GOÄ 3509: Einfache Färbung korrekt abrechnen – Tipps

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3509
Mikroskopische Untersuchung nach einfacher Färbung (z. B. Methylenblau , Lugol ), je Material
Punktzahl 100  
Einfachsatz 5,83 € 1,0x
Regelhöchstsatz 6,70 € 1,1x
Höchstsatz 7,58 € 1,3x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 3509: So rechnen Sie die mikroskopische Untersuchung nach einfacher Färbung rechtssicher ab und vermeiden Honorarverluste.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3509

Die GOÄ-Ziffer 3509 ist im Abschnitt M (Laboratoriumsuntersuchungen), Unterabschnitt I (Vorhalteleistungen in der eigenen, niedergelassenen Praxis) verortet. Der offizielle Leistungstext lautet:

Mikroskopische Untersuchung nach einfacher Färbung (z. B. Methylenblau, Lugol), je Material

Diese Leistung umfasst die mikroskopische Untersuchung von Untersuchungsmaterial nach einer unkomplizierten, monochromatischen Färbung. Durch den erzeugten Farbkontrast lassen sich Mikroorganismen wie Bakterien, Pilze oder Parasiten sowie bestimmte körpereigene Zellen unter dem Lichtmikroskop schnell und zuverlässig differenzieren.

GOÄ 3509 in der Praxis: Schnelle Erregerdiagnostik im Praxisalltag

Die Durchführung dieser Untersuchung liefert dem behandelnden Arzt eine schnelle, orientierende und oft bereits ausreichende Diagnostik direkt vor Ort. Typische Indikationen sind der Verdacht auf bakterielle Infektionen, Pilzbefall oder parasitäre Erkrankungen. Das Verfahren erfordert die Nutzung eines Lichtmikroskops, wobei in der Regel die klassische Hellfeldmikroskopie angewendet wird.

Der Ablauf der Färbung ist standardisiert: Das entnommene Material wird auf einem Objektträger ausgestrichen, luftgetrocknet und meist durch dreimaliges Ziehen durch eine Bunsenbrennerflamme hitzefixiert. Anschließend erfolgt das Übergießen mit einer Färbelösung wie Methylenblau, Lugol-Lösung oder Fuchsin für etwa 30 bis 60 Sekunden. Nach dem Abspülen und erneuten Trocknen ist das Präparat bereit für die mikroskopische Beurteilung.

Tipp: Die Färbung mit Lugol-Lösung eignet sich hervorragend für den schnellen Direktnachweis von Parasitenstadien im Stuhl, da sich die Strukturen prompt braun anfärben.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3509

Fallbeispiel 1: Verdacht auf bakterielle Tonsillitis

Ein Patient stellt sich mit akuten Halsschmerzen und geröteten Tonsillen vor. Zur schnellen Abklärung wird ein Rachenabstrich entnommen, auf einem Objektträger fixiert und mit Methylenblau gefärbt. Die anschließende mikroskopische Untersuchung zeigt vermehrt Kokken und Leukozyten. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3509 für die mikroskopische Untersuchung des Abstrichmaterials.

Fallbeispiel 2: Völlegefühl und Verdacht auf Parasitenbefall

Nach einer Auslandsreise klagt eine Patientin über anhaltende Magen-Darm-Beschwerden. Eine Stuhlprobe wird direkt in der Praxis mit Lugol-Lösung versetzt, um ein Iodpräparat herzustellen. Bei der mikroskopischen Untersuchung lassen sich Parasitenzysten nachweisen. Die Abrechnung erfolgt über die Ziffer 3509 je untersuchtem Material.

Fallbeispiel 3: Verdacht auf Mykose der Haut

Bei einem Patienten mit einer schuppenden Hautveränderung wird ein Hautgeschabsel gewonnen. Nach einfacher Aufbereitung und Färbung mit Fuchsin erfolgt die mikroskopische Beurteilung zur Identifikation von Pilzelementen. Neben der symptombezogenen Untersuchung kann die GOÄ 3509 für die mikroskopische Analyse des Hautmaterials angesetzt werden.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3509: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Nebeneinanderberechnung der GOÄ-Ziffer 3509 mit zytologischen Untersuchungen nach den Ziffern 4850 bis 4852 aus demselben Untersuchungsmaterial. Diese Kombination ist explizit ausgeschlossen und führt bei Prüfungen regelmäßig zu Kürzungen. Wird dasselbe Material zytologisch untersucht, geht die einfache Färbung in dieser höher bewerteten Leistung auf.

Zudem darf die Ziffer 3509 nicht für die Untersuchung des Urinsediments herangezogen werden. Für das Urinsediment existieren mit den Ziffern 3531 und 3532 speziell dafür vorgesehene, eigene M-I-Leistungen. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen achten streng auf diese Abrechnungsausschlüsse.

Achtung: Die Leistung ist je Material nur einmal berechnungsfähig, selbst wenn mehrere verschiedene einfache Färbungen an demselben Material durchgeführt werden.

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Dokumentation der GOÄ 3509: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen das entnommene Untersuchungsmaterial, die verwendete Färbemethode (z. B. Methylenblau) sowie das konkrete mikroskopische Ergebnis detailliert festgehalten werden. Auch die medizinische Notwendigkeit der Untersuchung sollte aus der dokumentierten Verdachtsdiagnose hervorgehen.

Einfache Formulierungen wie "Mikroskopie durchgeführt" reichen im Falle einer Überprüfung oft nicht aus. Es empfiehlt sich, die beobachteten Strukturen, wie beispielsweise das Vorhandensein von Bakterien oder Entzündungszellen, explizit zu beschreiben.

