Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 2807 für die operative Entnahme einer Arterie zum Gefäßersatz. Erfahren Sie alles über Analogabrechnung und Fallbeispiele.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2807
Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 2807 wie folgt:
Operative Entnahme einer Arterie zum Gefäßersatz
Diese Ziffer ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter den allgemeinen Verrichtungen eingegliedert. Sie bewertet die operative Freilegung und Entnahme eines arteriellen Blutgefäßes, das im weiteren Verlauf der Operation als Gefäßtransplantat (Graft) verwendet wird. Die Leistung umfasst den gesamten operativen Aufwand der Entnahme, einschließlich der Blutstillung und des primären Wundverschlusses an der Entnahmestelle.
GOÄ 2807 in der Praxis: Analoge Anwendung und Indikationen
In der modernen Herz- und Gefäßchirurgie findet die GOÄ 2807 eine besonders wichtige Anwendung bei der Gewinnung von arteriellen Conduits für koronare Bypass-Operationen. Ein zentraler Aspekt ist hierbei die Präparation der Arteria mammaria interna (IMA). Da diese Brustwandarterie für den Bypass nicht vollständig entnommen, sondern an ihrem Ursprung belassen und lediglich umgeleitet wird, ist die direkte Anwendung der Leistungslegende formal nicht gegeben.
Der Zentrale Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer hat jedoch klargestellt, dass für die Freilegung und Präparation der Arteria mammaria interna die Nr. 2807 GOÄ analog berechenbar ist. Dies begründet sich darin, dass die Präparation der Arterie einen eigenständigen, erheblichen operativen Aufwand darstellt, der nicht in den Hauptziffern für die Bypass-Operation (Nrn. 3088 und 3089) enthalten ist.
Tipp: Erfolgt die Entnahme des arteriellen Grafts außerhalb des Brustkorbes, beispielsweise an der oberen Extremität (Arteria radialis), ist die Nr. 2807 GOÄ direkt und ohne Analogkennzeichnung berechnungsfähig.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2807
Die folgenden Fallbeispiele verdeutlichen die korrekte Anwendung der Ziffer in unterschiedlichen klinischen Szenarien.
Fallbeispiel 1: Gewinnung der Arteria radialis am Unterarm
Bei einem Patienten wird im Rahmen einer aortokoronaren Bypass-Operation ein arterielles Zusatztransplantat benötigt. Der Operateur entnimmt hierzu die Arteria radialis am linken Unterarm des Patienten.
Da die Entnahme außerhalb des Thorax erfolgt, ist die Nr. 2807 GOÄ direkt anwendbar. Die Abrechnung erfolgt neben der Hauptleistung für die Bypass-Operation (z. B. Nr. 3088 GOÄ).
Fallbeispiel 2: Präparation der Arteria mammaria interna (LIMA)
Zur Revaskularisation der Vorderwand des Herzens präpariert der Chirurg die linke innere Brustwandarterie (LIMA). Die Arterie verbleibt an ihrem natürlichen Ursprung und wird distal mit der Koronararterie anastomosiert.
Da keine vollständige Entnahme stattfindet, wird die Leistung als Nr. 2807A GOÄ (analog) abgerechnet. Dies entspricht der offiziellen Empfehlung der Bundesärztekammer zur Abbildung dieses OP-Schrittes.
Fallbeispiel 3: Bilaterale Entnahme von Brustwandarterien (BIMA)
Bei einer komplexen arteriellen Revaskularisation werden sowohl die linke als auch die rechte Arteria mammaria interna (LIMA und RIMA) freigelegt und als Bypass-Grafts vorbereitet.
In diesem Fall kann die Nr. 2807 GOÄ analog zweifach berechnet werden, da es sich um zwei getrennte operative Leistungen an unterschiedlichen anatomischen Strukturen handelt. Eine entsprechende Dokumentation der bilateralen Präparation ist zwingend erforderlich.
