GOÄ 3156: Faden- und Fremdkörperentfernung korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3156
Endoskopische Entfernung von Fäden nach Magenoperation oder von Fremdkörpern, zusätzlich zur Gastroskopie
Punktzahl 450  
Einfachsatz 26,23 € 1,0x
Regelhöchstsatz 60,33 € 2,3x
Höchstsatz 91,81 € 3,5x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3156 für die endoskopische Faden- und Fremdkörperentfernung. Erfahren Sie alles zu Kombinationen und Fallstricken.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3156

GOÄ-Ziffer 3156: Endoskopische Entfernung von Fäden nach Magenoperation oder von Fremdkörpern, zusätzlich zur Gastroskopie

Die Leistungsziffer 3156 beschreibt eine zusätzliche endoskopische Intervention, die im Rahmen einer Magenspiegelung durchgeführt wird. Sie umfasst das gezielte Greifen, Lösen und Extrahieren von Fremdkörpern oder chirurgischem Nahtmaterial. Diese Leistung ist mit 450 Punkten bewertet und stellt eine typische operative Zusatzleistung dar.

In der Praxis kommt diese Ziffer zum Einsatz, wenn nach vorangegangenen chirurgischen Eingriffen am Magen Komplikationen durch verbliebenes Nahtmaterial auftreten. Die Ziffer deckt den erhöhten zeitlichen und materiellen Aufwand ab, der über die reine diagnostische Spiegelung hinausgeht. Die Verwendung von Spezialinstrumenten wie Fremdkörperzangen oder Schlingen ist in dieser Gebühr bereits enthalten.

GOÄ 3156 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

Die Abrechnung der GOÄ 3156 setzt eine klare medizinische Indikation voraus, die über eine rein diagnostische Gastroskopie hinausgeht. Ein klassisches Anwendungsgebiet ist die sogenannte Fadenkrankheit, bei der sich chirurgische Fäden nach einer Magenoperation nicht wie vorgesehen auflösen. Diese verbliebenen Fäden können chronische Reizzustände wie eine Gastritis chronica oder Ulzerationen hervorrufen.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die Bergung von versehentlich oder absichtlich verschluckten Fremdkörpern. Hierzu zählen beispielsweise verschluckte Knochensplitter, Zahnprothesen oder andere nicht-alimentäre Objekte, die im Magen festsitzen. Die endoskopische Intervention erfordert ein hohes Maß an Präzision, um Schleimhautverletzungen beim Bergen des Objekts zu vermeiden.

Tipp: Wenn die Fremdkörperentfernung besonders zeitaufwendig ist, beispielsweise bei scharfkantigen Objekten, sollte dies detailliert dokumentiert werden, um eine Schwellenwertüberschreitung zu begründen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3156

Fallbeispiel 1: Entfernung persistierender Fäden

Ein Patient stellt sich sechs Monate nach einer partiellen Magenresektion mit anhaltenden Oberbauchbeschwerden vor. Bei der Gastroskopie (GOÄ 682) zeigen sich nicht-resorbierte Fäden im Bereich der ehemaligen Anastomose, die eine lokale Entzündung verursachen. Die Fäden werden mittels Fremdkörperzange erfolgreich entfernt. Abgerechnet werden die GOÄ 682 und die Zusatzziffer GOÄ 3156.

Fallbeispiel 2: Bergung eines verschluckten Fremdkörpers

Eine Patientin hat versehentlich ein größeres Plastikteil verschluckt, das nun im Magen liegt. Im Rahmen der Notfall-Gastroskopie (GOÄ 683) gelingt die Bergung des Fremdkörpers mittels einer Polypektomieschlinge. Neben der Gastroskopie wird die GOÄ 3156 für die endoskopische Fremdkörperentfernung in Ansatz gebracht.

Fallbeispiel 3: Intervention bei Faden-assoziiertem Ulkus

Bei einer Kontroll-Gastroskopie wird ein Ulkus am Magenausgang diagnostiziert, in dessen Zentrum ein chirurgischer Faden festsitzt. Der Faden wird endoskopisch durchtrennt und extrahiert, um die Heilung des Ulkus zu ermöglichen. Die Abrechnung erfolgt über die Kombination aus GOÄ 682, GOÄ 3156 und gegebenenfalls dem Zuschlag für ambulantes Operieren nach GOÄ 442.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3156: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die fälschliche Nebeneinanderberechnung von GOÄ 3156 und der operativen Fremdkörperentfernung nach GOÄ 3150. Die Ziffer 3150 beschreibt den offenen chirurgischen Eingriff und ist bei einer rein endoskopischen Intervention strengstens ausgeschlossen. Private Krankenversicherungen kürzen Rechnungen umgehend, wenn diese beiden Ziffern am selben Behandlungstag nebeneinander auftauchen.

