GOÄ 3012: Drainage des Mediastinums korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3012
Drainage des Mediastinums
Punktzahl 554  
Einfachsatz 32,29 € 1,0x
Regelhöchstsatz 74,27 € 2,3x
Höchstsatz 113,02 € 3,5x
Ausschlüsse

Wie wird die Drainage des Mediastinums nach GOÄ 3012 rechtssicher abgerechnet? Erfahren Sie alles zu Fallstricken, Urteilen und Ausschlüssen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3012

GOÄ-Ziffer 3012: Drainage des Mediastinums – 554 Punkte

Die Leistungsbeschreibung der Ziffer 3012 umfasst die operative Drainage des Mediastinums (Mittelfellraum). Diese chirurgische Intervention dient der Ableitung von pathologischen Flüssigkeiten, Luft oder Eiter aus dem anatomischen Raum zwischen den beiden Lungenflügeln. Die Maßnahme ist essenziell, um lebensbedrohliche Kompressionen der intrathorakalen Organe zu verhindern.

In der medizinischen Praxis beinhaltet diese Leistung das Eröffnen des Zugangs, das vorsichtige Eingehen in das Mediastinum, die Platzierung des Drainageschlauchs sowie dessen Fixation an der Haut. Die Ziffer ist dem Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie), Unterabschnitt XII (Thoraxchirurgie) der Gebührenordnung für Ärzte zugeordnet.

GOÄ 3012 in der Praxis: Indikationen und klinische Anwendung

Die Indikation zur Drainage des Mediastinums ist streng zu stellen, da es sich um einen hochsensiblen anatomischen Bereich handelt. Typische klinische Szenarien umfassen die akute Mediastinitis, welche häufig als Komplikation nach kardiochirurgischen Eingriffen oder durch Ösophagusperforationen auftritt. Auch traumatische Verletzungen des Brustkorbs mit konsekutiver Hämatombildung oder Luftansammlung im Mittelfellraum erfordern diese Maßnahme.

Abzugrenzen ist die GOÄ 3012 von der einfacheren Pleuradrainage nach GOÄ 2032. Während die Ziffer 2032 die Ableitung aus dem Pleuraspalt beschreibt, dringt der Operateur bei der Ziffer 3012 tiefer in das mediastinale Bindegewebe vor. Dies erfordert ein deutlich höheres Maß an Präzision und anatomischer Kenntnis, um Verletzungen der großen Gefäße oder des Herzens zu vermeiden.

Tipp: Eine präzise Unterscheidung zwischen Pleuradrainage und Mediastinaldrainage im Operationsbericht erleichtert die spätere Rechtfertigung der Ziffer 3012 gegenüber Kostenträgern erheblich.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3012

Fallbeispiel 1: Postoperative Mediastinitis

Ein Patient stellt sich zehn Tage nach einer elektiven Thorakotomie mit Fieber, retrosternalem Schmerz und laborchemischen Entzündungszeichen vor. Diagnostisch bestätigt sich der Verdacht auf eine postoperative Mediastinitis. Es erfolgt die chirurgische Revision mit Einbringen einer Spüldrainage in das vordere Mediastinum als selbstständige Leistung.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3012 zum Regelsatz (2,3-fach). Da es sich um einen eigenständigen Folgeeingriff und nicht um eine unselbstständige Teilleistung der Primäroperation handelt, ist die Abrechnung vollumfänglich berechtigt.

Fallbeispiel 2: Traumatische Ösophagusruptur

Nach einem schweren stumpfen Thoraxtrauma kommt es zu einer Ruptur des Ösophagus mit konsekutiver Luft- und Flüssigkeitsansammlung im hinteren Mediastinum. Zur Vermeidung einer septischen Ausbreitung wird notfallmäßig eine mediastinale Drainage eingebracht.

Neben den primären chirurgischen Maßnahmen zur Versorgung der Ruptur wird die GOÄ 3012 abgerechnet. Die medizinische Notwendigkeit der tiefen Drainage zur Infektionsprophylaxe wird im OP-Bericht detailliert begründet.

Fallbeispiel 3: Mediastinalhämatom nach Katheterintervention

Im Rahmen einer komplexen kardiologischen Intervention kommt es zu einer Gefäßperforation mit Ausbildung eines raumfordernden Hämatoms im Mediastinum. Zur Entlastung des Herzens muss eine sofortige chirurgische Drainage des betroffenen Areals durchgeführt werden.

Hier kann die GOÄ 3012 abgerechnet werden. Aufgrund der akuten Lebensgefahr und des erhöhten Schwierigkeitsgrades durch die anatomische Enge kann ein erhöhter Steigerungssatz von 3,5-fach unter Angabe der entsprechenden Begründung gewählt werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3012: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen ist die Abgrenzung zu unselbstständigen Teilleistungen. Wird die Drainage des Mediastinums im unmittelbaren zeitlichen und operativen Zusammenhang mit großen herz- oder thoraxchirurgischen Eingriffen (z. B. nach GOÄ 3088 oder 3089) durchgeführt, gilt sie gebührenrechtlich als unselbstständige Teilleistung. Sie ist in diesen Fällen mit der Hauptleistung abgegolten.

