GOÄ 4850: Zyklusdiagnostik rechtssicher abrechnen

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GOÄ 4850
Zytologische Untersuchung zur Phasenbestimmung des Zyklus – gegebenenfalls einschließlich der Beurteilung nichtzytologischer mikroskopischer Befunde an demselben Material –
Punktzahl 87  
Einfachsatz 5,07 € 1,0x
Regelhöchstsatz 9,13 € 1,8x
Höchstsatz 12,68 € 2,5x
Ausschlüsse

Die zytologische Phasenbestimmung des Zyklus nach GOÄ 4850 erfordert Präzision bei der Dokumentation und Abgrenzung. Erfahren Sie alles zur Abrechnung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 4850

Zytologische Untersuchung zur Phasenbestimmung des Zyklus – gegebenenfalls einschließlich der Beurteilung nichtzytologischer mikroskopischer Befunde an demselben Material –

Die GOÄ-Ziffer 4850 beschreibt eine spezifische Laborleistung aus dem Abschnitt N der Gebührenordnung für Ärzte. Diese Leistung umfasst die mikroskopische Auswertung von Zellmaterial zur Bestimmung der aktuellen hormonellen Phase des weiblichen Zyklus. Die Untersuchung dient der Beurteilung des hormonellen Status der Patientin.

Im Leistungstext ist explizit verankert, dass die Beurteilung eventueller nichtzytologischer mikroskopischer Befunde am selben Material bereits mit der Gebühr abgegolten ist. Dazu gehören beispielsweise die Bewertung von Begleitflora oder Entzündungszeichen. Zusätzliche Gebühren für diese Nebenbefunde können daher nicht separat in Rechnung gestellt werden.

GOÄ 4850 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

Die Anwendung der GOÄ 4850 ist vor allem in der gynäkologischen Endokrinologie und der Reproduktionsmedizin von Bedeutung. Typische Indikationen umfassen die Abklärung einer primären oder sekundären Sterilität sowie Zyklusstörungen unklarer Genese. Auch zur Überwachung einer hormonellen Substitutionstherapie wird diese Methode herangezogen.

Durch die Bestimmung des Karyopyknose- und Eosinophilie-Index lässt sich der Estrogeneffekt präzise bewerten. Dies ermöglicht Rückschlüsse auf die Follikelreifung und den Ovulationszeitpunkt. Obwohl moderne Ultraschall- und Hormonanalysen an Bedeutung gewonnen haben, bleibt der Vaginalabstrich ein kostengünstiges und schnelles diagnostisches Werkzeug.

Tipp: Die Entnahme des Zellmaterials selbst ist nicht in der Ziffer 4850 enthalten. Hierfür kann gegebenenfalls die Ziffer 297 für die Materialgewinnung herangezogen werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und kein Ausschluss vorliegt.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 4850

Fallbeispiel 1: Diagnostik bei unerfülltem Kinderwunsch

Eine Patientin stellt sich mit primärer Sterilität in der Sprechstunde vor. Zur Beurteilung der Gelbkörperfunktion wird ein vaginaler Abstrich entnommen und zytologisch ausgewertet. Der Arzt bestimmt den Progesteroneffekt zur Phasenbestimmung des Zyklus. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 4850 mit dem Regelsatz (1,8-fach).

Fallbeispiel 2: Abklärung von Zyklusstörungen in der Prämenopause

Bei einer Patientin mit unregelmäßigen Blutungen soll der hormonelle Status überprüft werden. Die zytologische Untersuchung des Vaginalsekrets zeigt ein stark fluktuierendes Hormonmuster. Neben der klinischen Untersuchung wird die zytologische Phasenbestimmung nach GOÄ 4850 durchgeführt und liquidiert.

Fallbeispiel 3: Verlaufskontrolle unter Hormonsubstitution

Eine Patientin unter Estrogensubstitution klagt über anhaltende Beschwerden. Zur Überprüfung der Dosierung erfolgt eine zytologische Kontrolle des Vaginalepithels. Die Auswertung der Proliferationsstufen erfolgt nach GOÄ 4850, wobei aufgrund eines erhöhten Entzündungsgrades ein erhöhter Zeitaufwand entsteht, was eine Steigerung rechtfertigt.

Häufige Fehler bei der GOÄ 4850: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Nebeneinanderberechnung von GOÄ 4850 und GOÄ 297 (Vaginalzytologie zur Karzinomdiagnostik). Da beide Untersuchungen unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen, dürfen sie nicht aus demselben Material berechnet werden. Private Krankenversicherungen kürzen in diesen Fällen regelmäßig das Honorar.

Ebenso ist die Ziffer GOÄ 4851 (Zytologische Untersuchung zur Karzinomdiagnostik) am selben Untersuchungsmaterial neben der 4850 ausgeschlossen. Liegen tatsächlich zwei getrennte Fragestellungen vor, die unterschiedliche Entnahmen erfordern, muss dies in der Rechnung transparent dargelegt werden.

