GOÄ 603: Atemwegswiderstand richtig abrechnen & steigern

6 Min. Lesezeit
GOÄ 603
Bestimmung des Atemwegwiderstandes (Resistance) nach der Oszillationsmethode oder der Verschlußdruckmethode – gegebenenfalls einschließlich fortlaufender Registrierung –
Punktzahl 90  
Einfachsatz 5,25 € 1,0x
Regelhöchstsatz 12,07 € 2,3x
Höchstsatz 18,38 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 603 für den Atemwegswiderstand wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Ausschlüssen und Fallstricken.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 603

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 603 wie folgt:

GOÄ 603: Bestimmung des Atemwegwiderstandes (Resistance) nach der Oszillationsmethode oder der Verschlußdruckmethode – gegebenenfalls einschließlich fortlaufender Registrierung –

Diese Leistung ist mit 90 Punkten bewertet. Im einfachen Gebührensatz entspricht dies einem Honorar von 5,25 €, während der 2,3-fache Regelhöchstsatz bei 12,07 € liegt. Die Ziffer beschreibt die apparative Messung des endobronchialen Strömungswiderstandes, den die Atemluft beim Durchströmen des Trachealbaums überwinden muss.

Im Leistungsumfang ist eine eventuell notwendige fortlaufende Registrierung der Messwerte bereits vollständig enthalten. Eine gesonderte Abrechnung dieser kontinuierlichen Aufzeichnung ist somit ausgeschlossen.

GOÄ 603 in der Praxis: Indikationen und methodische Abgrenzung

Die Bestimmung des Atemwegswiderstandes nach der GOÄ-Ziffer 603 kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn eine aufwendigere Ganzkörperplethysmographie nicht durchführbar oder medizinisch nicht zwingend erforderlich ist. Dies betrifft häufig die Diagnostik und Verlaufskontrolle von obstruktiven Atemwegserkrankungen wie Asthma bronchiale oder chronisch obstruktiver Bronchitis (COPD).

Besonders bei Patienten mit eingeschränkter Kooperationsfähigkeit, wie beispielsweise Kleinkindern oder älteren Menschen, bieten die in Ziffer 603 genannten Methoden erhebliche Vorteile. Die Messung erfordert im Gegensatz zur klassischen Spirometrie keine forcierten Atemmanöver, was die Durchführung in der täglichen Praxis deutlich erleichtert.

Methodisch unterscheidet die Leistungslegende zwei wesentliche Verfahren. Bei der Oszillationsmethode wird dem normalen Atemstrom ein hochfrequenter Wechseldruck überlagert, um den Widerstand kontinuierlich zu ermitteln. Die Verschlussdruckmethode hingegen nutzt ein Atemrohr, das in kurzen Intervallen kurzzeitig verschlossen wird, um den Alveolardruck mit dem Munddruck gleichzusetzen und so den Strömungswiderstand zu berechnen.

Tipp: Da die Methoden nach GOÄ 603 wenig Mitarbeit erfordern, eignet sich diese Ziffer hervorragend für die pädiatrische Pneumologie zur schnellen und verlässlichen Widerstandsbestimmung.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 603

Um die korrekte Anwendung der GOÄ-Ziffer 603 im Praxisalltag zu verdeutlichen, dienen die folgenden klinischen Szenarien als Orientierung.

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Asthma bronchiale bei einem Kleinkind

Ein vierjähriges Kind wird mit rezidivierendem Husten und Giemen in der Praxis vorgestellt. Da eine forcierte Spirometrie aufgrund des Alters nicht zuverlässig durchführbar ist, erfolgt die Bestimmung des Atemwegswiderstandes mittels der Oszillationsmethode.

Die Messung gelingt bei ruhiger Spontanatmung des Kindes ohne Probleme. Neben der symptombezogenen Untersuchung wird die GOÄ-Ziffer 603 mit dem Regelsatz (2,3-fach) abgerechnet. Dies ermöglicht eine kindgerechte und zugleich wirtschaftlich angemessene Diagnostik.

