Die GOÄ-Ziffer 849 ist die Kernleistung der psychosomatischen Grundversorgung. Erfahren Sie, wie Sie die verbale Intervention rechtssicher abrechnen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 849
Psychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen, Dauer mindestens 20 Minuten
Die GOÄ-Ziffer 849 stellt die eigentliche Kernleistung der psychosomatischen Grundversorgung dar. Sie umfasst die verbale Intervention im Rahmen einer systematischen, die Introspektion fördernden Gesprächsführung. Ziel ist es, dem Patienten Einsichten in die psychosomatischen Zusammenhänge seiner Erkrankung zu vermitteln.
Die Leistung setzt voraus, dass eine ursächliche Beteiligung psychischer Faktoren am Krankheitsgeschehen festgestellt wurde oder sehr wahrscheinlich ist. Die verbale Intervention richtet sich stets an der aktuellen Lebens- und Krankheitssituation des Patienten aus. Sie dient der Symptomlinderung und dem Aufbau von Bewältigungsstrategien.
GOÄ 849 in der Praxis: Indikationen und therapeutischer Nutzen
In der täglichen Praxis kommt die GOÄ 849 bei einer Vielzahl von Krankheitsbildern zum Einsatz. Typische Indikationsbereiche sind psychoreaktive Störungen wie depressive Reaktionen nach einschneidenden Lebensereignissen. Auch neurotische Störungen mit Angst- oder Zwangssymptomatik rechtfertigen den Ansatz dieser Ziffer.
Ein weiteres großes Feld sind psychosomatische Erkrankungen im engeren Sinne, wie Asthma bronchiale, chronische Rückenschmerzen oder funktionelle Organbeschwerden. Die Abgrenzung zur "großen Psychotherapie" nach den Ziffern 861 ff. erfolgt über den zeitlichen und methodischen Umfang. Die Ziffer 849 wird daher oft auch als kleine Psychotherapie bezeichnet.
Tipp: Die Ziffer 849 kann auch für alternative psychotherapeutische Verfahren wie die Logotherapie oder Hypnotherapie herangezogen werden, sofern eine entsprechende Aufklärung des Patienten über eventuelle Erstattungsprobleme erfolgt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 849
Fallbeispiel 1: Somatoforme Schmerzstörung
Ein Patient stellt sich mit chronischen, therapieresistenten Rückenschmerzen vor, für die sich keine ausreichende organische Ursache finden lässt. Der Arzt führt ein 25-minütiges, strukturiertes Gespräch zur Aufdeckung psychosozialer Stressfaktoren. Hierbei wird eine somatoforme Schmerzstörung diagnostiziert und ein therapeutischer Ansatz erarbeitet. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 849.
Fallbeispiel 2: Psychoreaktive Depression
Nach dem Verlust des Arbeitsplatzes leidet eine Patientin unter Schlafstörungen und Antriebslosigkeit. Im Rahmen einer 30-minütigen Sitzung erfolgt eine stützende verbale Intervention zur Bewältigung der akuten Krise. Diese psychoreaktive Depression erfordert eine gezielte Gesprächsführung. Abgerechnet wird die Leistung mit der Ziffer 849 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 3: Funktionelle Herzbeschwerden
Ein Patient klagt über wiederkehrendes Herzrasen, wobei kardiologische Untersuchungen ohne Befund blieben. Der Arzt führt ein 20-minütiges Gespräch, um die Angstspirale zu durchbrechen und Zusammenhänge mit beruflicher Überlastung aufzuzeigen. Diese funktionellen Herzbeschwerden werden mittels verbaler Intervention therapiert, was den Ansatz der GOÄ 849 begründet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 849: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist das Unterschreiten der geforderten Mindestdauer. Die Ziffer 849 setzt eine ununterbrochene Gesprächsdauer von mindestens 20 Minuten voraus. Kürzere Kontakte dürfen nicht unter dieser Nummer liquidiert werden.
Zudem existieren strikte Ausschlussziffern, die eine Nebeneinanderberechnung am selben Tag oder in derselben Sitzung verhindern. So ist die GOÄ 849 nicht neben den Ziffern 1, 3, 22, 30, 34 sowie psychiatrischen Ziffern wie 804 oder 806 zulässig. Auch die Kombination mit übenden oder suggestiven Verfahren in derselben Sitzung ist ausgeschlossen.
