Ein Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 863 (Analytische Psychotherapie). Erfahren Sie alles über Beihilfe-Kontingente, Ausschlüsse und Steigerungssätze.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 863
Analytische Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten
Die analytische Psychotherapie gehört zu den psychoanalytisch begründeten Verfahren. Sie umfasst therapeutische Maßnahmen, die neben der neurotischen Symptomatik auch den zugrunde liegenden neurotischen Konfliktstoff sowie die Struktur des Patienten behandeln. Dabei wird das therapeutische Geschehen durch Übertragungs-, Gegenübertragungs- und Widerstandsanalysen unter Nutzung regressiver Prozesse gesteuert.
Eine Abrechnung setzt voraus, dass die Mindestdauer von 50 Minuten vollumfänglich erreicht wird. Eine Aufteilung in kürzere Zeiteinheiten ist im Gegensatz zu anderen Ziffern nicht zulässig. Die Leistung beschreibt eine hochfrequente, tiefgehende therapeutische Arbeit.
GOÄ 863 in der Praxis: Indikationen und Beihilfe-Vorgaben
Die Indikation für eine analytische Psychotherapie nach GOÄ 863 liegt vor, wenn tiefgreifende Strukturstörungen oder chronifizierte neurotische Konflikte das klinische Bild bestimmen. Typische Anwendungsbereiche sind schwere Persönlichkeitsstörungen, chronische depressive Entwicklungen oder komplexe Angststörungen. Die Methode unterscheidet sich von der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie durch den bewussten Einzug regressiver Prozesse.
Für die Abrechnung im Rahmen der Beihilfe gelten spezifische Kontingente und Bewilligungsschritte. Vor dem eigentlichen Behandlungsbeginn stehen Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen bis zu acht probatorische Sitzungen zur Verfügung. Diese dienen der diagnostischen Abklärung und der Indikationsstellung.
Die Bewilligungsschritte für Erwachsene umfassen im ersten Schritt 80 Sitzungen, gefolgt von weiteren Schritten bis zu einem Höchstkontingent von insgesamt 300 Sitzungen im Einzelsetting. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Kontingente abweichend geregelt, wobei hier auch Bezugspersonen in die Therapie einbezogen werden können.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 863
Fallbeispiel 1: Behandlung einer chronischen Depression
Ein erwachsener Patient stellt sich mit einer chronischen depressiven Störung und einer zugrunde liegenden neurotischen Struktur vor. Nach Durchführung der probatorischen Sitzungen erfolgt eine 50-minütige Einzelsitzung zur Bearbeitung der Übertragungsbeziehung. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 863 zum Regelsatz mit dem 2,3-fachen Faktor (92,51 €).
Fallbeispiel 2: Analytische Therapie bei einem Jugendlichen
Ein 16-jähriger Patient mit einer schweren Identitätsstörung befindet sich in analytischer Behandlung. Die 50-minütige Sitzung konzentriert sich auf die Widerstandsanalyse. Da es sich um einen Jugendlichen handelt, können zusätzlich Bezugspersonen einbezogen werden. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 863.
Fallbeispiel 3: Erschwerte Therapiesitzung bei ausgeprägtem Widerstand
Bei einer Patientin mit einer schweren Borderline-Persönlichkeitsstörung zeigt sich in der Sitzung ein extrem blockierender Widerstand, der eine hochkonzentrierte therapeutische Intervention erfordert. Die Sitzung dauert 50 Minuten. Aufgrund des außergewöhnlichen Aufwands wird die GOÄ 863 mit dem 3,5-fachen Höchstsatz (140,77 €) unter Angabe einer detaillierten Begründung abgerechnet.
Häufige Fehler bei der GOÄ 863: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die unzulässige Kombination mit anderen beratenden oder therapeutischen Leistungen am selben Tag. Die GOÄ-Ziffer 863 ist explizit nicht neben den Ziffern 1, 3, 22, 30, 34, 861, 862 und 864 berechenbar. Eine parallele Abrechnung von symptombezogenen Untersuchungen oder Erörterungen führt regelmäßig zu Kürzungen durch die privaten Krankenversicherungen.
Achtung: Eine Kombination von psychoanalytisch begründeten Verfahren mit Methoden der Verhaltenstherapie ist gemäß den Psychotherapie-Richtlinien ausgeschlossen, da dies die methodische Systematik gefährdet.
Zudem beanstanden Prüfstellen häufig das Fehlen der erforderlichen fachlichen Qualifikation des Behandlers. Die Leistung darf nur von Ärzten liquidiert werden, die die Zusatzbezeichnung "Psychoanalyse" führen oder eine entsprechende historische Berechtigung besitzen.
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Dokumentation der GOÄ 863: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen neben dem genauen Zeitfenster der Sitzung auch die wesentlichen therapeutischen Inhalte festgehalten werden. Insbesondere die Dynamik von Übertragung und Gegenübertragung sollte kurz skizziert werden.
Dokumentation: Analytische Einzelsitzung von 14:00 bis 14:50 Uhr (50 Min.). Bearbeitung des unbewussten Konflikts hinsichtlich Autonomie versus Abhängigkeit. Deutung der Übertragungsreaktion bei deutlichem Widerstand der Patientin. Regressive Prozesse stabil gesteuert.
Fehlen Angaben zur Mindestdauer von 50 Minuten oder zu den spezifischen psychoanalytischen Interventionen, kann die Abrechnung im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung rückwirkend aberkannt werden.
GOÄ 863: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Schwellenwert der GOÄ 863 liegt beim 2,3-fachen Satz (92,51 €). Ein Überschreiten dieses Faktors bis zum Höchstsatz von 3,5 (140,77 €) ist möglich, erfordert jedoch eine patientenbezogene und einzelfallgerechte Begründung. Typische Gründe sind ein extrem ausgeprägter therapeutischer Widerstand, eine akute Krisenintervention während der Sitzung oder eine erschwerte Kommunikation.
Typische Ziffernkombinationen
Obwohl viele direkte Ausschlüsse existieren, kann die GOÄ 863 an unterschiedlichen Tagen flexibel mit diagnostischen Ziffern kombiniert werden. Zulässig ist beispielsweise die vorherige Durchführung von probatorischen Sitzungen. Eine zeitgleiche Erbringung von psychiatrischen Hilfeleistungen nach Ziffer 804 an anderen Tagen des Behandlungszyklus bleibt unter Beachtung der medizinischen Notwendigkeit möglich.
Tipp: Nutzen Sie bei der Begründung von Steigerungssätzen konkrete klinische Begriffe wie "hochgradige therapeutische Regression" oder "schwer auflösbare Übertragungsblockaden", um Rückfragen der Kostenträger zu minimieren.
Ziffer 863 in der neuen GOÄ
Die analytische Psychotherapie in der Einzelbehandlung wird zur neuen Nummer 4500 — mit dem gleichen strukturellen Aufbau wie die tiefenpsychologisch fundierte Therapie.
4500 „Analytische Psychotherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten, ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten" — 145,00 €; je vollendete 50 Minuten bis zu zweimal an einem Kalendertag berechnungsfähig, gilt dann als zwei Sitzungen erbracht.
Der Festsatz von 145,00 € liegt deutlich über dem bisherigen 2,3-fachen Satz von 92,51 €. 4500 enthält keine explizite Halbierungsregel für Kurzeinheiten; die Dauer ist in der Rechnung anzugeben.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 863
Was hat nicht gestimmt?