GOÄ 4851: Zytologische Krebsdiagnostik korrekt abrechnen

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GOÄ 4851
Zytologische Untersuchung zur Krebsdiagnostik als Durchmusterung der in zeitlichem Zusammenhang aus einem Untersuchungsgebiet gewonnenen Präparate (z. B. aus dem Genitale der Frau) – gegebenenfalls einschließlich der Beurteilung nichtzytologischer mikroskopischer Befunde an demselben Material –
Punktzahl 130  
Einfachsatz 7,58 € 1,0x
Regelhöchstsatz 13,64 € 1,8x
Höchstsatz 18,95 € 2,5x
Ausschlüsse

Leitfaden zur GOÄ-Ziffer 4851: So rechnen Sie die zytologische Krebsdiagnostik rechtssicher ab und vermeiden typische Fehler bei der Abrechnung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4851

Zytologische Untersuchung zur Krebsdiagnostik als Durchmusterung der in zeitlichem Zusammenhang aus einem Untersuchungsgebiet gewonnenen Präparate (z. B. aus dem Genitale der Frau) – gegebenenfalls einschließlich der Beurteilung nichtzytologischer mikroskopischer Befunde an demselben Material –

Die GOÄ-Ziffer 4851 beschreibt eine anspruchsvolle Laborleistung aus dem Bereich der Zytodiagnostik. Sie umfasst die systematische, mikroskopische Durchmusterung von Zellpräparaten, die zur Früherkennung oder Diagnostik von Malignomen gewonnen wurden. Typischerweise handelt es sich hierbei um Abstriche aus dem weiblichen Genitaltrakt, jedoch ist die Ziffer nicht auf dieses Anwendungsgebiet beschränkt.

Ein wesentlicher Bestandteil dieser Leistung ist, dass neben der eigentlichen Tumordiagnostik auch nichtzytologische Nebenbefunde mitbeurteilt werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise Entzündungszeichen, bakterielle Besiedlungen oder Pilzinfektionen, die auf demselben Präparat sichtbar sind. Die Ziffer deckt somit die vollständige mikroskopische Befundung des eingesandten Materials ab.

GOÄ 4851 in der Praxis: Gynäkologische Vorsorge und Tumordiagnostik

In der täglichen Praxis findet die GOÄ-Ziffer 4851 ihre Hauptanwendung in der gynäkologischen Krebsvorsorge, insbesondere beim klassischen Pap-Test zur Früherkennung des Zervixkarzinoms. Aber auch in der Nachsorge nach behandelten Tumorerkrankungen oder bei klinischem Verdacht auf maligne Veränderungen im Genitalbereich ist diese Untersuchung der medizinische Standard.

Die Abgrenzung zu anderen zytologischen Leistungen ist für eine korrekte Abrechnung essenziell. Während einfache zytologische Untersuchungen nach anderen Ziffern bewertet werden, verlangt die GOÄ 4851 eine gezielte Krebsdiagnostik mittels systematischer Durchmusterung. Das bedeutet, dass der Untersucher das gesamte Präparat systematisch nach atypischen Zellen absuchen muss.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4851

Fallbeispiel 1: Routine-Krebsvorsorge bei einer Patientin

Eine 45-jährige Patientin stellt sich zur jährlichen Krebsfrüherkennungsuntersuchung vor. Es wird ein gynäkologischer Abstrich von der Portio und aus dem Zervikalkanal entnommen, gefärbt und anschließend mikroskopisch durchgemustert.

Die systematische Durchmusterung der gewonnenen Präparate zur Krebsdiagnostik rechtfertigt die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 4851. Da keine Besonderheiten vorlagen, erfolgt die Liquidation zum Regelhöchstsatz von 1,8.

Fallbeispiel 2: Abklärung bei auffälligem Vorbefund

Bei einer Patientin mit einem bekannten auffälligen Vorbefund (Pap III) wird ein Kontrollabstrich durchgeführt. Die anschließende zytologische Beurteilung erfordert aufgrund der schwierigen Differenzierung dysplastischer Zellen einen deutlich erhöhten Zeitaufwand.

Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ-Ziffer 4851. Aufgrund des erheblichen Mehraufwands bei der Beurteilung der Zellatypien wird die Leistung mit dem Höchstsatz von 2,5 berechnet und entsprechend begründet.

Fallbeispiel 3: Zytologie bei Verdacht auf Vulvakarzinom

Bei einer Patientin zeigt sich eine suspekte, chronisch-entzündliche Veränderung an der Vulva. Es wird ein Oberflächenabstrich zur zytologischen Abklärung eines Malignoms entnommen und im Labor ausgewertet.

Da es sich um eine gezielte Untersuchung zur Krebsdiagnostik aus einem umschriebenen Untersuchungsgebiet handelt, ist die Abrechnung der GOÄ 4851 vollumfänglich berechtigt. Nebenbefunde wie eine begleitende Candida-Infektion werden ohne Zusatzkosten mitdokumentiert.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4851: Was Prüfer beanstanden

Der häufigste Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 4851 ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung mit der Ziffer GOÄ 4850. Die GOÄ 4850 stellt eine einfachere zytologische Untersuchung dar. Wenn dasselbe Untersuchungsmaterial verwendet wird, schließt die höher bewertete GOÄ 4851 die GOÄ 4850 strikt aus.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 4850 und GOÄ 4851 aus demselben Untersuchungsmaterial ist gemäß den Abrechnungsbestimmungen explizit ausgeschlossen. Prüfstellen kürzen solche Doppelabrechnungen konsequent.

