GOÄ 682: Gastroskopie richtig abrechnen – Tipps & Fallstricke

5 Min. Lesezeit
GOÄ 682
Gastroskopie unter Einsatz vollflexibler optischer Instrumente – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion –
Punktzahl 850  
Einfachsatz 49,54 € 1,0x
Regelhöchstsatz 113,94 € 2,3x
Höchstsatz 173,39 € 3,5x

Die Abrechnung der Gastroskopie nach GOÄ 682 birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles über Ausschlüsse, den Video-Zuschlag und die korrekte Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 682

Gastroskopie unter Einsatz vollflexibler optischer Instrumente – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion –

Die GOÄ-Ziffer 682 beschreibt die endoskopische Untersuchung des Magens unter Verwendung vollflexibler optischer Instrumente. Diese Leistung ist im Abschnitt F der Gebührenordnung für Ärzte verortet und deckt die klassische Magenspiegelung ab. Wichtig für die Praxis ist, dass eventuell durchgeführte Probeexzisionen oder Probepunktionen bereits im Leistungsumfang enthalten sind.

Eine separate Berechnung dieser Gewebeentnahmen ist somit ausgeschlossen. Die Ziffer bildet das medizinische Fundament für gezielte diagnostische Eingriffe im Magenbereich ab. Sie kommt vor allem dann zum Tragen, wenn eine isolierte Betrachtung des Magens medizinisch indiziert ist.

GOÄ 682 in der Praxis: Indikationen und Abgrenzung

In der täglichen Praxis wird die isolierte Gastroskopie nach GOÄ 682 seltener durchgeführt als die kombinierte Ösophago-Gastroduodenoskopie. Typische Indikationen für die alleinige Magenuntersuchung sind gezielte Verlaufskontrollen bereits bekannter Magenbefunde. Hierzu zählen beispielsweise die Überwachung von Magengeschwüren (Ulcus ventriculi) oder die Kontrolle nach operativen Eingriffen am Magen.

Abzugrenzen ist die GOÄ 682 von der kombinierten Untersuchung des oberen Gastrointestinaltrakts nach GOÄ 683. Sobald die Speiseröhre und das Duodenum systematisch mituntersucht werden, muss die höher bewertete Ziffer herangezogen werden. Die GOÄ 682 bleibt somit speziellen, fokussierten Fragestellungen vorbehalten, bei denen eine Ausdehnung der Endoskopie nicht notwendig ist.

Tipp: Wenn im Rahmen der Gastroskopie auch die Speiseröhre (Ösophagus) und das Duodenum gespiegelt werden, ist die GOÄ-Ziffer 683 die korrekte Wahl. Eine Nebeneinanderberechnung von GOÄ 682 und GOÄ 680 oder 681 ist strikt ausgeschlossen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 682

Fallbeispiel 1: Verlaufskontrolle eines Ulcus ventriculi

Ein Patient stellt sich zur geplanten Kontroll-Gastroskopie nach einer mehrwöchigen medikamentösen Therapie eines Magengeschwürs vor. Der Arzt führt die Endoskopie des Magens durch und entnimmt eine Biopsie aus dem Randbereich des abheilenden Ulkus. Da die Probeexzision integraler Bestandteil der GOÄ 682 ist, wird ausschließlich diese Ziffer berechnet. Die Abrechnung erfolgt mit dem Regelsatz von 2,3 (113,94 €).

Fallbeispiel 2: Gastroskopie mit Polypenabtragung

Bei einer gezielten Gastroskopie zur Kontrolle einer chronischen Gastritis wird ein kleiner Magenpolyp entdeckt. Der Arzt entfernt diesen mittels einer Hochfrequenzschlinge. In diesem Fall ist neben der GOÄ 682 für die Untersuchung auch die GOÄ 695 für die operative Polypenentfernung berechnungsfähig. Beide Ziffern können nebeneinander auf der Rechnung ausgewiesen werden.

Fallbeispiel 3: Fremdkörperentfernung während der Gastroskopie

Ein Patient hat versehentlich einen Fremdkörper verschluckt, der sich im Magen verkeilt hat. Der Arzt führt eine Gastroskopie durch und entfernt den Fremdkörper erfolgreich mithilfe einer endoskopischen Zange. Abgerechnet wird hierbei die GOÄ 682 für die diagnostische Spiegelung sowie zusätzlich die GOÄ-Ziffer 3156 für die operative Fremdkörperentfernung.

Häufige Fehler bei der GOÄ 682: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die zusätzliche Liquidation von Biopsieziffern. Da die Probeexzision explizit im Wortlaut der GOÄ 682 genannt wird, führt eine zusätzliche Abrechnung von Ziffern wie der GOÄ 2401 regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen. Prüfstellen kürzen diese Rechnungen konsequent.

