GOÄ 885: Psychiatrische Untersuchung bei Kindern – Tipps

6 Min. Lesezeit
GOÄ 885
Eingehende psychiatrische Untersuchung bei Kindern oder Jugendlichen unter auch mehrfacher Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson(en) unter Berücksichtigung familienmedizinischer und entwicklungspsychologischer Bezüge
Punktzahl 500  
Einfachsatz 29,14 € 1,0x
Regelhöchstsatz 67,02 € 2,3x
Höchstsatz 101,99 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 885: Erfahren Sie alles über Indikationen, die Einbeziehung von Bezugspersonen und die Vermeidung von Honorarverlusten.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 885

Eingehende psychiatrische Untersuchung bei Kindern oder Jugendlichen unter auch mehrfacher Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson(en) unter Berücksichtigung familienmedizinischer und entwicklungspsychologischer Bezüge

Die GOÄ-Ziffer 885 ist mit 500 Punkten bewertet und stellt das kinder- und jugendpsychiatrische Pendant zur eingehenden psychiatrischen Untersuchung nach Ziffer 801 dar. Diese Leistung ergänzt die kinder- und jugendpsychiatrische Anamneseleistung nach Ziffer 807. Die Abrechnung erfordert eine tiefgehende Exploration des jungen Patienten unter Einbeziehung des sozialen Umfelds.

Im Fokus stehen dabei familienmedizinische und entwicklungspsychologische Bezüge, die für die Diagnostik im Kindes- und Jugendalter unerlässlich sind. Die Einbeziehung von Bezugs- oder Kontaktpersonen kann auch mehrfach erfolgen, um ein vollständiges klinisches Bild zu erhalten. Vorbemerkungen zur Systematik der kinder- und jugendpsychiatrischen Leistungen sind hierbei stets zu beachten.

GOÄ 885 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert

Die Anwendung der GOÄ 885 ist bei einer Vielzahl von psychiatrischen und entwicklungsbezogenen Störungsbildern im Kindes- und Jugendalter indiziert. Typische Indikationen umfassen Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörungen (ADHS), emotionale Störungen des Kindesalters sowie tiefgreifende Entwicklungsstörungen. Auch bei Verdacht auf Missbrauch oder schweren familiären Krisen kommt diese Ziffer zum Einsatz.

Ein wesentliches Merkmal der Ziffer ist die Einschaltung von Bezugspersonen wie Eltern, Lehrern oder Erziehern. Die Untersuchung beschränkt sich nicht nur auf den Patienten selbst, sondern analysiert das gesamte familiäre und soziale Gefüge. Dies ermöglicht eine ganzheitliche Beurteilung des Entwicklungsstandes und der psychischen Symptomatik.

Tipp: Die Einbeziehung von Lehrkräften oder Erziehern per Telefonat oder im persönlichen Gespräch erfüllt ebenfalls das Kriterium der Einschaltung von Kontaktpersonen und sollte detailliert dokumentiert werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 885

Fallbeispiel 1: Erstdiagnostik bei Verdacht auf ADHS

Ein 8-jähriger Junge wird wegen schulischer Probleme und motorischer Unruhe vorgestellt. Es erfolgt eine eingehende psychiatrische Untersuchung des Kindes sowie ein ausföhrliches Gespräch mit der Mutter und der Klassenlehrerin. Die entwicklungspsychologischen Aspekte und das familiäre Umfeld werden detailliert analysiert.

Die Abrechnung der GOÄ 885 ist hier vollumfänglich gerechtfertigt, da die Bezugs- und Kontaktpersonen aktiv in die Untersuchung einbezogen wurden. Neben der Ziffer 885 können weitere diagnostische Testverfahren berechnet werden, sofern keine Ausschließungen vorliegen.

Fallbeispiel 2: Jugendliche mit depressiver Symptomatik

Eine 15-jährige Jugendliche stellt sich mit Anzeichen einer depressiven Episode vor. Im Rahmen der Diagnostik erfolgt eine eingehende psychiatrische Exploration der Patientin sowie eine getrennte Befragung der Eltern zur familienmedizinischen Vorgeschichte.

Da die Untersuchung unter Berücksichtigung der familiären Bezüge und unter Einschaltung der Eltern stattfand, ist die GOÄ 885 die korrekte Wahl. Die Abrechnung erfolgt mit dem Regelsatz von 2,3, kann aber bei erhöhtem Zeitaufwand gesteigert werden.

Fallbeispiel 3: Eingehende Untersuchung bei Schulverweigerung

Ein 12-jähriges Mädchen verweigert seit Wochen den Schulbesuch. Der Arzt föhrt eine eingehende psychiatrische Untersuchung durch und kontaktiert telefonisch den betreuenden Schulpsychologen, um soziale Interaktionen und Verhaltensmuster abzugleichen.

Die Einschaltung des Schulpsychologen als Kontaktperson rechtfertigt zusammen mit der Untersuchung des Kindes die Abrechnung der GOÄ 885. Die telefonische Konsultation ist Teil der Leistung und wird nicht separat berechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 885: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Abrechnungsfehler ist die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ 885 mit ausgeschlossenen Ziffern in derselben Sitzung. Die Ziffern 1, 3, 4, 806, 807 und 817 sind explizit neben der 885 ausgeschlossen. Insbesondere die Kombination mit der eingehenden Beratung (Ziffer 3) oder der kinderpsychiatrischen Anamnese (Ziffer 807) föhrt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.