Fallbeispiel 2: Verlaufskontrolle bei bekannter COPD

Ein älterer Patient mit bekannter COPD stellt sich zur Routinekontrolle vor. Zur schnellen Überprüfung des aktuellen bronchialen Strömungswiderstandes wird die Verschlussdruckmethode angewendet.

Die Untersuchung zeigt eine stabile pulmonale Situation. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 603. Da keine weiteren ausschließenden Leistungen wie eine Spirometrie am selben Tag stattfinden, kann die Ziffer problemlos neben der Beratung und der körperlichen Untersuchung in Rechnung gestellt werden.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Messung bei ausgeprägtem Hustenreiz

Bei einer Patientin mit akutem hyperreaktivem Bronchialsystem soll der Atemwegswiderstand bestimmt werden. Während der Messung mittels Oszillationsmethode leidet die Patientin unter starkem, unwillkürlichem Hustenreiz, was mehrere Messwiederholungen erforderlich macht.

Durch den erheblichen zeitlichen Mehraufwand und die schwierige Durchführung ist eine Abrechnung zum Regelsatz nicht deckend. Die Praxis rechnet die GOÄ-Ziffer 603 daher mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5 ab und begründet dies detailliert auf der Rechnung.

Häufige Fehler bei der GOÄ 603: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 603 liegt in der Missachtung der strengen Ausschlussbestimmungen. Die Ziffer darf explizit nicht neben der ruhespirographischen Teiluntersuchung nach GOÄ-Ziffer 608 abgerechnet werden. Sollten beide Untersuchungen am selben Tag medizinisch notwendig sein, muss die höherwertige Leistung ausgewählt werden.

Ebenfalls ausgeschlossen ist die Nebeneinanderberechnung mit der GOÄ-Ziffer 604 (Spirometrische Untersuchung) sowie der Ziffer 435 (Allergologische Provokationstests). Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombinationen automatisiert und kürzen die Erstattung bei Verstößen umgehend.

Achtung: Die Bestimmung des Atemwegswiderstandes mittels Ganzkörperplethysmographie fällt unter die GOÄ-Ziffer 610. Wer die GOÄ 603 fälschlicherweise für eine plethysmographische Messung ansetzt, verschenkt erhebliches Honorar, da die Ziffer 610 deutlich höher bewertet ist.

Ein weiterer Beanstandungspunkt ist die unzulässige zusätzliche Berechnung einer fortlaufenden Registrierung. Da diese laut Leistungslegende bereits gegebenenfalls enthalten ist, führt eine separate analoge Ziffer für die Aufzeichnung regelmäßig zu Honorarkürzungen.

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Dokumentation der GOÄ 603: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Fundament, um Honorarkürzungen durch Prüfstellen erfolgreich abzuwehren. In der Patientenakte muss klar ersichtlich sein, welche spezifische Methode (Oszillations- oder Verschlussdruckmethode) angewendet wurde.

Neben der angewendeten Methode müssen die ermittelten Messwerte für den Atemwegswiderstand (Resistance) dokumentiert werden. Auch die medizinische Indikation, die zur Durchführung der Untersuchung führte, sollte zweifelsfrei aus den Behandlungsunterlagen hervorgehen.

Falls ein erhöhter Steigerungsfaktor angewendet wird, muss die entsprechende Begründung bereits in der Dokumentation detailliert vorbereitet werden. Ein kurzes, prägnantes Dokumentationsbeispiel kann wie folgt aussehen:

Dokumentation: Bestimmung des Atemwegswiderstandes mittels Oszillationsmethode bei V. a. Asthma bronchiale. Messung bei Spontanatmung erfolgreich durchgeführt. Resistance-Wert: [Messwert] kPa*s/l. Erhöhter Zeitaufwand durch ausgeprägten Hustenreiz der Patientin (3 Messwiederholungen erforderlich).

