GOÄ 2803: Gefäßfreilegung am Hals abrechnen – Tipps & Fehler

5 Min. Lesezeit
GOÄ 2803
Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefäßes am Hals, als selbstständige Leistung
Punktzahl 1480  
Einfachsatz 86,27 € 1,0x
Regelhöchstsatz 198,42 € 2,3x
Höchstsatz 301,94 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2803 birgt Fallstricke. Erfahren Sie, wie Sie die Freilegung von Halsgefäßen, Portimplantationen und Biopsien korrekt liquidieren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2803

Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefäßes am Hals, als selbstständige Leistung

Die GOÄ-Ziffer 2803 beschreibt eine operative Leistung aus dem Bereich der allgemeinen chirurgischen Verrichtungen am Hals. Sie umfasst die chirurgische Freilegung und die anschließende Unterbindung oder Versorgung eines dortigen Blutgefäßes. Wesentlich für die Abrechnung ist, dass diese Maßnahme als selbstständige Leistung erbracht wird.

Das bedeutet, dass die Ziffer nicht für die bloße Darstellung von Gefäßen im Rahmen eines anderen, umfassenderen Eingriffs am Hals herangezogen werden darf. Sie stellt eine eigenständige therapeutische oder diagnostische Entität dar, deren Aufwand über die reguläre intraoperative Blutstillung hinausgeht.

GOÄ 2803 in der Praxis: Indikationen und Analogbewertungen

In der täglichen Praxis findet die GOÄ 2803 vor allem in zwei hochrelevanten Szenarien Anwendung, die über eine Analogbewertung gelöst werden. Zum einen betrifft dies die offene chirurgische Implantation eines Portsystems. Hierbei wird die Freilegung des Gefäßes und die Einbringung des Katheters analog nach dieser Ziffer berechnet.

Zum anderen ist die Ziffer 2803 die Standardziffer für die Durchführung einer Biopsie der Arteria temporalis bei Verdacht auf Riesenzellarteriitis (Morbus Horton). Da im Gebührenverzeichnis keine spezifische Ziffer für diese Biopsie existiert, erfolgt die Abrechnung analog gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ.

Tipp: Achten Sie bei der analogen Anwendung der Ziffer 2803 darauf, die Analogie auf der Rechnung klar als solche zu kennzeichnen und die entsprechende Originalziffer zu benennen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2803

Fallbeispiel 1: Offene chirurgische Portimplantation

Ein Onkologie-Patient benötigt für eine anstehende Chemotherapie ein dauerhaftes Portsystem. Der Chirurg führt eine offene chirurgische Implantation durch, legt die Vena cephalica am Hals frei und platziert den Katheter. Die subkutane Tasche für die Portkammer wird separat präpariert. Abgerechnet wird die analoge Ziffer 2803 für die Gefäßfreilegung und Katheterplatzierung sowie die Ziffer 2421 für die Kammerimplantation.

Fallbeispiel 2: Biopsie der Arteria temporalis

Bei einer Patientin besteht der dringende Verdacht auf eine Riesenzellarteriitis (Morbus Horton). Zur Diagnosesicherung erfolgt eine Biopsie der Schläfenarterie. Der Eingriff erfordert die Freilegung und Unterbindung des Gefäßes zur Gewebeentnahme. Die Abrechnung erfolgt analog nach GOÄ-Ziffer 2803, da dies die sachgerechteste Abbildung des operativen Aufwands darstellt.

Fallbeispiel 3: Isolierte Notfall-Unterbindung nach Trauma

Nach einer Schnittverletzung am Hals kommt es zu einer persistierenden Blutung aus einem oberflächlichen Halsgefäß. Der Arzt legt das betroffene Gefäß isoliert frei und unterbindet es fachgerecht, ohne dass weitere tiefe Halsstrukturen operiert werden müssen. Da es sich um eine selbstständige Leistung handelt, ist die Ziffer 2803 hier im Original voll berechnungsfähig.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2803: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung mit anderen chirurgischen Eingriffen im selben Operationsgebiet. Private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen streichen die Ziffer 2803 regelmäßig, wenn sie als bloße Zusatzleistung zur Blutstillung deklariert wird. Eine Abrechnung ist in diesen Fällen durch die Bestimmungen des § 4 Abs. 2 GOÄ ausgeschlossen.