Dokumentation: Rachenabstrich entnommen, Hitzefixierung, Methylenblau-Färbung. Mikroskopie: Nachweis von reichlich intrazellulären Kokken und mäßig Leukozyten. V. a. bakterielle Infektion.

GOÄ 3509: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Da es sich bei der GOÄ 3509 um eine Leistung des Abschnitts M I (Laboratoriumsuntersuchungen) handelt, ist der Gebührenrahmen stark eingeschränkt. Der Regelhöchstsatz liegt bei dem 1,15-fachen Satz (6,70 €), während der maximale Höchstsatz das 1,3-fache (7,58 €) beträgt. Eine Überschreitung des Schwellenwertes bis zum Höchstsatz erfordert eine schriftliche Begründung auf der Rechnung, beispielsweise bei besonders zähem oder schwer aufzubereitendem Probenmaterial.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 3509 lässt sich hervorragend mit Beratungsleistungen (z. B. GOÄ 1 oder GOÄ 3) und symptombezogenen Untersuchungen (GOÄ 5) kombinieren, sofern diese die Kriterien der jeweiligen Abschnitte erfüllen. Auch die Kombination mit der GOÄ-Ziffer 3508 (Nativpräparat) ist möglich, sofern es sich um unterschiedliche Materialien oder getrennte Untersuchungsgänge handelt. Zusammen machen diese beiden Ziffern rund ein Viertel aller abgerechneten M-I-Leistungen aus.

Ziffer 3509 in der neuen GOÄ

Die Leistung „Mikroskopische Untersuchung nach einfacher Färbung (z. B. Methylenblau, Lugol ), je Material" (2,3-facher Satz bisher: 6,70 €) wird in der neuen GOÄ auf mehrere Ziffern aufgeteilt. Welche gilt, hängt von der dokumentierten Situation ab:

  • Bei Methylenblau-Färbung im Nativmaterial: 12384 „Methylenblau-Färbung, NM Nativmaterial; Färbung, Hellfeldmikroskopie; Auswertung: qualitativ." (2,32 €, je Nativmaterial)
  • Bei Fuchsin-Färbung im Nativmaterial: 12378 „Fuchsin-Färbung, NM Nativmaterial; Färbung, Hellfeldmikroskopie; Auswertung: qualitativ." (3,11 €, je Nativmaterial)
  • Bei Entamoeba-Nachweis mittels einfacher Färbung (z.B. Lugol, Methylenblau): 12501 „Entamoeba Nativmaterial; ggf. einschließlich einfacher Färbung (z.B. Lugol, Methylenblau) …" (5,54 €, 1x je Untersuchung)
  • Bei Giardia-lamblia-Nachweis mittels einfacher Färbung (z.B. Lugol, Methylenblau): 12506 „Giardia lamblia Nativmaterial; ggf. einschließlich einfacher Färbung (z.B. Lugol, Methylenblau) …" (11,08 €, 1x je Untersuchung)
  • Bei Wurmeier-/Helminthen-Nachweis mittels einfacher Färbung (z.B. Lugol, Methylenblau): 12515 „Würmer und deren Bestandteile, Wurmeier Nativmaterial; ggf. einschließlich einfacher Färbung (z.B. Lugol, Methylenblau) …" (9,50 €, 1x je Untersuchung)

Der Preisspanne der Nachfolgeziffern reicht von 2,32 € bis 11,08 € — die Dokumentation entscheidet.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3509

Die GOÄ-Ziffer 3509 ist berechnungsfähig für die mikroskopische Untersuchung von Untersuchungsmaterial nach einer einfachen, monochromatischen Färbung wie Methylenblau oder Lugol-Lösung. Sie setzt die Erfüllung der räumlichen und zeitlichen Voraussetzungen für M-I-Leistungen in der eigenen Praxis voraus.
Unter diese Ziffer fallen einfache, unkomplizierte Färbemethoden wie die Methylenblau-Färbung, die Lugol-Lösung (Iodpräparat) sowie die Fuchsin-Färbung. Diese Methoden dienen dem schnellen Kontrastieren von Mikroorganismen oder Zellen.
Ja, die GOÄ 3509 ist je Untersuchungsmaterial einmal berechnungsfähig. Werden in einer Sitzung unterschiedliche Materialien (z. B. ein Rachenabstrich und ein Wundabstrich) separat gefärbt und untersucht, kann die Ziffer mehrfach angesetzt werden.
Die Ziffer 3509 darf nicht neben zytologischen Untersuchungen nach den GOÄ-Ziffern 4850 bis 4852 aus demselben Material abgerechnet werden. Zudem ist sie für die Untersuchung des Urinsediments ausgeschlossen, da hierfür die Spezialziffern 3531 und 3532 gelten.
Als Leistung des Abschnitts M I kann die GOÄ 3509 maximal bis zum 1,3-fachen Satz (Höchstsatz) gesteigert werden. Der Regelhöchstsatz liegt beim 1,15-fachen Faktor, eine weitere Steigerung erfordert eine medizinische Begründung auf der Liquidationen Liquidationen Liquidationen Liquidationen Liquidationen Liquidationen Liquidationen Liquidationen Liquidationen Liquidationen Liquidationen Liquidationen Liquidationen Liquidationen Liquidationen Liquidationen Liquidationen Liquidationen Liquidationen Liquidationen Liquidationen Liquidation.
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