GOÄ 3011: Mediastinaltumor-Entfernung – Korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 3011
Entfernung eines Mediastinaltumors, transpleural oder transsternal
Punktzahl 4000  
Einfachsatz 233,15 € 1,0x
Regelhöchstsatz 536,25 € 2,3x
Höchstsatz 816,02 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3011 birgt durch strenge Ausschlusskriterien und Abgrenzungsfragen bei herzchirurgischen Eingriffen erhebliche Fallstricke.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3011

Entfernung eines Mediastinaltumors, transpleural oder transsternal - 4000 Pkt. - 233,15 €

Die GOÄ-Ziffer 3011 beschreibt eine hochspezialisierte chirurgische Leistung aus dem Bereich der Thoraxchirurgie. Sie umfasst die vollständige oder teilweise operative Entfernung eines Mediastinaltumors, also einer Raumforderung im Mittelfellraum zwischen den beiden Lungenflügeln. Dieser anatomische Bereich beherbergt lebenswichtige Strukturen wie das Herz, die großen Gefäße, die Luftröhre und die Speiseröhre.

Der Leistungstext definiert explizit zwei operative Zugangswege: den transpleuralen Weg durch das Rippen- und Lungenfell hindurch sowie den transsternalen Weg direkt durch das geöffnete Brustbein. Die Wahl des Zugangsweges richtet sich nach der genauen Lokalisation und der Größe des Tumors. Beide Zugangswege sind mit der Ziffer 3011 abgegolten und dürfen nicht nebeneinander berechnet werden.

GOÄ 3011 in der Praxis: Indikationsstellung und operative Zugänge

Die Indikation zur Abrechnung der GOÄ 3011 ist gegeben, wenn ein Tumor des Mediastinums operativ saniert wird. Typische Befunde umfassen Thymome, Teratome, Neurofibrome oder bronchogene Zysten im vorderen, mittleren oder hinteren Mediastinum. Die chirurgische Intervention erfordert aufgrund der Nähe zu großen Gefäßen und Nerven eine präzise intrathorakale Präparation.

Der operative Zugang prägt das chirurgische Vorgehen maßgeblich. Beim transsternalen Zugang erfolgt die Eröffnung des Operationsgebietes durch das Aufsägen des Brustbeines. Der transpleurale Zugang hingegen erfolgt von der Seite durch das Aufspreizen der Rippen. Bei besonders ausgedehnten Befunden kann es medizinisch notwendig sein, beide Zugangswege kombiniert zu nutzen.

Tipp: Auch wenn bei sehr großen Tumoren beide Zugangswege gleichzeitig genutzt werden müssen, bleibt die Leistung unter der Ziffer 3011 einfach codiert. Der erhöhte Aufwand durch den doppelten Zugangsweg sollte jedoch über einen erhöhten Steigerungsfaktor abgebildet werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3011

Fallbeispiel 1: Entfernung eines benignen Thymoms

Bei einem 45-jährigen Patienten wird ein gutartiges Thymom im vorderen Mediastinum diagnostiziert. Die Operation erfolgt über eine medianen Sternotomie mit vollständiger Resektion des Tumors. Nach erfolgreicher Entfernung wird das Brustbein mittels Drahtcerclagen verschlossen. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3011 zum Regelsatz, da keine außergewöhnlichen Komplikationen auftraten.

Fallbeispiel 2: Resektion eines neurogenen Tumors im hinteren Mediastinum

Eine Patientin stellt sich mit einem neurogenen Tumor im hinteren Mediastinum vor. Der Eingriff wird über eine rechtsseitige posterolaterale Thorakotomie (transpleuraler Zugang) durchgeführt. Aufgrund starker Verwachsungen mit der Pleura parietalis gestaltet sich die Präparation extrem zeitaufwendig. Abgerechnet wird die GOÄ 3011 mit einem gesteigerten Faktor von 3,0 unter Angabe der konkreten Begründung.

Fallbeispiel 3: Entfernung einer großen mediastinalen Zyste

Ein Patient leidet unter einer raumfordernden bronchogenen Zyste im mittleren Mediastinum, die auf die Luftröhre drückt. Die Exstirpation erfolgt transpleural. Der Eingriff verläuft komplikationslos und ohne zusätzliche rekonstruktive Maßnahmen. Die Abrechnung erfolgt regulär über die Ziffer 3011 mit dem 2,3-fachen Gebührensatz.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3011: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen ist die Abgrenzung zu unselbstständigen Teilleistungen. Gemäß Paragraph 4 Absatz 2 a GOÄ dürfen operative Schritte, die methodisch notwendige Bestandteile der Hauptleistung sind, nicht gesondert berechnet werden. Dies betrifft insbesondere den Verschluss des Brustbeines am Ende einer transsternalen Operation.

Die abschließende Verdrahtung des Sternums darf laut Beschluss des Zentralen Konsultationsausschusses der Bundesärztekammer nicht separat liquidiert werden. Sie ist integraler Bestandteil des Gesamteingriffs. Ebenso ist die Entfernung von Thymus-Residualgewebe (sogenannter Restkörper) bei Erwachsenen im Rahmen einer Herzoperation nicht als eigenständige Leistung nach GOÄ 3011 berechenbar.

Achtung: Auch eine prophylaktische Thymektomie bei Kindern während einer herzchirurgischen Operation ist nicht separat als GOÄ 3011 abrechenbar. Sie dient lediglich der Vermeidung postoperativer Komplikationen und gilt als unselbstständige Teilleistung der Herzoperation.

