GOÄ 555: Niederfrequenzbehandlung korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 555
Gezielte Niederfrequenzbehandlung bei spastischen und/oder schlaffen Lähmungen, je Sitzung
Punktzahl 120  
Einfachsatz 6,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 12,58 € 1,8x
Höchstsatz 17,48 € 2,5x
Ausschlüsse
725

Die Abrechnung der GOÄ 555 für Niederfrequenzbehandlungen bei Lähmungen wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Ausschlüssen und Fehlern.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 555

Gezielte Niederfrequenzbehandlung bei spastischen und/oder schlaffen Lähmungen, je Sitzung

Die GOÄ-Ziffer 555 beschreibt eine hochspezialisierte physikalisch-medizinische Leistung aus dem Bereich der Elektrotherapie. Sie ist mit 120 Punkten bewertet und stellt eine gezielte therapeutische Intervention dar. Im Fokus steht die gezielte Anwendung niederfrequenter Ströme zur Stimulation neuromuskulärer Strukturen.

Diese Leistung unterscheidet sich grundlegend von allgemeinen Reizstromanwendungen. Die Ziffer darf ausschließlich dann herangezogen werden, wenn eine nachgewiesene spastische oder schlaffe Lähmung therapiert wird. Die Behandlung soll die Muskeltrophik erhalten und pathologische Bewegungsmuster modulieren.

GOÄ 555 in der Praxis: Gezielte Elektrotherapie bei Lähmungserscheinungen

In der täglichen Praxis kommt die Ziffer 555 bei schweren neurologischen Defiziten zum Einsatz. Typische Anwendungsgebiete sind Zustände nach einem Schlaganfall oder traumatische Nervenschädigungen. Auch degenerative Erkrankungen des motorischen Systems rechtfertigen den Einsatz dieser Methode.

Die Abgrenzung zu anderen Ziffern ist essenziell für eine rechtssichere Abrechnung. Liegt keine Lähmung vor, sondern beispielsweise ein chronisches Schmerzsyndrom, muss auf die GOÄ-Ziffer 551 ausgewichen werden. Die Ziffer 555 ist aufgrund des therapeutischen Anspruchs deutlich höher bewertet.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die zugrundeliegende neurologische Diagnose mit Lähmungscharakteristik exakt in der Patientenakte dokumentiert ist, um Rückfragen von Kostenträgern zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 555

Fallbeispiel 1: Peroneusparese nach Trauma

Ein Patient stellt sich mit einer schlaffen Fußheberparese nach einer Knie-Luxation vor. Es erfolgt eine gezielte neurophysiologische Stimulation des Musculus tibialis anterior mittels Niederfrequenzstrom. Die Behandlung dient der Vermeidung einer Muskelatrophie und wird als GOÄ 555 abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Post-Apoplex-Spastik der oberen Extremität

Nach einem ischämischen Schlaganfall leidet eine Patientin unter einer ausgeprägten Spastik der Beugemuskulatur des Unterarms. Zur Detonisierung und Anbahnung von Streckbewegungen wird eine gezielte Niederfrequenzbehandlung durchgeführt. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 555 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 3: Periphere Fazialisparese

Bei einem Patienten mit idiopathischer Fazialisparese wird eine selektive Reizstromtherapie der mimischen Muskulatur durchgeführt. Da es sich um eine schlaffe Lähmung der Gesichtsnerven handelt, ist der Ansatz der GOÄ-Ziffer 555 medizinisch vollkommen begründet und abrechnungsfähig.

Häufige Fehler bei der GOÄ 555: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die mehrfache Berechnung der Ziffer in einer Sitzung. Die Leistungslegende definiert die Abrechnung explizit je Sitzung. Selbst wenn mehrere gelähmte Extremitäten nacheinander behandelt werden, darf die Ziffer nur einmal auf der Rechnung erscheinen.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung. Die GOÄ-Ziffer 555 ist neben der Nummer 725 (Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage) am selben Behandlungstag ausgeschlossen. Private Krankenversicherungen prüfen diese Kombinationen vollautomatisch und streichen die nachgelagerte Leistung.

