GOÄ 2992: Thorakotomie mit Gewebeentnahme korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2992
Thorakotomie mit Entnahme von Pleura- und/oder Lungengewebe für die histologische und/oder bakteriologische Untersuchung, als selbstständige Leistung
Punktzahl 1290  
Einfachsatz 75,19 € 1,0x
Regelhöchstsatz 172,94 € 2,3x
Höchstsatz 263,16 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2992: Erfahren Sie alles über Indikationen, typische Fehler, Ausschlüsse und die rechtssichere Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2992

Thorakotomie mit Entnahme von Pleura- und/oder Lungengewebe für die histologische und/oder bakteriologische Untersuchung, als selbstständige Leistung

Die GOÄ-Ziffer 2992 beschreibt eine operative Eröffnung der Brustwand ohne Rippenresektion. Ziel dieses Eingriffs ist die Gewinnung von Gewebeproben aus dem Lungen- oder Pleurabereich. Diese Proben dienen der anschließenden histologischen oder bakteriologischen Untersuchung im Labor.

Die Leistung ist explizit als selbstständige Leistung definiert. Das bedeutet, dass sie nicht als bloßer Zwischenschritt einer größeren Operation abgerechnet werden darf. Sie kommt primär dann zum Einsatz, wenn eine minimalinvasive Probenentnahme mittels Thorakoskopie nicht durchführbar ist.

GOÄ 2992 in der Praxis: Indikation und klinischer Stellenwert

In der klinischen Praxis wird die offene Gewebeentnahme über eine Thorakotomie meist als Ultima Ratio gewählt. Wenn eine thorakoskopische Biopsie aufgrund von anatomischen Besonderheiten scheitert, ist dieser offene Zugang indiziert. Auch ausgeprägte pleurale Verwachsungen können den direkten, offenen Weg erforderlich machen.

Typische Indikationen sind unklare Lungenrundherde oder diffuse Pleuraveränderungen, die dringend einer feingeweblichen Abklärung bedürfen. Der Eingriff ermöglicht dem Operateur eine direkte Sichtkontrolle und eine sichere Blutstillung. Dadurch wird das Risiko für postoperative Komplikationen bei schwierigen anatomischen Verhältnissen minimiert.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2992

Fallbeispiel 1: Diagnostische Thorakotomie bei Pleura-Malignom-Verdacht

Bei einem Patienten besteht der dringende Verdacht auf ein Pleuramesotheliom. Eine zuvor versuchte VATS-Biopsie scheitert an massiven, flächigen Verwachsungen im Pleuraspalt. Der Chirurg führt daraufhin eine offene Thorakotomie ohne Rippenresektion durch und entnimmt mehrere repräsentative Gewebeproben der Pleura parietalis.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2992. Da es sich um eine ambulante Operation handelt, wird zusätzlich der Zuschlag nach GOÄ 445 in Ansatz gebracht.

Fallbeispiel 2: Unklare Lungenraumforderung bei schweren Verwachsungen

Ein Patient stellt sich mit einer unklaren, peripheren Lungenraumforderung vor. Aufgrund von ausgeprägten pleuralen Verschwartungen nach einer früheren Pneumonie ist eine Thorakoskopie kontraindiziert. Es erfolgt die offene Freilegung über eine Minithorakotomie und die Entnahme von Lungengewebe zur Schnellschnittdiagnostik.

Auch in diesem Szenario ist die GOÄ-Ziffer 2992 die korrekte Wahl für den operativen Eingriff. Die histologische Aufarbeitung selbst wird durch den Pathologen gesondert berechnet.

Fallbeispiel 3: Histologische Sicherung bei Verdacht auf Tuberkulose

Bei Verdacht auf eine atypische Mykobakteriose oder Tuberkulose soll eine gezielte Gewebeprobe entnommen werden. Da die Läsionen sehr zentral liegen und bronchoskopisch nicht erreichbar sind, wird eine diagnostische Thorakotomie durchgeführt. Es erfolgt die gezielte Exzision eines kleinen Gewebestücks aus dem betroffenen Lungensegment zur bakteriologischen Kultur.

Die Leistung wird regelkonform nach GOÄ 2992 liquidiert. Die Abrechnung ist zulässig, da keine weitergehende therapeutische Resektion stattfindet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2992: Was Prüfer beanstanden

Achtung: Die GOÄ-Ziffer 2992 darf niemals neben einer therapeutischen Lungenresektion wie der Lobektomie (GOÄ 2995) oder der Segmentresektion (GOÄ 2996) abgerechnet werden. In diesen Fällen ist die Gewebeentnahme bereits Bestandteil des therapeutischen Haupteingriffs.

