GOÄ 308: Pleurabiopsie korrekt abrechnen – Leitfaden

4 Min. Lesezeit
GOÄ 308
Gewebeentnahme aus der Pleura – gegebenenfalls einschließlich Punktion –
Punktzahl 350  
Einfachsatz 20,40 € 1,0x
Regelhöchstsatz 46,92 € 2,3x
Höchstsatz 71,40 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der Pleurabiopsie nach GOÄ 308 birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles über Ausschlüsse, Kombinationen und die richtige Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 308

Der offizielle Leistungstext der GOÄ-Ziffer 308 lautet:

Gewebeentnahme aus der Pleura – gegebenenfalls einschließlich Punktion –

Diese Leistung ist im Abschnitt C III (Punktionen) der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Sie umfasst die perkutane Gewinnung von Pleuragewebe, meist mittels einer speziellen Biopsienadel. Die obligatorische oder fakultative Pleurapunktion zur Flüssigkeitsaspiration ist in dieser Ziffer bereits vollständig enthalten.

GOÄ 308 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext

Die Durchführung einer Pleurabiopsie ist primär bei unklaren Pleuraergüssen oder pleuralen Raumforderungen indiziert. Häufige klinische Szenarien umfassen den Verdacht auf ein Pleuramesotheliom oder metastatische Prozesse. Auch chronisch-entzündliche Veränderungen wie eine tuberkulöse Pleuritis erfordern diese diagnostische Maßnahme.

Die Ziffer 308 kommt zum Einsatz, wenn die Gewebeentnahme ohne offene chirurgische Freilegung erfolgt. Dies geschieht in der Regel perkutan unter sonografischer oder computertomografischer Kontrolle. Die bildgebende Steuerung stellt dabei eine separat berechnungsfähige Leistung dar.

Tipp: Die sonografische Zielführung während der Biopsie sollte unbedingt zusätzlich über die entsprechenden Ultraschallziffern der GOÄ abgerechnet werden.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 308

Fallbeispiel 1: Perkutane Stanzbiopsie bei unklarem Erguss

Ein Patient stellt sich mit einem rezidivierenden, einseitigen Pleuraerguss vor. Unter sonografischer Kontrolle erfolgt eine perkutane Pleurabiopsie mit der Abram-Nadel zur histologischen Abklärung. Neben der GOÄ 308 wird der Ultraschall nach GOÄ 410 und GOÄ 420 abgerechnet.

Fallbeispiel 2: Thorakoskopische Gewebeentnahme

Bei einem Patienten wird eine diagnostische Thorakoskopie zur Beurteilung des Pleuraraums durchgeführt. Während des Eingriffs erfolgt die gezielte Entnahme von Pleuragewebe. Abgerechnet werden die GOÄ 677 für die Thorakoskopie sowie die GOÄ 308 für die Gewebeentnahme.

Fallbeispiel 3: Biopsie bei ausgeprägten Pleuraschwielen

Es erfolgt eine Biopsie bei Zustand nach abgelaufener Pleuritis mit massiven Pleuraschwielen. Aufgrund der Gewebeverhärtung ist die Probenentnahme technisch stark erschwert. Die GOÄ 308 wird mit dem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5 berechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 308: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die nebeneinander erfolgende Abrechnung der Pleurapunktion nach GOÄ 307. Da die Punktion laut Legende der GOÄ 308 bereits fakultativer Leistungsbestandteil ist, führt diese Kombination regelmäßig zu Beanstandungen. Ein Nebeneinander ist nur bei einer zusätzlichen, separaten Bauchhöhlenpunktion zulässig.

Zudem versuchen Prüfstellen oft, die Kombination mit der Thorakoskopie (GOÄ 677) zu streichen. Dies ist jedoch unberechtigt, da die Thorakoskopie eine eigenständige endoskopische Leistung darstellt. Auch die Mehrfachberechnung bei mehreren Proben ist ein klassischer Fehler, da die Ziffer je Sitzung nur einmalig anwendbar ist.

