GOÄ 2974: Pleurektomie mit Resektion – Abrechnungstipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2974
Pleurektomie mit Resektion(en) am Perikard und/oder Zwerchfell
Punktzahl 3140  
Einfachsatz 183,02 € 1,0x
Regelhöchstsatz 420,95 € 2,3x
Höchstsatz 640,57 € 3,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2974: Erfahren Sie alles über die korrekte Abrechnung der Pleurektomie mit Resektion an Perikard oder Zwerchfell ohne Honorarverlust.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2974

Pleurektomie mit Resektion(en) am Perikard und/oder Zwerchfell

Die GOÄ-Ziffer 2974 beschreibt eine hochkomplexe operative Leistung aus dem Bereich der Thoraxchirurgie. Sie umfasst die vollständige oder teilweise operative Entfernung des Brustfells (Pleurektomie) in Kombination mit der Resektion von Anteilen des Herzbeutels (Perikard) und/oder des Zwerchfells. Diese radikale chirurgische Maßnahme ist meist Teil einer erweiterten Tumorresektion im Brustraum.

Die Leistung nach Ziffer 2974 setzt voraus, dass neben der Pleurektomie mindestens eine der genannten Nachbarstrukturen reseziert wird. Die Präparation und Sanierung dieser anatomischen Grenzflächen erfordert ein hohes Maß an chirurgischer Expertise, um schwerwiegende Komplikationen an Herz und Lunge zu vermeiden.

GOÄ 2974 in der Praxis: Indikationen und klinischer Einsatz

Der klinische Einsatz der GOÄ-Ziffer 2974 konzentriert sich primär auf die onkologische Chirurgie des Thorax. Die häufigste Indikation stellt das maligne Pleuramesotheliom dar, bei dem eine pleuropneumonektomische Sanierung oder eine radikale Pleurektomie/Dekortikation angestrebt wird. Häufig infiltriert der Tumor bereits das Zwerchfell oder das Perikard, was eine Mitresektion dieser Strukturen zwingend erforderlich macht.

Ein weiteres Einsatzgebiet sind fortgeschrittene Thymome oder Bronchialkarzinome mit direktem Einbruch in das Perikard oder das Zwerchfell. Auch schwere, chronisch-rezidivierende Pleuraempyeme, die zu einer massiven Verschwartung und entzündlichen Infiltration des Herzbeutels führen, können diese radikale Operationsmethode notwendig machen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2974

Fallbeispiel 1: Radikale Pleurektomie bei Pleuramesotheliom

Bei einem Patienten mit histologisch gesichertem malignem Pleuramesotheliom erfolgt eine radikale Pleurektomie. Während des Eingriffs zeigt sich eine makroskopische Infiltration des ipsilateralen Zwerchfells, weshalb eine Teilresektion des Zwerchfells durchgeführt wird. Die Rekonstruktion des Zwerchfells erfolgt mittels direktem Nahtverschluss. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 2974 mit dem Regelsatz von 2,3.

Fallbeispiel 2: Erweiterte Resektion bei mediastinalem Tumor

Ein Patient stellt sich mit einem großen mediastinalen Tumor vor, der das Perikard infiltriert. Es erfolgt die Pleurektomie und die anschließende partielle Perikardresektion zur vollständigen Tumorentfernung. Aufgrund der anatomischen Lage und des erhöhten Blutungsrisikos ist der Eingriff überdurchschnittlich schwierig. Die Abrechnung erfolgt unter Anwendung der GOÄ-Ziffer 2974 mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5.

Fallbeispiel 3: Kombinierte Resektion bei fortgeschrittenem Befund

Im Rahmen einer erweiterten Thoraxoperation wegen eines infiltrierenden Lungenkarzinoms müssen sowohl Anteile des Perikards als auch des Zwerchfells zusammen mit der Pleura entfernt werden. Diese multiviszerale Resektion im Thoraxbereich erfüllt alle Kriterien der Ziffer 2974. Die Abrechnung erfolgt mit dem Regelsatz, da keine außergewöhnlichen Komplikationen auftraten.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2974: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2974 ist die fehlerhafte Kombination mit ausgeschlossenen Leistungen. Die Ziffer darf explizit nicht neben der einfachen Pleurektomie nach GOÄ 2972 oder der Dekortikation nach GOÄ 2973 berechnet werden. Diese einfacheren Leistungen sind als systemische Bestandteile der umfassenderen Ziffer 2974 anzusehen.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 2974 und der Zwerchfellrekonstruktion nach GOÄ 3065 ist ausgeschlossen. Eventuelle plastische Rekonstruktionen des Zwerchfells müssen über den Steigerungsfaktor der Ziffer 2974 abgebildet werden.

Zudem beanstanden private Krankenversicherungen häufig die Abrechnung, wenn aus dem Operationsbericht nicht eindeutig hervorgeht, dass tatsächlich eine Resektion am Perikard oder Zwerchfell stattgefunden hat. Eine bloße Inspektion oder das Lösen von Verwachsungen an diesen Organen rechtfertigt die Ziffer 2974 nicht.