Ein häufiger Fehler ist die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2990 für eine diagnostische Thorakotomie. Die GOÄ-Ziffer 2992 beinhaltet bereits den operativen Zugang zur Brusthöhle. Eine Nebeneinanderberechnung dieser beiden Ziffern führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.

Zudem müssen die expliziten Ausschlüsse der GOÄ beachtet werden. Die Ziffer 2992 ist nicht neben den Ziffern 2972, 2990, 2993 und 3010 berechnungsfähig. Prüfstellen achten sehr genau auf diese Abrechnungsausschlüsse im selben Sitz.

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Dokumentation der GOÄ 2992: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht muss die medizinische Notwendigkeit des offenen Vorgehens klar dargelegt werden. Insbesondere das Scheitern oder die Kontraindikation einer minimalinvasiven Thorakoskopie sollte explizit erwähnt werden.

Der Bericht sollte zudem die genaue Lokalisation der Entnahme und die histologische Fragestellung dokumentieren. Auch der Verzicht auf eine Rippenresektion muss aus dem Text hervorgehen, um die Abgrenzung zu anderen Ziffern zu gewährleisten.

Dokumentationsbeispiel: "Indikation zur offenen Thorakotomie bei frustranem Thorakoskopieversuch aufgrund massiver Pleurasymphysis. Eröffnung des Thorax im 5. ICR ohne Rippenresektion. Entnahme von zwei ca. 1x1 cm großen Gewebeproben aus der viszeralen Pleura des Oberlappens zur histologischen Untersuchung. Sorgfältige Blutstillung, Einlegen einer Thoraxdrainage, schichtweiser Verschluss."

GOÄ 2992: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten werden. Typische Begründungen für eine Faktorerhöhung bis zum 3,5-fachen Satz sind ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen oder schweren Entzündungen. Auch eine erhöhte Blutungsneigung oder extreme Adipositas des Patienten rechtfertigen einen erhöhten operativen Aufwand.

Tipp: Formulieren Sie die Begründung für eine Schwellenwertüberschreitung immer patientenindividuell und anschaulich. Allgemeine Floskeln wie 'erhöhter Zeitaufwand' reichen für eine erfolgreiche Durchsetzung meist nicht aus.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ-Ziffer 2992 ist der OP-Zuschlag nach GOÄ 445 für ambulante Eingriffe berechnungsfähig. Werden während des Eingriffs komplexe Rekonstruktionen an den Atemwegen notwendig, können unter Beachtung der Ausschlüsse weitere thoraxchirurgische Ziffern relevant werden. Die postoperative Überwachung und Schmerztherapie sollten ebenfalls regelkonform in der Liquidation berücksichtigt werden.

Ziffer 2992 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ überführt Ziffer 2992 in die neue Nummer 9343 — „Thorakotomie zu diagnostischen Zwecken, ggf. einschließlich -Adhäsiolyse -Thoraxdrainage(n)" — mit festem Satz von 367,70 € (bisheriger 2,3-facher Satz: 172,94 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2992

Die GOÄ 2992 darf nur dann abgerechnet werden, wenn die Thorakotomie und Gewebeentnahme die primäre, eigenständige Leistung darstellen. Sie ist nicht berechnungsfähig, wenn im selben Eingriff eine therapeutische Teilresektion oder größere Lungenoperation durchgeführt wird.
Die Ziffern 2972 (Dekortikation), 2990 (diagnostische Thorakotomie), 2993 (Exzision eines Lungenbezirks) und 3010 (Thorakoplastik) dürfen nicht am selben Tag neben der GOÄ 2992 abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse sind in den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ fest verankert.
Ja, der Zuschlag nach GOÄ-Ziffer 445 für ambulante operative Leistungen ist neben der GOÄ 2992 berechnungsfähig. Dieser Zuschlag beträgt im Einfachsatz 128,23 Euro und ist nicht steigerbar.
Während die GOÄ 2992 eine diagnostische Gewebeentnahme mittels Thorakotomie beschreibt, umfasst die GOÄ 2993 die therapeutische Exzision eines erkrankten Gewebebezirks aus der Lunge. Die GOÄ 2993 ist höher bewertet und schließt die GOÄ 2992 aus.
Eine Erhöhung des Steigerungsfaktors über den 2,3-fachen Satz lässt sich durch einen erhöhten Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand begründen. Typische Gründe sind ausgeprägte pleurale Verwachsungen, starkes Übergewicht des Patienten oder ein erhöhtes Blutungsrisiko.
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