GOÄ 845: Hypnose korrekt abrechnen – Tipps & Fallbeispiele

4 Min. Lesezeit
GOÄ 845
Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose
Punktzahl 150  
Einfachsatz 8,74 € 1,0x
Regelhöchstsatz 20,10 € 2,3x
Höchstsatz 30,59 € 3,5x
Ausschlüsse
849

Die Abrechnung der Hypnose nach GOÄ-Ziffer 845 bietet Fallstricke. Erfahren Sie alles über Indikationen, Ausschlüsse und die korrekte Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 845

GOÄ-Ziffer 845: Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose

Die Gebührennummer 845 ist im Abschnitt G der Gebührenordnung für Ärzte angesiedelt. Sie stellt die erste Ziffer der sogenannten psychosomatischen Grundversorgung dar, auch wenn dieser Begriff in der GOÄ selbst nicht explizit definiert ist. Die Leistung umfasst die gezielte Einleitung und Durchführung einer therapeutischen Hypnose zur Behandlung psychischer oder psychosomatischer Beschwerden.

GOÄ 845 in der Praxis: Wissenschaftliche Anerkennung und Indikation

Die Hypnosebehandlung darf nur als medizinisch notwendige ärztliche Leistung abgerechnet werden. Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie hat die Hypnotherapie bei Erwachsenen für ausgewählte Indikationen wissenschaftlich anerkannt. Hierzu zählen insbesondere die Raucherentwöhnung, der Methadonentzug sowie psychische und soziale Faktoren bei somatischen Erkrankungen.

Für andere Anwendungsbereiche oder bei Kindern und Jugendlichen ist die wissenschaftliche Anerkennung als eigenständiges Verfahren nicht gegeben. In diesen Fällen kann eine Abrechnung über die GOÄ-Ziffer 849 (psychotherapeutische Behandlung) erwogen werden. Ärzte müssen hierbei die wirtschaftliche Aufklärungspflicht beachten, da Kostenträger die Erstattung ablehnen könnten.

Tipp: Informieren Sie Privatpatienten vorab schriftlich über eventuelle Einschränkungen der Erstattungsfähigkeit durch Beihilfestellen oder private Krankenversicherungen, um Honorarausfälle zu vermeiden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 845

Fallbeispiel 1: Raucherentwöhnung bei einem erwachsenen Patienten

Ein erwachsener Patient stellt sich zur Tabakentwöhnung in der Praxis vor. Es erfolgt eine 30-minütige Einzelsitzung mit therapeutischer Hypnose zur Festigung der Abstinenzmotivation. Da es sich um eine wissenschaftlich anerkannte Indikation handelt, rechnet der Arzt die GOÄ-Ziffer 845 mit dem Regelsatz (2,3-fach) ab.

Fallbeispiel 2: Schmerztherapie bei chronischem Rückenleiden

Bei einer Patientin mit chronischen Rückenschmerzen werden psychische Faktoren als schmerzverstärkend diagnostiziert. Der Arzt führt eine Hypnosebehandlung zur Schmerzlinderung und Entspannung durch. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 845, da somatische Erkrankungen mit psychischen Faktoren eine anerkannte Indikation darstellen.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Tranceinduktion bei Angststörung

Ein Patient mit einer ausgeprägten Angststörung benötigt eine Hypnosebehandlung. Aufgrund starker innerer Widerstände gestaltet sich die Tranceinduktion als äußerst zeitaufwendig und schwierig. Der Arzt rechnet die GOÄ-Ziffer 845 ab und steigert den Faktor wegen des erhöhten Zeitaufwands auf das 3,5-fache.

Häufige Fehler bei der GOÄ 845: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ-Ziffer 845 neben der GOÄ-Ziffer 849 am selben Tag. Diese Kombination ist durch die Abrechnungsbestimmungen strikt ausgeschlossen. Prüfstellen der privaten Krankenversicherungen streichen die Ziffer 849 in diesen Fällen konsequent.

Zudem ist die Ziffer ausschließlich für die Behandlung einer Einzelperson vorgesehen. Die Durchführung und Abrechnung von Gruppenhypnosen über diese Gebührennummer ist unzulässig. Auch eine analoge Anwendung für Gruppenverfahren ist nicht statthaft.

