GOÄ 832: Elektroakupunktur korrekt abrechnen – Praxis-Tipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ 832
Befunderhebung am Nervensystem durch Faradisation und/oder Galvanisation
Punktzahl 158  
Einfachsatz 9,21 € 1,0x
Regelhöchstsatz 21,18 € 2,3x
Höchstsatz 32,23 € 3,5x

Wie Sie die GOÄ-Ziffer 832 rechtssicher für die Elektroakupunktur nach Voll (EAV) analog abrechnen und typische Honorarverluste vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 832

Befunderhebung am Nervensystem durch Faradisation und/oder Galvanisation

Die Gebührenordnungsposition GOÄ 832 ist im Abschnitt G (Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie) angesiedelt. Sie bewertet eine elektrodiagnostische Untersuchung des Nervensystems mit einer Punktzahl von 158 Punkten. In der modernen Neurologie gilt die klassische Faradisation und Galvanisation zur reinen Befunderhebung heute als obsolete Leistung.

Historisch diente diese Ziffer vor der dritten Änderungsverordnung der GOÄ im Jahr 1988 häufig als Analogziffer für die Messung der Nervenleitgeschwindigkeit. Trotz des medizinischen Wandels behält die Ziffer durch die Möglichkeit der analogen Bewertung modernerer Verfahren eine hohe praktische Relevanz in der privatärztlichen Abrechnung.

GOÄ 832 in der Praxis: Analoge Anwendung bei Elektroakupunktur nach Voll

Das primäre Einsatzgebiet der GOÄ-Ziffer 832 in der heutigen Praxis liegt in der analogen Abrechnung der Elektroakupunktur nach Voll (EAV). Gemäß Paragraph 6 Absatz 2 GOÄ kann diese Ziffer für die EAV herangezogen werden, da es sich um eine selbstständige ärztliche Leistung handelt, die nicht in das Gebührenverzeichnis aufgenommen wurde. Die Abrechnung als Analogleistung ist rechtlich zulässig, obwohl die EAV wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt ist.

Wichtig ist die strikte Abgrenzung zur klassischen Akupunktur. Das bloße Aufsuchen von Akupunkturpunkten im Rahmen einer traditionellen Nadelakupunktur darf nicht über die GOÄ 832 abgerechnet werden. Diese vorbereitende Maßnahme ist bereits mit den Gebühren für die klassische Akupunkturbehandlung nach den Ziffern 269 oder 269a abgegolten.

Tipp: Bei der analogen Abrechnung der Elektroakupunktur nach Voll sollte auf der Rechnung die Kennzeichnung analog sowie die konkrete Leistungsbezeichnung Elektroakupunktur nach Voll (EAV) angegeben werden, um Rückfragen der Erstattungsstellen zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 832

Fallbeispiel 1: EAV bei chronischem Erschöpfungssyndrom

Ein Patient stellt sich mit unklarem chronischen Erschöpfungssyndrom vor. Zur ganzheitlichen Diagnostik erfolgt eine systematische Messung des Hautwiderstands an den Meridianpunkten mittels Elektroakupunktur nach Voll. Die Abrechnung erfolgt analog über die GOÄ-Ziffer 832 (Befunderhebung am Nervensystem durch Faradisation und/oder Galvanisation, analog: Elektroakupunktur nach Voll). Zusätzlich können beratende Leistungen wie die GOÄ-Ziffer 3 herangezogen werden.

Fallbeispiel 2: EAV zur Unverträglichkeitsdiagnostik

Bei einer Patientin mit Verdacht auf multiple Nahrungsmittelunverträglichkeiten wird eine bioenergetische Austestung mittels EAV durchgeführt. Die Messung der elektrischen Leitfähigkeit an spezifischen Endpunkten der Meridiane wird mit der Ziffer 832 (analog) liquidiert. Da der zeitliche Aufwand durch die Vielzahl der Testsubstanzen überdurchschnittlich hoch ist, wird ein erhöhter Steigerungssatz von 2,8 mit entsprechender Begründung gewählt.

Fallbeispiel 3: Ausschluss der Ziffer 832 bei klassischer Akupunktur

Ein Patient erhält wegen chronischer Lendenwirbelsäulenschmerzen eine klassische Körperakupunktur. Vor dem Setzen der Nadeln sucht der Arzt die Punkte mit einem elektrischen Punktsuchgerät auf. Eine zusätzliche Abrechnung der GOÄ 832 ist in diesem Fall nicht zulässig. Das Aufsuchen der Punkte ist integraler Bestandteil der Akupunkturleistung nach GOÄ 269 und darf nicht separat in Rechnung gestellt werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 832: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die Verwechslung von Diagnostik und Therapie. Die GOÄ-Ziffer 832 ist eine reine diagnostische Leistung zur Befunderhebung. Wird eine therapeutische Elektrostimulation von Muskeln (beispielsweise bei schlaffen Lähmungen) durchgeführt, ist diese zwingend nach der GOÄ-Ziffer 555 (Therapeutische Elektrostimulation) abzurechnen.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen ist die wissenschaftliche Anerkennung der EAV. Versicherer versuchen gelegentlich, die Erstattung mit dem Argument der fehlenden wissenschaftlichen Evidenz zu verweigern. Nach ständiger Rechtsprechung ist die medizinische Notwendigkeit im Einzelfall entscheidend, und die analoge Abrechnung nach Paragraph 6 Absatz 2 GOÄ ist formal korrekt, solange eine eigenständige Leistung vorliegt.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 832 neben den Akupunkturziffern 269 oder 269a für dieselbe Sitzung führt regelmäßig zu Beanstandungen und Honorarkürzungen, da das Auffinden der Punkte eine unselbstständige Teilleistung der Akupunktur darstellt.

