GOÄ 76: Diätplan richtig abrechnen – Tipps & Fallbeispiele

4 Min. Lesezeit
GOÄ 76
Schriftlicher Diätplan, individuell für den einzelnen ­Patienten aufgestellt
Punktzahl 70  
Einfachsatz 4,08 € 1,0x
Regelhöchstsatz 9,38 € 2,3x
Höchstsatz 14,28 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Erstellung eines individuellen Diätplans nach GOÄ-Ziffer 76 bietet wertvolle Unterstützung für Patienten und lässt sich bei korrekter Dokumentation sicher abrechnen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 76

Schriftlicher Diätplan, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt

Die Gebührenordnungsziffer 76 bewertet die Erstellung eines schriftlichen Diätplans, der speziell auf die Bedürfnisse des einzelnen Patienten zugeschnitten ist. Diese Leistung ist im Abschnitt B unter den Berichten und Briefen angesiedelt. Sie erfordert eine strukturierte, schriftliche Ausarbeitung, die dem Patienten als konkrete Orientierungshilfe dient.

Die Leistung umfasst nicht nur die reine Aufstellung von Nahrungsmitteln, sondern auch die individuelle Anpassung an das jeweilige Krankheitsbild. Ein einfacher, standardisierter Vordruck ohne persönliche Modifikationen reicht für die Abrechnung dieser Ziffer nicht aus.

GOÄ 76 in der Praxis: Indikationen und Delegation

Der klinische Alltag bietet zahlreiche Anlässe für die Erstellung eines Diätplans. Typische Indikationen sind Stoffwechselstörungen wie Diabetes mellitus, Gicht oder Fettstoffwechselstörungen. Auch bei behandlungsbedürftiger Adipositas oder nachgewiesenen Nahrungsmittelallergien ist diese Leistung medizinisch indiziert.

Interessant für die Praxisorganisation ist die Möglichkeit der Delegation dieser Leistung. Der Arzt kann die Ausarbeitung an qualifiziertes Praxispersonal, wie beispielsweise Diätassistenten, übertragen. Die fachliche Aufsicht und die Letztverantwortung müssen jedoch beim Arzt verbleiben.

Die Verwendung von vorgefertigten Druckvorlagen ist grundsätzlich zulässig. Diese müssen jedoch zwingend handschriftlich oder digital auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten angepasst werden, um die Abrechenbarkeit zu gewährleisten.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 76

Fallbeispiel 1: Erstmanifestation Diabetes mellitus Typ 2

Ein Patient stellt sich mit neu diagnostiziertem Diabetes mellitus Typ 2 vor. Zur Unterstützung der medikamentösen Therapie erstellt die Praxis einen detaillierten, auf den Alltag des Patienten abgestimmten Ernährungsplan. Neben der Beratung wird der individuelle Diätplan nach GOÄ 76 berechnet.

Fallbeispiel 2: Schwere Nahrungsmittelallergie

Bei einer Patientin wird eine ausgeprägte Zöliakie diagnostiziert. Die Ernährungsberaterin der Praxis erstellt unter ärztlicher Aufsicht einen glutenfreien Ernährungsplan. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 76, da eine qualifizierte Delegation vorliegt.

Fallbeispiel 3: Gicht-Patient mit hohem Harnsäurespiegel

Ein Patient leidet unter rezidivierenden Gichtanfällen. Zur Senkung des Harnsäurespiegels erhält er einen purinarmen Diätplan, der auf seinen persönlichen Kalorienbedarf angepasst ist. Die Erstellung wird mit der GOÄ-Ziffer 76 liquidiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 76: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung mit anderen Ziffern. Die GOÄ 76 ist explizit nicht neben der Ziffer 3 (Eingehende Beratung) berechenbar. Auch die Kombination mit den Schreibgebühren nach den Ziffern 95 und 96 sowie dem Gutachten nach Ziffer 435 ist ausgeschlossen.

Private Krankenversicherungen beanstanden häufig die Abrechnung, wenn der Diätplan nicht ausreichend individualisiert wurde. Die bloße Abgabe eines Standard-Flyers ohne handschriftliche Ergänzungen oder spezifische Berechnungen rechtfertigt die Gebühr nicht. Die individuelle Anpassung muss aus der Dokumentation hervorgehen.

