Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 840 (Sensible Elektroneurographie mit Nadelelektroden). Erfahren Sie alles zu Kombinationen, Steigerung und Fehlern.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 840
Sensible Elektroneurographie mit Nadelelektroden – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung der Rheobase und der Chronaxie –
Die GOÄ-Ziffer 840 beschreibt die sensible Elektroneurographie unter der expliziten Verwendung von Nadelelektroden. Diese diagnostische Methode dient der präzisen Bestimmung der sensiblen Nervenleitgeschwindigkeit (sNLG). Im Leistungsumfang ist die optionale Bestimmung der Rheobase sowie der Chronaxie bereits vollständig abgegolten.
Im Vergleich zur Messung mit Oberflächenelektroden ermöglicht der Einsatz von Nadelelektroden eine deutlich differenziertere Signalableitung. Dies ist besonders bei tief liegenden Nerven oder bei stark veränderten anatomischen Verhältnissen von medizinischer Relevanz. Die Ziffer ist im Abschnitt G der Gebührenordnung für Ärzte verortet und stellt eine neurologische Kernleistung dar.
GOÄ 840 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Der klinische Einsatz der GOÄ-Ziffer 840 ist immer dann gerechtfertigt, wenn eine präzise neurophysiologische Diagnostik erforderlich ist, die mit Oberflächenelektroden nicht verlässlich durchgeführt werden kann. Typische Indikationsgebiete umfassen den Verdacht auf eine periphere Neuropathie, traumatische Nervenläsionen oder fortgeschrittene Kompressionssyndrome. Auch bei stark adipösen Patienten kann der Einsatz von Nadelelektroden medizinisch notwendig sein, um überhaupt messbare Potenziale abzuleiten.
Die Abgrenzung zur GOÄ-Ziffer 829 ist essenziell. Während die GOÄ 829 die sensible Elektroneurographie mittels Oberflächenelektroden honoriert, fordert die GOÄ 840 zwingend den Einsatz von invasiven Nadelelektroden. Der höhere technische und zeitliche Aufwand rechtfertigt die signifikant höhere Bewertung von 700 Punkten im Vergleich zu den 350 Punkten der GOÄ 829.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 840
Fallbeispiel 1: Verdacht auf Karpaltunnelsyndrom bei ausgeprägtem Ödem
Ein Patient stellt sich mit therapieresistenten Parästhesien der Hand vor. Aufgrund eines ausgeprägten Weichteilödems liefert die Oberflächen-Elektroneurographie keine verwertbaren Amplituden. Es erfolgt die sensible Elektroneurographie des Nervus medianus mittels Nadelelektroden.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 840 zum Regelsatz. Die medizinische Notwendigkeit des Nadeleinsatzes wird in der Dokumentation über das ausgeprägte Ödem schlüssig begründet.
Fallbeispiel 2: Diagnostik einer distal-symmetrischen Polyneuropathie
Bei einem Patienten mit bekanntem Diabetes mellitus besteht der Verdacht auf eine beginnende Polyneuropathie. Zur Diagnostik wird eine sensible Elektroneurographie des Nervus suralis an beiden unteren Extremitäten durchgeführt.
Da zwei getrennte Nervenbahnen untersucht wurden, ist die zweifache Abrechnung der GOÄ-Ziffer 840 zulässig. Auf der Liquidation müssen die Seitenangaben (rechts und links) zwingend aufgeführt werden.
Fallbeispiel 3: Kombinierte Radikulopathie-Abklärung
Zur Abklärung einer lumbalen Radikulopathie wird eine elektromyographische Untersuchung des Musculus tibialis anterior mit einer sensiblen Elektroneurographie des Nervus peroneus superficialis kombiniert.
In diesem Fall erfolgt die Abrechnung über die Kombination aus GOÄ-Ziffer 838 (Elektromyographie) und GOÄ-Ziffer 840. Diese Kombination führt zu einer vom Verordnungsgeber vorgesehenen Gesamtbewertung von 1250 Punkten.
Häufige Fehler bei der GOÄ 840: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von GOÄ 840 und GOÄ 829 für denselben Nervenabschnitt. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen diese Rechnungen konsequent. Die Wahl der Methode muss sich nach der medizinischen Notwendigkeit richten und darf nicht zur künstlichen Honoraroptimierung genutzt werden.
Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung von Oberflächen- und Nadelelektroden am identischen Nervensegment ist ausgeschlossen. Nur bei der Untersuchung unterschiedlicher Nerven dürfen beide Ziffern nebeneinander aufgeführt werden.
Zudem beanstanden Prüfer häufig das Fehlen konkreter anatomischer Angaben bei Mehrfachabrechnungen. Wird die Ziffer 840 mehrfach am selben Tag liquidiert, muss aus der Rechnung zweifelsfrei hervorgehen, welche unterschiedlichen Nerven oder Extremitäten untersucht wurden. Pauschale Mengenangaben ohne anatomischen Bezug führen fast immer zu Rückfragen und Zahlungsverzögerungen.
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Dokumentation der GOÄ 840: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Schutzschild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen neben der klaren Indikationsstellung auch die technischen Details der Untersuchung festgehalten werden. Dazu gehören der exakte Name des untersuchten Nervs, die Lokalisation der Nadelelektroden sowie die gemessenen Parameter wie Latenzzeit, Amplitude und die berechnete sensible Nervenleitgeschwindigkeit.
Dokumentation: Sensible Elektroneurographie des N. ulnaris links mittels Nadelelektroden bei V.a. Sulcus-ulnaris-Syndrom. Ableitung stabil, sNLG: 48 m/s, Amplitude vermindert. Indikation für Nadelableitung: Adipositas permagna mit unzureichender Oberflächenableitung.
Zusätzlich sollte der Befundbericht eine kurze Epikrise enthalten, die den klinischen Nutzen der Untersuchung darlegt. Diese strukturierte Erfassung erleichtert nicht nur die interne Qualitätssicherung, sondern dient auch als rechtssicherer Nachweis im Falle eines Abrechnungsstreits mit privaten Kostenträgern.
Tipp: Nutzen Sie in Ihrer Praxissoftware standardisierte Textbausteine für die Neurographie-Dokumentation, um alle abrechnungsrelevanten Parameter fehlerfrei und zeitsparend zu erfassen.
GOÄ 840: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Überschreitung des Schwellenwertes von 2,3 bis hin zum Höchstsatz von 3,5 ist bei der GOÄ-Ziffer 840 unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Typische Begründungen für eine Steigerung sind ein extrem hoher Zeitaufwand durch mangelnde Kooperationsfähigkeit des Patienten, ausgeprägte Tremor-Symptomatik oder schwierige anatomische Verhältnisse, beispielsweise nach schweren Traumata oder Operationen im Untersuchungsgebiet. Die Begründung muss stets patientenindividuell und medizinisch nachvollziehbar formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ-Ziffer 840 wird im klinischen Alltag selten isoliert erbracht. Häufig erfolgt die Kombination mit der motorischen Elektroneurographie nach GOÄ 839 oder der Elektromyographie nach GOÄ 838. Bei der gemeinsamen Erbringung mit der GOÄ 838 ergibt sich eine kumulierte Bewertung von 1250 Punkten, während die Kombination mit der GOÄ 839 eine Gesamtpunktzahl von 1400 Punkten generiert. Diese Kombinationen sind vom Verordnungsgeber explizit vorgesehen und stellen eine sachgerechte Abbildung komplexer neurologischer Diagnostik dar.
Ziffer 840 in der neuen GOÄ
Die sensible Elektroneurographie mit Nadelelektroden geht in der neuen GOÄ in der neuen Nummer 4324 auf: „Sensible Elektroneurographie mit Oberflächen- oder Nadelelektroden, antidrom und/oder orthodrom, je Nerv, ein- oder beidseitig" (47,71 €).
\nZwei wesentliche Strukturänderungen: Erstens umfasst 4324 jetzt beide Elektrodentypen — Nadelelektroden der alten 840 und Oberflächenelektroden der alten 829 werden in einer Ziffer zusammengeführt. Zweitens ist 4324 bis zu dreimal je Sitzung berechnungsfähig, während die alte 840 pauschal einmal je Sitzung unabhängig von der Nervenzahl galt. Die untersuchten Nerven sind in der Rechnung anzugeben. Nicht neben 8378.
\nHeute bringt die 840 beim 2,3-fachen Satz 93,84 €. Bei drei untersuchten Nerven nach 4324 ergeben sich 3 × 47,71 € = 143,13 €.
\nStand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 840
Was hat nicht gestimmt?