GOÄ 2804: Druckmessung am Gefäß korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2804
Druckmessung(en) am freigelegten Blutgefäß
Punktzahl 253  
Einfachsatz 14,75 € 1,0x
Regelhöchstsatz 33,92 € 2,3x
Höchstsatz 51,62 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ 2804 (Druckmessung am freigelegten Blutgefäß) wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Indikationen, Fallstricken und Steigerungen.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2804

GOÄ Ziffer 2804: Druckmessung(en) am freigelegten Blutgefäß (Punktzahl: 253)

Die GOÄ-Ziffer 2804 beschreibt die Druckmessung am freigelegten Blutgefäß als eigenständige, invasive diagnostische Maßnahme. Diese Leistung wird typischerweise im Rahmen von gefäßchirurgischen Eingriffen erbracht, um die hämodynamischen Verhältnisse direkt am betroffenen Gefäßabschnitt zu beurteilen. Der Leistungsinhalt umfasst die eigentliche Messung sowie die Auswertung der Druckkurven.

Wichtig ist, dass die Ziffer explizit von „Druckmessung(en)“ im Plural spricht. Dies bedeutet, dass mehrfache Messungen an demselben Gefäßabschnitt mit dieser Ziffer abgegolten sind und nicht mehrfach berechnet werden dürfen. Die Messung erfolgt in der Regel mit speziellen Mehrkanalgeräten, die sowohl eine visuelle Darstellung als auch eine grafische Dokumentation ermöglichen.

GOÄ 2804 in der Praxis: Indikation und klinischer Einsatz

Die Anwendung der GOÄ 2804 ist vor allem in der Gefäßchirurgie und rekonstruktiven Chirurgie von hoher Relevanz. Typische Indikationen sind die Überprüfung des therapeutischen Erfolgs unmittelbar vor und nach einer Gefäßrekonstruktion. Durch die direkte Druckmessung kann der Chirurg den postoperativen Blutfluss und den Druckabfall über einer Stenose exakt quantifizieren.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Bestimmung des sogenannten Stumpfdrucks (Stump Pressure) bei Karotis-Eingriffen. Hierbei liefert die intraoperative Druckmessung entscheidende Hinweise darauf, ob während der Ausschälplastik ein temporärer Shunt angelegt werden muss. Die Ziffer ist somit ein unverzichtbares Werkzeug zur Qualitätssicherung während komplexer vaskulärer Eingriffe.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Druckmessung an einem bereits freigelegten Gefäß erfolgt. Die Freilegung selbst ist, sofern sie eine eigenständige Leistung darstellt, separat zu codieren.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2804

Fallbeispiel 1: Karotis-Thrombendarteriektomie (TEA)

Bei einem Patienten mit hochgradiger Karotisstenose wird eine Thrombendarteriektomie durchgeführt. Nach der Freilegung der Arteria carotis interna erfolgt die Messung des Stumpfdrucks zur Entscheidung über eine Shunt-Anlage. Nach erfolgreicher Rekonstruktion wird eine Kontrollmessung durchgeführt.

Die Abrechnung erfolgt über die Hauptleistung der Gefäßrekonstruktion. Die GOÄ-Ziffer 2804 wird für die intraoperativen Druckmessungen (sowohl Vor- als auch Nachmessung) einmalig als Zusatzleistung hinzugesetzt. Die Freilegung des Halsgefäßes kann zusätzlich mit der GOÄ 2803 berechnet werden.

Fallbeispiel 2: Femoropoplitealer Bypass

Im Rahmen einer Bypass-Operation an der unteren Extremität misst der Operateur den intraarteriellen Druck vor der Anastomosierung und nach Freigabe des Blutstroms. Dies dient der Überprüfung der hämodynamischen Wirksamkeit des Bypasses.

Da es sich um Messungen an einem freigelegten Blutgefäß handelt, ist die Berechnung der GOÄ 2804 vollumfänglich gerechtfertigt. Auch wenn mehrere Messungen durchgeführt wurden, ist die Ziffer aufgrund des Pluralcharakters nur einmalig ansetzbar. Die Dokumentation muss die gemessenen Druckwerte präzise ausweisen.

Fallbeispiel 3: Korrektur eines Aneurysmas

Bei der operativen Ausschaltung eines peripheren Aneurysmas wird der Druck im betroffenen Gefäßsegment vor und nach der Resektion gemessen. Die Messung erfolgt direkt über eine feine Kanüle im freigelegten Gefäßbett.

Neben der operativen Hauptleistung wird die Zusatzleistung nach GOÄ 2804 abgerechnet. Da die Messung einen erhöhten zeitlichen Aufwand aufgrund anatomischer Besonderheiten aufwies, wird ein erhöhter Steigerungsfaktor gewählt und entsprechend begründet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2804: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2804 ist die Mehrfachberechnung bei mehreren Messungen am selben Gefäß. Da der Leistungstext explizit von „Druckmessung(en)“ spricht, sind alle an einem Gefäß durchgeführten Messungen mit der einmaligen Berechnung abgegolten. Private Krankenversicherungen (PKV) kürzen Rechnungen umgehend, wenn die Ziffer pro Messung mehrfach aufgeführt wird.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zu Messungen über liegende Katheter. Erfolgt die Druckmessung nicht am direkt freigelegten Gefäß, sondern über einen bereits liegenden Einschwemmkatheter oder einen arteriellen Verweilkatheter, ist die GOÄ 2804 nicht anwendbar. In diesen Fällen ist auf die entsprechenden Ziffern für kathetergestützte Druckmessungen auszuweichen.

