Die zytologische Phasenbestimmung des Zyklus nach GOÄ 4850 erfordert Präzision bei der Dokumentation und Abgrenzung. Erfahren Sie alles zur Abrechnung.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4850
Zytologische Untersuchung zur Phasenbestimmung des Zyklus – gegebenenfalls einschließlich der Beurteilung nichtzytologischer mikroskopischer Befunde an demselben Material –
Die GOÄ-Ziffer 4850 beschreibt eine spezifische Laborleistung aus dem Abschnitt N der Gebührenordnung für Ärzte. Diese Leistung umfasst die mikroskopische Auswertung von Zellmaterial zur Bestimmung der aktuellen hormonellen Phase des weiblichen Zyklus. Die Untersuchung dient der Beurteilung des hormonellen Status der Patientin.
Im Leistungstext ist explizit verankert, dass die Beurteilung eventueller nichtzytologischer mikroskopischer Befunde am selben Material bereits mit der Gebühr abgegolten ist. Dazu gehören beispielsweise die Bewertung von Begleitflora oder Entzündungszeichen. Zusätzliche Gebühren für diese Nebenbefunde können daher nicht separat in Rechnung gestellt werden.
GOÄ 4850 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag
Die Anwendung der GOÄ 4850 ist vor allem in der gynäkologischen Endokrinologie und der Reproduktionsmedizin von Bedeutung. Typische Indikationen umfassen die Abklärung einer primären oder sekundären Sterilität sowie Zyklusstörungen unklarer Genese. Auch zur Überwachung einer hormonellen Substitutionstherapie wird diese Methode herangezogen.
Durch die Bestimmung des Karyopyknose- und Eosinophilie-Index lässt sich der Estrogeneffekt präzise bewerten. Dies ermöglicht Rückschlüsse auf die Follikelreifung und den Ovulationszeitpunkt. Obwohl moderne Ultraschall- und Hormonanalysen an Bedeutung gewonnen haben, bleibt der Vaginalabstrich ein kostengünstiges und schnelles diagnostisches Werkzeug.
Tipp: Die Entnahme des Zellmaterials selbst ist nicht in der Ziffer 4850 enthalten. Hierfür kann gegebenenfalls die Ziffer 297 für die Materialgewinnung herangezogen werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und kein Ausschluss vorliegt.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4850
Fallbeispiel 1: Diagnostik bei unerfülltem Kinderwunsch
Eine Patientin stellt sich mit primärer Sterilität in der Sprechstunde vor. Zur Beurteilung der Gelbkörperfunktion wird ein vaginaler Abstrich entnommen und zytologisch ausgewertet. Der Arzt bestimmt den Progesteroneffekt zur Phasenbestimmung des Zyklus. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4850 mit dem Regelsatz (1,8-fach).
Fallbeispiel 2: Abklärung von Zyklusstörungen in der Prämenopause
Bei einer Patientin mit unregelmäßigen Blutungen soll der hormonelle Status überprüft werden. Die zytologische Untersuchung des Vaginalsekrets zeigt ein stark fluktuierendes Hormonmuster. Neben der klinischen Untersuchung wird die zytologische Phasenbestimmung nach GOÄ 4850 durchgeführt und liquidiert.
Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle unter Hormonsubstitution
Eine Patientin unter Estrogensubstitution klagt über anhaltende Beschwerden. Zur Überprüfung der Dosierung erfolgt eine zytologische Kontrolle des Vaginalepithels. Die Auswertung der Proliferationsstufen erfolgt nach GOÄ 4850, wobei aufgrund eines erhöhten Entzündungsgrades ein erhöhter Zeitaufwand entsteht, was eine Steigerung rechtfertigt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 4850: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von GOÄ 4850 und GOÄ 297 (Vaginalzytologie zur Karzinomdiagnostik). Da beide Untersuchungen unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen, dürfen sie nicht aus demselben Material berechnet werden. Private Krankenversicherungen kürzen in diesen Fällen regelmäßig das Honorar.
Ebenso ist die Ziffer GOÄ 4851 (Zytologische Untersuchung zur Karzinomdiagnostik) am selben Untersuchungsmaterial neben der 4850 ausgeschlossen. Liegen tatsächlich zwei getrennte Fragestellungen vor, die unterschiedliche Entnahmen erfordern, muss dies in der Rechnung transparent dargelegt werden.
Achtung: Die bloße Behauptung, es handele sich um unterschiedliche Fragestellungen, reicht bei einer Prüfung oft nicht aus. Es muss dokumentiert sein, dass separate Abstriche von unterschiedlichen Lokalisationen gewonnen und getrennt verarbeitet wurden.
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Dokumentation der GOÄ 4850: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die Indikation für die Zyklusdiagnostik sowie die spezifischen Parameter der Auswertung festgehalten werden. Dazu gehören insbesondere die ermittelten Indizes wie der Proliferations- oder Karyopyknoseindex.
Auch die Dokumentation von Begleitbefunden, wie einer verstärkten Mischflora oder entzündlichen Veränderungen, stützt die Abrechnung. Diese Befunde rechtfertigen zwar keine eigene Ziffer, untermauern jedoch den Aufwand der Untersuchung.
Dokumentation: Vaginalabstrich zur Zyklusphasenbestimmung bei V. a. Lutealinsuffizienz. Mikroskopische Auswertung: Karyopyknoseindex 45%, Eosinophilieindex 30%. Mäßige Kokkenflora ohne Krankheitswert. Befund entspricht der späten Proliferationsphase.
GOÄ 4850: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Gebührensatzes über den 1,8-fachen Regelsatz hinaus bis zum 2,5-fachen Höchstsatz ist bei der GOÄ 4850 möglich. Typische Begründungen für eine Steigerung sind ein ungewöhnlich hoher Anteil an Detritus oder starken Entzündungszellen im Präparat, die die Beurteilung der Epithelzellen erheblich erschweren. Auch eine ausgeprägte bakterielle Besiedlung, die eine differenzierte Abgrenzung erfordert, rechtfertigt einen erhöhten Zeitaufwand.
Typische Ziffernkombinationen
Die GOÄ 4850 wird häufig mit klinischen Untersuchungsziffern kombiniert. Zulässig ist die Kombination mit der GOÄ-Ziffer 1 (Beratung) oder der GOÄ-Ziffer 5 (Symptombezogene Untersuchung). Auch die Kombination mit sonografischen Leistungen des weiblichen Genitaltraktes nach GOÄ 410 ist im Praxisalltag üblich und abrechnungstechnisch unbedenklich.
Ziffer 4850 in der neuen GOÄ
Die zytologische Untersuchung zur Phasenbestimmung des Zyklus, ggf. einschließlich der Beurteilung nichtzytologischer mikroskopischer Befunde, wird zur neuen Nummer 13011 — „Zytologische Untersuchung und Begutachtung eines oder mehrerer Abstriche von Ekto- und/oder Endozervix und/oder von der Vaginalschleimhaut nach konventioneller Aufbereitung (Direktausstrich), einschließlich Klassifikation des Befundes, ggf. einschließlich der Beurteilung der hormonellen Funktion" — mit einem Festpreis von 18,50 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 9,13 €). Eine eigene Ziffer für die Zyklusphasenbestimmung gibt es nicht mehr; die hormonelle Beurteilung ist in 13011 ausdrücklich eingeschlossen. Neben 13011 ist 13014 (Flüssigmedium-Aufbereitung) für dasselbe Material nicht berechnungsfähig.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4850
Was hat nicht gestimmt?