Achtung: Bei wahlärztlichen Leistungen greift § 4 Abs. 2 GOÄ. Wurde die Leistung delegiert, muss der Wahlarzt die Zusatzbezeichnung 'Physikalische Therapie' oder den Facharzttitel für Physikalische und Rehabilitative Medizin besitzen.

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Dokumentation der GOÄ 555: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarausfällen bei Prüfungen. In der Karteikarte müssen die genaue Diagnose, die betroffenen Muskelgruppen sowie die therapeutischen Parameter festgehalten werden. Dazu gehören Stromform, Frequenz und die Dauer der Anwendung.

Auch der Therapieverlauf und die Reaktion des Patienten sollten kurz skizziert werden. Dies belegt die medizinische Notwendigkeit der fortlaufenden Behandlung.

Dokumentation: Gezielte Niederfrequenztherapie bei schlaffer Peroneusparese links. Stimulation des M. tibialis anterior mit Schwellstrom (Frequenz 40 Hz) für 15 Minuten zur Atrophieprophylaxe. Kontraktion gut auslösbar, Patient beschwerdefrei.

GOÄ 555: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelsatz der GOÄ 555 liegt beim 1,8-fachen Faktor. Ein erhöhter Steigerungssatz bis zum 2,5-fachen Faktor kann bei erschwerten Bedingungen geltend gemacht werden. Typische Begründungen sind ausgeprägte Kontrakturen, die eine Elektrodenplatzierung erschweren, oder eine extreme Berührungsempfindlichkeit des Patienten.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 555 wird häufig im Rahmen eines komplexen neurologischen Therapieplans erbracht. Sinnvoll und zulässig ist die Kombination mit neurologischen Grundleistungen wie der GOÄ 800 (Eingehende neurologische Untersuchung). Auch Beratungen nach GOÄ 1 oder GOÄ 3 sind am selben Tag neben der Elektrotherapie berechnungsfähig, sofern die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Ziffer 555 in der neuen GOÄ

Die gezielte Niederfrequenzbehandlung bei spastischen und/oder schlaffen Lähmungen erhält mit Nummer 2401 einen inhaltlichen Nachfolger: „Gezielte Niederfrequenzbehandlung bei Lähmungen nach Bestimmung der Reizparameter, je Sitzung" zum Festpreis von 8,85 €. Der bisherige 2,3-fache Satz lag bei 12,58 €, der Festpreis liegt damit darunter.

Die neue Legende erweitert die Indikation von „spastischen und/oder schlaffen Lähmungen" auf „Lähmungen" allgemein und stellt die Bestimmung der Reizparameter als explizite Anforderung heraus.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 555

Die GOÄ 555 ist ausschließlich für die gezielte Niederfrequenzbehandlung bei spastischen oder schlaffen Lähmungen vorgesehen. Eine Anwendung bei reinen Schmerzzuständen oder Muskelverspannungen ohne Lähmungsbefund ist nicht über diese Ziffer abrechenbar.
Während die GOÄ 555 speziell für Lähmungen reserviert ist, deckt die GOÄ 551 die allgemeine Reizstrombehandlung bei anderen Indikationen wie Schmerzen ab. Die GOÄ 555 ist aufgrund des höheren therapeutischen Aufwands mit 120 Punkten doppelt so hoch bewertet wie die GOÄ 551.
Nein, die GOÄ 555 kann je Sitzung insgesamt nur einmal berechnet werden. Dies gilt auch dann, wenn mehrere spastisch oder schlaff gelähmte Körperregionen in einer Sitzung nacheinander behandelt werden.
Die GOÄ 555 darf nicht neben der Leistung nach Nummer 725 (Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage) berechnet werden. Zudem sind bei wahlärztlichen Leistungen die strengen Delegationsvorschriften des Paragraphen 4 der GOÄ zu beachten.
Ein Überschreiten des 1,8-fachen Satzes kann durch einen außergewöhnlich hohen Zeitaufwand bei der Elektrodenplatzierung begründet werden. Typische Gründe sind ausgeprägte Kontrakturen, schwere Hautveränderungen im Behandlungsgebiet oder eine extreme Überempfindlichkeit des Patienten.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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