Achtung: Die Abrechnung der GOÄ 308 ist neben operativen Freilegungen der Pleura ausgeschlossen. In solchen Fällen muss zwingend auf die GOÄ 2972 ausgewichen werden.

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Dokumentation der GOÄ 308: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch private Krankenversicherungen. Im OP-Bericht oder der Patientenakte müssen die Indikation, der genaue Zugangsweg und die Anzahl der entnommenen Proben präzise festgehalten werden. Auch die Art der Lokalanästhesie und eventuelle Komplikationen gehören in den Bericht.

Falls eine bildgebende Steuerung verwendet wurde, muss diese mit Angabe des Zielorgans dokumentiert werden. Bei einer Überschreitung des Schwellenwertes ist eine patientenbezogene Begründung direkt in der Rechnung zu formulieren.

Dokumentation: Perkutane Pleurabiopsie rechts unter sonografischer Sichtkontrolle. Lokalanästhesie mit 10 ml Scandicain 1%. Entnahme von drei Gewebszylindern mittels Biopsienadel aus der dorsalen Pleura parietalis. Keine Akutkomplikationen.

GOÄ 308: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungsfaktors über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei erschwerten Bedingungen medizinisch begründbar. Typische Gründe sind starke Pleuraadhäsionen, ein unruhiger Patient oder ein erhöhtes Blutungsrisiko. Auch die Entnahme von Gewebe an mehreren, anatomisch schwierigen Stellen rechtfertigt einen Faktor von bis zu 3,5.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 308 mit der Lokalanästhesie nach GOÄ 490 oder GOÄ 491 kombiniert. Die sonografische Steuerung wird über die GOÄ 410 (ggf. plus GOÄ 420) abgerechnet. Nicht zulässig ist die gleichzeitige Berechnung der GOÄ 307 für die reine Entlastungspunktion der Pleura in derselben Sitzung.

Ziffer 308 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ löst Ziffer 308 (Gewebeentnahme aus der Pleura – gegebenenfalls einschließlich Punktion –) auf: An die Stelle der einen Ziffer treten mehrere Positionen, je nach Methode oder Befund. Bisheriger 2,3-facher Satz: 46,92 €.

  • 911 „Punktion des Pleuraraums oder der Bauchhöhle, ggf. einschließlich Entnahme von bis zu 500 ml Ergussflüssigkeit" (38,34 €) — je Sitzung
  • 914 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 911 für Pleurabiopsie" (20,66 €) [Zuschlag] — je Sitzung

Die Bandbreite reicht von 20,66 € bis 38,34 € — die Dokumentation des konkreten Vorgehens entscheidet über die Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 308

Nein, die GOÄ-Ziffer 308 ist auch bei der Entnahme mehrerer Gewebeproben in derselben Sitzung nur einmal berechnungsfähig. Mehrfachbiopsien müssen über einen erhöhten Steigerungsfaktor abgebildet werden. Eine mehrfache Abrechnung der Ziffer ist unzulässig.
Nein, eine Pleurapunktion nach GOÄ 307 ist in der GOÄ 308 als fakultativer Bestandteil bereits enthalten. Die Ziffer 307 darf nur dann am selben Tag berechnet werden, wenn zusätzlich eine separate Punktion der Bauchhöhle erfolgt.
Ja, die Kombination der GOÄ 308 mit der Thorakoskopie nach GOÄ 677 ist zulässig. Die Thorakoskopie stellt eine eigenständige Leistung dar, die nicht unter den Leistungsinhalt der Gewebeentnahme fällt.
Für eine Gewebeentnahme aus der Pleura nach operativer Freilegung ist die GOÄ-Ziffer 2972 anzuwenden. Die GOÄ 308 ist ausschließlich für die geschlossene, perkutane Gewebeentnahme ohne chirurgische Freilegung vorgesehen.
Ein erhöhter Aufwand kann durch schwierige anatomische Verhältnisse, starke Pleuraadhäsionen oder die Entnahme mehrerer Proben begründet werden. In diesen Fällen kann der Steigerungsfaktor mit einer patientenindividuellen Begründung auf bis zu 3,5 angehoben werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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