Der Rechtsherzkatheterismus nach GOÄ 626 ist eine hochbewertete Leistung. Erfahren Sie, wie Sie typische Abrechnungsfehler und Ausschlüsse sicher vermeiden.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 626
Rechtsherzkatheterismus – einschließlich Druckmessungen und oxymetrischer Untersuchungen sowie fortlaufender EKG- und Röntgenkontrolle
Die Leistung nach der GOÄ-Ziffer 626 stellt eine zentrale Säule in der invasiven kardiologischen Diagnostik dar. Sie ist mit 1000 Punkten bewertet und umfasst den kompletten diagnostischen Prozess des Rechtsherzkatheterismus. Dazu gehören neben dem eigentlichen Vorschieben des Katheters auch die notwendigen Druckmessungen in den verschiedenen Abschnitten des rechten Herzens und der Lungenstrombahn.
Ebenfalls fest in die Leistungslegende integriert sind oxymetrische Untersuchungen zur Bestimmung der Sauerstoffsättigung sowie die kontinuierliche Überwachung des Patienten. Die fortlaufende EKG- und Röntgenkontrolle ist somit obligater Bestandteil und darf nicht separat in Rechnung gestellt werden. Die Leistung ist pro Sitzung streng auf eine einmalige Berechnung limitiert.
GOÄ 626 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz
Der Rechtsherzkatheterismus wird primär zur Abklärung einer pulmonalen Hypertonie (Lungenhochdruck) oder zur präoperativen Evaluation vor Herzklappeneingriffen eingesetzt. Auch bei der Abklärung von angeborenen oder erworbenen Herzfehlern sowie zur Shunt-Diagnostik kommt dieses invasive Verfahren regelmäßig zur Anwendung. Der Zugang erfolgt in der Regel venös über die Vena femoralis oder die Vena jugularis.
In der modernen Kardiologie ist die Abgrenzung zu anderen Katheterverfahren essenziell. Wird beispielsweise ein Rechtsherzkatheterismus mittels eines Einschwemmkatheters (sogenannter Mikro-Herzkatheterismus) durchgeführt, greift nicht die GOÄ 626, sondern es muss auf die Ziffern 630 oder 632 ausgewichen werden. Die präzise Wahl der Ziffer richtet sich somit streng nach der angewandten Methode.
Tipp: Sollte neben dem Rechtsherzkatheterismus ein transseptaler Linksherzkatheterismus nach Ziffer 629 oder ein retrograder Linksherzkatheterismus nach Ziffer 627 über einen getrennten Zugang erfolgen, sind diese Leistungen nebeneinander berechnungsfähig.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 626
Fallbeispiel 1: Diagnostik bei Verdacht auf pulmonalarterielle Hypertonie
Ein Patient stellt sich mit unklarer Belastungsdyspnoe vor. Zur definitiven Sicherung der Diagnose einer pulmonalarteriellen Hypertonie erfolgt ein diagnostischer Rechtsherzkatheterismus über die Vena femoralis mit Druckmessung und Bestimmung des Herzzeitvolumens.
Da es sich um einen klassischen Rechtsherzkatheterismus ohne Kontrastmitteleinbringung handelt, wird die GOÄ-Ziffer 626 (1,0-fach bis 3,5-fach) abgerechnet. Die integrierten Druckmessungen und die EKG-Überwachung sind mit dieser Ziffer abgegolten. Eine zusätzliche Abrechnung der Ziffern 648 oder 650 ist in dieser Sitzung ausgeschlossen.
Fallbeispiel 2: Rechtsventrikuläre Endomyokardbiopsie nach Herztransplantation
Bei einem herztransplantierten Patienten soll zur Abstoßungsdiagnostik eine Myokardbiopsie durchgeführt werden. Hierzu wird ein Rechtsherzkatheter gelegt, um Gewebeproben aus dem rechten Ventrikel zu entnehmen.
Die kardiologische Fachgesellschaft empfiehlt für den notwendigen Katheterzugang die Abrechnung der Ziffer 626. Die eigentliche Probeentnahme wird zusätzlich mit der Ziffer 2402 liquidiert. Bei ambulanter Durchführung kann zudem der Zuschlag nach Ziffer 442 für operative Leistungen angesetzt werden.
Fallbeispiel 3: Kombinierter Rechts- und Linksherzkatheterismus
Zur Abklärung eines kombinierten Vitiums wird ein Rechtsherzkatheterismus und über einen getrennten arteriellen Zugangsweg ein retrograder Linksherzkatheterismus durchgeführt.
In diesem Szenario sind die Ziffer 626 für den Rechtsherzkatheter und die Ziffer 627 für den Linksherzkatheter nebeneinander berechnungsfähig. Beide Ziffern können voll angesetzt werden, da sie über getrennte Zugänge erbracht wurden. Eventuelle Kontrastmitteleinbringungen müssen gesondert bewertet werden.