Ein weiterer Streitpunkt mit privaten Krankenversicherungen ist die Definition des Untersuchungsgebiets. Werden in einer Sitzung Abstriche aus völlig unterschiedlichen anatomischen Regionen entnommen, kann die Ziffer unter Umständen mehrfach anfallen. Dies muss jedoch penibel dokumentiert und gegenüber der Abrechnungsstelle transparent begründet werden, um Honorarkürzungen zu vermeiden.

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Dokumentation der GOÄ 4851: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das Fundament jeder erfolgreichen GOÄ-Abrechnung. Für die GOÄ 4851 müssen in der Patientenakte das genaue Entnahmegebiet, die Anzahl der angefertigten Präparate sowie das angewandte Färbeverfahren (z. B. nach Papanicolaou) vermerkt sein.

Der schriftliche Befundbericht muss zwingend die zytologische Klassifikation, beispielsweise nach der aktuellen Münchner Nomenklatur III, enthalten. Auch das Vorhandensein oder Fehlen von Entzündungszeichen oder mikrobiellen Besiedlungen sollte explizit genannt werden.

Dokumentation: Gynäkologischer Abstrich (Portio/Cervix), 2 Präparate, Papanicolaou-Färbung. Mikroskopische Durchmusterung: Unauffälliges Plattenepithel, mäßig Mischflora, keine dysplastischen Zellen. Befund: Pap II-a.

GOÄ 4851: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Standard-Multiplikator für die GOÄ 4851 im Laborbereich liegt beim 1,8-fachen Satz. Eine Steigerung bis zum Höchstsatz von 2,5 ist bei Vorliegen besonderer Umstände möglich. Typische Begründungen sind eine extrem hohe Zelldichte, ein stark störender Entzündungshintergrund oder ein massiv blutiges Präparat, welche die Durchmusterung erheblich erschweren.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4851 wird im Praxisalltag häufig mit klinischen Leistungen kombiniert. Dazu gehören die symptombezogene Untersuchung nach GOÄ 5, die gynäkologische Untersuchung nach GOÄ 211 sowie die Materialentnahme (z. B. mittels Abstrichbesteck) nach GOÄ 297. Die labortechnische Aufbereitung und die mikroskopische Auswertung stehen dabei als eigenständige Leistungen neben der klinischen Tätigkeit.

Tipp: Achten Sie darauf, dass die Probenentnahme nach GOÄ 297 und die anschließende Laboranalyse nach GOÄ 4851 als getrennte Leistungskomplexe auf der Rechnung ausgewiesen werden, um die Transparenz für den Kostenträger zu wahren.

Ziffer 4851 in der neuen GOÄ

Die zytologische Untersuchung zur Krebsdiagnostik, einschließlich der Durchmusterung mehrerer Präparate aus demselben Untersuchungsgebiet, wird in der neuen GOÄ nach Aufbereitungsverfahren und Material aufgeteilt:

Konventioneller Direktausstrich (Ekto-/Endozervix oder Vaginalschleimhaut)

  • 13011 Zytologische Untersuchung und Begutachtung nach konventioneller Aufbereitung (Direktausstrich), einschließlich Klassifikation des Befundes, ggf. einschließlich Beurteilung der hormonellen Funktion: 18,50 €

Flüssigmedium-basierte Aufbereitung (Liquid-Based Cytology)

  • 13013 Zytologische Untersuchung mittels vollständig im Flüssigmedium gewonnenem Zellmaterial von Ekto- und/oder Endozervix und/oder Vaginalschleimhaut, einschließlich randomisierter Aufbereitung, ggf. einschließlich hormoneller Beurteilung: 23,50 €

Sonstige zytologische Krebsdiagnostik

  • 13000 Histologische Untersuchung und Begutachtung eines Materials unter Anwendung des Standardverfahrens (Auffangregel): 31,95 €

Heute beim 2,3-fachen Satz: 13,64 €. 13011 und 13013 sind für dasselbe Material neben 13014 nicht berechnungsfähig. Das Aufbereitungsverfahren entscheidet über die Ziffer.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4851

Nein, die GOÄ 4851 kann nicht neben der GOÄ 4850 für dasselbe Untersuchungsmaterial berechnet werden. Dies ist in den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ explizit ausgeschlossen. Bei unterschiedlichen Entnahmestellen ist eine getrennte Abrechnung unter genauer Dokumentation jedoch denkbar.
Der Regelhöchstsatz für die GOÄ 4851 liegt beim 1,8-fachen Satz, was einem Honorar von 13,64 € entspricht. Ohne besondere Begründung darf dieser Schwellenwert nicht überschritten werden. Bei erhöhtem Aufwand kann die Ziffer bis zum 2,5-fachen Satz gesteigert werden.
Die GOÄ 4850 beschreibt eine einfache zytologische Untersuchung, während die GOÄ 4851 eine umfassende Durchmusterung zur Krebsdiagnostik umfasst. Die GOÄ 4851 ist mit 130 Punkten deutlich höher bewertet als die GOÄ 4850 mit 80 Punkten. Sie deckt auch die Beurteilung nichtzytologischer Nebenbefunde ab.
Für eine rechtssichere Abrechnung müssen das entnommene Material, die Anzahl der Präparate und das Färbeverfahren dokumentiert werden. Zudem muss der schriftliche Befundbericht inklusive der zytologischen Klassifikation in der Patientenakte hinterlegt sein. Auch eventuelle nichtzytologische Nebenbefunde sollten vermerkt werden.
Ja, die Entnahme des Untersuchungsmaterials kann mit den entsprechenden klinischen Ziffern wie der GOÄ 297 separat abgerechnet werden. Die GOÄ 4851 deckt ausschließlich die anschließende labortechnische und mikroskopische Auswertung im Labor ab. Beide Schritte sind somit getrennt voneinander honorierungsfähig.
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