GOÄ 604: Atemwegswiderstand richtig abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 604
Bestimmung des Atemwegwiderstandes (Resistance) nach der Oszillationsmethode oder der Verschluß­druck­methode vor und nach Applikation pharmakodynamisch wirksamer Substanzen – gegebenenfalls ­einschließlich Phasenwinkelbestimmung und gegebenenfalls einschließlich fortlaufender Registrierung –
Punktzahl 160  
Einfachsatz 9,33 € 1,0x
Regelhöchstsatz 21,46 € 2,3x
Höchstsatz 32,66 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 604 birgt durch strenge Ausschlüsse und inkludierte Sachkosten Fallstricke. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie Fehler vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 604

Bestimmung des Atemwegwiderstandes (Resistance) nach der Oszillationsmethode oder der Verschlußdruckmethode vor und nach Applikation pharmakodynamisch wirksamer Substanzen – gegebenenfalls einschließlich Phasenwinkelbestimmung und gegebenenfalls einschließlich fortlaufender Registrierung –

Die GOÄ-Ziffer 604 beschreibt eine spezifische pneumologische Funktionsdiagnostik zur Messung des Atemwegswiderstandes. Diese Untersuchung erfolgt entweder mittels Oszillationsmethode oder über die sogenannte Verschlussdruckmethode. Ein zentraler Bestandteil dieser Ziffer ist, dass die Messung sowohl vor als auch nach der Verabreichung von pharmakodynamisch wirksamen Substanzen durchgeführt wird.

Mit dieser Leistung werden die Reaktionen der Atemwege auf bronchokonstriktorische oder broncholytische Substanzen überprüft. Die Ziffer deckt den gesamten Prozess inklusive eventueller Phasenwinkelbestimmungen und fortlaufender Registrierungen ab. Wichtig für die Praxis ist zudem, dass sämtliche Kosten für die verwendeten Medikamente bereits mit der Gebühr abgegolten sind.

GOÄ 604 in der Praxis: Diagnostik von Bronchialobstruktionen

In der täglichen Praxis kommt die GOÄ 604 vor allem bei der Diagnostik und Verlaufskontrolle von obstruktiven Atemwegserkrankungen wie Asthma bronchiale oder COPD zum Einsatz. Durch den Vergleich der Messwerte vor und nach der Inhalation eines Bronchospasmolytikums lässt sich eine Reversibilität der Atemwegsbehinderung präzise nachweisen. Auch Provokationstests zur Feststellung einer bronchialen Hyperreaktivität fallen unter dieses diagnostische Schema.

Im Vergleich zur aufwendigeren Ganzkörperplethysmographie nach GOÄ 612 stellt die Methode nach GOÄ 604 ein einfacheres, aber hochgradig patientenschonendes Verfahren dar. Besonders in Praxen, die nicht über eine bodyplethysmographische Kabine verfügen, ist diese Ziffer unverzichtbar. Sie ermöglicht eine schnelle und zuverlässige Beurteilung der bronchialen Strömungswiderstände direkt am Patientenbett oder im Funktionsraum.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 604

Fallbeispiel 1: Diagnostik bei Verdacht auf Asthma bronchiale

Ein Patient stellt sich mit chronischem Husten und Atemnot bei Belastung vor. Zum Ausschluss eines Asthma bronchiale führt das Praxisteam eine Bestimmung des Atemwegswiderstandes mittels Oszillationsmethode durch. Nach der Erstmessung inhaliert der Patient ein schnellwirksames Beta-2-Sympathomimetikum, woraufhin nach einer Wartezeit die Zweitmessung erfolgt. In der Abrechnung wird die GOÄ-Ziffer 604 zum Regelsatz mit 21,46 € angesetzt, da die Untersuchung ohne Komplikationen verlief.

Fallbeispiel 2: Erschwerte Messung bei einem Kleinkind

Bei einem vierjährigen Kind mit rezidivierender obstruktiver Bronchitis soll die Atemwegsreaktivität überprüft werden. Aufgrund des Alters zeigt das Kind eine mangelnde Kooperation, was zu mehreren Messunterbrechungen und einem erheblichen Zeitaufwand führt. Die Messung gelingt schließlich nach geduldiger Anleitung durch die medizinische Fachangestellte. Die Praxis rechnet die GOÄ 604 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5 ab und begründet dies mit der schwierigen Durchführung bei einem Kleinkind.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle bei bekannter COPD

Zur Überprüfung der therapeutischen Wirksamkeit der Medikation bei einem COPD-Patienten wird ein Broncholyse-Test durchgeführt. Der Atemwegswiderstand wird vor und nach Applikation des gewohnten Dosieraerosols gemessen. Da die Messung routinemäßig und ohne Besonderheiten verläuft, erfolgt die Liquidation der GOÄ-Ziffer 604 zum 2,3-fachen Satz. Die Sachkosten für das inhalierte Medikament werden dabei nicht separat in Rechnung gestellt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 604: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die separate Berechnung der inhalierten Medikamente. Die ergänzenden Bestimmungen der GOÄ legen unmissverständlich fest, dass die Kosten für die pharmakodynamischen Substanzen mit der Gebühr der Ziffer 604 abgegolten sind. Eine zusätzliche Rechnungsstellung von Sachkosten für Bronchospasmolytika führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.

Zudem müssen die strikten Ausschlusskriterien der GOÄ beachtet werden. Die Ziffern 603 (Atemwegswiderstand ohne Provokation) und 608 (Sekundenkapazität) dürfen nicht neben der GOÄ 604 abgerechnet werden. Auch die Nebeneinanderberechnung mit der spirometrischen Untersuchung nach GOÄ 435 ist am selben Untersuchungstag ausgeschlossen.