Häufige Fehler bei der GOÄ 2807: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fälschliche Verwendung der Nr. 2802 GOÄ (Freilegung einer tiefsitzenden Arterie) für die Präparation der Arteria mammaria interna. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen lehnen diese Abrechnung regelmäßig unter Verweis auf den Beschluss des Zentralen Konsultationsausschusses ab. Die Freilegung nach Nr. 2802 GOÄ ist in diesem Kontext nicht eigenständig berechenbar.
Ein weiterer Streitpunkt ist die unvollständige Kennzeichnung bei analoger Erbringung. Wird die Präparation der IMA ohne den Zusatz "analog" auf der Liquidation ausgewiesen, führt dies häufig zu formalen Beanstandungen durch Prüfstellen, da die wörtliche Leistungslegende eine vollständige Entnahme fordert.
Achtung: Achten Sie darauf, dass bei der Abrechnung der Arteria mammaria interna zwingend die Analogkennzeichnung (z. B. Nr. 2807a) verwendet wird, um Erstattungskonflikte mit den Kostenträgern von vornherein zu vermeiden.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 2807: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise intraoperative Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht müssen der genaue Zugangsweg, die Darstellung des Gefäßes sowie die Art der Präparation detailliert beschrieben werden. Insbesondere bei der analogen Anwendung muss die Präparation der Arteria mammaria interna als eigenständiger Operationsschritt klar hervorgehen.
Bei der Entnahme von peripheren Arterien wie der Arteria radialis sollte zudem die Durchführung des Allen-Tests zur Überprüfung der kollateralen Durchblutung im Vorfeld dokumentiert werden. Dies untermauert die medizinische Indikation und Sorgfalt des Eingriffs.
Dokumentationsbeispiel: "... Nach medianer Sternotomie erfolgt die schrittweise, scharfe und stumpfe Präparation der linken Arteria mammaria interna (LIMA) unter Schonung der Begleitvenen vom Abgang bis zur Bifurkation. Temporäre Clipung und Vorbereitung des Conduits für die Anastomose. ..."
GOÄ 2807: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Ein Überschreiten des Schwellenwertes (2,3-facher Satz) bis zum Höchstsatz von 3,5 ist bei der Nr. 2807 GOÄ bei erhöhtem operativem Aufwand möglich. Typische Begründungen für eine Steigerung sind beispielsweise ausgeprägte Adhäsionen (Verwachsungen) im Bereich der Brustwand, anatomische Varianten des Gefäßverlaufs oder eine stark erschwerte Blutstillung bei vorbestehender Antikoagulation des Patienten.
Typische Ziffernkombinationen
Die Nr. 2807 GOÄ wird regelhaft in Kombination mit den Hauptleistungen der Herz- und Gefäßchirurgie abgerechnet. Hierzu gehören insbesondere die Nrn. 3088 und 3089 GOÄ für koronare Bypass-Operationen. Ebenfalls kombinierbar sind Anästhesieleistungen sowie Ziffern für die postoperative Überwachung, sofern die allgemeinen Bestimmungen der GOÄ eingehalten werden.
Ziffer 2807 in der neuen GOÄ
Die Ziffer 2807 (Operative Entnahme einer Arterie zum Gefäßersatz, heute 99,06 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ je nach klinischer Konstellation unterschiedlich abgebildet:
- 6401 „Entnahme einer Arterie zur freien Transplantation, auch endoskopisch, einschließlich -Gefäßfreilegung und Unterbindung(en) -Versorgung und Verschluss der Spenderstelle -Spülung und Markierung des Gefäßes -Transplantatpräparation, ggf. einschließlich - mikrochirurgischer Präparation -Übernähung(en)“ (181,69 €)
Kein Nachfolger für den Fall: im Rahmen koronarer Bypass-Operation (neben alter Nr. 3088 oder 3089). Im Rahmen koronarer Bypass-Operationen (alte Nrn.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2807
Was hat nicht gestimmt?