GOÄ C: Nachtzuschlag richtig abrechnen – Tipps & Fehler

5 Min. Lesezeit
GOÄ C
Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen
Punktzahl 320  
Einfachsatz 18,65 € 1,0x
Regelhöchstsatz 18,65 € 1,0x
Höchstsatz 18,65 € 1,0x
Ausschlüsse
EFGHJAB2

Der Nachtzuschlag nach GOÄ-Ziffer C bringt 18,65 € für Leistungen zwischen 22 und 6 Uhr. Erfahren Sie, wie Sie Zeitgrenzen und Ausschlüsse korrekt handhaben.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer C

Die Gebührenordnung für Ärzte definiert die Ziffer C im Abschnitt B unter den Zuschlägen zu Beratungen und Untersuchungen wie folgt:

Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen

Dieser Zuschlag dient der Honorierung des besonderen Aufwands, der durch die Inanspruchnahme des Arztes während der gesetzlichen Nachtruhe entsteht. Er stellt eine finanzielle Kompensation für die Störung der Freizeit beziehungsweise des Schlafrhythmus dar.

Wichtig ist, dass es sich hierbei um einen sogenannten bewerteten Zuschlag handelt, der nur zu bestimmten Kernleistungen hinzugerechnet werden darf. Zu diesen berechtigenden Grundleistungen gehören ausschließlich die GOÄ-Nummern 1, 3, 4, 5, 6, 7 und 8.

GOÄ C in der Praxis: Korrekte Anwendung und Zeitgrenzen

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer C erfordert die genaue Beachtung der vorgegebenen Zeitgrenzen von 22:00 Uhr abends bis 06:00 Uhr morgens. In der täglichen Praxis kommt es häufig vor, dass eine Leistung genau an der Schwelle dieser Uhrzeiten erbracht wird.

Für diese Übergangszeiten gilt eine klare Regelung: Beginnt eine Untersuchung vor 22:00 Uhr und dauert über diese Grenze an, entscheidet der Abschluss der Leistung. Liegt das Ende nach 22:00 Uhr, ist der Zuschlag C berechnungsfähig.

Am Morgen verhält es sich genau umgekehrt: Hier ist der Beginn der Leistung entscheidend. Startet die Beratung beispielsweise um 05:50 Uhr und endet um 06:10 Uhr, darf die Ziffer C ebenfalls abgerechnet werden, da der Start in der Nachtzeit lag.

Achtung: Diese großzügige Regelung gilt nicht, wenn es sich um eine reguläre, über die Zeitgrenze hinaus andauernde Sprechstunde der Praxis handelt. In diesem Fall sind die Zuschläge im Regelfall ausgeschlossen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ C

Fallbeispiel 1: Akuter nächtlicher Hausbesuch

Ein Patient ruft um 01:30 Uhr nachts wegen akuter Atemnot an. Der Arzt führt einen dringenden Hausbesuch durch und nimmt eine symptombezogene Untersuchung vor.

In diesem Szenario rechnet der Arzt die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ-Ziffer 5 ab. Zusätzlich wird der Nachtzuschlag GOÄ C für die Untersuchung zur Nachtzeit angesetzt, ergänzt durch das entsprechende Wegegeld.

Fallbeispiel 2: Telefonische Beratung im Notdienst

Eine besorgte Mutter kontaktiert den kinderärztlichen Notdienst um 23:15 Uhr wegen des plötzlich stark ansteigenden Fiebers ihres Kindes. Der Arzt berät die Mutter ausführlich am Telefon.

Abgerechnet wird hier die telefonische Beratung nach GOÄ-Ziffer 1. Da das Telefonat vollständig in der Nachtzeit stattfand, ist der Zuschlag C neben der Ziffer 1 voll berechnungsfähig.

Fallbeispiel 3: Untersuchung an der morgendlichen Zeitgrenze

Ein Patient stellt sich um 05:45 Uhr mit starken abdominalen Schmerzen in der Notfallpraxis vor. Die Untersuchung beginnt um 05:50 Uhr und ist um 06:15 Uhr abgeschlossen.

Da der Beginn der Untersuchung vor 06:00 Uhr lag, ist die Abrechnung des Zuschlags C zulässig. Die Ziffer 5 wird somit rechtssicher mit dem Nachtzuschlag kombiniert.

Häufige Fehler bei der GOÄ C: Was Prüfer beanstanden

Ein sehr häufiger Fehler in der Praxis ist der Versuch, den Zuschlag C mit einem Steigerungsfaktor zu versehen. Zuschläge des Abschnitts B II sind jedoch generell Festbeträge und dürfen nur mit dem einfachen Satz abgerechnet werden.

Ein weiterer Stolperstein sind die strengen Ausschlusskriterien der GOÄ. So darf die Ziffer C niemals neben dem Abendzuschlag B oder den dringenden Zuschlägen E bis J für dieselbe Sitzung liquidiert werden.

