Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer A888 erfordert Präzision. Erfahren Sie alles über die analoge Anwendung, Fallbeispiele und rechtssichere Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer A888
Die GOÄ-Ziffer A888 ist eine analoge Bewertung, die auf Empfehlung der Bundesärztekammer (BÄK) eingeführt wurde. Der offizielle Leistungstext lautet:
Psychiatrische Behandlung zur Reintegration eines Erwachsenen mit psychopathologisch definiertem Krankheitsbild als Gruppenbehandlung (in Gruppen von 3 bis 8 Teilnehmern) durch syndrombezogene verbale Intervention als therapeutische Konsequenz aus den dokumentierten Ergebnissen der selbsterbrachten Leistung nach Nr. 801, Dauer mindestens 50 Minuten, je Teilnehmer und Sitzung
Diese Leistung wird analog der GOÄ-Ziffer 887 bewertet und mit einer Punktzahl von 200 Punkten hinterlegt. Sie schließt die Lücke für strukturierte, psychiatrische Gruppenbehandlungen im ambulanten Sektor, die im EBM unter der Ziffer 21221 abgebildet sind. Die Abrechnung erfolgt pro Teilnehmer und Sitzung, sofern die formalen Kriterien vollständig erfüllt sind.
GOÄ A888 in der Praxis: Indikation und therapeutischer Nutzen
Die Anwendung der GOÄ A888 setzt ein psychopathologisch definiertes Krankheitsbild beim erwachsenen Patienten voraus. Typische Indikationsgebiete sind chronisch verlaufende psychotische Störungen, schwere affektive Erkrankungen oder ausgeprägte Persönlichkeitsstörungen. Ziel der Gruppenbehandlung ist die soziale und berufliche Reintegration der Betroffenen durch gezielte verbale Interventionen.
Ein zentrales Kriterium für die Abrechnung ist, dass die Gruppenbehandlung als therapeutische Konsequenz aus den Ergebnissen einer zuvor selbsterbrachten Leistung nach GOÄ-Ziffer 801 (Eingehende psychiatrische Untersuchung) erfolgt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung müssen zwingend dokumentiert sein, um die medizinische Notwendigkeit der Folgetherapie zu belegen. Die syndrombezogene verbale Intervention fokussiert sich dabei auf die Krankheitsbewältigung und die Stabilisierung im Alltag.
Tipp: Achten Sie darauf, dass die Gruppengröße von 3 bis 8 Teilnehmern während der gesamten 50-minütigen Sitzung eingehalten wird. Ein ungeplantes Absinken der Teilnehmerzahl unter das Minimum kann bei einer Prüfung zu Honorarkürzungen führen.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ A888
Um die korrekte Anwendung der GOÄ-Ziffer A888 zu verdeutlichen, dienen die folgenden klinischen Szenarien als Orientierung für den Praxisalltag.
Fallbeispiel 1: Reintegration bei chronischer Schizophrenie
Ein Patient mit einer bekannten, chronisch-paranoiden Schizophrenie nimmt an einer wöchentlichen psychoedukativen Gruppe teil. Zuvor erfolgte eine eingehende psychiatrische Untersuchung nach Nr. 801 zur Erfassung des aktuellen psychopathologischen Status. Die Gruppensitzung dauert 60 Minuten und umfasst 5 Teilnehmer. Da alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die GOÄ A888 analog mit dem Regelsatz (2,3-fach, 26,82 €) abgerechnet.
Fallbeispiel 2: Stabilisierungsgruppe nach schwerer depressiver Episode
Nach einem stationären Aufenthalt wird eine Patientin mit rezidivierender depressiver Störung in eine ambulante psychiatrische Gruppe zur Reintegration integriert. Die Gruppe besteht aus 6 Teilnehmern und fokussiert sich auf die Bewältigung von Alltagskonflikten. Die Sitzungsdauer beträgt 50 Minuten. Die Abrechnung der GOÄ A888 erfolgt problemlos, da die syndrombezogene verbale Intervention im Fokus stand und die Voruntersuchung dokumentiert wurde.