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Dokumentation der GOÄ 2974: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch Prüfstellen. Der Operationsbericht muss die Indikation, den gewählten operativen Zugangsweg und die genauen anatomischen Grenzen der Resektion detailliert beschreiben. Insbesondere die Schnittränder und Resektionsflächen am Perikard oder Zwerchfell müssen exakt dokumentiert werden.

Dokumentation: Nach posterolateraler Thorakotomie zeigt sich eine Tumorinfiltration des Zwerchfells. Es erfolgt die vollständige parietale Pleurektomie sowie die umschriebene Resektion des infiltrierten Zwerchfellanteils im Ausmaß von 5x5 cm. Histologische Sicherung der Resektionsränder erfolgt separat.

Zusätzlich sollte die histopathologische Aufarbeitung der entnommenen Gewebeproben in der Patientenakte hinterlegt werden. Der pathologische Befund dient als objektiver Nachweis für die erbrachte Resektionsleistung an den betroffenen Strukturen.

Tipp: Vermerken Sie im Operationsbericht stets die genaue Größe des resezierten Perikard- oder Zwerchfellareals in Zentimetern, um die medizinische Notwendigkeit der Ziffer 2974 zweifelsfrei zu belegen.

GOÄ 2974: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Steigerungsfaktors über den Schwellenwert von 2,3 hinaus bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei der GOÄ 2974 gut begründbar. Typische Gründe für eine Faktorerhöhung sind massive pleuritische Verwachsungen, die eine extrem zeitaufwendige Präparation erfordern. Auch eine ausgeprägte Blutungsneigung oder die Notwendigkeit einer komplexen Rekonstruktion des Perikards mittels synthetischer Patches rechtfertigen eine Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 2974 können selbstverständlich die Anästhesieleistungen sowie postoperative Überwachungsleistungen separat liquidiert werden. Die Durchführung einer radikalen Lymphadenektomie im Mediastinum ist, sofern sie über das Standardmaß hinausgeht, unter Beachtung der entsprechenden GOÄ-Ziffern zusätzlich berechnungsfähig. Hingegen sind der operative Zugang und der anschließende standardmäßige Wundverschluss bereits mit der Hauptleistung abgegolten.

Ziffer 2974 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ löst Ziffer 2974 (Pleurektomie mit Resektion(en) am Perikard und/oder Zwerchfell) auf: An die Stelle der einen Ziffer treten mehrere Positionen, je nach Methode oder Befund. Bisheriger 2,3-facher Satz: 420,95 €.

  • bei offen chirurgisch: 9326 „Offen chirurgisch komplette Pleurektomie, ggf. einschließlich -Adhäsiolyse -Thoraxdrainage(n), je Seite" (787,71 €) — je Seite
  • bei thorakoskopisch: 9327 „Thorakoskopisch komplette Pleurektomie, ggf. einschließlich -Adhäsiolyse -Thoraxdrainage(n), je Seite" (935,03 €) — je Seite
  • bei extrapleurale Pleuropneumonektomie mit Perikard- und Zwerchfellresektion: 9404 „Extrapleurale Pleuropneumonektomie mit Perikard- und Zwerchfellresektion, einschließlich Zwerchfellersatz, ggf. einschließlich - intraperikardialer Gefäßversorgung -Thoraxdrainage(n)" (1.448,25 €) — 1x je Sitzung

Die Bandbreite reicht von 787,71 € bis 1.448,25 € — die Dokumentation des konkreten Vorgehens entscheidet über die Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2974

Die GOÄ-Ziffer 2974 wird berechnet, wenn eine Pleurektomie in Kombination mit einer Resektion am Herzbeutel (Perikard) und/oder am Zwerchfell durchgeführt wird. Dies ist typischerweise bei fortgeschrittenen thorakalen Tumoren oder einem malignen Pleuramesotheliom der Fall.
Neben der GOÄ 2974 dürfen die Ziffern 307, 308, 310, 2972, 2973 und 3065 nicht abgerechnet werden. Insbesondere der Ausschluss der einfachen Pleurektomie (2972) und der Zwerchfellresektion (3065) muss strikt beachtet werden.
Nein, eine separate Abrechnung einer Zwerchfellrekonstruktion oder -plastik nach GOÄ 3065 ist neben der GOÄ 2974 ausgeschlossen. Ein erhöhter Aufwand für die Rekonstruktion muss stattdessen über einen erhöhten Steigerungsfaktor begründet werden.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 2974 beträgt aktuell 420,95 €. Der einfache Gebührensatz liegt bei 183,02 €, während der Höchstsatz (3,5-fach) mit 640,57 € bewertet ist.
Ein Überschreiten des 2,3-fachen Satzes kann durch extreme Verwachsungen, erhebliche Blutungsneigung oder die Notwendigkeit komplexer plastischer Rekonstruktionen des Perikards begründet werden. Auch eine stark verlängerte Operationszeit aufgrund anatomischer Varianten rechtfertigt eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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