Zudem existieren strikte Ausschlussziffern, die in der Praxis oft übersehen werden. So darf die GOÄ 2803 keinesfalls neben den Ziffern 1512 oder 1514 (bestimmte gefäßchirurgische Eingriffe) abgerechnet werden. Auch im Zusammenhang mit Schilddrüsen- oder Kehlkopfoperationen ist die Ziffer in der Regel nicht eigenständig berechenbar.

Achtung: Die radiologisch-interventionelle Implantation eines Portsystems darf nicht nach Ziffer 2803 analog berechnet werden. Hierfür ist stattdessen die Ziffer 631 analog heranzuziehen.

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Dokumentation der GOÄ 2803: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Im Operationsbericht muss die Indikation und der exakte Ablauf der Gefäßfreilegung detailliert beschrieben werden. Insbesondere bei analogen Anwendungen wie der Schläfenarterien-Biopsie muss die Entnahme des Gefäßsegments zweifelsfrei hervorgehen.

Bei der Portimplantation sollte die getrennte Durchführung der Teilschritte (Taschenbildung und Gefäßanschluss) dokumentiert werden. Dies belegt die Berechtigung, sowohl die Ziffer 2421 als auch die Ziffer 2803 analog nebeneinander anzusetzen.

Dokumentation: Lokalanästhesie. Hautschnitt über der Arteria temporalis dextra. Schichtweise Präparation bis auf das Gefäß. Freilegung der Arterie auf einer Länge von 2 cm. Setzen von zwei Ligaturen (Ziffer 2803 analog). Entnahme des Biopsats zur histologischen Untersuchung. Wundverschluss.

GOÄ 2803: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen, starken Vernarbungen nach Voroperationen oder adipösen Patienten kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten werden. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 3,5 (301,94 €) erfordert jedoch eine patientenbezogene und nachvollziehbare Begründung auf der Liquidation. Typische Begründungen sind ein erhöhter Zeitaufwand durch extreme Blutungsneigung oder die schwierige Darstellung des Gefäßes.

Typische Ziffernkombinationen

Sehr häufig wird die GOÄ 2803 mit dem Zuschlag nach Ziffer 445 für ambulante operative Leistungen kombiniert. Dieser Zuschlag ist für ambulante Operationen bei Punktzahlen von 1200 Punkten und mehr vorgesehen. Zudem ist bei der Portimplantation die Kombination mit Ziffer 2421 der klinische Standard.

Ziffer 2803 in der neuen GOÄ

Die Leistung „Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefäßes am Hals, als selbstständige Leistung“ erhält in der neuen GOÄ die Nummer 9700 „Freilegung und/oder Unterbindung eines Blutgefäßes am Hals, als selbständige Leistung“ mit einem festen Satz von 225,82 € — ein Plus von rund 14 % (heute beim 2,3-fachen Satz: 198,42 €).

Direkte strukturelle Nachfolge der selbstständigen Gefäßfreilegung bzw.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2803

Ja, bei der offenen chirurgischen Implantation eines Portsystems kann die GOÄ-Ziffer 2803 analog für die Freilegung des Blutgefäßes und die Einlage des Katheters herangezogen werden. Daneben ist die Ziffer 2421 für die subkutane Taschenbildung berechenbar. Radiologisch-interventionelle Portimplantationen werden hingegen nach Ziffer 631 analog berechnet.
Nein, in der Regel ist die GOÄ 2803 nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit anderen Halsoperationen berechenbar, da sie eine selbstständige Leistung darstellt. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die Unterbindung an einem vom eigentlichen Operationsbereich entfernten Ort der Wahl erfolgt.
Die Biopsie der Schläfenarterie (Arteria temporalis) bei Verdacht auf Riesenzellarteriitis wird analog nach der GOÄ-Ziffer 2803 berechnet. Dies erfolgt gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ, da im Gebührenverzeichnis keine spezifischere Ziffer für diesen Eingriff existiert.
Die GOÄ-Ziffer 2803 darf nicht neben den Ziffern 1512 und 1514 berechnet werden. Zudem ist sie für Gefäßunterbindungen im Rahmen von Eingriffen nach den Ziffern 2565 und 2566 oder zur reinen intraoperativen Blutstillung ausgeschlossen.
Ja, bei der ambulanten Durchführung der Leistung nach GOÄ 2803 kann der Zuschlag nach Ziffer 445 berechnet werden. Dieser Zuschlag ist für ambulante operative Leistungen mit einer Punktzahl von 1200 Punkten und mehr vorgesehen.
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