Achtung: Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen die Einhaltung der Mindestdauer und die Fachgebietsgrenzen sehr genau. Bei Beihilfeberechtigten ist die Beihilfefähigkeit zudem oft auf 25 Sitzungen pro Krankheitsfall beschränkt und an bestimmte Arztgruppen gebunden.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 849: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die genauen Uhrzeiten von Beginn und Ende der Sitzung festgehalten werden. Nur so lässt sich die Mindestdauer von 20 Minuten zweifelsfrei nachweisen.
Inhaltlich sollten die wesentlichen psychosomatischen Zusammenhänge, die therapeutische Zielsetzung und die Reaktion des Patienten kurz skizziert werden. Pauschale Einträge wie "Gespräch geführt" reichen bei einer Überprüfung meist nicht aus. Eine sorgfältige Dokumentationspflicht schützt vor Regressen.
Dokumentation: Psychotherapeutisches Gespräch bei V.a. somatoforme Störung. Dauer: 22 Minuten (14:15 - 14:37 Uhr). Inhalt: Erarbeitung von Zusammenhängen zwischen beruflichem Stress und rezidivierenden Cephalgien. Patient zeigt gute Introspektionsfähigkeit.
GOÄ 849: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Regelsatz der GOÄ 849 liegt beim 2,3-fachen Satz und beträgt 30,84 €. Bei besonders schwierigen therapeutischen Situationen kann der Faktor bis zum 3,5-fachen Satz (46,94 €) gesteigert werden. Typische Begründungen hierfür sind eine akute suizidale Gefährdung, eine stark erschwerte Kommunikation oder der aufwendige Einbezug von Bezugspersonen.
Eine Überschreitung vom Schwellenwert von 2,3 muss auf der Rechnung patientenbezogen und nachvollziehbar begründet werden. Allgemeine Floskeln werden von den Kostenträgern in der Regel zurückgewiesen.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 849 kann an demselben Tag mit körperlichen Untersuchungsleistungen wie den Ziffern 5, 7 oder 8 kombiniert werden, sofern diese medizinisch notwendig waren. Wichtig ist hierbei, dass die Untersuchungen zeitlich getrennt von der verbalen Intervention stattfinden. Solche Ziffernkombinationen müssen in der Rechnung plausibel dargestellt werden.
Ziffer 849 in der neuen GOÄ
Die psychotherapeutische Behandlung (Mindestdauer 20 Minuten) verzweigt sich in der neuen GOÄ nach Behandlungskontext und Patientenalter in verschiedene Zeiteinheitenziffern. Entscheidend ist, in welchem Rahmen die Leistung erbracht wird.
\nPsychosomatische Grundversorgung (alle Arztgruppen)
\n- \n
- 109 „Anamnese und verbale Intervention im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung mit ätiologischen Erwägungen, je vollendete 10 Minuten" (21,63 €) — bis zu viermal je Sitzung; am selben Kalendertag nicht neben 4408, 4409 und weiteren fachpsychiatrischen Ziffern berechnungsfähig \n
- 108 Abschlussleistung zur 109 für die Restzeit unter 10 Minuten (6,64 €) \n
- Bei akuter psychischer Dekompensation zusätzlich: 110 Zuschlag zu 108 oder 109 (31,02 €) \n
Psychiatrisch-psychotherapeutische Fachbehandlung, Erwachsene (über 21 Jahre)
\n- \n
- 4409 je vollendete 15 Minuten (38,45 €) — bis zu viermal je Sitzung \n
- 4408 Abschlussleistung für Restzeit unter 15 Minuten (12,73 €) \n
Psychiatrisch-psychotherapeutische Fachbehandlung, Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr
\n- \n
- 4409 je vollendete 15 Minuten (38,45 €) — bei Kindern und Jugendlichen bis zu achtmal je Sitzung; die Legende berücksichtigt familiendynamische und entwicklungsbezogene Faktoren sowie die Einschaltung von Bezugspersonen \n
- 4408 Abschlussleistung für Restzeit unter 15 Minuten (12,73 €) \n
Heute bringt die 849 beim 2,3-fachen Satz 30,84 €. In der neuen GOÄ variiert der erreichbare Betrag je Sitzung erheblich — von weniger als einer 109-Einheit bis zu acht 4409-Blöcken.
\nStand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 849
Was hat nicht gestimmt?