Achtung: Achten Sie darauf, dass am selben Behandlungstag nicht fälschlicherweise die GOÄ 3 neben der GOÄ 76 abgerechnet wird. Dies führt in der Regel zur sofortigen Kürzung durch die Erstattungsstellen.

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Dokumentation der GOÄ 76: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte sollte die medizinische Indikation, wie beispielsweise eine behandlungsbedürftige Adipositas, klar festgehalten werden. Zudem muss vermerkt werden, welche spezifischen Anpassungen im Diätplan vorgenommen wurden.

Auch der Erhalt des schriftlichen Plans durch den Patienten sollte kurz dokumentiert werden. Falls die Leistung delegiert wurde, ist der Name der qualifizierten Mitarbeiterin sowie die ärztliche Freigabe zu vermerken.

Dokumentation: Pat. mit Erstdiagnose Gicht. Individueller, purinarmer Diätplan (Berechnung des täglichen Puringehalts, Anpassung an Arbeitszeiten) erstellt und ausgehändigt. Erstellung durch Diätassistentin unter Aufsicht.

Tipp: Hinterlegen Sie in Ihrer Praxissoftware eine Vorlage für die Dokumentation, die die individuellen Anpassungsschritte des Diätplans standardisiert abfragt.

GOÄ 76: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders komplexen Krankheitsbildern kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten werden. Ein erhöhter Zeitaufwand, beispielsweise bei multiplen Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder der Kombination aus Diabetes und chronischer Niereninsuffizienz, rechtfertigt eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 76 lässt sich hervorragend mit der symptombezogenen Untersuchung nach GOÄ 5 oder der Erörterung der Lebensgewohnheiten nach GOÄ 34 kombinieren. Auch die Analogabrechnung für DIGA ist ein wichtiges Feld. Nach Empfehlung der Bundesärztekammer kann die GOÄ 76 analog für die Einweisung in digitale Gesundheitsanwendungen herangezogen werden.

Ziffer 76 in der neuen GOÄ

Die Schriftlicher Diätplan, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt fließt in neuen Nummer 304 — Festpreis 30,20 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 9,38 €).

Die neue Legende lautet: „Individueller ernährungsmedizinischer und/oder differenzierter diabetologischer Therapieplan und/oder Anaphylaxie-Notfallplan und/oder schriftliche, individuelle Planung und Leitung einer Kur mit diätetischen, balneologischen und/oder klimatherapeutischen Maßnahmen unter Einbeziehung gesundheitserzieherischer Aspekte". Die Leistung nach Nummer 304 ist im Kalenderhalbjahr bis zu zweimal berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 76

Die GOÄ-Ziffer 76 kann berechnet werden, wenn ein schriftlicher, individuell auf den Patienten abgestimmter Diätplan erstellt wird. Dies ist typischerweise bei Stoffwechselerkrankungen, Adipositas oder Nahrungsmittelallergien der Fall.
Ja, die Leistung kann unter ärztlicher Aufsicht an qualifiziertes Praxispersonal wie Diätassistenten delegiert werden. Die Letztverantwortung und die fachliche Anleitung verbleiben jedoch stets beim behandelnden Arzt.
Die GOÄ-Ziffer 76 darf nicht neben den Ziffern 3, 95, 96 und 435 berechnet werden. Eine zeitgleiche Abrechnung dieser Leistungen am selben Tag ist somit ausgeschlossen.
Ja, eine mehrfache Abrechnung im Verlauf ist möglich, wenn sich das Krankheitsbild wesentlich ändert. In diesem Fall muss der Diätplan grundlegend angepasst und die Änderung in der Akte dokumentiert werden.
Nach Empfehlung der Bundesärztekammer kann die GOÄ 76 analog für die Einweisung und Kontrolle von digitalen Gesundheitsanwendungen (DIGA) herangezogen werden. Dies betrifft insbesondere die telemedizinische Überwachung von Patientendaten.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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