Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 558 wirft in der Praxis oft Fragen auf, insbesondere im Rahmen der Medizinischen Trainingstherapie (MTT). Unser Leitfaden klärt auf.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 558
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) führt die Ziffer 558 im Abschnitt E (Physikalisch-medizinische Leistungen), Unterabschnitt VI (Elektrotherapie) auf. Der offizielle Leistungstext lautet:
Apparative isokinetische Muskelfunktionstherapie, je Sitzung
Die Leistung ist mit 120 Punkten bewertet. Dies entspricht einem einfachen Gebührensatz von 6,99 Euro. Da es sich um eine physikalisch-medizinische Leistung handelt, liegt der Regelhöchstsatz beim 1,8-fachen Satz (12,58 Euro) und der Höchstsatz beim 2,5-fachen Satz (17,48 Euro).
Die Ziffer umfasst primär die Durchführung einer computergestützten, isokinetischen Therapie an speziellen Trainingsgeräten. Hierbei wird der Widerstand des Gerätes dynamisch an die Kraft des Patienten angepasst, um eine gleichmäßige Bewegungsgeschwindigkeit zu gewährleisten.
GOÄ 558 in der Praxis: Medizinische Trainingstherapie und Isokinetik
In der modernen orthopädischen und rehabilitativen Praxis findet die GOÄ 558 zwei wesentliche Anwendungsbereiche. Zum einen dient sie der isokinetischen Muskelfunktionsdiagnostik und -therapie bei Gelenkinstabilitäten oder nach operativen Eingriffen. Zum anderen wird sie extrem häufig im Rahmen der Medizinischen Trainingstherapie (MTT) analog herangezogen.
Die Bundesärztekammer hat in ihren Abrechnungsempfehlungen klargestellt, dass das gerätegestützte Sequenztraining im Rahmen eines integrierten MTT-Konzepts analog nach Ziffer 558 berechnet werden kann. Dies betrifft etablierte Konzepte wie die MedX-Therapie oder das FPZ-Konzept. Ziel ist der gezielte Aufbau der tiefliegenden Muskulatur bei chronischen Wirbelsäulenbeschwerden.
Tipp: Um Erstattungsprobleme zu vermeiden, sollte bei der Analogabrechnung im Rahmen der MTT stets der Verweis auf die offizielle Empfehlung der Bundesärztekammer auf der Rechnung vermerkt werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 558
Fallbeispiel 1: Postoperative Rehabilitation nach Kreuzbandruptur
Ein Patient stellt sich nach einer vorderen Kreuzbandplastik zur Rehabilitation vor. Zur Behebung des muskulären Defizits des Musculus quadriceps femoris erfolgt eine apparative isokinetische Muskelfunktionstherapie.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 558 zum Regelsatz (1,8-fach). Da es sich um eine isolierte isokinetische Therapie eines Gelenks handelt, ist die Abrechnung unstrittig und direkt als Originalziffer möglich.
Fallbeispiel 2: Medizinische Trainingstherapie (MTT) bei chronischer Lumbalgie
Bei einer Patientin mit chronisch-rezidivierendem Lendenwirbelsäulensyndrom wird eine leitliniengerechte Medizinische Trainingstherapie verordnet. Die Sitzung umfasst ein progressiv-dynamisches Muskeltraining an speziellen Therapiemaschinen sowie ein zusätzliches Geräte-Sequenztraining.
Abgerechnet wird die Kombination aus Ziffer 846 analog (für das Muskeltraining an Spezialmaschinen) und Ziffer 558 analog (für das zusätzliche Sequenztraining). Beide Ziffern sind in dieser Kombination pro Sitzung jeweils einmal berechnungsfähig.
Fallbeispiel 3: Komplexe MTT-Sitzung inklusive Krankengymnastik
Ein Patient absolviert im Rahmen der Rehabilitation nach einem Bandscheibenvorfall eine MTT-Sitzung. Neben dem gerätegestützten Training leitet der Therapeut begleitende krankengymnastische Übungen an.
Die Abrechnung dieser komplexen Sitzung erfolgt über die Kombination aus Ziffer 846 analog, Ziffer 558 analog und der Ziffer 506 (Krankengymnastik). Diese Kombination bildet das von der Bundesärztekammer beschlossene Abrechnungsmodell für eine vollumfängliche MTT-Sitzung ab.
Häufige Fehler bei der GOÄ 558: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die mehrfache Berechnung der GOÄ 558 in einer Sitzung für unterschiedliche Körperregionen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen Rechnungen konsequent, wenn die Ziffer beispielsweise separat für die Halswirbelsäule (HWS) und die Lendenwirbelsäule (LWS) nebeneinander abgerechnet wird.
