GOÄ 2973: Pleurektomie korrekt abrechnen – Tipps & Fehler

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2973
Pleurektomie, einseitig, als selbstständige Leistung
Punktzahl 2220  
Einfachsatz 129,40 € 1,0x
Regelhöchstsatz 297,62 € 2,3x
Höchstsatz 452,90 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der einseitigen Pleurektomie nach GOÄ 2973 wirft oft Fragen zur Abgrenzung auf. Erfahren Sie, wie Sie typische Honorarverluste vermeiden.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2973

GOÄ 2973: Pleurektomie, einseitig, als selbstständige Leistung - 2220 Punkte

Die GOÄ-Ziffer 2973 beschreibt die einseitige Pleurektomie, also die operative Ausschneidung des Rippenfells, sofern diese als selbstständige Leistung erbracht wird. Diese chirurgische Maßnahme umfasst die vollständige oder weitgehende Entfernung der Pleura parietalis einer Thoraxseite im medizinisch erforderlichen Umfang. Die Leistung ist mit 2220 Punkten bewertet, was im einfachen Gebührensatz einem Honorar von 129,40 € entspricht.

Ein wesentlicher Aspekt dieser Ziffer ist die Abgrenzung zur einfacheren Pleura- oder Lungenschälung nach GOÄ 2972. Die Ziffer 2973 kommt dann zum Tragen, wenn die Entfernung des Rippenfells auf die basalen, dem Zwerchfell aufliegenden Teile und/oder auf das Perikard (den Herzbeutel) ausgedehnt wird. Dies stellt einen deutlich höheren operativen Aufwand dar, der durch die höhere Bewertung der Ziffer 2973 im Vergleich zur Ziffer 2972 (666 Punkte) abgebildet wird.

GOÄ 2973 in der Praxis: Indikationen und klinische Relevanz

Die Durchführung einer Pleurektomie ist ein komplexer thoraxchirurgischer Eingriff, der primär bei malignen oder chronisch entzündlichen Prozessen indiziert ist. Typische Indikationen umfassen das maligne Pleuramesotheliom, rezidivierende Pleuraergüsse unklarer Genese oder ein chronisches Pleuraempyem. Auch bei einem therapierefraktären, rezidivierenden Pneumothorax kann die Pleurektomie zur Obliteration des Pleuraraums notwendig werden.

Für die korrekte Abrechnung ist entscheidend, dass der Eingriff als selbstständige Leistung erbracht wird. Wird die Pleurektomie lediglich als unselbstständiger Teilschritt einer größeren Lungenresektion (z. B. einer Pneumonektomie) durchgeführt, ist sie in der Regel mit der Hauptleistung abgegolten. Eine separate Abrechnung der GOÄ 2973 setzt voraus, dass die Pleurektomie das primäre therapeutische Ziel des Eingriffs darstellt oder eine eigenständige medizinische Indikation vorliegt.

Tipp: Achten Sie bei der präoperativen Planung genau darauf, ob die Präparation die Zwerchfell- oder Perikardgrenzen erreicht. Nur bei dieser dokumentierten Ausdehnung ist der Ansatz der höher bewerteten GOÄ 2973 gegenüber der GOÄ 2972 gerechtfertigt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2973

Fallbeispiel 1: Operative Sanierung bei malignem Pleuramesotheliom

Ein Patient stellt sich mit einem fortgeschrittenen, einseitigen malignen Pleuramesotheliom vor. Es erfolgt eine offene Thorakotomie zur Durchführung einer erweiterten Pleurektomie, bei der das Rippenfell unter Einbeziehung der zwerchfellnahen Anteile vollständig reseziert wird. Da die Resektion die basalen, dem Zwerchfell aufliegenden Teile umfasst, ist die Abrechnung der GOÄ 2973 vollumfänglich begründet.

Fallbeispiel 2: Rezidivierender Pneumothorax mit apikalen Verwachsungen

Bei einem Patienten mit rezidivierendem Pneumothorax wird eine videoassistierte Thorakoskopie (VATS) durchgeführt. Neben der Lösung von Verwachsungen (Pneumolyse) erfolgt eine partielle Pleurektomie zur Rezidivprophylaxe, die sich bis auf das Perikard erstreckt. Obwohl Verwachsungen gelöst wurden, wird die Pleurektomie aufgrund der Ausdehnung auf den Herzbeutel mit der GOÄ 2973 abgerechnet; die Pneumolyse ist hierbei integrierter Bestandteil.

Fallbeispiel 3: Chronisches Pleuraempyem Stadium II

Ein Patient leidet an einem chronisch organisierten Pleuraempyem mit massiver Schwartebildung. Im Rahmen der Dekortikation muss das Rippenfell großflächig inklusive der diaphragmalen Pleuraanteile entfernt werden. Aufgrund der Ausdehnung auf die basalen Abschnitte des Zwerchfells wird statt der GOÄ 2972 die höher bewertete GOÄ 2973 in Ansatz gebracht.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2973: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Leistungen, die unter die Abrechnungsausschlüsse fallen. Die GOÄ 2973 darf explizit nicht neben den Ziffern 307 (Probenahme), 308 (Exzision), 2972 (Pleuraschälung) und 2974 (erweiterte Pleurektomie bei Tumor) abgerechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen diese Kombinationen im Rahmen automatisierter Rechnungsprüfungen sehr genau.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zur GOÄ 2972. Prüfinstanzen fordern häufig den Nachweis, dass die Pleurektomie tatsächlich die basalen oder perikardialen Anteile betroffen hat. Fehlt dieser Nachweis im Operationsbericht, wird die Liquidation oft auf die niedrigere GOÄ 2972 herabgestuft, was zu einem spürbaren Honorarverlust führt.