Fallbeispiel 3: Erhöhter Aufwand bei akut unruhiger Gruppe
In einer Reintegrationsgruppe mit 4 Teilnehmern kommt es bei zwei Patienten zu akuten Angstzuständen, was eine intensive, zeitaufwendige Steuerung der Gruppe erfordert. Die Sitzung dauert 55 Minuten. Aufgrund des deutlich erhöhten therapeutischen Aufwands wird die GOÄ A888 mit dem Schwellenwert-überschreitenden Faktor von 3,5-fach (40,81 €) liquidiert, wobei die Begründung detailliert in der Rechnung dargelegt wird.
Häufige Fehler bei der GOÄ A888: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ A888 ist das Fehlen der dokumentierten Vorleistung nach Nr. 801. Da der Leistungstext diese Untersuchung explizit als therapeutische Konsequenz voraussetzt, führt ein Fehlen dieser Ziffer in der Historie des Patienten unweigerlich zur Beanstandung durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.
Zudem wird oft die Mindestdauer von 50 Minuten nicht explizit in den Behandlungsunterlagen vermerkt. Auch Abweichungen bei der Gruppengröße sind ein häufiger Kritikpunkt. Findet die Sitzung mit weniger als 3 oder mehr als 8 Teilnehmern statt, ist die Ziffer nicht berechnungsfähig. In solchen Fällen muss auf andere, passende Ziffern der GOÄ ausgewichen werden.
Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung von Einzeltherapiesitzungen (z. B. nach Nr. 806 oder 885) am selben Tag ist für denselben Patienten in der Regel ausgeschlossen und führt bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu Regressen.
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Dokumentation der GOÄ A888: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen neben dem Datum und der genauen Uhrzeit auch die tatsächliche Dauer der Sitzung sowie die Anzahl der anwesenden Teilnehmer festgehalten werden. Auch der Bezug zur vorausgegangenen Untersuchung nach Nr. 801 muss klar erkennbar sein.
Inhaltlich sollten die wesentlichen Themen der syndrombezogenen verbalen Intervention sowie die individuellen Beiträge und Reaktionen des Patienten dokumentiert werden. Dies belegt den therapeutischen Charakter der Sitzung und grenzt die Leistung von reinen Selbsthilfegruppen oder Freizeitaktivitäten ab.
Dokumentationsbeispiel: Psychiatrische Gruppenbehandlung zur Reintegration nach GOÄ A888. Dauer: 55 Min., 5 Teilnehmer anwesend. Therapeutische Konsequenz aus Untersuchung nach Nr. 801 vom [Datum]. Syndrombezogene verbale Intervention bei chronischer Instabilität. Patient beteiligte sich aktiv an der Erarbeitung von Coping-Strategien zur Bewältigung von Alltagsstressoren.
GOÄ A888: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die GOÄ-Ziffer A888 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den Regelsatz von 2,3-fach gesteigert werden. Ein erhöhter Steigerungsfaktor (bis zum 3,5-fachen Satz) ist gerechtfertigt, wenn die Behandlung durch eine ausgeprägte Fremd- oder Eigengefährdung der Teilnehmer, extreme Kommunikationsbarrieren oder eine stark schwankende Gruppen-Dynamik erschwert wurde. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert sein.
Typische Ziffernkombinationen
Die Kombination der GOÄ A888 mit anderen Leistungen am selben Behandlungstag ist stark reglementiert. Zulässig ist in der Regel die Abrechnung von somatischen Untersuchungen oder notwendigen Laborleistungen. Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit psychotherapeutischen Einzelbehandlungen am selben Tag, es sei denn, es liegt eine akute Krisenintervention vor, die separat und mit entsprechender Begründung dokumentiert werden muss.
Ziffer A888 in der neuen GOÄ
Die psychiatrische Gruppenbehandlung zur Reintegration (GOÄ Nr. 888, Gruppen von 3 bis 8 Teilnehmern, mindestens 50 Minuten) findet in der neuen GOÄ ihren Nachfolger in Nummer 4414 „Psychiatrische, psychotherapeutische, psychosomatische oder psychoedukative Gruppenbehandlung mit höchstens 9 Teilnehmern, je Sitzung und Teilnehmer, Dauer mindestens 50 Minuten" — 24,05 €. Berechnungsfähig bis zu zweimal an einem Kalendertag; Teilnehmerzahl ist in der Rechnung anzugeben. Das frühere Vorerfordernis der selbsterbrachten Nr. 801 entfällt. Heute liegt der 2,3-fache Satz bei 26,82 €.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer A888
Was hat nicht gestimmt?