Ein weiterer Fehler liegt in der mangelnden Dokumentation der Bezugs- oder Kontaktpersonen. Wenn aus der Patientenakte nicht hervorgeht, wer einbezogen wurde, wird die Leistung bei Prüfungen oft gestrichen. Die bloÖe Untersuchung des Kindes ohne familiären Bezug rechtfertigt die GOÄ 885 nicht; in solchen Fällen ist eher auf allgemeinere Untersuchungsziffern auszuweichen.

Achtung: Die Ziffer 885 darf nicht neben der Ziffer 806 (Psychiatrische Behandlung) abgerechnet werden. Prüfstellen achten streng darauf, dass diagnostische und therapeutische Leistungen sauber voneinander getrennt oder gemäß den Ausschlussregeln liquidiert werden.

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Dokumentation der GOÄ 885: Praxisbewährte Hinweise

Für eine rechtssichere Abrechnung ist eine lückenlose und präzise Dokumentation unerlässlich. Es muss klar ersichtlich sein, welche entwicklungspsychologischen Befunde erhoben wurden und welche familiären Bezüge eine Rolle spielen. Auch die Namen und die Funktion der einbezogenen Bezugspersonen m¼ssen zwingend in der Kartei erfasst werden.

Zusätzlich sollten die erhobenen psychiatrischen Befunde (z. B. Affekt, Antrieb, Kognition) stichpunktartig dokumentiert werden. Dies dient als Nachweis für den eingehenden Charakter der Untersuchung gegenüber Kostenträgern.

Dokumentation: Eingehende psychiatrische Untersuchung bei 9-jährigem Patienten wegen V. a. Verhaltensstörung. Exploration des Kindes (Affekt flach, motorisch unruhig). Einschaltung der Mutter (Frau M.) und telefonischer Bericht der Hortnerin (Frau S.) zur sozialen Integration. Berücksichtigung der familiären Belastungssituation (Scheidung der Eltern) und des Entwicklungsstandes.

GOÄ 885: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 885 kann bei überdurchschnittlichem Aufwand über den Regelsatz von 2,3 (67,02 €) hinaus bis zum Höchsatz von 3,5 (101,99 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind eine besonders schwierige Exploration bei verhaltensabweisenden Kindern, eine extrem komplexe familiäre Konstellation oder die Koordination mit mehreren externen Bezugspersonen unter hohem Zeitaufwand. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Erlaubt und medizinisch sinnvoll ist die Kombination der GOÄ 885 mit testdiagnostischen Verfahren nach den Ziffern 855, 856 oder 857. Auch neurologische Untersuchungen nach Ziffer 800 können am selben Tag liquidiert werden, sofern sie medizinisch indiziert sind. Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit therapeutischen Leistungen der Psychotherapie am selben Tag, sofern diese die gleichen Zielsetzungen verfolgen und Ausschließungen greifen.

Ziffer 885 in der neuen GOÄ

Die eingehende psychiatrische Untersuchung bei Kindern und Jugendlichen unter Einschaltung von Bezugspersonen wechselt in ein zeitbasiertes Modell: Maßgebend ist künftig die tatsächliche Dauer der Untersuchung.

  • Bis 15 Minuten: 4402 „Psychiatrische, psychotherapeutische oder psychosomatische Untersuchung … Dauer unter 15 Minuten" — 17,36 € einmal als alleinige oder Abschlussleistung
  • Ab 15 Minuten: 4403 „… je vollendete 15 Minuten" — 43,37 €, bis zu viermal je Sitzung; die Einschaltung von Bezugs- und Kontaktpersonen sowie familienmedizinische und entwicklungspsychologische Aspekte sind weiterhin Teil der Legende

Der bisherige 2,3-fache Satz der Ziffer 885 lag bei 67,02 €. Bei einer typischen 45-minütigen Untersuchung wären das drei Einheiten 4403 (3 × 43,37 € = 130,11 €). Die Dauer sollte in der Rechnung dokumentiert sein, um zwischen 4402 und 4403 entscheiden zu können.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 885

Die GOÄ-Ziffer 885 kostet im einfachen Satz 29,14 €. Bei der Abrechnung mit dem Regelsatz von 2,3 beträgt das Honorar 67,02 €, während der Höchsatz bei 101,99 € liegt.
Neben der GOÄ 885 dürfen die Ziffern 1, 3, 4, 806, 807 und 817 nicht abgerechnet werden. Dies betrifft insbesondere Beratungen und die kinderpsychiatrische Erstanamnese.
Als Bezugs- oder Kontaktpersonen gelten in erster Linie Eltern, Erziehungsberechtigte und enge Familienmitglieder. Auch Lehrer, Erzieher oder betreuende Therapeuten können als Kontaktpersonen einbezogen werden.
Eine Steigerung über den Faktor 2,3 ist bei besonders zeitaufwendigen Explorationen oder schwierigen familiären Verhältnissen möglich. Die Begründung muss patientenindividuell auf der Liquidation vermerkt werden.
Ja, die Kombination der GOÄ 885 mit testdiagnostischen Verfahren nach den Ziffern 855 bis 857 ist zulässig. Diese müssen jedoch medizinisch begründet und separat dokumentiert sein.
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