Achtung: Die GOÄ 2973 darf nicht berechnet werden, wenn die Pleurektomie lediglich als bloßer Zugangsweg oder unselbstständige Begleitmaßnahme einer anderen thoraxchirurgischen Hauptleistung dient. Dokumentieren Sie stets die eigenständige medizinische Notwendigkeit.

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Dokumentation der GOÄ 2973: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den chirurgischen Verlauf detailliert wiedergeben. Insbesondere die Präparationsgrenzen und die anatomischen Strukturen, von denen die Pleura abgelöst wurde, müssen exakt benannt werden.

Es empfiehlt sich, die anatomischen Landmarken wie das Diaphragma (Zwerchfell) und das Perikard (Herzbeutel) explizit im Bericht zu erwähnen. Auch die histopathologische Aufarbeitung des entnommenen Gewebes sollte in der Patientenakte dokumentiert sein, um die medizinische Notwendigkeit des Eingriffs zweifelsfrei zu belegen.

Dokumentationsbeispiel: "... Nach Eröffnung des Thoraxraums zeigt sich eine derbe Pleuraschwarte. Es erfolgt die scharfe und stumpfe Pleurektomie der Pleura parietalis. Die Präparation wird bewusst auf die basalen, dem Zwerchfell aufliegenden Anteile sowie auf die perikardialen Abschnitte ausgedehnt, um eine vollständige Sanierung zu gewährleisten. Blutstillung mittels Elektrokoagulation ..."

GOÄ 2973: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Abrechnung der GOÄ 2973 mit einem erhöhten Steigerungssatz (bis zum 3,5-fachen Satz) ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse möglich. Typische Kriterien für eine Faktorerhöhung sind massive, narbige Verwachsungen nach Voroperationen, eine ausgeprägte Blutungsneigung oder die unmittelbare Nähe zu vulnerablen mediastinalen Strukturen. Die Begründung auf der Rechnung muss patientenindividuell und nachvollziehbar formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Pleurektomie in Kombination mit Anästhesieleistungen (z. B. GOÄ 430) oder postoperativen Überwachungsleistungen abgerechnet. Auch die Einbringung einer Thoraxdrainage kann unter Beachtung der Kombinationsregeln berechnet werden. Es ist jedoch streng darauf zu achten, dass keine Zielleistungsstörungen im Sinne des § 4 Abs. 2 GOÄ entstehen, indem Teilschritte der Operation separat liquidiert werden.

Ziffer 2973 in der neuen GOÄ

Ziffer 2973 (Pleurektomie, einseitig, als selbstständige Leistung) verzweigt in der neuen GOÄ je nach Technik oder Indikation. Bisheriger 2,3-facher Satz: 297,62 €.

  • bei offen chirurgisch; partielle Pleurektomie: 9324 „Offen chirurgisch partielle Pleurektomie, ggf. einschließlich -Thoraxdrainage(n) -Adhäsiolyse" (655,60 €) — 1x je Sitzung
  • bei thorakoskopisch; partielle Pleurektomie: 9325 „Thorakoskopisch partielle Pleurektomie, ggf. einschließlich -Thoraxdrainage(n) -Adhäsiolyse" (582,67 €) — 1x je Sitzung
  • bei offen chirurgisch; komplette Pleurektomie: 9326 „Offen chirurgisch komplette Pleurektomie, ggf. einschließlich -Adhäsiolyse -Thoraxdrainage(n), je Seite" (787,71 €) — je Seite
  • bei thorakoskopisch; komplette Pleurektomie: 9327 „Thorakoskopisch komplette Pleurektomie, ggf. einschließlich -Adhäsiolyse -Thoraxdrainage(n), je Seite" (935,03 €) — je Seite

Die Bandbreite reicht von 582,67 € bis 935,03 € — die Dokumentation des konkreten Vorgehens entscheidet über die Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2973

Die GOÄ-Ziffer 2973 wird für die einseitige Pleurektomie als selbstständige Leistung berechnet. Sie kommt zum Einsatz, wenn die Rippenfellentfernung auf die basalen, dem Zwerchfell aufliegenden Teile oder das Perikard ausgedehnt wird.
Die GOÄ 2972 beschreibt die einfache Pleura- oder Lungenschälung (Dezortikation). Die GOÄ 2973 ist hingegen anzusetzen, wenn die Entfernung des Rippenfells auf das Zwerchfell oder den Herzbeutel ausgedehnt werden muss.
Neben der GOÄ 2973 dürfen die Ziffern 307, 308, 2972 und 2974 nicht für dieselbe Sitzung abgerechnet werden. Dies dient der Vermeidung einer unzulässigen Doppelabrechnung verwandter thoraxchirurgischer Leistungen.
Ja, eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz ist bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad oder Zeitaufwand möglich. Typische Begründungen sind ausgeprägte Verwachsungen, starke Blutungsneigungen oder anatomische Besonderheiten.
Der OP-Bericht muss die Indikation, den genauen Zugangsweg und die Ausdehnung der Pleurektomie detailliert beschreiben. Insbesondere die Präparation an den basalen Anteilen, dem Zwerchfell oder dem Perikard muss explizit erwähnt werden.
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