GOÄ 2805: Flussmessung am Blutgefäß korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2805
Flussmessung(en) am freigelegten Blutgefäß
Punktzahl 350  
Einfachsatz 20,40 € 1,0x
Regelhöchstsatz 46,92 € 2,3x
Höchstsatz 71,40 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2805 für Flussmessungen wirft oft Fragen auf. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie die Ziffer rechtssicher und vollständig nutzen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2805

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Leistung unter der Ziffer 2805 wie folgt:

Flussmessung(en) am freigelegten Blutgefäß

Diese Ziffer ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter den allgemeinen Verrichtungen angesiedelt. Die Leistung umfasst die physikalische Messung des Blutstroms in einem operativ freigelegten Gefäßabschnitt. Alle vorbereitenden Maßnahmen wie die Eichung des Messgeräts sowie das Anbringen der Messköpfe (Abnehmer) sind in dieser Gebührenposition bereits enthalten. Auch Messungen, die sowohl proximal als auch distal eines arteriellen Verschlusses durchgeführt werden, sind mit der einmaligen Berechnung abgegolten.

GOÄ 2805 in der Praxis: Indikation und klinische Relevanz

Die intraoperative Flussmessung stellt einen unverzichtbaren Bestandteil der Qualitätssicherung in der Gefäß- und Herzchirurgie dar. Durch die direkte Messung des Blutflusses (meist mittels Transitzeit-Flussmessung, TTFM) lässt sich der Erfolg einer Gefäßrekonstruktion unmittelbar auf dem Operationstisch überprüfen. Typische Indikationsgebiete sind die Anlage von peripheren Bypässen bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit (pAVK) sowie koronare Bypass-Operationen.

Besonders bei der Verwendung von arteriellen Conduits oder venösen Transplantaten liefert die Messung wichtige hämodynamische Parameter wie den absoluten Fluss in Millilitern pro Minute und den Pulsatilitätsindex (PI). Diese Daten ermöglichen es dem chirurgischen Team, technische Fehler an den Anastomosen sofort zu erkennen und zu korrigieren. Ein unzureichender Fluss würde ohne diese Messung oft erst postoperativ durch ein Transplantatversagen auffallen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2805

Fallbeispiel 1: Koronare Bypass-Operation (CABG)

Bei einer aortokoronaren Venenbypass-Operation wird zusätzlich eine Arteria-thoracica-interna-Anastomose (LIMA-Bypass) auf die Arteria coronaria sinistra anterior descendens (LAD) angelegt. Zur Funktionskontrolle erfolgt die Flussmessung sowohl am arteriellen LIMA-Conduit als auch am venösen Bypass-Graft. Da es sich um zwei unterschiedliche Blutgefäße handelt, ist die GOÄ-Ziffer 2805 in diesem Fall zweifach berechenbar.

Fallbeispiel 2: Femoropoplitealer Bypass

Im Rahmen einer peripheren Bypass-Anlage am Bein wird der Blutfluss nach Fertigstellung der proximalen und distalen Anastomose kontrolliert. Es erfolgen mehrere Messungen an verschiedenen Stellen des neu eingesetzten Kunststoff-Bypasses. Da es sich jedoch um dasselbe rekonstruierte Gefäßsegment handelt, darf die GOÄ 2805 für diese Kontrollen nur einmal in Ansatz gebracht werden.

Fallbeispiel 3: Thrombektomie der Arteria femoralis

Nach einer chirurgischen Freilegung und anschließenden Thrombektomie der Arteria femoralis communis wird der Blutfluss intraoperativ gemessen, um die vollständige Rekanalisation zu verifizieren. Die Messung bestätigt einen adäquaten Einstrom und Ausstrom. Die Abrechnung erfolgt einfach über die GOÄ-Ziffer 2805 neben der primären Operationsleistung.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2805: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2805 ist die mehrfache Ansetzung der Ziffer für wiederholte Messungen am selben Gefäß. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen diese Rechnungen regelmäßig, da wiederholte Messungen an einem Gefäß explizit durch die Leistungsbeschreibung abgegolten sind. Nur die Messung an anatomisch unterschiedlichen Gefäßen rechtfertigt eine Mehrfachabrechnung.

Achtung: Die Eichung des Messgeräts und das Anbringen der Messköpfe dürfen niemals als eigenständige Leistungen analog oder über andere Ziffern abgerechnet werden. Diese Schritte sind integrale Bestandteile der GOÄ 2805.