GOÄ 603: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 603 kann bei Vorliegen besonderer Umstände über den Regelhöchstsatz von 2,3 (12,07 €) hinaus bis zum 3,5-fachen Satz (18,38 €) gesteigert werden. Dies erfordert eine patientenbezogene, nachvollziehbare Begründung auf der Liquidation.

Typische Gründe für eine Schwellenwertüberschreitung sind eine stark eingeschränkte Kooperationsfähigkeit des Patienten, beispielsweise bei ausgeprägter Demenz oder Kleinkindern. Auch körperliche Barrieren wie starker Tremor, massiver Hustenreiz oder ausgeprägte Dyspnoe, die den Untersuchungsablauf erheblich verzögern, rechtfertigen eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Im Praxisalltag wird die GOÄ 603 häufig in ein diagnostisches Gesamtkonzept eingebunden. Zulässig und sinnvoll ist die Kombination mit beratenden und untersuchenden Leistungen wie den GOÄ-Ziffern 1, 3, 5 oder 8.

Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit den Ziffern 435, 604 und 608 am selben Behandlungstag. Werden diese Ausschlüsse beachtet, lässt sich die GOÄ 603 rechtssicher und ohne Regressrisiko in die tägliche Abrechnung integrieren.

Ziffer 603 in der neuen GOÄ

Die Bestimmung des Atemwegwiderstands nach Oszillations- oder Verschlussdruckmethode (heute beim 2,3-fachen Satz: 12,07 €) wird im Entwurf nach Messverfahren aufgeteilt:

  • 3506 Impulsoszillometrie (IOS-Gerät) — je Sitzung einmal, bei Reversibilitätstestung bis zu zweimal, mit inhalativer Provokation oder Laufbelastung bis zu viermal (26,71 €)
  • 3503 Bestimmung des Atemwiderstands nach Verschlussdruckmethode oder klassischer Oszillationsmethode, einschließlich graphischer Registrierung — je Sitzung einmal (13,35 €)

Welcher Code gilt, entscheidet das eingesetzte Gerät: IOS → 3506, klassische Methode → 3503.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 603

Die GOÄ-Ziffer 603 wird für die Bestimmung des Atemwegswiderstandes mittels Oszillations- oder Verschlussdruckmethode berechnet. Typische Indikationen sind die Diagnostik und Verlaufskontrolle von obstruktiven Atemwegserkrankungen wie Asthma bronchiale oder COPD. Sie stellt eine einfachere Alternative zur Ganzkörperplethysmographie dar.
Neben der GOÄ-Ziffer 603 dürfen die Ziffern 435 (Allergietestung/Provokation), 604 und 608 (ruhespirographische Teiluntersuchung) nicht am selben Tag abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse sind in den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ fest verankert. Bei zeitgleicher Erbringung muss die höherwertige Leistung gewählt werden.
Die GOÄ-Ziffer 603 umfasst einfachere Verfahren wie die Oszillations- oder Verschlussdruckmethode zur Bestimmung des Strömungswiderstandes. Die Ganzkörperplethysmographie hingegen wird nach der höher bewerteten GOÄ-Ziffer 610 abgerechnet. Letztere erfordert eine spezielle Messkabine und liefert umfassendere Lungenfunktionsparameter.
Ja, die GOÄ-Ziffer 603 kann bei erhöhtem Aufwand bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Typische Begründungen hierfür sind eine mangelnde Kooperationsfähigkeit des Patienten, beispielsweise bei Kleinkindern oder dementen Personen. Auch starker Hustenreiz oder ausgeprägte Atemnot während der Messung rechtfertigen einen höheren Faktor.
Ja, eine gegebenenfalls erforderliche fortlaufende Registrierung des Atemwegswiderstandes ist bereits mit der Gebühr für die GOÄ-Ziffer 603 abgegolten. Sie darf daher nicht als eigenständige Leistung zusätzlich berechnet werden. Die Dokumentation sollte den kontinuierlichen Verlauf dennoch nachvollziehbar abbilden.
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