Achtung: Die Beihilfe beschränkt die Erstattungsfähigkeit der Hypnose auf maximal 12 Sitzungen je Krankheitsfall. Klären Sie beihilfeberechtigte Patienten rechtzeitig über diese Höchstgrenze auf.

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Dokumentation der GOÄ 845: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist essenziell, um Rückfragen von Kostenträgern erfolgreich abzuwehren. In der Patientenakte müssen die medizinische Indikation, die angewandte Induktionsmethode sowie die Dauer der Sitzung klar festgehalten werden. Auch die erreichte Trancetiefe und die therapeutischen Suggestionen sollten dokumentiert sein.

Dokumentation: Hypnosebehandlung bei chronischem Schmerzsyndrom. Induktion mittels Fixationsmethode. Erreichen einer mittleren Trancetiefe. Posthypnotische Suggestionen zur Schmerzlinderung erfolgreich verankert. Rücknahme der Trance ohne Komplikationen. Dauer: 35 Minuten.

GOÄ 845: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelhöchstsatz der GOÄ-Ziffer 845 liegt beim 2,3-fachen Satz bei 20,10 €. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 3,5 (30,59 €) ist möglich, erfordert jedoch eine patientenbezogene Begründung. Typische Gründe sind eine ungewöhnlich lange Dauer der Tranceeinleitung oder ausgeprägte therapeutische Widerstände des Patienten.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ-Ziffer 845 kann gut mit beratenden Leistungen wie der GOÄ-Ziffer 1 oder 3 kombiniert werden, sofern diese eigenständige Beratungen außerhalb der Hypnose darstellen. Nicht zulässig ist die Kombination mit übenden Verfahren wie dem autogenen Training in derselben Sitzung. Auch die zeitgleiche Abrechnung von tiefenpsychologischen oder analytischen Psychotherapieverfahren ist in der Regel ausgeschlossen.

Ziffer 845 in der neuen GOÄ

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Die Hypnosebehandlung wird in der neuen GOÄ unter „Übende Verfahren" eingeordnet und nach Sitzungsdauer gestaffelt — dasselbe System gilt für autogenes Training und Progressive Muskelrelaxation:

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  • 4424 „Übende Verfahren (z. B. Hypnose), Einzelbehandlung, Dauer mindestens 25 Minuten" (31,27 €) — einmal je Sitzung; nicht neben 4425, 4426, 4427, 4428, 4429 oder 4430
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  • 4425 „Übende Verfahren (z. B. Hypnose), Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten" (62,03 €) — einmal je Sitzung; nicht neben 4424 und den übrigen Ziffern der Gruppe
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Die Mindestdauer entscheidet: 25 bis 49 Minuten → 4424; ab 50 Minuten → 4425. Heute bringt die 845 beim 2,3-fachen Satz 20,10 €; die neue 4424 liegt mit 31,27 € und die 4425 mit 62,03 € deutlich darüber.

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Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 845

Nein, die GOÄ-Ziffer 845 ist explizit auf die Behandlung einer Einzelperson beschränkt. Gruppenhypnosen sind über diese Ziffer nicht berechnungsfähig und können auch nicht analog abgerechnet werden.
Nein, es besteht ein strikter Abrechnungsausschluss zwischen den Ziffern 845 und 849 am selben Tag. Wenn beide Leistungen erbracht werden, muss sich der Arzt für eine der beiden Ziffern entscheiden.
Die Bundesbeihilfeverordnung begrenzt die Erstattungsfähigkeit der Hypnosebehandlung auf maximal 12 Einzelsitzungen je Krankheitsfall. Eine vorherige Beantragung ist für diese Sitzungen jedoch nicht erforderlich.
Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie anerkennt die Hypnotherapie bei Erwachsenen für Raucherentwöhnung, Methadonentzug und psychische Faktoren bei somatischen Erkrankungen. Für andere Indikationen oder bei Kindern fehlt die wissenschaftliche Anerkennung als eigenständiges Verfahren.
Ein Schwellenwertüberschreitungsfaktor bis zu 3,5-fach kann herangezogen werden, wenn die Behandlung durch besondere Umstände erschwert war. Typische Begründungen sind eine stark verzögerte Tranceinduktion oder ausgeprägte Patientenwiderstände.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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