GOÄ 2808: Venenentnahme für Gefäßersatz korrekt abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 2808
Operative Entnahme einer Vene zum Gefäßersatz
Punktzahl 400  
Einfachsatz 23,31 € 1,0x
Regelhöchstsatz 53,61 € 2,3x
Höchstsatz 81,58 € 3,5x

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2808 wirft oft Fragen zur Mehrfachberechnung auf. Unser Leitfaden zeigt, wie Chirurgen die Venenentnahme rechtssicher liquidieren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2808

Operative Entnahme einer Vene zum Gefäßersatz - 400 Punkte

Die GOÄ-Ziffer 2808 beschreibt eine eigenständige chirurgische Leistung aus dem Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) der Gebührenordnung für Ärzte. Sie umfasst die vollständige operative Freilegung, die sorgfältige Präparation sowie die Entnahme einer oberflächlichen oder tiefen Vene, die im Anschluss als Gefäßersatz (Bypass) verwendet wird. Typischerweise erfolgt diese Entnahme an den unteren Extremitäten.

Die Leistung beinhaltet alle vorbereitenden und begleitenden Schritte wie die lokale Blutstillung, die Ligatur von Seitenästen und den schrittweisen Wundverschluss der Entnahmestelle. Da es sich um eine eigenständige operative Verrichtung handelt, ist die Ziffer nicht als bloße Hilfsleistung zu betrachten, sondern bildet den eigenständigen chirurgischen Aufwand der Transplantatgewinnung ab.

GOÄ 2808 in der Praxis: Korrekte Anwendung und Indikation

In der täglichen Praxis findet die GOÄ 2808 vor allem in der Kardiochirurgie sowie in der peripheren Gefäßchirurgie Anwendung. Ein klassisches Szenario ist die Gewinnung der Vena saphena magna für einen aortokoronaren Venenbypass (ACVB). Auch bei der chirurgischen Sanierung der peripheren arteriellen Verschlusskrankheit (pAVK) mittels femoropoplitealem Bypass ist die Ziffer unverzichtbar.

Der Zentrale Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer hat klargestellt, dass die Entnahme neben den eigentlichen Bypass-Operationen (z. B. nach den GOÄ-Ziffern 3088 oder 3089) voll eigenständig berechenbar ist. Dies gilt auch dann, wenn die Entnahme am Bein im Rahmen einer herzchirurgischen Operation durch einen zweiten Operateur (Co-Chirurg) durchgeführt wird.

Tipp: Es ist darauf zu achten, dass bei der parallelen Durchführung durch zwei Operateure die erbrachte Leistung dem jeweiligen Arzt eindeutig zugeordnet und auf der Rechnung transparent ausgewiesen wird.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2808

Fallbeispiel 1: Aortokoronarer Venenbypass (ACVB)

Ein Patient erhält im Rahmen einer offenen herzchirurgischen Operation zwei venöse Bypässe. Der Operateur entnimmt hierzu ein längeres Segment der Vena saphena magna aus dem linken Unterschenkel. Das entnommene Gefäß wird in zwei Teile geteilt, um zwei Koronargefäße zu revaskularisieren.

Da die Teilstücke aus einer einzigen Vene gewonnen wurden, darf die GOÄ 2808 für diese Entnahme nur einmal berechnet werden. Die Abrechnung erfolgt mit dem Regelsatz (2,3-fach) in Höhe von 53,61 € neben den entsprechenden gefäßchirurgischen Hauptleistungen.

Fallbeispiel 2: Bilaterale Venenentnahme bei komplexer pAVK

Bei einer ausgeprägten peripheren arteriellen Verschlusskrankheit beider Beine ist die Anlage von Bypässen erforderlich. Aufgrund anatomischer Gegebenheiten muss der Chirurg Segmente der Vena saphena magna sowohl aus dem linken als auch aus dem rechten Bein operativ entnehmen.