Private Krankenversicherungen prüfen zudem sehr genau, ob die zugrundeliegende Leistung überhaupt zuschlagsberechtigt ist. Wird der Zuschlag C beispielsweise fälschlicherweise an eine Wundversorgung (GOÄ 2007) gekoppelt, führt dies unweigerlich zur Streichung der Position.

Achtung: Der Zuschlag C ist pro Inanspruchnahme nur einmal berechnungsfähig, selbst wenn in derselben Sitzung sowohl eine Beratung (Ziffer 1) als auch eine Untersuchung (Ziffer 5) stattfinden.

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Dokumentation der GOÄ C: Praxisbewährte Hinweise

Um Honorarverluste und zeitaufwendige Rückfragen von Kostenträgern zu vermeiden, ist eine lückenlose Dokumentation unerlässlich. Die bloße Angabe des Datums reicht für den Nachtzuschlag keinesfalls aus.

In der Patientenakte muss die exakte Uhrzeit des Kontakts festgehalten werden. Diese Zeitangabe sollte sich später auch eins zu eins auf der Liquidation wiederfinden, um die Plausibilität zu belegen.

Zusätzlich empfiehlt es sich, den Grund der nächtlichen Inanspruchnahme kurz zu skizzieren. Dies untermauert die medizinische Notwendigkeit der nächtlichen Leistungserbringung gegenüber kritischen Prüfstellen.

Dokumentation: 23:40 Uhr: Telefonische Beratung (Ziffer 1) wg. akuter hypertensiver Krise. Patient instruiert zur Medikamenteneinnahme. Zuschlag C erfasst.

GOÄ C: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Wie alle Zuschläge aus dem Abschnitt B II der GOÄ ist auch die Ziffer C nicht steigerungsfähig. Der Gesetzgeber hat hier einen festen Punktwert von 320 Punkten vorgegeben, was exakt 18,65 € entspricht.

Eine Erhöhung des Faktors auf 2,3 oder 3,5 bei besonders schwierigen nächtlichen Bedingungen ist rechtlich ausgeschlossen. Der erhöhte Aufwand kann stattdessen nur über die Steigerung der Grundleistung (z. B. der Ziffer 3 oder 5) abgebildet werden.

Typische Ziffernkombinationen

Die Ziffer C lässt sich hervorragend mit den klassischen Untersuchungs- und Beratungsleistungen kombinieren. Typisch ist die gemeinsame Abrechnung mit den Ziffern 1, 3 oder 5 im ärztlichen Bereitschaftsdienst.

Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit den Ziffern E bis J. Werden diese dringenden Zuschläge fällig, müssen Ärzte genau kalkulieren, welche Ziffernkombination wirtschaftlich vorteilhafter für die Praxis ist.

Tipp: Nutzen Sie moderne Praxisverwaltungssysteme, die bei der Eingabe von Uhrzeiten zwischen 22:00 und 06:00 Uhr automatisch den Zuschlag C vorschlagen und unzulässige Kombinationen direkt blockieren.

Ziffer C in der neuen GOÄ

Der Zuschlag C — für Beratungsleistungen in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr — wird in der neuen GOÄ mit dem bisherigen Zuschlag G (für Besuchsleistungen in denselben Zeiten) zur einheitlichen neuen Nummer 502 zusammengeführt: 40,00 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 18,65 €). Uhrzeitdefinition und Maßgeblichkeit des Leistungsbeginns beim Überschreiten der Zeitgrenze bleiben unverändert. Nr. 502 ist neben Beratungs- und Besuchsleistungen berechnungsfähig; nicht neben 501.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer C

Die GOÄ-Ziffer C kann für ärztliche Leistungen berechnet werden, die in der Nachtzeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr erbracht werden. Sie ist als Zuschlag nur in Kombination mit den Grundleistungen nach den Nummern 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8 zulässig.
Nein, der Zuschlag nach GOÄ C ist nicht steigerungsfähig. Er wird immer mit dem einfachen Gebührensatz von 18,65 € (320 Punkte) abgerechnet, unabhängig vom Aufwand der zugrundeliegenden Leistung.
Überschreitet eine Leistung die Zeitgrenze um 22:00 Uhr, ist für die Abrechnung der GOÄ C der Abschluss der Leistung maßgeblich. Endet die Untersuchung oder Beratung nach 22:00 Uhr, darf der Zuschlag berechnet werden.
Die GOÄ-Ziffer C darf nicht neben den Zuschlägen A, B und K2 sowie den Zuschlägen E, F, G, H und J abgerechnet werden. Insbesondere der Ausschluss neben dem Abendzuschlag B ist in der Praxis häufig relevant.
Für eine rechtssichere Abrechnung der GOÄ C ist die exakte Angabe der Uhrzeit in der Patientenakte und auf der Rechnung zwingend erforderlich. Ein Eintrag wie „23:15 Uhr“ belegt den Anspruch gegenüber privaten Krankenversicherungen zweifelsfrei.
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