Häufige Fehler bei der GOÄ 626: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist das Nebeneinanderberechnen von Leistungen, die bereits durch die Leistungslegende der GOÄ 626 abgegolten sind. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen streichen regelmäßig die Ziffer 648 (Druckmessung) oder die Ziffer 602 (Oxymetrie), da diese explizit als Leistungsbestandteil der Ziffer 626 definiert sind. Auch die Blutgasanalyse nach Ziffer 3710 wird im selben Zusammenhang nicht anerkannt.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Abrechnung von EKG-Leistungen. Die Ziffern 650 und 651 sind am Tag des Katheterismus nur dann berechnungsfähig, wenn sie in einem zeitlich getrennten und medizinisch unabhängig begründeten Kontext (z. B. Voruntersuchung am Morgen oder postoperative Kontrolle am Abend) stattgefunden haben. Dies muss auf der Rechnung zwingend durch Zeitangaben verdeutlicht werden.
Achtung: Die Ziffern 626 und 627 sind neben den radiologischen Leistungen nach den Ziffern 5324 bis 5327 nicht berechenbar. Dies liegt daran, dass die Kontrastmitteleinbringung nach Ziffer 360 obligat zu diesen radiologischen Leistungen gehört und ein direkter Ausschluss besteht.
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Dokumentation der GOÄ 626: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im OP-Bericht bzw. Katheterprotokoll müssen alle Teilschritte des Eingriffs detailliert festgehalten werden. Dazu gehören der gewählte Zugangsweg, die exakten Messwerte der Druckkurven in den einzelnen Abschnitten sowie die Ergebnisse der oxymetrischen Sättigungsmessungen.
Besonders wichtig ist der Nachweis der kontinuierlichen Überwachung. Die Dokumentation muss explizit erwähnen, dass eine fortlaufende EKG- und Röntgenkontrolle stattgefunden hat. Auch die Indikation für eventuell zusätzlich berechnete Leistungen, wie eine Infiltrationsanästhesie oder eine Infusionstherapie, muss klar aus der Patientenakte hervorgehen.
Dokumentationsbeispiel:
Rechtsherzkatheterismus über Vena femoralis rechts. Kontinuierliche EKG- und Durchleuchtungskontrolle (Gesamtdurchleuchtungszeit: 2,4 min). Druckmessung: RA 4 mmHg, RV 24/4 mmHg, PA 22/10 (Mittel 14) mmHg, PCWP 8 mmHg. Oxymetrie: SVC 72%, PA 74%. Komplikationsloser Verlauf, steriler Druckverband.
GOÄ 626: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Eine Überschreitung des Regelhöchstsatzes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) erfordert eine einzelfallbezogene, medizinische Begründung auf der Rechnung. Typische Gründe für eine Faktorerhöhung bei der GOÄ 626 sind anatomische Besonderheiten, wie stark geschlängelte Gefäßverläufe oder ausgeprägte Venenstenosen, die das Vorschieben des Katheters erheblich erschweren.
Auch ein instabiler hämodynamischer Zustand des Patienten, der eine besonders langsame und vorsichtige Katheterpassage notwendig macht, rechtfertigt eine Steigerung. Die Begründung sollte stets die erhöhte Schwierigkeit oder den überdurchschnittlichen Zeitaufwand plastisch und für medizinische Laien nachvollziehbar beschreiben.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 626 können verschiedene begleitende Leistungen rechtssicher kombiniert werden. Hierzu gehören beispielsweise die Ziffer 490 (Infiltrationsanästhesie) zur Schmerzschaltung an der Punktionsstelle oder die Ziffer 271 (Infusion). Auch die Anlage eines Kompressionsverbandes kann unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen zusätzlich berechnet werden.
Wird der Eingriff ambulant durchgeführt, sollte geprüft werden, ob operative Zuschläge anwendbar sind. Bei einer Kombination mit einer Myokardbiopsie nach Ziffer 2402 ist der Zuschlag nach Ziffer 442 ein wichtiger Umsatzträger, der nicht vergessen werden darf. Eine sorgfältige Prüfung der Kombinationsmöglichkeiten sichert das verdiente Honorar.
Ziffer 626 in der neuen GOÄ
Der Rechtsherzkatheterismus einschließlich Druckmessungen und Oxymetrie (heute beim 2,3-fachen Satz: 134,07 €) wird im Entwurf um spezifische Zuschlagsmöglichkeiten ergänzt:
- 3046 Rechtsherzkatheteruntersuchung mit Pulmonalisdruckmessung — umfasst Punktion, Schleuse, Katheter, Infusionen, Angiographie bis einer Serie, Druckmessungen, EKG, Blutgasanalyse, Kontrastmittel- und Medikamentengabe, Katheterentfernung, ggf. HZV-Messung (105,00 €) — Basisleistung
- 3055 Zuschlag für Koronarvenenkatheterisierung(en), je Gefäß (77,00 €)
- 3058 Zuschlag für ergometrische Belastung bei einem Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr (243,03 €)
Die neue Basisleistung 3046 liegt mit 105,00 € weit unter dem heutigen Satz von 134,07 €. Die Zuschläge für Koronarvenenkatheterisierung (77,00 € je Gefäß) und ergometrische Belastung bei Kindern sind eigenständig abrechenbar.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 626
Was hat nicht gestimmt?