Achtung: Die GOÄ 2804 darf nicht berechnet werden, wenn die Druckmessung integraler Bestandteil einer komplexeren operativen Leistung ist, deren Leistungsbeschreibung die hämodynamische Kontrolle bereits implizit einschließt. Prüfen Sie stets die Ausschlüsse der operativen Hauptziffern.

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Dokumentation der GOÄ 2804: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen durch private Kostenträger. Im Operationsbericht muss eindeutig hervorgehen, dass das Gefäß chirurgisch freigelegt war und die Messung direkt an diesem Gefäß durchgeführt wurde. Die Angabe der konkreten Indikation erhöht die Plausibilität der Abrechnung erheblich.

Zudem sollten die gemessenen Druckwerte (systolisch, diastolisch, mittlerer arterieller Druck) sowie die klinischen Konsequenzen aus der Messung schriftlich fixiert werden. Die Verwendung eines Mehrkanalgeräts mit grafischer Darstellung sollte ebenfalls kurz im Bericht erwähnt werden, um den technischen Aufwand zu belegen.

Dokumentationsbeispiel:
„Nach chirurgischer Freilegung der A. carotis communis und interna: Direkte Punktion des freigelegten Gefäßes zur Stumpfdruckmessung mittels Mehrkanal-Druckaufnehmer. Initialer Druck: 55 mmHg. Nach Rekonstruktion erneute Druckmessung: 85 mmHg. Grafischer Befundausdruck zur Akte genommen.“

GOÄ 2804: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Ein Überschreiten des Regelsatzes (2,3-fach) bis zum Höchstsatz (3,5-fach) ist bei der GOÄ 2804 bei besonderer Schwierigkeit oder erhöhtem Zeitaufwand möglich. Typische Begründungen für eine Steigerung sind schwierige anatomische Verhältnisse, starke Narbenbildung nach Voroperationen oder erhebliche Gefäßverkalkungen, die das Freilegen und die Punktion des Gefäßes erschweren. Auch eine instabile Hämodynamik, die kontinuierliche Kontrollen erfordert, rechtfertigt einen höheren Faktor.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 2804 wird fast ausschließlich als Zusatzleistung neben operativen Hauptleistungen der Gefäßchirurgie abgerechnet. Sehr häufig erfolgt die Kombination mit der GOÄ-Ziffer 2803 (Freipräparierung eines Halsgefäßes). Da die Ziffer 2803 als selbstständige Leistung deklariert ist, steht einer Nebeneinanderberechnung nichts im Wege, da die GOÄ 2804 auf das bereits freigelegte Gefäß aufbaut. Ebenso ist die Kombination mit Rekonstruktionsziffern aus dem Abschnitt L der Regelfall.

Ziffer 2804 in der neuen GOÄ

Für die Ziffer 2804 (Druckmessung(en) am freigelegten Blutgefäß) sieht der Entwurf keine eigenständige Nachfolgeleistung vor. Die Gesamtkatalogsuche nach Druckmessung am freigelegten Blutgefäß ergab keine eigenständige neue Gebührennummer. Der heutige 2,3-fache Satz liegt bei 33,92 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2804

Nein, die GOÄ 2804 kann für Messungen an einem Gefäß während einer Operation nur einmal berechnet werden. Da der Leistungstext den Plural „Druckmessung(en)“ enthält, sind alle an diesem Gefäß durchgeführten Messungen mit der einmaligen Gebühr abgegolten.
Ja, die Nebeneinanderberechnung der GOÄ 2803 (Freipräparierung eines Halsgefäßes) und der GOÄ 2804 ist zulässig. Die Freipräparierung ist eine eigenständige Leistung, während sich die GOÄ 2804 auf das bereits freigelegte Gefäß bezieht.
Nein, für Druckmessungen bei liegendem Katheter ist die GOÄ 2804 nicht anwendbar. In solchen Fällen muss auf andere Ziffern, wie beispielsweise die analoge Anwendung der GOÄ 648, zurückgegriffen werden.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz kann durch schwierige anatomische Verhältnisse, starke Vernarbungen im Operationsgebiet oder eine instabile Kreislaufsituation begründet werden. Auch ein deutlich erhöhter Zeitaufwand bei der Punktion des Gefäßes ist ein valider Grund.
Die GOÄ 2804 ist eine typische Zusatzleistung, die in der Regel vor oder nach rekonstruktiven gefäßchirurgischen Eingriffen erbracht wird. Sie setzt immer ein bereits freigelegtes Blutgefäß voraus.
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