 eine umfassende, strukturierte Fallkonzeption für das Gutachterverfahren.

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Dokumentation der GOÄ 808: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und detaillierte Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen. Da die Erstellung des Berichts einen enormen Zeitaufwand bedeutet, sollte die Kopie des eingereichten Berichts stets als integraler Bestandteil der Patientenakte archiviert werden. Aus der Dokumentation muss zweifelsfrei hervorgehen, dass alle geforderten Kriterien des Gutachterverfahrens erfüllt wurden.

Es empfiehlt sich, das Datum der Antragstellung, den Empfänger (Gutachter/Versicherung) sowie den genauen Umfang des Berichts zu vermerken. Sollte eine Besprechung mit einem nichtärztlichen Therapeuten stattgefunden haben, gehört auch deren Inhalt kurz dokumentiert.

Dokumentation: Ausführlicher Bericht zur Einleitung einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie für den Gutachter der Beihilfe erstellt (Umfang: 4 Seiten). Inhalt: Anamnese, somatischer Befund, psychodynamischer Konflikt, Behandlungsplan und Prognose. Kopie in der Akte hinterlegt.

GOÄ 808: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Angesichts des hohen zeitlichen Aufwands für die Erstellung eines mehrseitigen Berichts ist die GOÄ-Ziffer 808 mit einem Einfachsatz von 23,31 € deutlich unterbewertet. Eine Faktorerhöhung über den Regelsatz (2,3-fach) hinaus bis zum Höchstsatz (3,5-fach) ist daher in der Praxis häufig medizinisch und zeitlich begründbar. Als Begründung eignen sich eine besonders komplexe biografische Anamnese, das Vorliegen ausgeprägter psychiatrischer Komorbiditäten oder ein ungewöhnlich hoher Abstimmungsbedarf.

Typische Ziffernkombinationen

Da die GOÄ 808 strenge Abrechnungsausschlüsse aufweist, ist bei der Kombination mit anderen Ziffern Vorsicht geboten. Erlaubt ist beispielsweise die Abrechnung von psychotherapeutischen Einzelsitzungen nach den Ziffern 861 oder 863 an anderen Tagen des Behandlungszyklus. Eine zeitgleiche Abrechnung von diagnostischen Leistungen wie der GOÄ 801 (Eingehende psychiatrische Untersuchung) ist an unterschiedlichen Tagen problemlos möglich, am selben Tag jedoch aufgrund der allgemeinen Ausschlüsse genau zu prüfen.

Tipp: Nutzen Sie bei der Rechnungsstellung detaillierte, patientenbezogene Begründungen für Schwellenwertüberschreitungen. Pauschale Formulierungen wie "erhöhter Zeitaufwand" reichen oft nicht aus, um eine Erhöhung auf den 3,5-fachen Satz gegenüber der Versicherung durchzusetzen.

Ziffer 808 in der neuen GOÄ

Wo heute eine einzige Ziffer steht, unterscheidet der Entwurf zwei Konstellationen:

  • Bei Dauer mindestens 50 Minuten: 4433 „Schriftlicher, ausführlicher Bericht zur Einleitung oder Fortführung sowie zur Überprüfung der Leistungspflicht einer Psychotherapie, Dauer unter 50 Minuten" (34,96 €), einmal
  • Bei Dauer mindestens 50 Minuten: 4434 „Schriftlicher, ausführlicher Bericht zur Einleitung oder Fortführung sowie zur Überprüfung der Leistungspflicht einer Psychotherapie, Dauer unter 50 Minuten" (110,72 €), je vollendete 50 Minuten, je Berichterstellung bis zu dreimal

Die Spanne reicht von 34,96 € bis 110,72 €; heute liegt der 2,3-fache Satz bei 53,61 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 808

Die GOÄ-Ziffer 808 wird für die Einleitung oder Verlängerung einer tiefenpsychologisch fundierten oder analytischen Psychotherapie berechnet. Voraussetzung ist, dass der Antrag im Rahmen eines formellen Gutachterverfahrens gestellt wird.
Ja, allerdings ist die Verhaltenstherapie nicht explizit in der Leistungslegende genannt. In diesem Fall muss die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 808 analog erfolgen.
Neben der GOÄ-Ziffer 808 dürfen die Ziffern 1, 3, 22, 30, 34 sowie die Ziffer 865 am selben Behandlungstag nicht berechnet werden. Dies liegt an inhaltlichen Überschneidungen der Leistungen.
Findet kein formelles Gutachterverfahren statt, ist die GOÄ 808 nicht berechenbar. Stattdessen können je nach Aufwand und Inhalt des Berichts die Ziffern 80 oder 85 herangezogen werden.
Ein Überschreiten des Regelsatzes kann durch einen außergewöhnlich hohen Zeitaufwand begründet werden. Typische Gründe sind eine extrem komplexe Anamnese, ausgeprägte Multimorbidität oder ein besonders umfangreicher Berichtsentwurf.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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