Achtung: Die bloße Behauptung, es handele sich um unterschiedliche Fragestellungen, reicht bei einer Prüfung oft nicht aus. Es muss dokumentiert sein, dass separate Abstriche von unterschiedlichen Lokalisationen gewonnen und getrennt verarbeitet wurden.

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Dokumentation der GOÄ 4850: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. In der Patientenakte müssen die Indikation für die Zyklusdiagnostik sowie die spezifischen Parameter der Auswertung festgehalten werden. Dazu gehören insbesondere die ermittelten Indizes wie der Proliferations- oder Karyopyknoseindex.

Auch die Dokumentation von Begleitbefunden, wie einer verstärkten Mischflora oder entzündlichen Veränderungen, stützt die Abrechnung. Diese Befunde rechtfertigen zwar keine eigene Ziffer, untermauern jedoch den Aufwand der Untersuchung.

Dokumentation: Vaginalabstrich zur Zyklusphasenbestimmung bei V. a. Lutealinsuffizienz. Mikroskopische Auswertung: Karyopyknoseindex 45%, Eosinophilieindex 30%. Mäßige Kokkenflora ohne Krankheitswert. Befund entspricht der späten Proliferationsphase.

GOÄ 4850: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Gebührensatzes über den 1,8-fachen Regelsatz hinaus bis zum 2,5-fachen Höchstsatz ist bei der GOÄ 4850 möglich. Typische Begründungen für eine Steigerung sind ein ungewöhnlich hoher Anteil an Detritus oder starken Entzündungszellen im Präparat, die die Beurteilung der Epithelzellen erheblich erschweren. Auch eine ausgeprägte bakterielle Besiedlung, die eine differenzierte Abgrenzung erfordert, rechtfertigt einen erhöhten Zeitaufwand.

Typische Ziffernkombinationen

Die GOÄ 4850 wird häufig mit klinischen Untersuchungsziffern kombiniert. Zulässig ist die Kombination mit der GOÄ-Ziffer 1 (Beratung) oder der GOÄ-Ziffer 5 (Symptombezogene Untersuchung). Auch die Kombination mit sonografischen Leistungen des weiblichen Genitaltraktes nach GOÄ 410 ist im Praxisalltag üblich und abrechnungstechnisch unbedenklich.

Ziffer 4850 in der neuen GOÄ

Die zytologische Untersuchung zur Phasenbestimmung des Zyklus, ggf. einschließlich der Beurteilung nichtzytologischer mikroskopischer Befunde, wird zur neuen Nummer 13011 — „Zytologische Untersuchung und Begutachtung eines oder mehrerer Abstriche von Ekto- und/oder Endozervix und/oder von der Vaginalschleimhaut nach konventioneller Aufbereitung (Direktausstrich), einschließlich Klassifikation des Befundes, ggf. einschließlich der Beurteilung der hormonellen Funktion" — mit einem Festpreis von 18,50 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 9,13 €). Eine eigene Ziffer für die Zyklusphasenbestimmung gibt es nicht mehr; die hormonelle Beurteilung ist in 13011 ausdrücklich eingeschlossen. Neben 13011 ist 13014 (Flüssigmedium-Aufbereitung) für dasselbe Material nicht berechnungsfähig.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 4850

Die GOÄ-Ziffer 4850 wird für die zytologische Untersuchung zur Phasenbestimmung des weiblichen Zyklus berechnet. Dies erfolgt typischerweise im Rahmen der Sterilitätsdiagnostik oder bei hormonellen Störungen. Die Beurteilung nichtzytologischer mikroskopischer Befunde am selben Material ist darin bereits enthalten.
Nein, die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ 4850 und der GOÄ 297 am selben Untersuchungsmaterial ist ausgeschlossen. Die GOÄ 297 betrifft die Krebsvorsorge-Zytologie, während die GOÄ 4850 der hormonellen Funktionsdiagnostik dient. Bei getrennten Indikationen und unterschiedlichen Entnahmestellen müssen die medizinischen Gründe exakt dokumentiert werden.
Neben der GOÄ 4850 dürfen die Ziffern 297 und 4851 nicht für dasselbe Material abgerechnet werden. Beide Ziffern betreffen zytologische Untersuchungen zur Karzinomdiagnostik. Eine parallele Abrechnung führt in der Regel zu Beanstandungen durch die privaten Krankenversicherungen.
Der Höchstsatz der GOÄ-Ziffer 4850 liegt beim 2,5-fachen Satz und beträgt 12,68 Euro. Der medizinische Regelsatz beträgt das 1,8-fache der Gebühr, was einem Betrag von 9,13 Euro entspricht. Eine Steigerung über den Regelsatz hinaus erfordert eine patientenindividuelle, medizinische Begründung auf der Rechnung.
Die Dokumentation muss die Indikation zur hormonellen Zyklusdiagnostik sowie das konkrete Untersuchungsergebnis der Phasenbestimmung enthalten. Auch eventuelle Besonderheiten bei der mikroskopischen Beurteilung sollten detailliert festgehalten werden. Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Honorarkürzungen bei Prüfungen.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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