Zudem müssen die expliziten Abrechnungsausschlüsse beachtet werden. Die GOÄ-Ziffer 3011 darf unter keinen Umständen neben den Ziffern 2990, 2992, 2993 oder 3010 auf derselben Rechnung für denselben Eingriff erscheinen. Solche Doppelliquidationen führen bei Prüfungen unweigerlich zur Kürzung des Honorars.

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Dokumentation der GOÄ 3011: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation im OP-Bericht ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Der Bericht muss den gewählten Zugangsweg (transpleural oder transsternal) eindeutig beschreiben. Auch die anatomische Lagebeziehung des Tumors zu den mediastinalen Nachbarorganen muss detailliert dargestellt werden.

Besondere Schwierigkeiten während des Eingriffs, wie etwa die Adhäsiolyse bei ausgeprägten Verwachsungen oder die Versorgung kleinerer Gefäßverletzungen, müssen exakt dokumentiert werden. Nur so lässt sich eine spätere Schwellenwertüberschreitung rechtssicher begründen. Die histopathologische Sicherung des entnommenen Gewebes sollte ebenfalls in der Akte hinterlegt sein.

Dokumentation: Medianer transsternaler Zugang. Darstellung des vorderen Mediastinums. Präparation des scharf begrenzten Tumors unter Schonung des Nervus phrenicus. Vollständige Exstirpation des Befundes. Blutstillung. Einlegen einer Thoraxdrainage. Schichtweiser Verschluss inklusive Sternumverdrahtung.

GOÄ 3011: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Gebührensatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus bis zum 3,5-fachen Höchstsatz erfordert eine patientenbezogene Begründung. Beim Abtragen eines Mediastinaltumors bieten sich dafür handfeste chirurgische Besonderheiten an. Ein erhöhter Schwierigkeitsgrad oder ein überdurchschnittlicher Zeitaufwand müssen plausibel dargelegt werden.

Typische Begründungen für eine Steigerung sind eine extreme Tumorgröße, die zu engen Platzverhältnissen führt, oder eine ausgeprägte Vaskularisation des Tumors mit erhöhtem Blutungsrisiko. Auch die Notwendigkeit, beide operativen Zugangswege (transpleural und transsternal) parallel zu nutzen, rechtfertigt einen höheren Faktor. Verwachsungen nach Voroperationen oder vorangegangener Bestrahlung sind ebenfalls anerkannte Steigerungsgründe.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 3011 können begleitende selbstständige Leistungen berechnet werden, sofern sie nicht den allgemeinen Ausschlüssen unterliegen. Zulässig ist beispielsweise die Abrechnung von Anästhesieleistungen oder speziellen intraoperativen Monitoring-Verfahren. Auch die postoperative Schmerztherapie oder das Anlegen von Thoraxdrainagen kann unter Beachtung der Kombinationsregeln liquidiert werden.

Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit Ziffern, die den Zugangsweg oder die Exploration des Thoraxraumes separat bewerten, wie etwa die Thorakotomie nach Ziffer 2993. Alle vorbereitenden und abschließenden Schritte des operativen Zugangs sind mit der Ziffer 3011 abgegolten.

Ziffer 3011 in der neuen GOÄ

Ziffer 3011 (Entfernung eines Mediastinaltumors, transpleural oder transsternal) verzweigt in der neuen GOÄ je nach Technik oder Indikation. Bisheriger 2,3-facher Satz: 536,25 €.

  • bei minimalinvasiver Zugang: 9322 „Minimalinvasive Totalexzision eines Mediastinaltumors, z.B. eines Thymoms" (1.009,72 €)
  • bei offen chirurgischer Zugang: 9323 „Offen chirurgische Totalexzision eines Mediastinaltumors, z.B. eines Thymoms" (1.238,01 €)

Die Bandbreite reicht von 1.009,72 € bis 1.238,01 € — die Dokumentation des konkreten Vorgehens entscheidet über die Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3011

Die GOÄ-Ziffer 3011 darf für die operative Entfernung eines Mediastinaltumors über einen transpleuralen oder transsternalen Zugang berechnet werden. Voraussetzung ist, dass es sich um eine selbstständige Hauptleistung handelt. Eine Abrechnung als unselbstständige Teilleistung im Rahmen anderer intrathorakaler Eingriffe ist ausgeschlossen.
Nein, die abschließende Verdrahtung des Brustbeins am Ende der Operation ist nicht gesondert berechenbar. Nach Beschluss des Zentralen Konsultationsausschusses der Bundesärztekammer ist diese Maßnahme mit der Hauptleistung abgegolten. Sie stellt eine unselbstständige Teilleistung gemäß Paragraph 4 Absatz 2 a GOÄ dar.
Die GOÄ-Ziffer 3011 darf nicht neben den Ziffern 2990, 2992, 2993 und 3010 abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse sind in den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ fest verankert. Bei gleichzeitiger Durchführung müssen die Leistungen entsprechend abgegrenzt werden.
Nein, eine im Rahmen einer herzchirurgischen Operation durchgeführte Thymektomie ist nicht eigenständig nach GOÄ 3011 berechenbar. Sie dient primär der Minderung der Komplikationslast wie postoperativen Einblutungen. Daher gilt sie als notwendiger, unselbstständiger Bestandteil der Hauptoperation.
Ein erhöhter Aufwand kann über einen gesteigerten Gebührensatz bis zum 3,5-fachen Satz geltend gemacht werden. Typische Begründungen sind extreme Tumorgrößen, ausgeprägte Verwachsungen mit Nachbarorganen oder die gleichzeitige Nutzung beider Zugangswege. Diese Besonderheiten müssen detailliert im OP-Bericht dokumentiert sein.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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