Achtung: Da die GOÄ 604 die Messung vor UND nach Substanzgabe definiert, darf die Ziffer pro Untersuchungssitzung nur ein einziges Mal abgerechnet werden. Eine doppelte Ansetzung für die Vor- und Nachmessung ist unzulässig.

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Dokumentation der GOÄ 604: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das Fundament für eine rechtssichere Abrechnung und schützt vor Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die verwendete Messmethode (Oszillations- oder Verschlussdruckmethode) sowie die exakten Rohdaten der Vor- und Nachmessung dokumentiert werden. Auch der Name und die genaue Dosierung des applizierten Medikaments müssen zwingend festgehalten werden.

Sollte die Untersuchung aufgrund von Besonderheiten länger gedauert haben, muss dies ebenfalls detailliert vermerkt werden. Nur so lässt sich ein erhöhter Steigerungsfaktor im Nachhinein gegenüber Kostenträgern plausibel begründen. Die Dokumentation sollte direkt im Anschluss an die Untersuchung elektronisch in der Praxissoftware archiviert werden.

Dokumentation: Atemwegswiderstand (Resistance) mittels Oszillationsmethode bestimmt. Erstmessung: R_tot 0,45 kPa/(l/s). Applikation von 2 Hüben Salbutamol (0,2 mg). Zweitmessung nach 15 Min: R_tot 0,28 kPa/(l/s). Deutliche Reversibilität nachweisbar.

GOÄ 604: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Gebührensatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus ist bei der GOÄ 604 gut begründbar, wenn besondere Erschwernisse vorliegen. Typische Begründungen sind eine ausgeprägte Dyspnoe des Patienten, die häufige Pausen erfordert, oder eine eingeschränkte Kooperationsfähigkeit, wie sie häufig bei Demenzpatienten oder Kleinkindern vorkommt. Auch technische Schwierigkeiten bei der Kalibrierung oder Messung können bei entsprechender Dokumentation eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz rechtfertigen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 604 lässt sich hervorragend mit anderen diagnostischen und beratenden Leistungen kombinieren, sofern keine Ausschlüsse vorliegen. Häufig wird die Untersuchung im Rahmen einer umfassenden Sprechstunde durchgeführt, sodass die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5 oder die Beratung nach GOÄ 1 bzw. GOÄ 3 zusätzlich berechnet werden kann. Nicht erlaubt ist hingegen die Kombination mit der einfachen Spirometrie (GOÄ 435) in derselben Sitzung.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination von GOÄ 604 mit Beratungsleistungen darauf, dass die Uhrzeiten der Erbringung exakt dokumentiert sind, um Überschneidungen und damit verbundene Rückfragen der Versicherer zu vermeiden.

Ziffer 604 in der neuen GOÄ

Die Atemwiderstandsbestimmung vor und nach pharmakodynamisch wirksamen Substanzen (heute beim 2,3-fachen Satz: 21,46 €) wird im Entwurf nach Messverfahren und Patientenalter aufgeteilt — immer als Kombination aus Basisleistung und Reversibilitätszuschlag:

  • 3503 + 3515 Verschlussdruckmethode oder klassische Oszillation mit Reversibilitätszuschlag, Patienten ab acht Jahren (13,35 € + 5,50 €)
  • 3506 + 3515 Impulsoszillometrie mit Reversibilitätszuschlag, Patienten ab acht Jahren (26,71 € + 5,50 €)
  • 3503 + 3516 Verschlussdruckmethode mit Kinder-Reversibilitätszuschlag, Kind unter acht Jahren (13,35 € + 6,44 €)
  • 3506 + 3516 Impulsoszillometrie mit Kinder-Reversibilitätszuschlag, Kind unter acht Jahren (26,71 € + 6,44 €)

Zuschlag 3515 und 3516 schließen sich gegenseitig aus. Ob klassische Methode oder IOS und welches Alter — beides muss aus der Dokumentation hervorgehen.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 604

Nein, die Kosten für die verwendeten pharmakodynamisch wirksamen Substanzen sind mit der Gebühr der GOÄ-Ziffer 604 bereits vollständig abgegolten. Eine gesonderte Berechnung von Medikamenten oder Broncholytika ist gemäß den ergänzenden Bestimmungen ausgeschlossen.
Nein, die Bestimmung des Atemwegwiderstandes nach GOÄ 604 ist neben der ganzkörperplethysmographischen Untersuchung nach GOÄ 612 am selben Tag in der Regel nicht sinnvoll und abrechnungstechnisch abgegrenzt. Die GOÄ 604 stellt die einfachere Alternative dar, wenn kein Bodyplethysmograph genutzt wird.
Neben der GOÄ-Ziffer 604 dürfen die Leistungen nach den Nummern 435 (Spirometrie), 603 (Atemwegswiderstand ohne Provokation) und 608 (Sekundenkapazität) nicht berechnet werden. Diese Ausschlüsse gelten für denselben Behandlungsfall bzw. dieselbe Sitzung.
Ja, ein erhöhter Zeitaufwand oder eine erschwerte Durchführung, beispielsweise bei Kleinkindern oder Patienten mit ausgeprägter Atemnot, rechtfertigt eine Steigerung des Gebührensatzes bis zum 3,5-fachen Satz. Dies muss in der Rechnung patientenindividuell und nachvollziehbar begründet werden.
Nein, die GOÄ-Ziffer 604 umfasst explizit die Messung vor und nach der Applikation der Substanzen. Daher darf die Ziffer für die gesamte Untersuchungsserie nur ein einziges Mal in Ansatz gebracht werden.
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