Mehrere Gerichtsurteile stützen diese Auffassung der Kostenträger. So entschied das AG Dortmund (Az. 136 C 9254/96), dass die Ziffern 2970 und 3012 im Anschluss an eine Herzoperation nicht gesondert berechnungsfähig sind. Ähnliche Urteile liegen vom AG Betzdorf (Az. 11 C 196/96) bezüglich der Kombination mit Ziffer 3089 sowie vom AG Northeim (Az. 3 C 404/97) für die Kombination der Ziffern 3012, 2970 und 2802 nach den Ziffern 3088/3089 vor.

Achtung: Die Ziffer 3012 darf explizit nicht neben den Ziffern 2015 (Pleurapunktion), 2032 (Pleuradrainage) und 2970 (Tracheotomie) am selben anatomischen Ort abgerechnet werden. Achten Sie strikt auf diese Ausschlussziffern.

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Dokumentation der GOÄ 3012: Praxisbewährte Hinweise

Um Honorarverluste und zeitaufwendige Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden, ist eine lückenlose und präzise Dokumentation unerlässlich. Der Operationsbericht muss den genauen Weg des Eingehens in das Mediastinum beschreiben. Insbesondere die Abgrenzung zum Pleuraraum muss sprachlich klar hervorgehen, um eine Verwechslung mit einer einfachen Pleuradrainage auszuschließen.

Zusätzlich sollten die Indikation (z. B. eitrige Sekretion, mediastinales Emphysem) sowie die Lagekontrolle (z. B. mittels postoperativem Röntgen-Thorax) dokumentiert werden. Dies liefert im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung den lückenlosen Nachweis der medizinischen Notwendigkeit.

Dokumentationsbeispiel: "Nach medianer Inzision und stumpfer Präparation des retrosternalen Raumes zeigt sich eitriges Sekret im vorderen Mediastinum. Ausgiebige Spülung. Einbringen einer 24-Charr.-Mediastinaldrainage, Platzierung unter Sicht im vorderen Mittelfellraum. Fixation mittels Annaht an der Haut. Keine Eröffnung der Pleurahöhlen."

GOÄ 3012: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelsatz der GOÄ 3012 liegt beim 2,3-fachen Satz bei 74,27 €. Liegen erschwerende Faktoren vor, kann die Gebühr bis zum 3,5-fachen Höchstsatz (113,02 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen, anatomische Varianten, starke Blutungsneigung oder die Durchführung unter Reanimationsbedingungen.

Typische Ziffernkombinationen

Bei selbstständigen mediastinalen Eingriffen kann die GOÄ 3012 mit anästhesiologischen Leistungen (z. B. GOÄ 430 ff.) oder bildgebenden Verfahren zur Lagekontrolle kombiniert werden. Wichtig ist, dass bei der Kombination mit anderen chirurgischen Ziffern des Thoraxbereichs stets geprüft wird, ob ein Abrechnungsausschluss vorliegt oder ob die Drainage als unselbstständige Teilleistung der Hauptoperation anzusehen ist.

Ziffer 3012 in der neuen GOÄ

Ziffer 3012 führt in der neuen GOÄ zur Nummer 9301 — „Anlage einer Thorax- und/oder Mediastinaldrainage, als selbständige Leistung" — mit festem Satz von 216,86 € (bisheriger 2,3-facher Satz: 74,27 €).

Für die Variante „unselbstständige Teilleistung im Rahmen einer anderen Operation" sieht der Entwurf hingegen keine eigenständige Nachfolgeziffer vor.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3012

Die GOÄ 3012 darf abgerechnet werden, wenn eine Drainage des Mediastinums als selbstständige Leistung durchgeführt wird. Dies ist typischerweise bei einer akuten Mediastinitis oder nach traumatischen Verletzungen der Fall. Bei großen thoraxchirurgischen Primäreingriffen ist sie hingegen meist eine unselbstständige Teilleistung.
Neben der GOÄ 3012 dürfen die Ziffern 2015 (Pleurapunktion), 2032 (Pleuradrainage) und 2970 (Tracheotomie) nicht abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse gelten für denselben anatomischen Bereich und denselben Behandlungszusammenhang. Achten Sie darauf, diese Kombinationen in der Rechnung zu vermeiden.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Faktor) der GOÄ 3012 beträgt aktuell 74,27 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 32,29 €. Bei besonders schwierigen Verhältnissen kann die Gebühr bis zum 3,5-fachen Satz auf 113,02 € gesteigert werden.
Nein, nach einer Herzoperation ist die GOÄ 3012 in der Regel nicht separat berechnungsfähig. Gerichte haben mehrfach bestätigt, dass die Drainage in diesem Kontext als unselbstständige Teilleistung der Hauptoperation gilt. Dies betrifft insbesondere Kombinationen mit den Ziffern 3088 und 3089.
Im OP-Bericht muss der präzise Zugangsweg in das Mediastinum und die genaue Lage der Drainage dokumentiert sein. Zudem sollte die medizinische Notwendigkeit, wie etwa die Entlastung eines Hämatoms oder Sekrets, klar hervorgehen. Eine Abgrenzung zur einfachen Pleuradrainage ist für die Prüfung essenziell.
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