Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 4851: So rechnen Sie die zytologische Krebsdiagnostik rechtssicher ab und vermeiden typische Fehler bei der Abrechnung.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4851
Zytologische Untersuchung zur Krebsdiagnostik als Durchmusterung der in zeitlichem Zusammenhang aus einem Untersuchungsgebiet gewonnenen Präparate (z. B. aus dem Genitale der Frau) – gegebenenfalls einschließlich der Beurteilung nichtzytologischer mikroskopischer Befunde an demselben Material –
Die GOÄ-Ziffer 4851 beschreibt eine anspruchsvolle Laborleistung aus dem Bereich der Zytodiagnostik. Sie umfasst die systematische, mikroskopische Durchmusterung von Zellpräparaten, die zur Früherkennung oder Diagnostik von Malignomen gewonnen wurden. Typischerweise handelt es sich hierbei um Abstriche aus dem weiblichen Genitaltrakt, jedoch ist die Ziffer nicht auf dieses Anwendungsgebiet beschränkt.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Leistung ist, dass neben der eigentlichen Tumordiagnostik auch nichtzytologische Nebenbefunde mitbeurteilt werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise Entzündungszeichen, bakterielle Besiedlungen oder Pilzinfektionen, die auf demselben Präparat sichtbar sind. Die Ziffer deckt somit die vollständige mikroskopische Befundung des eingesandten Materials ab.
GOÄ 4851 in der Praxis: Gynäkologische Vorsorge und Tumordiagnostik
In der täglichen Praxis findet die GOÄ-Ziffer 4851 ihre Hauptanwendung in der gynäkologischen Krebsvorsorge, insbesondere beim klassischen Pap-Test zur Früherkennung des Zervixkarzinoms. Aber auch in der Nachsorge nach behandelten Tumorerkrankungen oder bei klinischem Verdacht auf maligne Veränderungen im Genitalbereich ist diese Untersuchung der medizinische Standard.
Die Abgrenzung zu anderen zytologischen Leistungen ist für eine korrekte Abrechnung essenziell. Während einfache zytologische Untersuchungen nach anderen Ziffern bewertet werden, verlangt die GOÄ 4851 eine gezielte Krebsdiagnostik mittels systematischer Durchmusterung. Das bedeutet, dass der Untersucher das gesamte Präparat systematisch nach atypischen Zellen absuchen muss.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4851
Fallbeispiel 1: Routine-Krebsvorsorge bei einer Patientin
Eine 45-jährige Patientin stellt sich zur jährlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchung vor. Es wird ein gynäkologischer Abstrich von der Portio und aus dem Zervikalkanal entnommen, gefärbt und anschließend mikroskopisch durchgemustert.
Die systematische Durchmusterung der gewonnenen Präparate zur Krebsdiagnostik rechtfertigt die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4851. Da keine Besonderheiten vorlagen, erfolgt die Liquidation zum Regelhöchstsatz von 1,8.
Fallbeispiel 2: Abklärung bei auffälligem Vorbefund
Bei einer Patientin mit einem bekannten auffälligen Vorbefund (Pap III) wird ein Kontrollabstrich durchgeführt. Die anschließende zytologische Beurteilung erfordert aufgrund der schwierigen Differenzierung dysplastischer Zellen einen deutlich erhöhten Zeitaufwand.
Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4851. Aufgrund des erheblichen Mehraufwands bei der Beurteilung der Zellatypien wird die Leistung mit dem Höchstsatz von 2,5 berechnet und entsprechend begründet.
Fallbeispiel 3: Zytologie bei Verdacht auf Vulvakarzinom
Bei einer Patientin zeigt sich eine suspekte, chronisch-entzündliche Veränderung an der Vulva. Es wird ein Oberflächenabstrich zur zytologischen Abklärung eines Malignoms entnommen und im Labor ausgewertet.
