GOÄ 2809: Gefäßnaht korrekt abrechnen – Tipps & Fallbeispiele

7 Min. Lesezeit
GOÄ 2809
Naht eines verletzten Blutgefäßes (traumatisch) an den Gliedmaßen – einschließlich Wundversorgung –
Punktzahl 740  
Einfachsatz 43,13 € 1,0x
Regelhöchstsatz 99,20 € 2,3x
Höchstsatz 150,96 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2809 für die traumatische Gefäßnaht birgt Fallstricke. Dieser Artikel bietet eine Übersicht über Ausschlüsse und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 2809

Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt die Leistung unter der Ziffer 2809 wie folgt:

GOÄ-Ziffer 2809: Naht eines verletzten Blutgefäßes (traumatisch) an den Gliedmaßen – einschließlich Wundversorgung –

Diese Ziffer ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter den allgemeinen Verrichtungen verortet. Die Bewertung mit 740 Punkten verdeutlicht, dass es sich um einen anspruchsvollen operativen Eingriff handelt. Die Leistung umfasst definitionsgemäß nicht nur die reine Gefäßnaht, sondern auch alle vorbereitenden und nachbereitenden Schritte im Operationsgebiet.

Hierzu gehört insbesondere das anatomische Aufsuchen und Freipräparieren des verletzten Gefäßes innerhalb der Wunde. Auch die abschließende Wundversorgung, inklusive des schichtweisen Verschlusses der Weichteile, ist mit der Gebühr abgegolten. Eine separate Berechnung dieser Teilschritte ist nach den allgemeinen Bestimmungen der GOÄ nicht zulässig.

GOÄ 2809 in der Praxis: Indikation und klinischer Einsatz bei traumatischen Gefäßverletzungen

Der klinische Einsatz der GOÄ-Ziffer 2809 setzt zwingend eine traumatische Ursache der Gefäßverletzung voraus. Typische Szenarien in der chirurgischen Praxis sind tiefe Schnitt-, Riss- oder Pfählungsverletzungen an den Armen oder Beinen. Hierbei kommt es zu einer Eröffnung oder Durchtrennung von Arterien oder größeren Venen, die eine direkte chirurgische Rekonstruktion erfordern.

Die Ziffer ist explizit auf die Gliedmaßen (Extremitäten) beschränkt. Verletzungen von Gefäßen am Rumpf, am Hals oder im Kopfbereich müssen über andere, spezifische Ziffern des Kapitels L abgerechnet werden. Der behandelnde Arzt muss im Operationsbericht präzise darlegen, welches Gefäß betroffen war und wie die Rekonstruktion erfolgte.

Tipp: Es ist darauf zu achten, dass die traumatische Genese der Verletzung klar aus der Diagnose hervorgeht. Bei degenerativen oder iatrogenen Gefäßschäden ist die Ziffer 2809 in der Regel nicht die korrekte Wahl.

Eine Abgrenzung ist insbesondere zu rein kosmetischen oder oberflächlichen Haut- und Muskelnähten erforderlich. Nur wenn ein echtes, funktionell relevantes Blutgefäß rekonstruiert wird, ist der Ansatz dieser hochwertigen Ziffer gerechtfertigt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 2809

Um die korrekte Anwendung der Ziffer 2809 im Praxisalltag zu verdeutlichen, dienen die folgenden klinischen Szenarien als Orientierung.

Fallbeispiel 1: Versorgung einer tiefen Schnittwunde am Unterarm

Ein Patient stellt sich mit einer tiefen Schnittverletzung am Unterarm in der Notaufnahme vor. Bei der Exploration zeigt sich eine traumatische Teildurchtrennung der Arteria radialis. Der Chirurg präpariert das Gefäß frei, führt eine feine Gefäßnaht durch und verschließt anschließend die Wunde schichtweise.

Begründung und Abrechnung: Da es sich um eine traumatische Verletzung an einer Gliedmaße handelt, ist der Ansatz der GOÄ 2809 vollumfänglich gerechtfertigt. Die Wundpräparation und der Hautverschluss sind in der Ziffer enthalten. Neben der Ziffer 2809 können die ambulante Operationspauschale sowie gegebenenfalls Anästhesieleistungen berechnet werden.

Fallbeispiel 2: Komplexe Risswunde am Oberschenkel mit Venenverletzung

Nach einem Sturz leidet ein Patient an einer großflächigen Risswunde am Oberschenkel. Neben einer Muskelverletzung wird eine Ruptur der Vena femoralis superficialis festgestellt. Es erfolgt die mikrochirurgische Rekonstruktion der Vene und die anschließende Versorgung der Weichteile.

