GOÄ 1805: Harnblasenteilresektion korrekt abrechnen

4 Min. Lesezeit
GOÄ 1805
Operation einer Harnblasengeschwulst mit Teilresektion
Punktzahl 1850  
Einfachsatz 107,83 € 1,0x
Regelhöchstsatz 248,01 € 2,3x
Höchstsatz 377,40 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 1805 für die Harnblasenteilresektion erfordert Präzision. Erfahren Sie alles über Fallbeispiele, Ausschlüsse und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 1805

Die Ziffer 1805 ist im Abschnitt K (Urologie) der Gebührenordnung für Ärzte verortet. Sie beschreibt eine hochspezialisierte urologische Operationsleistung.

Operation einer Harnblasengeschwulst mit Teilresektion - 1850 Punkte

Diese Leistung umfasst die chirurgische Freilegung der Harnblase und die vollständige Exzision des tumortragenden Wandsegments. Die anschließende urologische Rekonstruktion mittels Blasenwandnaht ist integraler Bestandteil der Ziffer. Allgemeine urologische Bestimmungen zur Honorarminderung bei Mehrfacheingriffen sind zwingend zu beachten.

GOÄ 1805 in der Praxis: Indikationen und Abgrenzung

Die Abrechnung der GOÄ 1805 setzt einen offen-chirurgischen oder laparoskopischen Zugang voraus. Typische Indikationen sind umschriebene maligne Tumoren wie das Urachuskarzinom oder solitäre, muskelinvasive Blasenkarzinome, bei denen eine radikale Zystektomie vermieden werden soll. Auch die tumorbedingte Infiltration der Blasenwand durch Nachbarorgane rechtfertigt diesen Eingriff.

Scharf abzugrenzen ist diese Leistung von den transurethralen Resektionen nach den GOÄ-Ziffern 1802 und 1803. Diese endoskopischen Eingriffe über die Harnröhre (TUR-B) weisen eine deutlich geringere Punktzahl auf. Eine Verwechslung dieser operativen Zugangswege führt in der Praxis regelmäßig zu Honorarverlusten oder Beanstandungen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 1805

Fallbeispiel 1: Solitärer Urachustumor

Ein Patient stellt sich mit einem malignen Tumor am Blasendach vor. Es erfolgt die offene Teilresektion des Blasendachs unter Mitnahme des Urachusstrangs. Die histologische Sicherung bestätigt die vollständige Sanierung im Gesunden. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 1805 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Multiviszereale Resektion bei Rektumkarzinom

Bei einem fortgeschrittenen Rektumkarzinom infiltriert der Tumor die Hinterwand der Harnblase. Der Operateur führt eine Rektumresektion sowie eine partielle Zystektomie durch. Neben der viszeralchirurgischen Hauptleistung wird die GOÄ 1805 berechnet. Hierbei greift die urologische Minderungsregelung nach Nr. 2990 oder 3135.

Fallbeispiel 3: Blasenwandteilresektion mit Harnleiter-Reimplantation

Ein Tumor im Bereich des Ostiums erfordert die Teilresektion der Blasenwand und eine anschließende Harnleiter-Neueinpflanzung. In diesem Fall darf die GOÄ 1805 nicht herangezogen werden. Stattdessen erfolgt die korrekte Abrechnung über die höher bewertete GOÄ-Ziffer 1806.

Häufige Fehler bei der GOÄ 1805: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler ist die fehlerhafte Kombination mit endoskopischen Leistungen. Die simultane Abrechnung einer diagnostischen Zystoskopie am selben Operationstag ist meist nicht zulässig, da sie als vorbereitende Maßnahme gilt. Private Krankenversicherungen prüfen diese Kombinationen besonders intensiv.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von Nr. 1805 und Nr. 1806 ist absolut ausgeschlossen. Beinhaltet der Eingriff die Verpflanzung eines Harnleiters, ist ausschließlich die höher bewertete Nr. 1806 anzusetzen.

Zudem wird oft die Minderungsregelung des Kapitels K übersehen. Werden neben der GOÄ 1805 weitere urologische Eingriffe in derselben Sitzung durchgeführt, müssen die Folgereihenfolgen regelkonform gekürzt werden. Ein Verstoß gegen diese Systematik führt unweigerlich zur Rechnungskürzung durch die Beihilfestellen.

