Leitfaden zur rechtssicheren Abrechnung der vegetativen Funktionsdiagnostik nach GOÄ-Ziffer 831. Details zu Indikationen, Kombinationen und Fallstricken.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 831
Vegetative Funktionsdiagnostik – auch unter Anwendung pharmakologischer Testmethoden (z. B. Minor) einschließlich Wärmeanwendung und/oder Injektionen
Die Gebührenordnungsziffer 831 beschreibt eine spezifische neurologische Untersuchung zur Überprüfung des vegetativen Nervensystems. Diese Leistung umfasst die Durchführung und Auswertung von Tests, die die Funktion des sympathischen oder parasympathischen Nervensystems beurteilen. Häufige Anwendung findet hierbei die Schweißsekretionsdiagnostik.
Im Leistungsumfang sind alle notwendigen physikalischen Begleitmaßnahmen wie eine Wärmeanwendung oder die Applikation von Testsubstanzen mittels Injektionen bereits abgegolten. Eine gesonderte Abrechnung dieser Hilfsleistungen ist neben der Ziffer 831 ausgeschlossen.
GOÄ 831 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung
Die vegetative Funktionsdiagnostik kommt vor allem bei Verdacht auf autonome Neuropathien zum Einsatz. Typische klinische Szenarien umfassen die Abklärung von Schweißsekretionsstörungen, wie sie bei Diabetes mellitus oder dem Parkinson-Syndrom auftreten können. Auch die Abklärung von unklaren vasomotorischen Störungen begründet den Einsatz dieser Ziffer.
Ein klassisches Verfahren im Rahmen dieser Ziffer ist der Ninhydrin-Schweißtest zur Prüfung der Schweißsekretion an Händen und Füßen. Ebenso fällt der Minor-Test (Jod-Stärke-Test) unter dieses Leistungsspektrum, um lokale Störungen der Schweißbildung präzise zu kartieren.
Tipp: Die Ziffer 831 ist nicht auf den Schweißtest beschränkt. Auch andere standardisierte Tests zur Beurteilung der vegetativen Reagibilität können hierunter fallen, sofern sie nicht spezifischer in anderen Abschnitten der GOÄ geregelt sind.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 831
Fallbeispiel 1: Diagnostik bei diabetischer Neuropathie
Ein Patient mit bekanntem Diabetes mellitus klagt über brennende Schmerzen und verändertes Schwitzen an den Füßen. Zum Ausschluss einer autonomen Neuropathie führt der Arzt einen Ninhydrin-Schweißtest durch. Die Durchführung und Auswertung werden dokumentiert. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 831 zum Regelsatz (2,3-fach).
Fallbeispiel 2: Minor-Test bei fokaler Hyperhidrose
Eine Patientin stellt sich mit ausgeprägtem axillären Schwitzen vor. Zur exakten Lokalisation der hyperaktiven Areale vor einer geplanten Therapie erfolgt ein Minor-Test unter Anwendung einer Jod-Stärke-Lösung. Die Auswertung der Verfärbung wird dokumentiert. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 831.
Fallbeispiel 3: Vegetative Testung mit pharmakologischer Provokation
Bei Verdacht auf eine komplexe vegetative Regulationsstörung erfolgt eine Testung unter Anwendung einer pharmakologischen Substanz mittels subkutaner Injektion. Die anschließende Überwachung der vegetativen Reaktion wird dokumentiert. Da die Injektion integraler Bestandteil der Ziffer 831 ist, wird nur die Ziffer 831 berechnet, gegebenenfalls mit erhöhtem Steigerungsfaktor bei hohem Überwachungsaufwand.
Häufige Fehler bei der GOÄ 831: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Hilfsleistungen. Da die Leistungsbeschreibung explizit Wärmeanwendungen und Injektionen einschließt, dürfen Ziffern wie die GOÄ 252 (Injektion) oder physikalische Therapieziffern für denselben Arbeitsschritt nicht zusätzlich liquidiert werden.
Zudem muss eine klare Abgrenzung zur Mukoviszidosediagnostik erfolgen. Der Schweißtest mittels Iontophorese zur Bestimmung des Chloridgehalts ist nach GOÄ-Ziffer 752 zu berechnen und darf nicht fälschlicherweise unter der Ziffer 831 deklariert werden. Private Krankenversicherungen prüfen diese Abgrenzung sehr genau.
Achtung: Die bloße Durchführung einer orthostatischen Prüfung (z. B. Schellong-Test) rechtfertigt die Ziffer 831 meist nicht, wenn diese bereits durch einfachere Ziffern oder die symptombezogene Untersuchung abgegolten ist. Es ist auf eine präzise Indikationsstellung zu achten.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 831: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. In der Patientenakte müssen die klinische Fragestellung, die angewandte Testmethode (z. B. Minor-Test) sowie die konkreten Testergebnisse detailliert festgehalten werden. Auch die verwendeten Substanzen oder physikalischen Reize sind zu protokollieren.
Bei der Anwendung pharmakologischer Testmethoden sollten zudem die Vitalparameter vor und nach der Substanzgabe dokumentiert werden. Dies belegt nicht nur die medizinische Sorgfalt, sondern liefert auch die Argumente für eine eventuelle Faktorerhöhung bei erhöhtem Zeitaufwand.
Dokumentationsbeispiel: Verdacht auf distale autonome Neuropathie bei Diabetes mellitus. Durchführung des Ninhydrin-Schweißtests an beiden Fußsohlen. Einwirkzeit 15 Min. Ergebnis: Deutlich verminderte Schweißsekretion plantar beidseits im Vergleich zur Norm. Keine Komplikationen.
GOÄ 831: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Ein Überschreiten des Schwellenwertes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) ist bei der Ziffer 831 gut begründbar, wenn die Durchführung der vegetativen Funktionsdiagnostik durch unvorhergesehene Kreislaufreaktionen des Patienten oder eine verzögerte Schweißsekretion einen erheblichen Zeitaufwand erforderte. Auch eine erschwerte Testdurchführung bei ausgeprägten motorischen Unruhen kann als Begründung dienen.
Typische Ziffernkombinationen
Die Ziffer 831 wird häufig mit neurologischen Basisziffern kombiniert. Zulässig ist die Nebeneinanderberechnung mit der GOÄ-Ziffer 800 (eingehende neurologische Untersuchung) oder der GOÄ-Ziffer 801. Nicht kombiniert werden darf sie am selben Tag mit anderen spezifischen Schweißtests, die denselben diagnostischen Zweck verfolgen, sofern diese nicht medizinisch unabhängig voneinander indiziert sind.
Ziffer 831 in der neuen GOÄ
Die vegetative Funktionsdiagnostik — einschließlich pharmakologischer Testmethoden (z. B. Minor), Wärmeanwendung und Injektionen — wird zur neuen Nummer 4305 (30,54 €), die inhaltlich denselben Leistungsumfang abbildet.
Zu beachten sind zwei Einschränkungen: 4305 ist neben 4300, 4301, 4302 und 4304 nicht berechnungsfähig — wird in derselben Sitzung also eine neurologische Untersuchung nach diesen Ziffern erbracht, entfällt die vegetative Funktionsdiagnostik als Zusatzposition. Außerdem ist 4305 im Behandlungsfall auf zweimal begrenzt.
Heute bringt die 831 beim 2,3-fachen Satz 10,72 €; die neue 4305 liegt mit 30,54 € fast dreimal so hoch.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 831
Was hat nicht gestimmt?