GOÄ 829: Sensible Elektroneurographie richtig abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 829
Sensible Elektroneurographie mit Oberflächenelektroden – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung der Rheobase und der Chronaxie –
Punktzahl 160  
Einfachsatz 9,33 € 1,0x
Regelhöchstsatz 21,46 € 2,3x
Höchstsatz 32,66 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der sensiblen Elektroneurographie nach GOÄ 829 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Analogbewertungen, Steigerungen und Ausschlüssen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 829

Sensible Elektroneurographie mit Oberflächenelektroden – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung der Rheobase und der Chronaxie –

Die GOÄ-Ziffer 829 beschreibt die sensible Elektroneurographie unter Verwendung von Oberflächenelektroden. Diese diagnostische Methode dient der präzisen Bestimmung der sensiblen Nervenleitgeschwindigkeit (NLG). Durch kurze elektrische Impulse wird die Reizweiterleitung peripherer Nerven gemessen, die Signale von der Peripherie zum Zentralnervensystem transportieren.

Obwohl die Bestimmung der Rheobase und Chronaxie in der Leistungslegende aufgeführt ist, besitzt diese Methode in der modernen klinischen Praxis kaum noch Relevanz. Die Ziffer ist historisch bedingt im Abschnitt G (Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie) verortet und bildet eine wesentliche Säule der neurophysiologischen Basisdiagnostik.

GOÄ 829 in der Praxis: Indikationen und korrekte Anwendung

Die Durchführung einer sensiblen Elektroneurographie ist bei einer Vielzahl von neurologischen Fragestellungen indiziert. Typische klinische Szenarien umfassen den Verdacht auf Kompressionssyndrome wie das Karpaltunnelsyndrom (KTS) oder das Ulnarisrinnen-Syndrom. Auch bei der Diagnostik von diffusen Schädigungen des peripheren Nervensystems, beispielsweise im Rahmen einer diabetischen Polyneuropathie, kommt die Ziffer regelmäßig zur Anwendung.

Ein besonderer Anwendungsfall ist die Messung von Hirnstammreflexen wie dem Blinkreflex (Orbicularis-oculi-Reflex). Erfolgt diese Untersuchung mit Oberflächenelektroden, ist sie ebenfalls der GOÄ-Ziffer 829 zuzuordnen. Für die motorische Neurographie existiert eine Sonderregelung: Wird diese ohne anschließende Elektromyographie durchgeführt, erfolgt die Abrechnung analog über die Ziffer 829.

Tipp: Wenn in einer Sitzung sowohl eine sensible als auch eine reine motorische Neurographie (ohne EMG) durchgeführt werden, kann die GOÄ 829 einmal im Original und einmal als Analogziffer nebeneinander abgerechnet werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 829

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Karpaltunnelsyndrom (KTS)

Ein Patient stellt sich mit nächtlichen Parästhesien der Hand vor. Zur Diagnosesicherung erfolgt die Messung der sensiblen Nervenleitgeschwindigkeit des Nervus medianus mittels Oberflächenelektroden. Da es sich um eine gezielte sensible Messung an einem Nerven handelt, erfolgt die Abrechnung einfach über die GOÄ-Ziffer 829 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Abklärung einer Polyneuropathie

Bei einem Patienten mit bekanntem Diabetes mellitus besteht der Verdacht auf eine distal-symmetrische sensorische Polyneuropathie. Der Arzt führt eine sensible Elektroneurographie an beiden Nervi surales durch. Obwohl zwei Nerven untersucht wurden, darf die GOÄ-Ziffer 829 gemäß den Bestimmungen nur einmal für den gesamten Arzt-Patienten-Kontakt abgerechnet werden.

Fallbeispiel 3: Kombinierte Neurographie ohne EMG

Zur Abklärung einer Ulnarisneuropathie am Ellenbogen wird sowohl die sensible als auch die motorische Nervenleitgeschwindigkeit des Nervus ulnaris bestimmt, ohne dass eine Elektromyographie (EMG) stattfindet. Abgerechnet wird die sensible Messung mit der regulären GOÄ-Ziffer 829. Die motorische Messung wird als Analogziffer 829A daneben angesetzt, was eine vollständige Honorierung der erbrachten Leistungen sichert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 829: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 829 ist die mehrfache Ansetzung innerhalb derselben Sitzung. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen Rechnungen konsequent, wenn die Ziffer pro untersuchtem Nerv mehrfach liquidiert wird. Die Leistungslegende erlaubt die Berechnung explizit nur einmal pro Sitzung, unabhängig von der Anzahl der gemessenen Nervenbahnen.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Verwechslung der Elektrodenart. Wird die sensible Elektroneurographie mit Nadelelektroden statt Oberflächenelektroden durchgeführt, verliert die GOÄ 829 ihre Gültigkeit. In diesem Fall muss zwingend die GOÄ-Ziffer 840 herangezogen werden, um Honorarverluste oder Beanstandungen zu vermeiden.