Begründung und Abrechnung: Auch die Naht einer großen Extremitätenvene fällt unter die GOÄ 2809. Aufgrund des erhöhten Schwierigkeitsgrades bei der Rekonstruktion einer dünnwandigen Vene kann hier ein erhöhter Steigerungsfaktor (z. B. 2,8-fach) mit entsprechender Begründung gewählt werden.

Fallbeispiel 3: Kreisserverletzung an der Hand mit digitaler Arterienverletzung

Bei einer Arbeitsverletzung kommt es zu einer tiefen Wunde am Zeigefinger mit Durchtrennung einer Arteria digitalis propria. Unter dem Operationsmikroskop erfolgt die mikrochirurgische End-zu-End-Anastomose des winzigen Gefäßes.

Begründung und Abrechnung: Die Versorgung der Fingerarterie wird mit der GOÄ 2809 abgerechnet. Da ein Operationsmikroskop verwendet wurde, ist zusätzlich der Zuschlag nach Nr. 440 (Einfachsatz) berechnungsfähig. Die filigrane Arbeit an Kleinstgefäßen rechtfertigt zudem eine Steigerung des Gebührensatzes.

Häufige Fehler bei der GOÄ 2809: Was Prüfer beanstanden

Bei der Abrechnung der GOÄ-Ziffer 2809 kommt es regelmäßig zu Rückfragen oder Kürzungen durch private Krankenversicherungen und Beihilfestellen. Ein häufiger Fehler ist die unzulässige Doppelabrechnung von Teilschritten. Da die Wundversorgung explizit im Leistungstext genannt ist, darf die Primärnaht einer Wunde nach den Ziffern 2001 bis 2005 nicht zusätzlich für dieselbe Wunde berechnet werden.

Ein weiterer kritischer Punkt sind die formalen Ausschlussziffern. Die GOÄ 2809 darf nicht neben den Ziffern 3088 (Arterieller Bypass) oder 3089 (Venöser Bypass) abgerechnet werden, wenn diese denselben Gefäßabschnitt betreffen. Auch die Nebeneinanderberechnung mit der Ziffer 2802 (Naht einer Herzwand oder eines großen Brustgefäßes) ist bei bestimmten herzchirurgischen Eingriffen wie der Mammaria-Verpflanzung ausgeschlossen.

Achtung: Private Kostenträger prüfen sehr genau, ob tatsächlich eine traumatische Verletzung vorlag. Wird die Ziffer fälschlicherweise bei einer geplanten, elektiven Gefäßrekonstruktion angesetzt, droht eine vollständige Honorarkürzung.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig den Ansatz der Ziffer, wenn lediglich eine Blutstillung durch einfache Umstechung oder Elektrokoagulation durchgeführt wurde. Die GOÄ 2809 setzt eine echte, rekonstruktive Gefäßnaht voraus. Für die reine Blutstillung sind stattdessen die Ziffern 2010 oder 2012 heranzuziehen.

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Dokumentation der GOÄ 2809: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation im Operationsbericht ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Der Operateur muss den chirurgischen Zugang, den Zustand des verletzten Gefäßes sowie die genaue Lokalisation detailliert beschreiben. Aus dem Bericht muss zweifelsfrei hervorgehen, dass es sich um eine traumatische Läsion handelt.

Besonders wichtig ist die Darstellung der angewandten Nahttechnik (z. B. fortlaufende Naht, Einzelknopfnähte) und des verwendeten Nahtmaterials. Falls mikrochirurgische Techniken oder Vergrößerungshilfen zum Einsatz kamen, sollten auch diese explizit erwähnt werden, um spätere Zuschläge oder Steigerungen zu rechtfertigen.

Dokumentation: Nach Darstellung der tiefen Wunde am linken Unterschenkel zeigt sich eine traumatische Ruptur der A. tibialis anterior. Präparation der Gefäßenden unter Schonung der Begleitnerven. Durchführung einer End-zu-End-Anastomose mittels monofilem Nahtmaterial der Stärke 7-0. Nach Freigabe des Blutflusses zeigt sich die Anastomose dicht und pulsatil. Abschließende schichtweise Wundversorgung.

Zusätzlich sollte die postoperative Durchblutungskontrolle (z. B. mittels Doppler-Sonographie oder klinischer Prüfung der peripheren Pulse) in der Patientenakte dokumentiert werden. Dies belegt den medizinischen Erfolg und die Notwendigkeit des Eingriffs.

