GOÄ 3710: Blutgasanalyse korrekt abrechnen – Tipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3710
Blutgasanalyse (pH und/oder PCO und/oder PO und/oder Hb )
Punktzahl 90  
Einfachsatz 5,25 € 1,0x
Regelhöchstsatz 6,04 € 1,1x
Höchstsatz 6,83 € 1,3x
Ausschlüsse

Die Blutgasanalyse nach GOÄ-Ziffer 3710 ist unverzichtbar bei Ventilations- und Säure-Basen-Störungen. Erfahren Sie alles zu Fallstricken und Kombinationen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3710

Blutgasanalyse (pH und/oder PCO2 und/oder PO2 und/oder Hb)

Die Blutgasanalyse (BGA) stellt eine fundamentale Komplexleistung in der modernen Labordiagnostik dar. Sie dient der simultanen Bestimmung der Atemgase Kohlendioxid und Sauerstoff sowie der Wasserstoffionenkonzentration im Blut. Durch diese Messungen lässt sich der Säure-Basen-Status des Patienten präzise erfassen.

Die in der Leistungsbeschreibung enthaltene „und/oder“-Verknüpfung definiert eine klare Abrechnungsobergrenze. Gleichzeitig ermöglicht sie es, auch bei der gezielten Bestimmung nur eines einzelnen Parameters die volle Gebühr anzusetzen. Alle aus den Messwerten berechneten Parameter sind mit dieser Gebühr bereits abgegolten.

GOÄ 3710 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Der klinische Einsatz der BGA ist bei einer Vielzahl von respiratorischen und metabolischen Störungen indiziert. Besonders häufig wird die Untersuchung zur Objektivierung von Ventilationsstörungen bei obstruktiven oder restriktiven Lungenerkrankungen durchgeführt. Auch die engmaschige Überwachung von beatmungspflichtigen Patienten erfordert regelmäßige Kontrollen mittels dieser Ziffer.

Ein weiteres wichtiges Anwendungsgebiet sind schwere Störungen des Wasser-, Elektrolyt- und Säure-Basen-Haushalts. Dies betrifft beispielsweise Patienten mit fortgeschrittener Niereninsuffizienz oder schweren Intoxikationen. Die Probengewinnung erfolgt dabei aus heparinisiertem Arterienblut oder arterialisiertem Kapillarblut unter strenger Beachtung der Präanalytik.

Tipp: Um Verfälschungen der Atemgase zu vermeiden, muss die Probe nach der anaeroben Entnahme unverzüglich analysiert werden. Eine längere Lagerung gefährdet die diagnostische Zuverlässigkeit erheblich.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3710

Fallbeispiel 1: Akute Exazerbation einer COPD

Ein Patient stellt sich mit akuter Atemnot und dem Verdacht auf eine respiratorische Azidose in der Praxis vor. Zur Überprüfung des Gasaustausches wird eine kapillare Blutgasanalyse durchgeführt. Neben der GOÄ 3710 erfolgt die klinische Untersuchung. Abgerechnet wird die GOÄ 3710 zum Regelsatz sowie die entsprechenden klinischen Leistungen.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei chronischer Niereninsuffizienz

Bei einer Patientin mit bekannter renaler Azidose soll der metabolische Status überprüft werden. Es erfolgt die Entnahme von arterialisiertem Kapillarblut zur Bestimmung des pH-Wertes und des pCO2. Die Abrechnung der GOÄ 3710 ist hier vollumfänglich begründet, da die Erfassung des Säure-Basen-Haushalts therapeutisch wegweisend ist.

Fallbeispiel 3: Therapiekontrolle unter laufender Sauerstofftherapie

Zur Überprüfung einer Langzeitsauerstofftherapie wird bei einem Patienten eine BGA durchgeführt. Da die Messung der reinen Sauerstoffsättigung über Pulsoxymetrie ungenau ist, liefert die invasive BGA verlässliche Werte. Die Leistung wird nach GOÄ 3710 abgerechnet, um den Therapieerfolg exakt zu dokumentieren.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3710: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3710 betrifft die Missachtung der Ausschlussziffern. Die Leistung darf explizit nicht neben den Ziffern 435, 626 bis 630 sowie 632 berechnet werden. Auch eine Nebeneinanderberechnung mit den fetalen pH-Messungen nach den Ziffern 1013 und 1014 ist unzulässig.

Zudem beanstanden Prüfstellen oft die unzulässige Abrechnung von rein rechnerisch ermittelten Werten. Wird die Sauerstoffsättigung lediglich vom BGA-Gerät kalkuliert, darf dafür keine zusätzliche Gebühr berechnet werden. Nur eine echte spektrophotometrische Messung mittels eines Oxymetrie-Moduls rechtfertigt die zusätzliche Ziffer 3692.