Zudem müssen die strengen Ausschlussregeln beachtet werden. Die GOÄ 682 darf nicht neben den Ziffern 315, 402, 403, 680, 681, 683 bis 685 sowie 691 abgerechnet werden. Ein weiterer Streitpunkt ist oft der Videoendoskopie-Zuschlag analog Nr. 5298. Dieser ist nur dann zulässig, wenn ein echter digitaler Videochip im Endoskop verbaut ist, nicht bei der bloßen Nutzung eines Kameraaufsatzes auf ein Glasfaser-Endoskop.

Achtung: Die analoge Anwendung des Zuschlags nach GOÄ 5298 beträgt 25 Prozent des einfachen Gebührensatzes der Basisleistung. Ein Ansatz auf Basis des gesteigerten Satzes (z. B. 2,3-fach) ist unzulässig und wird von Kostenträgern sofort reklamiert.

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Dokumentation der GOÄ 682: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das beste Schild gegen Honorarkürzungen. Im Befundbericht müssen die Indikation, der genaue Ablauf der Untersuchung sowie die Beurteilung der Magenmukosa detailliert festgehalten werden. Falls eine Probeexzision durchgeführt wurde, muss deren Lokalisation und Anzahl exakt dokumentiert werden, auch wenn sie nicht separat berechnet wird.

Für den Videoendoskopie-Zuschlag sollte das verwendete Gerät (z. B. hochauflösendes Video-Gastroskop) namentlich in der Akte vermerkt sein. Dies erleichtert den Nachweis der Zuschlagsberechtigung bei Rückfragen der privaten Krankenversicherungen oder Beihilfestellen erheblich.

Dokumentation: "Indikation: V. a. Ulcus-Rezidiv. Durchführung einer Gastroskopie mit digitalem Video-Endoskop (Modell X). Inspektion des gesamten Magens: Schleimhaut im Antrum gerötet, dort Entnahme von 2 Biopsien (PE). Keine Komplikationen."

GOÄ 682: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Der Schwellenwert der GOÄ 682 liegt beim 2,3-fachen Satz. Eine Überschreitung dieses Satzes bis zum 3,5-fachen Höchstsatz ist bei erschwerten Bedingungen möglich. Typische Begründungen für eine Steigerung sind anatomische Besonderheiten wie ausgeprägte Stenosen, starke Blutungen, erhebliche Unruhe des Patienten oder ein extrem hoher Zeitaufwand bei schwierigen Sichtverhältnissen. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung formuliert werden.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Gastroskopie in Kombination mit anderen Leistungen erbracht. Erlaubt und medizinisch sinnvoll ist die Kombination mit Anästhesieleistungen (z. B. GOÄ 261 oder GOÄ 270 für die Analgosedierung). Auch die Zuschlagsziffer analog 5298 für die Videoendoskopie ist eine Standardkombination. Nicht zulässig ist hingegen die Kombination mit anderen endoskopischen Basisleistungen des oberen Gastrointestinaltrakts in derselben Sitzung.

Ziffer 682 in der neuen GOÄ

Wenn die Gastroskopie unter Einsatz vollflexibler optischer Instrumente – gegebenenfalls einschließlich Probeexzision und/oder Probepunktion – mit vollständiger Dokumentation durchgeführt wird, gilt künftig Nummer 3203 (Ösophago-Gastro-Duodenoskopie, ggf. einschließlich -Lokalanästhesie Rachen - …) — Festpreis 158,91 €, heute beim 2,3-fachen Satz: 113,94 €. Abgerechnet wird je Sitzung.

Ist die vollständige Durchführung nicht dokumentiert, sieht der Entwurf keine eigenständige Abrechnungsziffer vor.

Bei Ansatz der Nummer 3203 neben der Nummer 4966 ist die medizinische Begründung in der Rechnung anzugeben.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 682

Nein, eine Probeexzision oder Probepunktion ist fakultativer Leistungsbestandteil der GOÄ-Ziffer 682. Diese Maßnahmen dürfen daher nicht separat in Rechnung gestellt werden, da sie bereits mit der Grundgebühr abgegolten sind.
Der Zuschlag analog Nr. 5298 ist berechnungsfähig, wenn ein flexibles digitales Videoendoskop mit integriertem Videochip verwendet wird. Die bloße Verwendung eines Glasfaser-Endoskops mit einem aufgesetzten Kamerakopf berechtigt hingegen nicht zur Abrechnung dieses Zuschlags.
Der Zuschlag beträgt 25 Prozent des einfachen Gebührensatzes der zugrundeliegenden Basisleistung. Für die GOÄ-Ziffer 682 entspricht dies einem zusätzlichen Betrag von 12,39 Euro je Sitzung.
Nein, die gleichzeitige Abrechnung der GOÄ 682 neben der Ösophagoskopie nach GOÄ 680 oder GOÄ 681 ist ausgeschlossen. In der Regel wird bei einer kombinierten Untersuchung die höher bewertete Ösophago-Gastroduodenoskopie nach GOÄ 683 herangezogen.
Ja, die operative Entfernung von Polypen mittels einer Hochfrequenzschlinge kann zusätzlich mit der GOÄ-Ziffer 695 abgerechnet werden. Diese Leistung ist nicht im Leistungsumfang der GOÄ 682 enthalten.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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