GOÄ 2809: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Regelsatz der GOÄ-Ziffer 2809 liegt beim 2,3-fachen Satz bei 99,20 €. Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder zeitaufwendigen Rekonstruktionen kann der Faktor bis zum 3,5-fachen Höchstsatz (150,96 €) gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Schwellenwertüberschreitung sind:

  • Sehr geringer Gefäßdurchmesser (z. B. bei Fingerarterien), der eine extrem feine Präzisionsarbeit erfordert.
  • Stark zerfetztes oder verschmutztes Gewebe im Verletzungsbereich, was eine aufwendige Wundreinigung und Debridement notwendig macht.
  • Erschwerte Blutstillung bei vorbestehender Einnahme von Gerinnungshemmern.
  • Notwendigkeit einer zusätzlichen Mobilisation des Gefäßes zur spannungsfreien Naht.

Typische Ziffernkombinationen

Im Rahmen einer komplexen Unfallversorgung wird die GOÄ 2809 selten isoliert erbracht. Sinnvolle und erlaubte Kombinationen umfassen beispielsweise:

  • Zuschlag 440: Für die Verwendung eines Operationsmikroskops (einfacher Satz, 43,13 €).
  • GOÄ 2009: Für ein eventuell erforderliches, ausgedehntes Debridement bei infizierten oder stark verunreinigten Wunden.
  • GOÄ 2030: Für die zusätzliche Naht von durchtrennten Sehnen im selben Operationsgebiet.
  • GOÄ 3509: Für die postoperative neurologische oder gefäßchirurgische Überwachung.

Es ist jedoch stets darauf zu achten, dass keine Leistungen doppelt berechnet werden, die bereits durch das Zielleistungsprinzip der Hauptleistung abgegolten sind.

Ziffer 2809 in der neuen GOÄ

Die Ziffer 2809 (Naht eines verletzten Blutgefäßes (traumatisch) an den Gliedmaßen – einschließlich Wundversorgung –, heute 99,20 € beim 2,3-fachen Satz) wird in der neuen GOÄ je nach klinischer Konstellation unterschiedlich abgebildet:

  • 9707 „Naht eines verletzten Blutgefäßes an den Fingern oder Zehen, auch Rekonstruktion, als selbständige Leistung, einschließlich Wundversorgung“ (301,07 €) — bei: Gefäßverletzung an Finger oder Zehe
  • 9706 „Naht eines verletzten Blutgefäßes an den Gliedmaßen als selbständige Leistung, einschließlich Wundversorgung, ggf. einschließlich Angiographie“ (323,62 €)

Die Dokumentation der konkreten Leistung entscheidet: Die Spanne reicht von 301,07 € bis 323,62 €.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 2809

Die GOÄ-Ziffer 2809 darf ausschließlich bei der chirurgischen Versorgung von traumatisch verletzten Blutgefäßen an den Gliedmaßen abgerechnet werden. Die Leistung umfasst neben der eigentlichen Gefäßnaht auch die notwendige Wundpräparation zur Darstellung des Gefäßes sowie die anschließende Wundversorgung. Bei elektiven, nicht-traumatischen Gefäßrekonstruktionen ist diese Ziffer hingegen nicht anwendbar.
In der GOÄ-Ziffer 2809 sind das Aufsuchen des verletzten Blutgefäßes mittels Wundpräparation sowie die abschließende Wundversorgung bereits enthalten. Diese Teilschritte dürfen daher nicht separat über andere Ziffern in Rechnung gestellt werden. Auch die einfache Wundnaht ist mit dieser Ziffer abgegolten, sofern sie denselben operativen Zugang betrifft.
Die Nebeneinanderberechnung der GOÄ 2809 und der Ziffer 2802 ist für die Gewinnung oder Verpflanzung der Arteria mammaria bei herzchirurgischen Eingriffen ausgeschlossen. In anderen klinischen Konstellationen kann eine Nebeneinanderberechnung zulässig sein, sofern es sich um getrennte operative Maßnahmen handelt. Es gilt hierbei stets das Zielleistungsprinzip nach Paragraf 4 Absatz 2a der GOÄ zu beachten.
Zur GOÄ-Ziffer 2809 können unter bestimmten Voraussetzungen die Zuschläge nach den Ziffern 440 oder 443 berechnet werden. Der Zuschlag 440 betrifft die Anwendung eines Operationsmikroskops, während der Zuschlag 443 für den Einsatz eines Lasers herangezogen werden kann. Diese Zuschläge sind nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Regelhöchstsatz erfordert eine patientenindividuelle, medizinische Begründung in der Rechnung. Typische Begründungen sind ein außergewöhnlich hoher Zeitaufwand durch stark verändertes Gewebe, erhebliche anatomische Varianten oder eine stark kompromittierte Blutstillung. Auch die Notwendigkeit einer mikrochirurgischen Rekonstruktion bei sehr kleinen Gefäßdurchmessern rechtfertigt einen höheren Faktor.
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