Die Bundesärztekammer hat in ihrem Beschluss von 2012 unmissverständlich festgelegt, dass die Ziffer 558 analog pro Sitzung nur ein einziges Mal berechnet werden darf. Eine Aufteilung auf verschiedene Behandlungsareale ist unzulässig.
Achtung: Reine Fitness- oder Krafttrainingsmethoden ohne medizinische Notwendigkeit und ohne ärztliche Aufsicht dürfen nicht nach GOÄ 558 abgerechnet werden. Die Leistung erfordert zwingend eine medizinische Indikation und die Möglichkeit des ärztlichen Eingreifens.
Zudem beanstanden Prüfer häufig das Fehlen der ärztlichen Aufsicht. Obwohl die Durchführung an qualifiziertes Personal delegiert werden kann, muss der Arzt in der Praxis präsent und für den Patienten jederzeit ansprechbar sein.
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Dokumentation der GOÄ 558: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die medizinische Notwendigkeit, die konkreten Geräteeinstellungen sowie die erzielten Trainingsparameter exakt festgehalten werden.
Besonders bei der analogen Anwendung im Rahmen der MTT sollte dokumentiert werden, dass eine ärztliche Aufsicht gewährleistet war und die Therapieplanung sowie die Zwischen- und Endkontrollen durch den Arzt persönlich erfolgten.
Dokumentation: Apparative isokinetische Muskelfunktionstherapie (Kniegelenk rechts) bei Zustand nach VKB-Plastik. Geräteeinstellungen: Winkelbegrenzung 0-90 Grad, Geschwindigkeit 60 Grad/s und 120 Grad/s. Durchführung unter ständiger Aufsicht von Dr. med. Muster. Patient beschwerdefrei, gute Kraftentwicklung dokumentiert.
Bei einer analogen Abrechnung im Rahmen eines MTT-Konzepts sollte zudem die Nummer der aktuellen Sitzung innerhalb der maximal empfohlenen Serie von 25 Sitzungen vermerkt werden.
GOÄ 558: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Da die GOÄ 558 dem Gebührenrahmen für physikalisch-medizinische Leistungen unterliegt, ist der Spielraum für Steigerungen begrenzt. Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes von 1,8 bis zum Höchstsatz von 2,5 ist nur bei Vorliegen besonderer Erschwernisse zulässig.
Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind beispielsweise erhebliche Compliance-Störungen des Patienten, ausgeprägte Spastiken oder starke Schmerzzustände, die eine kontinuierliche manuelle Anpassung der Geräteparameter während der Sitzung erfordern.
Typische Ziffernkombinationen
Im Rahmen der Medizinischen Trainingstherapie wird die GOÄ 558 standardmäßig mit der Ziffer 846 analog und der Ziffer 506 kombiniert. Diese Dreierkombination deckt das gerätegestützte Training sowie die begleitende Krankengymnastik ab.
Für die notwendige Eingangsuntersuchung vor Beginn der MTT-Serie kommt die Ziffer 842 analog zum Einsatz. Diese umfasst die biomechanische Funktionsanalyse und darf erst nach Abschluss der gesamten Behandlungsserie erneut als Kontrolluntersuchung berechnet werden.
Ziffer 558 in der neuen GOÄ
Die apparative isokinetische Muskelfunktionstherapie je Sitzung (bisher 2,3-facher Satz 12,58 €) führt in der neuen GOÄ zu drei verschiedenen Pfaden:
- 4220 „Medizinische Trainingstherapie von Wirbelsäule, Becken oder Extremitäten, mit Sequenztraining als progressiv-dynamisches Muskeltraining an speziellen Therapiemaschinen, einschließlich ärztlicher Supervision und Dokumentation, je Sitzung, Dauer mindestens 30 Minuten" (45,81 €) — bei therapeutischer Geräte-Sequenztraining-Sitzung mit mindestens 30 Minuten Dauer
- Therapeutische Sitzungen unter 30 Minuten: kein Nachfolger in der neuen GOÄ vorhanden
- 2020 „Apparativer Muskelfunktionstest" (72,70 €) — bei diagnostischer isokinetischer Muskelfunktionsdiagnostik (nicht als Therapiesitzung); nicht neben 4219 berechnungsfähig
Die neue Mindestdauer von 30 Minuten für 4220 ist gegenüber der alten Ziffer 558 eine neue Anforderung. Wer kürzere Gerätetraining-Einheiten durchführt, hat in der neuen GOÄ keinen direkten Nachfolger.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 558
Was hat nicht gestimmt?