GOÄ-Ziffer 60: Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt

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GOÄ 60
Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt
Punktzahl  
Einfachsatz 6,99 € 1,0x
Regelhöchstsatz 16,08 € 2,3x
Höchstsatz 24,46 € 3,5x
Ausschlüsse

Ziffer 60 in der neuen GOÄ

Aus der einen Konsiliarzifferwerden im Entwurf vier eigenständige Leistungen — je nach Art des Konsils (heute beim 2,3-fachen Satz: 16,08 €):

  • 207 Konsiliarische Erörterung zwischen liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt (25,34 €) — Standardkonsil; neu: bei akut lebensbedrohlicher Situation oder bei pathologischen/mikrobiologischen/labormedizinischen Fragestellungen ist persönlicher Patientenkontakt des konsiliarisch hinzugezogenen Arztes jetzt ausdrücklich nicht mehr erforderlich
  • 208 Vorstellung und Beratung in interdisziplinärer und/oder multiprofessioneller Konferenz zur Diagnosefindung oder Behandlungsplanung, einschließlich Dokumentation im Behandlungsplan (30,50 €) — mindestens drei Ärzte unterschiedlicher Fachrichtung, einmal je Kalendermonat und Erkrankung
  • 209 Telekonsiliarische Befundbeurteilung im Rahmen bildgebender Verfahren (CT, MRT, Röntgen, Videoendoskopie) oder histologischer Befundungen (33,98 €)
  • 13264 Doppelbefundung oder Konsensbefundung einer Mammographie, je Seite (9,08 €)

Die entscheidenden Unterscheidungsmerkmale: Handelt es sich um ein Zweier-Konsil oder eine Mehrfachkonferenz? Wird ein Bild- oder Histologiebefund telekonsultarisch beurteilt? Werden Mammographien im Doppelbefundungsverfahren ausgewertet? Die Dokumentation des Besprechungsformats ist Grundlage der Abrechnung.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

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