GOÄ 2972: Pleuragewebe-Entnahme korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 2972
Entnahme von Pleuragewebe nach operativer Freilegung der Pleura, als selbstständige Leistung
Punktzahl 666  
Einfachsatz 38,82 € 1,0x
Regelhöchstsatz 89,29 € 2,3x
Höchstsatz 135,87 € 3,5x

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2972: Erfahren Sie alles über die korrekte Abrechnung der Pleuragewebe-Entnahme, wichtige Ausschlüsse und die rechtssichere Steigerung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2972

Entnahme von Pleuragewebe nach operativer Freilegung der Pleura, als selbstständige Leistung

Die GOÄ-Ziffer 2972 beschreibt eine chirurgische Intervention zur Gewinnung von Gewebematerial des Lungenfells. Diese Leistung setzt zwingend eine operative Freilegung der Pleura voraus, was in der Regel über eine Mini-Thorakotomie oder einen vergleichbaren chirurgischen Zugang erfolgt. Die Freilegung selbst ist integraler Bestandteil der Ziffer und darf nicht gesondert berechnet werden.

Wichtig ist die Abgrenzung zu geschlossenen Verfahren. Erfolgt die Gewebeentnahme ohne eine solche chirurgische Eröffnung des Thorax, beispielsweise im Rahmen einer perkutanen Nadelbiopsie, ist diese Ziffer nicht anwendbar. In solchen Fällen greifen andere gebührenrechtliche Positionen der Gebührenordnung für Ärzte.

GOÄ 2972 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Der klinische Einsatz der GOÄ-Ziffer 2972 ist meist in der Thoraxchirurgie oder der spezialisierten Pneumologie angesiedelt. Typische Indikationen umfassen den dringenden Verdacht auf ein Pleuramesotheliom oder eine fortgeschrittene Pleurakarzinose. Auch bei unklaren, rezidivierenden Pleuraergüssen, die durch weniger invasive Methoden nicht diagnostiziert werden konnten, ist dieser Eingriff indiziert.

Durch die offene Freilegung erhält der Operateur eine direkte Sicht auf das Gewebe. Dies ermöglicht eine gezielte Probenentnahme aus makroskopisch veränderten Arealen. Die histologische Aufarbeitung des gewonnenen Materials liefert anschließend die definitive Diagnose für die weitere Therapieplanung.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2972

Fallbeispiel 1: Verdacht auf Pleuramesotheliom

Ein Patient stellt sich mit einer einseitigen Pleuraverdickung und rezidivierendem Pleuraerguss vor. Zur Diagnosesicherung erfolgt eine Mini-Thorakotomie mit anschließender Entnahme von repräsentativem Pleuragewebe. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 2972 zum Regelsatz von 2,3.

Fallbeispiel 2: Histologische Abklärung bei chronischer Pleuritis

Bei einer chronischen, therapieresistenten Entzündung des Lungenfells wird eine offene Biopsie durchgeführt. Der Operateur legt die Pleura chirurgisch frei und entnimmt Gewebe zur histologischen Sicherung. Da keine Komplikationen auftreten, wird die Ziffer 2972 mit dem Faktor 2,3 liquidiert.

Fallbeispiel 3: Erschwerte Gewebeentnahme bei massiven Adhäsionen

Der Patient weist ausgeprägte Verwachsungen im Pleuraraum nach einer früheren Entzündung auf. Die operative Freilegung gestaltet sich durch die notwendige Adhäsionslösung als äußerst zeitaufwendig. Aufgrund dieses erhöhten Schwierigkeitsgrades wird die GOÄ-Ziffer 2972 mit dem Schwellenwert-überschreitenden Faktor 3,5 abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2972: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2972 ist die Missachtung der Ausschlusskriterien. Die Ziffer darf nicht abgerechnet werden, wenn der Eingriff im Rahmen einer anderen, größeren Operation an derselben Thoraxseite stattfindet. In diesem Fall greift das Zielleistungsprinzip gemäß Paragraph 4 Absatz 2 der GOÄ.

Zudem führt die fehlerhafte Nebeneinanderberechnung mit den Ziffern 307 oder 308 regelmäßig zu Beanstandungen durch die privaten Krankenversicherungen. Eine Doppelabrechnung von geschlossener Biopsie und offener Entnahme am selben Tag ist gebührenrechtlich ausgeschlossen.

Achtung: Die Ziffer 2972 darf niemals abgerechnet werden, wenn die Gewebeentnahme lediglich ein unselbstständiger Teilschritt einer größeren thorakalen Operation (wie einer Lobektomie) an derselben Thoraxseite ist.