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Dokumentation der GOÄ 832: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen und Rückfragen der Kostenträger. In der Patientenakte müssen die Indikation für die EAV, die untersuchten Messpunkte (Meridiane) sowie die gemessenen Leitwerte dokumentiert werden. Auch die therapeutische Konsequenz, die sich aus der Befunderhebung ergibt, sollte kurz skizziert werden.

Für die Abrechnungsbegründung bei Schwellenwertüberschreitungen ist es ratsam, die konkreten Besonderheiten des Falls (z. B. eine besonders hohe Anzahl an Messpunkten) direkt in der Dokumentation festzuhalten. Dies erleichtert die spätere Rechnungsstellung und Begründung erheblich.

Dokumentationsbeispiel:
Diagnostik: Elektroakupunktur nach Voll (EAV) analog GOÄ 832. Indikation: Verdacht auf verdeckte Entzündungsherde bei chronischer Müdigkeit. Messung von 20 Kontrollpunkten an Händen und Füßen. Signifikante Abweichungen (Zeigerabfall) am Allergiemeridian und Lymphmeridian dokumentiert. Konsequenz: Erstellung eines individuellen Therapieplans.

GOÄ 832: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei einem überdurchschnittlichen Zeitaufwand oder einer besonders schwierigen Befunderhebung kann die GOÄ-Ziffer 832 über den Regelsatz von 2,3 hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind eine erhöhte Anzahl an Messpunkten, schwierige Hautverhältnisse, die die Messung erschweren, oder die zeitaufwendige Testung zahlreicher potenzieller Allergene und Nosoden im Rahmen der EAV.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 832 lässt sich gut mit anderen diagnostischen und beratenden Leistungen kombinieren. Häufig erfolgt die Abrechnung zusammen mit einer eingehenden Beratung nach GOÄ-Ziffer 3 oder einer symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5. Nicht zulässig ist die Kombination mit therapeutischen Elektrotherapieziffern wie der GOÄ 555 für dieselbe Körperregion oder das Nebeneinanderberechnen mit klassischen Akupunkturleistungen in derselben Sitzung.

Ziffer 832 in der neuen GOÄ

Die Befunderhebung am Nervensystem durch Faradisation und/oder Galvanisation hat in der neuen GOÄ keine eigenständige Nachfolgeleistung. Der Entwurf sieht für diese Untersuchungstechnik keine eigene Gebührenposition vor.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 832

Die GOÄ-Ziffer 832 beschreibt die Befunderhebung am Nervensystem durch Faradisation und/oder Galvanisation. Obwohl diese Methode in der modernen Neurologie als obsolet gilt, besitzt die Ziffer eine hohe Relevanz für analoge Abrechnungen. Insbesondere Heilpraktiker-ähnliche Leistungen von Ärzten werden hierüber abgebildet.
Ja, die GOÄ-Ziffer 832 kann gemäß Paragraph 6 Absatz 2 GOÄ analog für die Elektroakupunktur nach Voll abgerechnet werden. Da die EAV nicht im Gebührenverzeichnis enthalten ist, stellt dies den korrekten Analogabgriff dar. Dies gilt unabhängig davon, dass die Methode wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt ist.
Nein, die Abrechnung der GOÄ 832 neben den Akupunkturziffern 269 oder 269a ist nicht zulässig. Das Aufsuchen der Akupunkturpunkte mit elektrischen Geräten gilt als vorbereitender Bestandteil der klassischen Akupunktur. Diese Leistung ist somit bereits mit der Akupunkturziffer abgegolten.
Die therapeutische Elektrostimulation von Muskeln, beispielsweise bei schlaffen Lähmungen, muss über die GOÄ-Ziffer 555 abgerechnet werden. Die GOÄ-Ziffer 832 ist eine reine diagnostische Leistung zur Befunderhebung und darf nicht für therapeutische Zwecke herangezogen werden. Eine Fehlabrechnung führt hier schnell zu Beanstandungen.
Die GOÄ-Ziffer 832 kann bei erhöhtem Aufwand bis zum Höchstsatz von 3,5 gesteigert werden. Der Regelhöchstsatz liegt beim 2,3-fachen Satz und beträgt 21,18 Euro. Typische Begründungen für eine Steigerung sind eine besonders zeitintensive Austestung von Allergenen oder eine hohe Anzahl an Messpunkten.
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