Da es sich um die Entnahme aus zwei unterschiedlichen Venen an verschiedenen Extremitäten handelt, ist die GOÄ 2808 in diesem Fall zweimal berechenbar. In der Liquidation wird die Ziffer zweimal aufgeführt, jeweils mit dem Hinweis auf die jeweilige Seite (links/rechts).

Fallbeispiel 3: Erschwerte Präparation bei adipösem Patienten

Im Rahmen einer Bypass-Operation erfolgt die Entnahme der Vena saphena magna bei einem Patienten mit hochgradiger Adipositas. Die Präparation gestaltet sich aufgrund der ausgeprägten Fettgewebsschicht und starker Varikosis der Spender-Vene als extrem zeitaufwendig und schwierig.

Die GOÄ 2808 wird hier einfach berechnet, jedoch mit einem erhöhten Steigerungssatz (z. B. 3,5-fach). Als Begründung wird der erhebliche zeitliche Mehraufwand durch die schwierigen anatomischen Verhältnisse (Adipositas permagna) dokumentiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2808: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 2808 liegt im unzulässigen Mehraufwand bei der Aufteilung eines Venensegments. Private Krankenversicherungen prüfen sehr genau, ob für mehrere koronare Bypässe auch fälschlicherweise mehrfach die GOÄ 2808 angesetzt wurde. Ein Mehrfachansatz ist für Teilstücke ein und derselben Vene explizit ausgeschlossen.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Abgrenzung zur arteriellen Entnahme nach GOÄ 2807. Wird beispielsweise die Arteria radialis oder die Arteria thoracica interna (LIMA) präpariert, muss zwingend die GOÄ 2807 und nicht die GOÄ 2808 herangezogen werden. Eine Verwechslung dieser Ziffern führt regelmäßig zu Rechnungskürzungen.

Achtung: Mehrere Venen liegen laut Bundesärztekammer nur dann vor, wenn sowohl Anteile der Vena saphena magna als auch der Vena saphena parva entnommen werden, oder wenn die Entnahme an beiden Beinen erfolgt. Maximal ist die Ziffer 2808 pro Sitzung viermal berechenbar.

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Dokumentation der GOÄ 2808: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise OP-Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen durch Kostenträger. Im Operationsbericht muss zweifelsfrei hervorgehen, welche Vene (z. B. Vena saphena magna) an welcher Lokalisation (z. B. linker Oberschenkel) entnommen wurde. Auch die Länge des gewonnenen Transplantats und die Art der chirurgischen Präparation sollten kurz skizziert werden.

Besonders wichtig ist die Dokumentation bei der Entnahme mehrerer Venen oder beim Abweichen vom Regelhöchstsatz. Wenn ein erhöhter Steigerungssatz gewählt wird, müssen die erschwerenden Faktoren (wie Vernarbungen nach Voroperationen oder extreme Adipositas) im Bericht detailliert beschrieben sein.

Dokumentationsbeispiel: "Operative Freilegung und Präparation der Vena saphena magna am linken Unterschenkel über einen Längsschnitt. Sorgfältige Ligatur aller Seitenäste mittels Clips. Entnahme eines Transplantatsegments von 15 cm Länge zur Verwendung als femoropoplitealer Bypass. Blutstillung und schichtweiser Wundverschluss."

GOÄ 2808: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ-Ziffer 2808 kann bei überdurchschnittlichem Schwierigkeitsgrad oder erhöhtem Zeitaufwand über den 2,3-fachen Regelsatz hinaus gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz sind ausgeprägte anatomische Varianten, starke Adipositas, ausgeprägte Varikosis der Spender-Vene oder narbige Verwachsungen im Entnahmegebiet nach früheren operativen Eingriffen.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 2808 wird regelhaft in Kombination mit den Hauptleistungen der Gefäß- und Herzchirurgie abgerechnet. Hierzu gehören insbesondere die Ziffern für den aortokoronaren Bypass (GOÄ 3088, 3089) sowie periphere gefäßchirurgische Rekonstruktionen (z. B. GOÄ 3025 oder 3026). Neben diesen rekonstruktiven Ziffern ist die Venenentnahme als eigenständige Vorbereitung voll liquidationsfähig.