Da es sich um eine gezielte Untersuchung zur Krebsdiagnostik aus einem umschriebenen Untersuchungsgebiet handelt, ist die Abrechnung der GOÄ 4851 vollumfänglich berechtigt. Nebenbefunde wie eine begleitende Candida-Infektion werden ohne Zusatzkosten mitdokumentiert.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4851: Was Prüfer beanstanden
Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4851 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung mit der Ziffer GOÄ 4850. Die GOÄ 4850 stellt eine einfachere zytologische Untersuchung dar. Wenn dasselbe Untersuchungsmaterial verwendet wird, schließt die höher bewertete GOÄ 4851 die GOÄ 4850 strikt aus.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 4850 und GOÄ 4851 aus demselben Untersuchungsmaterial ist gemäß den Abrechnungsbestimmungen explizit ausgeschlossen. Prüfstellen kürzen solche Doppelabrechnungen konsequent.
Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die Definition des Untersuchungsgebiets. Werden in einer Sitzung Abstriche aus völlig unterschiedlichen anatomischen Regionen entnommen, kann die Ziffer unter Umständen mehrfach anfallen. Dies muss jedoch penibel dokumentiert und gegenüber der Abrechnungsstelle transparent begründet werden, um Honorarkürzungen zu vermeiden.
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Dokumentation der GOÄ 4851: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen GOÄ-Abrechnung. Für die GOÄ 4851 müssen in der Patientenakte das genaue Entnahmegebiet, die Anzahl der angefertigten Präparate sowie das angewandte Färbeverfahren (z. B. nach Papanicolaou) vermerkt sein.
Der schriftliche Befundbericht muss zwingend die zytologische Klassifikation, beispielsweise nach der aktuellen Münchner Nomenklatur III, enthalten. Auch das Vorhandensein oder Fehlen von Entzündungszeichen oder mikrobiellen Besiedlungen sollte explizit genannt werden.
Dokumentation: Gynäkologischer Abstrich (Portio/Cervix), 2 Präparate, Papanicolaou-Färbung. Mikroskopische Durchmusterung: Unauffälliges Plattenepithel, mäßig Mischflora, keine dysplastischen Zellen. Befund: Pap II-a.
GOÄ 4851: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Der Standard-Multiplikator für die GOÄ 4851 im Laborbereich liegt beim 1,8-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 2,5 ist bei Vorliegen besonderer Umstände möglich. Typische Begründungen sind eine extrem hohe Zelldichte, ein stark störender Entzündungshintergrund oder ein massiv blutiges Präparat, welche die Durchmusterung erheblich erschweren.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4851 wird im Praxisalltag häufig mit klinischen Leistungen kombiniert. Dazu gehören die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5, die gynäkologische Untersuchung nach GOÄ 211 sowie die Materialentnahme (z. B. mittels Abstrichbesteck) nach GOÄ 297. Die labortechnische Aufbereitung und die mikroskopische Auswertung stehen dabei als eigenständige Leistungen neben der klinischen Tätigkeit.
Tipp: Achten Sie darauf, dass die Probenentnahme nach GOÄ 297 und die anschließende Laboranalyse nach GOÄ 4851 als getrennte Leistungskomplexe auf der Rechnung ausgewiesen werden, um die Transparenz für den Kostenträger zu wahren.
Ziffer 4851 in der neuen GOÄ
Die zytologische Untersuchung zur Krebsdiagnostik, einschließlich der Durchmusterung mehrerer Präparate aus demselben Untersuchungsgebiet, wird in der neuen GOÄ nach Aufbereitungsverfahren und Material aufgeteilt:
Konventioneller Direktausstrich (Ekto-/Endozervix oder Vaginalschleimhaut)
- 13011 Zytologische Untersuchung und Begutachtung nach konventioneller Aufbereitung (Direktausstrich), einschließlich Klassifikation des Befundes, ggf. einschließlich Beurteilung der hormonellen Funktion: 18,50 €
Flüssigmedium-basierte Aufbereitung (Liquid-Based Cytology)
- 13013 Zytologische Untersuchung mittels vollständig im Flüssigmedium gewonnenem Zellmaterial von Ekto- und/oder Endozervix und/oder Vaginalschleimhaut, einschließlich randomisierter Aufbereitung, ggf. einschließlich hormoneller Beurteilung: 23,50 €
Sonstige zytologische Krebsdiagnostik
- 13000 Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials unter Anwendung des Standardverfahrens (Auffangregel): 31,95 €
Heute beim 2,3-fachen Satz: 13,64 €. 13011 und 13013 sind für dasselbe Material neben 13014 nicht berechnungsfähig. Das Aufbereitungsverfahren entscheidet über die Ziffer.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4851
Was hat nicht gestimmt?