Achtung: Die GOÄ-Ziffer 829 ist nicht neben den Ziffern 838, 839 und 840 sowie der Ziffer 1409 berechnungsfähig. Diese harten Ausschlusskriterien müssen bereits bei der Erstellung der Abrechnungskette im Praxisverwaltungssystem hinterlegt sein.

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Dokumentation der GOÄ 829: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die Indikation, die konkret untersuchten Nerven sowie die verwendeten Oberflächenelektroden zweifelsfrei dokumentiert sein. Auch die ermittelten Messwerte sollten übersichtlich festgehalten werden.

Zu den relevanten Messparametern gehören die distale Latenz, die Amplitude des sensiblen Nervenaktionspotenzials (SNAP) sowie die errechnete Nervenleitgeschwindigkeit in Metern pro Sekunde. Ein strukturierter Befundbericht erleichtert im Zweifelsfall die Argumentation gegenüber Kostenträgern erheblich.

Dokumentationsbeispiel: Sensible Elektroneurographie des N. ulnaris links mittels Oberflächenelektroden bei V.a. Sulcus-ulnaris-Syndrom. Distale Latenz: 2,8 ms, SNAP-Amplitude: 12 µV, sensible NLG im Ellenbogenbereich vermindert auf 38 m/s. Befund spricht für fokale demyelinisierende Schädigung.

GOÄ 829: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei erschwerten Untersuchungsbedingungen kann der Schwellenwert von 2,3 bis zum 3,5-fachen Steigerungssatz angehoben werden. Typische Begründungen für eine Faktorsteigerung sind ausgeprägte Weichteilödeme oder eine starke Adipositas, welche die Signalableitung erheblich erschweren. Auch eine mangelnde Kooperationsfähigkeit des Patienten, beispielsweise bei ausgeprägtem Tremor oder kognitiven Einschränkungen, rechtfertigt den erhöhten Aufwand.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die sensible Elektroneurographie im Rahmen einer umfassenden neurologischen Abklärung durchgeführt. Zulässig ist die Kombination mit der neurologischen Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 800 sowie vorbereitenden Beratungen nach den Ziffern 1 oder 3. Nicht zulässig ist hingegen die gleichzeitige Abrechnung von elektromyographischen Untersuchungen nach den Ziffern 838 bis 840, da diese die sensible Neurographie bereits konsumieren.

Ziffer 829 in der neuen GOÄ

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Die sensible Elektroneurographie mit Oberflächenelektroden wird in der neuen GOÄ inhaltlich erweitert und strukturell aufgeteilt: Periphere Nerven und Hirnstammreflexe erhalten jeweils eine eigene Ziffer.

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  • 4324 „Sensible Elektroneurographie mit Oberflächen- oder Nadelelektroden, antidrom und/oder orthodrom, je Nerv, ein- oder beidseitig" (47,71 €) — die untersuchten Nerven sind in der Rechnung anzugeben; bis zu dreimal je Sitzung; nicht neben 8378. Die neue Ziffer umfasst jetzt auch Nadelelektroden und erlaubt bis zu drei Nerven je Sitzung — bisher war die 829 nur einmal je Arzt-Patienten-Kontakt berechnungsfähig.
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  • 4331 „Hirnstammreflexuntersuchung (Blink-, Masseter- oder Long-Loop-Reflex), ein- oder beidseitig, je Untersuchung" (72,36 €) — nicht neben 8378. Hirnstammreflexe, die bisher nach der 829 abgerechnet wurden, haben in der neuen GOÄ eine eigenständige Position.
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Heute bringt die 829 beim 2,3-fachen Satz 21,46 €. Die neue 4324 liegt mit 47,71 € je Nerv deutlich darüber — beim typischen Drei-Nerv-Profil kommen bis zu 143,13 € zusammen. Die Nervenangabe in der Rechnung ist Pflicht.

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Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 829

Die GOÄ-Ziffer 829 darf pro Arzt-Patienten-Kontakt unabhängig von der Anzahl der untersuchten Nerven oder Extremitäten nur einmal berechnet werden. Eine mehrfache Abrechnung in einer Sitzung ist nicht zulässig.
Ja, wenn keine Elektromyographie erfolgt, wird die motorische Neurographie analog nach GOÄ 829 berechnet. Diese Analogziffer kann dann gegebenenfalls neben der sensiblen Neurographie nach GOÄ 829 angesetzt werden.
Die Leistungslegende der GOÄ 829 schreibt zwingend die Verwendung von Oberflächenelektroden vor. Bei der Verwendung von Nadelelektroden muss stattdessen die GOÄ-Ziffer 840 herangezogen werden.
Die GOÄ 829 darf nicht neben den Ziffern 838 bis 840 (Elektromyographie und andere neurographische Untersuchungen) sowie der Ziffer 1409 abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse sind strikt einzuhalten.
Ein erhöhter Steigerungsfaktor bis zum 3,5-fachen Satz kann durch schwierige Ableitungsbedingungen wie ausgeprägte Ödeme, starke Adipositas oder mangelnde Kooperation des Patienten begründet werden. Auch ein ungewöhnlich hoher Zeitaufwand rechtfertigt die Steigerung.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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