Ein weiterer Streitpunkt war lange Zeit die Berechenbarkeit neben herzchirurgischen Eingriffen. Der Zentrale Konsultationsausschuss der Bundesärztekammer hat jedoch klargestellt, dass die Flussmessung am arteriellen oder venösen Transplantat neben den Bypass-Operationen nach den Nrn. 3088 und 3089 GOÄ selbstständig berechenbar ist. Dies wird auch durch die einschlägige Rechtsprechung (z. B. AG Betzdorf, Az. 11 C 196/96) gestützt.

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Dokumentation der GOÄ 2805: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation im Operationsbericht ist die beste Verteidigung gegen Honorarkürzungen. Für jedes vermessene Gefäß müssen die konkreten anatomischen Bezeichnungen und die ermittelten Messwerte festgehalten werden. Pauschale Einträge wie "Flussmessung durchgeführt" reichen bei einer Überprüfung meist nicht aus.

Neben den reinen Flusswerten in ml/min sollten auch weitere hämodynamische Parameter wie der Pulsatilitätsindex dokumentiert werden. Dies belegt die medizinische Notwendigkeit und den Umfang der erbrachten Leistung zweifelsfrei.

Dokumentationsbeispiel: Intraoperative Transitzeit-Flussmessung (TTFM) nach Fertigstellung der Anastomosen. Messung 1 am LIMA-Bypass auf LAD: Flussrate 42 ml/min, PI 2,0. Messung 2 am Venenbypass auf RCX: Flussrate 38 ml/min, PI 2,4. Befund zeigt eine einwandfreie Funktion beider Rekonstruktionen.

GOÄ 2805: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Regelhöchstsatzes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) ist bei der GOÄ 2805 möglich, erfordert jedoch eine patientenbezogene und detaillierte Begründung. Typische Erschwernisgründe sind ausgeprägte Gefäßwandverkalkungen (Mönckeberg-Mediasklerose), die das Anlegen der Messköpfe erheblich erschweren. Auch extrem geringe Gefäßdurchmesser oder anatomische Varianten, die den Zugang zum freigelegten Gefäß behindern, rechtfertigen einen höheren Steigerungsfaktor.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 2805 wird regelhaft in Kombination mit operativen Ziffern aus dem Bereich der Gefäßchirurgie (z. B. Thrombektomien, Embolektomien oder Bypass-Anlagen) angewendet. Neben der intraoperativen Funktionsmessung nach Nr. 3060 GOÄ ist die Nr. 2805 ebenfalls ansetzbar, sofern es sich um die Überprüfung der Transplantatfunktion handelt. Eine sorgfältige Abgrenzung der jeweiligen Zielsetzungen der Messungen ist hierbei essenziell.

Tipp: Achten Sie bei der Kombination mit herz- oder gefäßchirurgischen Hauptleistungen darauf, dass die Flussmessung im OP-Bericht als eigenständiger, qualitätssichernder Schritt dargestellt wird, um den Vorwurf der Zielleistung zu entkräften.

Ziffer 2805 in der neuen GOÄ

Für die Ziffer 2805 (Flussmessung(en) am freigelegten Blutgefäß) sieht der Entwurf keine eigenständige Nachfolgeleistung vor. Die Gesamtkatalogsuche nach einer eigenständigen Flussmessung am freigelegten Blutgefäß ergab keinen passenden Nachfolger. Der heutige 2,3-fache Satz liegt bei 46,92 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2805

Die GOÄ-Ziffer 2805 ist für die intraoperative Flussmessung an einem freigelegten Blutgefäß berechenbar. Dies erfolgt typischerweise im Rahmen von gefäßchirurgischen Eingriffen oder Bypass-Operationen am Herzen, um die Durchgängigkeit der Rekonstruktion zu überprüfen.
Nein, mehrfache Messungen an ein und demselben Blutgefäß sind mit der einmaligen Berechnung abgegolten. Erfolgen die Messungen jedoch an unterschiedlichen Blutgefäßen oder verschiedenen Bypass-Grafts, kann die Ziffer entsprechend mehrfach angesetzt werden.
Nein, diese Leistungen sind bereits in der GOÄ-Ziffer 2805 enthalten. Sowohl die Eichungen als auch der Anbau der Abnehmer (Messköpfe) sowie Messungen vor und hinter einem Verschluss sind mit der Gebühr abgegolten.
Ja, die Flussmessung nach GOÄ 2805 ist zusätzlich zu den herzchirurgischen Leistungen wie der Nr. 3089 GOÄ berechenbar. Dies wurde durch den Zentralen Konsultationsausschuss der Bundesärztekammer und durch die Rechtsprechung bestätigt.
Ein Überschreiten des 2,3-fachen Satzes kann durch einen erhöhten Schwierigkeitsgrad begründet werden. Typische Gründe sind stark verkalkte Gefäßwände, extrem kleine Gefäßdurchmesser oder ein erschwerter anatomischer Zugang zum freigelegten Blutgefäß.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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