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Dokumentation der GOÄ 2972: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im OP-Bericht muss der chirurgische Zugangsweg detailliert beschrieben werden, um die operative Freilegung zweifelsfrei zu belegen. Auch die genaue Lokalisation und die Anzahl der entnommenen Proben müssen dokumentiert sein.

Die Erfüllung der Dokumentationspflicht schützt die Praxis bei Nachfragen von Kostenträgern. Es empfiehlt sich, die makroskopischen Befunde der Pleura sowie die anschließende histopathologische Einsendung explizit in der Patientenakte zu vermerken.

Tipp: Beschreiben Sie im Operationsbericht die anatomischen Gegebenheiten und den konkreten Schnittverlauf der Mini-Thorakotomie präzise, um die Abgrenzung zur einfachen Nadelbiopsie zu verdeutlichen.

Dokumentation: Rechtsseitige Mini-Thorakotomie im 5. Interkostalraum. Operative Freilegung der Pleura parietalis. Entnahme von zwei Gewebeproben aus suspekten, weißlichen Arealen. Blutstillung und schichtweiser Wundverschluss.

GOÄ 2972: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Eine Erhöhung des Gebührensatzes über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus ist bei dieser Ziffer gut begründbar. Ein Steigerungsfaktor bis zum 3,5-fachen Satz kann durch schwierige Präparationsverhältnisse bei massiven Pleuraadhäsionen gerechtfertigt werden. Auch eine erhöhte Blutungsneigung des Patienten oder anatomische Varianten stellen eine valide Begründung dar.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ-Ziffer 2972 können Anästhesieleistungen sowie postoperative Überwachungsleistungen berechnet werden, sofern diese die Kriterien der Selbstständigkeit erfüllen. Die Kombination mit histologischen Untersuchungsleistungen durch den Pathologen ist üblich, darf jedoch nicht vom Operateur selbst liquidiert werden, es sei denn, er führt die Diagnostik im eigenen Labor durch.

Ziffer 2972 in der neuen GOÄ

Ziffer 2972 (Entnahme von Pleuragewebe nach operativer Freilegung der Pleura, als selbstständige Leistung) verzweigt in der neuen GOÄ je nach Technik oder Indikation. Bisheriger 2,3-facher Satz: 89,29 €.

  • bei offen chirurgisch: 9343 „Thorakotomie zu diagnostischen Zwecken, ggf. einschließlich -Adhäsiolyse -Thoraxdrainage(n)" (367,70 €) — 1x je Sitzung
  • bei thorakoskopisch: 9344 „Thorakoskopie zu diagnostischen Zwecken, ggf. einschließlich -Adhäsiolyse -Thoraxdrainage(n)" (186,67 €) — 1x je Sitzung

Die Bandbreite reicht von 186,67 € bis 367,70 € — die Dokumentation des konkreten Vorgehens entscheidet über die Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2972

Die GOÄ-Ziffer 2972 wird für die Entnahme von Pleuragewebe nach einer operativen Freilegung des Lungenfells berechnet. Voraussetzung ist, dass der Eingriff als selbstständige Leistung und nicht im Rahmen einer anderen Operation an derselben Thoraxseite erfolgt.
Die GOÄ-Ziffer 2972 setzt eine offene, operative Freilegung der Pleura voraus, während die GOÄ-Ziffer 308 für eine geschlossene Nadelbiopsie der Pleura ohne chirurgischen Zugang berechnet wird. Die Ziffer 308 ist deutlich niedriger bewertet und darf nicht neben der 2972 angesetzt werden.
Nein, die GOÄ-Ziffer 2972 darf nicht neben einer Thorakotomie oder anderen operativen Eingriffen an derselben Thoraxseite abgerechnet werden. Gemäß den allgemeinen Bestimmungen und § 4 Abs. 2 GOÄ ist die Gewebeentnahme in diesen Fällen mit der Hauptleistung abgegolten.
Neben der GOÄ-Ziffer 2972 sind die Ziffern 307, 308, 2973, 2974, 2990, 2992 und 2993 explizit von der gemeinsamen Abrechnung ausgeschlossen. Dies verhindert die Doppelabrechnung von ähnlichen oder ineinandergreifenden pleuralen und pulmonalen Eingriffen.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz bis zum 3,5-fachen Satz ist bei erhöhtem zeitlichen oder technischen Aufwand möglich. Typische Begründungen sind ausgeprägte pleurale Verwachsungen, starke Blutungsneigung oder anatomische Besonderheiten, die im OP-Bericht dokumentiert sein müssen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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