Nicht kombiniert werden darf die GOÄ 2808 mit Leistungen, die die Venenentnahme bereits als immanenten Bestandteil der Hauptleistung definieren, was jedoch bei den gängigen Bypass-Ziffern der GOÄ nicht der Fall ist. Die separate Ausweisung sichert dem Operateur das verdiente Honorar für diesen zeitaufwendigen OP-Schritt.

Ziffer 2808 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 2808 (Operative Entnahme einer Vene zum Gefäßersatz, heute 53,61 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ je nach klinischer Konstellation unterschiedlich abgebildet:

  • 9775 „Entnahme einer Vene aus dem tiefen Venensystem (z.B. V. femoralis superficialis) oder Arterie, auch endoskopisch, zur freien Transplantation, einschließlich -Gefäßfreilegung und -unterbindung(en) -Versorgung und (plastischer) Verschluss der Spenderstelle -Spülung und Markierung des Gefäßes -Transplantatpräparation, ggf. einschließlich Übernähung(en)“ (310,50 €) — bei: Entnahme einer Vene oder Arterie aus dem tiefen Venensystem bzw. arteriellen System zur freien Transplantation
  • 6400 „Entnahme einer Vene (z.B. V. saphena magna) zur freien Transplantation, auch endoskopisch, einschließlich -Gefäßfreilegung und Unterbindung(en) -Versorgung und Verschluss der Spenderstelle -Spülung und Markierung des Gefäßes -Transplantatpräparation, ggf. einschließlich - mikrochirurgischer Präparation -Übernähung(en)“ (164,08 €)

Kein Nachfolger für den Fall: im Rahmen koronarer Bypass-Operation (neben alter Nr. 3088 oder 3089). Im Rahmen koronarer Bypass-Operationen (alte Nrn.

Die Dokumentation der konkreten Leistung entscheidet: Die Spanne reicht von 164,08 € bis 310,50 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2808

Die GOÄ-Ziffer 2808 wird für die operative Entnahme einer Vene berechnet, die als Gefäßersatz dient. Typische Einsatzbereiche sind koronarchirurgische Bypass-Operationen oder periphere Gefäßrekonstruktionen. Die Leistung umfasst die Freilegung, Präparation und Entnahme des Venensegments.
Die GOÄ 2808 ist grundsätzlich nur einmal pro entnommener Vene berechenbar, auch wenn daraus mehrere Teilstücke gewonnen werden. Werden jedoch nachweislich mehrere eigenständige Venen entnommen, kann die Ziffer entsprechend mehrfach berechnet werden. Dies gilt beispielsweise bei Entnahmen an beiden Beinen.
Ja, die GOÄ-Ziffer 2808 ist neben den Ziffern für den venösen Bypass eigenständig berechenbar. Dies wurde durch einen Beschluss des Zentralen Konsultationsausschusses der Bundesärztekammer ausdrücklich bestätigt. Die Entnahme stellt eine eigenständige operative Leistung dar.
Die GOÄ-Ziffer 2807 betrifft die Entnahme einer Arterie zum Gefäßersatz, während die GOÄ-Ziffer 2808 speziell für die Entnahme einer Vene herangezogen wird. Beide Ziffern sind mit 400 Punkten bewertet und unterliegen ähnlichen Abrechnungsbestimmungen bezüglich des Mehrfachansatzes.
Im Operationsbericht müssen die genaue Lokalisation der Entnahme, die präparierte Vene sowie die Länge des Transplantats detailliert dokumentiert werden. Bei einem Mehrfachansatz ist zudem die Entnahme aus unterschiedlichen anatomischen Regionen oder Extremitäten explizit zu begründen. Dies beugt Beanstandungen durch private Krankenversicherungen effektiv vor.
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