Achtung: Die Durchführung einer reinen Hämoglobin-Bestimmung im POCT-Verfahren rechtfertigt nicht den Ansatz der GOÄ 3710. Dies wird von privaten Krankenversicherungen regelmäßig als Überversorgung eingestuft und gestrichen.

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Dokumentation der GOÄ 3710: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die genaue Indikation sowie die Art der Probengewinnung (arteriell oder kapillär) vermerkt sein. Auch die gemessenen Rohdaten für pH, pCO2 und pO2 sollten direkt importiert oder eingetragen werden.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Einhaltung der Qualitätskontrollen nach den Richtlinien der Bundesärztekammer (RiliBÄK) im System zu hinterlegen. Dies sichert die Abrechenbarkeit als Speziallabor-Leistung ab. Ein präziser Eintrag erleichtert im Nachgang die Begründung von Schwellenwertüberschreitungen.

Dokumentation: Kapilläre BGA bei V. a. respiratorische Partialinsuffizienz bei COPD. Messwerte: pH 7,36; pCO2 48 mmHg; pO2 62 mmHg. Kalibrierung und Qualitätskontrolle geräteseitig erfolgreich durchgeführt.

GOÄ 3710: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da die GOÄ 3710 dem Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen) angehört, gelten besondere Steigerungssätze. Der Regelhöchstsatz liegt bei dem 1,15-fachen Satz, während der maximale Höchstsatz auf das 1,3-fache begrenzt ist. Eine Überschreitung des Regelsatzes kann beispielsweise durch eine extrem schwierige Blutentnahme bei ausgeprägter Kreislaufzentralisation begründet werden.

Typische Ziffernkombinationen

Moderne BGA-Geräte arbeiten oft als modulare Plattformen. Werden im selben Analysengang zusätzliche Parameter wie Elektrolyte oder Glukose bestimmt, sind diese separat berechnungsfähig. Typische Kombinationen umfassen die Ziffern 3557 (Kalium), 3558 (Natrium) oder 3560 (Glukose). Laktatmessungen können bei fehlender eigener Ziffer analog nach GOÄ 3710 abgerechnet werden.

Ziffer 3710 in der neuen GOÄ

Die Blutgasanalyse wird in der neuen GOÄ nach dem Umfang der bestimmten Parameter aufgeteilt. Aus der alten und/oder-Ziffer (2,3-facher Satz: 6,04 €) entstehen zwei Wege:

  • 11026 „Blutgase, insgesamt Parameterprofil" — für die simultane Bestimmung von mindestens pH, pCO₂ und pO₂ im antikoagulierten Vollblut: 16,84 €. Die neue Legende verlangt ausdrücklich mindestens diese drei Parameter simultan.
  • Für die isolierte Bestimmung von nur einem oder zwei Blutgasparametern ohne vollständiges Profil sieht der Entwurf keine eigene Nachfolgeleistung vor.

Wer bisher die Ziffer 370 für eine Einzelparametermessung (z. B. nur pH oder nur pO₂) eingesetzt hat, steht ohne direkte Nachfolgeziffer da. Für das vollständige Profil steigt der Betrag von 6,04 € auf 16,84 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3710

Ja, die Erbringung als Point-of-Care-Testing (POCT) ist grundsätzlich zulässig. Voraussetzung ist jedoch, dass die fachlichen und organisatorischen Bedingungen für Speziallabor-Leistungen des Abschnitts M III erfüllt sind.
Mit der Ziffer 3710 sind die Messwerte pH, pCO2, pO2 und Hb sowie alle daraus berechneten Parameter wie Bikarbonat abgegolten. Zusätzliche gemessene Elektrolyte oder Glukose müssen separat berechnet werden.
Eine rein rechnerische Ermittlung der Sauerstoffsättigung ist mit der GOÄ 3710 abgegolten. Wird jedoch ein integriertes Oxymetrie-Modul zur spektrophotometrischen Messung genutzt, ist die GOÄ 3692 zusätzlich berechnungsfähig.
Die Ziffer 3710 darf nicht neben den Leistungen nach den Nummern 435, 626 bis 630 sowie 632 abgerechnet werden. Zudem ist eine Nebeneinanderberechnung mit den fetalen pH-Messungen nach 1013 und 1014 ausgeschlossen.
Da die Ziffer 3710 zum Abschnitt M gehört, liegt der Regelhöchstsatz bei 1,15-fach und der Höchstsatz bei 1,3-fach. Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus erfordert eine medizinische Begründung.
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