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Dokumentation der GOÄ 1805: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose Dokumentation ist das wichtigste Fundament zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den chirurgischen Zugangsweg und die exakten anatomischen Grenzen der Resektion detailliert beschreiben. Auch die schichtweise Rekonstruktion der Harnblasenwand muss explizit erwähnt werden.

Dokumentation: ... Medianer Unterbauchschnitt. Darstellung der Blase und Identifikation des Tumors an der Seitenwand. Radikale Teilresektion der Blasenwand mit 2 cm Sicherheitsabstand. Zweireihiger Blasenverschluss mittels resorbierbarem Nahtmaterial. Dichtigkeitsprüfung verläuft erfolgreich ...

Zusätzlich sollte der pathologische Befundbericht zeitnah der Akte hinzugefügt werden. Die histologische Bestätigung des Tumorgewebes dient als objektiver Nachweis der medizinischen Notwendigkeit des Eingriffs.

Tipp: Dokumentieren Sie bei laparoskopischen oder roboterassistierten Eingriffen die genauen OP-Zeiten und urologischen Besonderheiten, um eine analoge Bewertung oder einen erhöhten Steigerungsfaktor rechtssicher zu begründen.

GOÄ 1805: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen kann der Schwellenwert von 2,3 überschritten werden. Typische Begründungen für einen erhöhten Steigerungsfaktor bis zum 3,5-fachen Satz sind ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen oder Zustand nach Bestrahlung. Auch eine starke Adipositas permagna oder ein erhöhtes Blutungsrisiko rechtfertigen die Steigerung.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die GOÄ 1805 mit der urologischen Lymphadenektomie kombiniert. Die pelvine Lymphknotenpräparation nach GOÄ 1810 oder 1811 ist bei malignen Prozessen meist indiziert und eigenständig berechenbar. Auch die temporäre Harnleiterschiene (DJ-Katheter) kann unter Beachtung der urologischen Bestimmungen zusätzlich angesetzt werden.

Ziffer 1805 in der neuen GOÄ

Die bisherige Ziffer 1805 (Operation einer Harnblasengeschwulst mit Teilresektion) erhält in der neuen GOÄ die Nummer 10160 — „Teilentfernung der Harnblase mit Rekonstruktion der Harnblase, ggf. einschließlich -Mobilisation des Harnleiters -Harnleiterschienung, auch beidseits -Anlage einer suprapubischen Harnblasenfistel" — mit einem Festpreis von 996,49 € (heute beim 2,3-fachen Satz: 248,01 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 1805

Die GOÄ 1805 darf bei einer offenen oder laparoskopischen Teilresektion der Harnblase aufgrund eines Tumors abgerechnet werden. Voraussetzung ist die chirurgische Exzision eines Blasenwandsegments. Endoskopische Eingriffe fallen hingegen unter andere Ziffern.
Die GOÄ 1805 beschreibt einen offenen oder laparoskopischen Eingriff zur Teilresektion der Blasenwand. Die Ziffern 1802 und 1803 hingegen beziehen sich ausschließlich auf transurethrale, endoskopische Tumorresektionen (TUR-B). Eine Verwechslung dieser operativen Zugangswege ist unzulässig.
Nein, die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 1805 und GOÄ 1806 ist explizit ausgeschlossen. Wenn zusätzlich zur Teilresektion eine Harnleiterverpflanzung durchgeführt wird, ist ausschließlich die höher bewertete GOÄ 1806 anzusetzen.
Ein erhöhter Steigerungsfaktor bis 3,5-fach kann durch erschwerte Operationsbedingungen begründet werden. Dazu zählen ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen, Zustand nach Bestrahlung oder eine ausgeprägte Adipositas des Patienten. Diese Erschwernisse müssen im OP-Bericht detailliert dokumentiert sein.
Ja, bei Kombinationen mit anderen urologischen Eingriffen in derselben Sitzung greifen die allgemeinen Bestimmungen des Kapitels K. Nachfolgende Eingriffe müssen um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder 3135 gekürzt werden. Dies verhindert Honorarkürzungen bei der Rechnungsprüfung.
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