Zudem darf die GOÄ 3156 niemals als solitäre Leistung abgerechnet werden. Da es sich um eine Zusatzleistung handelt, muss zwingend eine der Basisziffern für die Gastroskopie (GOÄ 682 oder GOÄ 683) auf der Rechnung aufgeführt sein. Fehlt die Hauptleistung, ist die Abrechnung der Ziffer 3156 formal fehlerhaft und wird von den Prüfstellen zurückgewiesen.

Achtung: Für die Verwendung eines speziellen Operationsgastroskops darf die Gebühr für die diagnostische Gastroskopie nach Nr. 682 nicht nochmals oder erhöht berechnet werden, da der Mehraufwand bereits durch die Ziffer 3156 abgegolten ist.

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Dokumentation der GOÄ 3156: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Im Endoskopiebericht muss die medizinische Notwendigkeit der Faden- oder Fremdkörperentfernung klar hervorgehen. Es empfiehlt sich, die genaue lokalisation, die Beschaffenheit des Fremdkörpers sowie das verwendete Instrumentarium detailliert zu beschreiben.

Auch der postoperative Verlauf und der Zustand der Schleimhaut nach der Entfernung sollten dokumentiert werden. Bildnachweise in Form von endoskopischen Fotos oder Videoaufzeichnungen stützen die Abrechnung im Falle einer Überprüfung durch den Medizinischen Dienst oder private Versicherer erheblich.

Dokumentationsbeispiel:
Gastroskopie bis zum Duodenum. Im Corpusbereich zeigt sich an der alten Nahtreihe ein nicht-resorbierter, ca. 1,5 cm langer chirurgischer Faden mit umgebender Schleimhautrötung (Fadenkrankheit). Einführen der Fremdkörperzange über den Arbeitskanal. Fassen und vorsichtiges Extrahieren des Fadens ohne Schleimhautverletzung. Vollständige Bergung. Fotodokumentation erfolgt.

GOÄ 3156: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die GOÄ 3156 kann bei überdurchschnittlich schwierigen oder zeitaufwendigen Eingriffen über den Regelhöchstsatz von 2,3 hinaus gesteigert werden. Ein Erhöhen des Steigerungssatzes bis zum 3,5-fachen Satz erfordert jedoch eine patientenindividuelle, medizinische Begründung auf der Rechnung. Typische Begründungen sind eine erschwerte Bergung durch ungünstige Lage des Fremdkörpers, erhebliche Blutungsneigung oder die Notwendigkeit des Einsatzes mehrerer unterschiedlicher Bergeinstrumente.

Typische Ziffernkombinationen

Die wichtigste Kombination ist die Abrechnung zusammen mit der Gastroskopie nach GOÄ 682 oder der Notfall-Gastroskopie nach GOÄ 683. Zusätzlich kann bei ambulant durchgeführten Eingriffen in der Praxis der Zuschlag nach GOÄ 442 (Zuschlag für ambulante operative Leistungen) berechtigt sein. Werden im Rahmen derselben Sitzung Gewebeproben entnommen, ist zusätzlich die Biopsie nach GOÄ 685 berechnungsfähig.

Ziffer 3156 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ löst die bisherige Sammelziffer 3156 (Endoskopische Entfernung von Fäden nach Magenoperation oder von Fremdkörpern, zusätzlich zur Gastroskopie) in 2 eigenständige Leistungen auf. Die Dokumentation entscheidet, welche Ziffer ansetzbar ist (bisher 2,3-facher Satz: 60,33 €):

  • Zuschlag: 3237 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3217, 3220, 3222 oder 3223 für Entfernung(en) …" (91,90 €) — bei Alter ab 8 Jahre
  • Zuschlag: 3238 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 3203, 3217, 3220, 3222 oder 3223 für Entfernung(en) …" (107,52 €) — bei Alter unter 8 Jahre

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3156

Nein, die GOÄ 3156 ist eine reine Zusatzleistung und kann nicht alleine abgerechnet werden. Sie muss immer in Kombination mit einer diagnostischen oder therapeutischen Gastroskopie nach den Ziffern 682 oder 683 auf der Rechnung stehen.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz ist bei besonderer Schwierigkeit oder erhöhtem Zeitaufwand möglich. Typische Begründungen sind eine ungünstige Lage des Fremdkörpers, ein hohes Perforationsrisiko oder die Notwendigkeit des Wechsels verschiedener Bergeinstrumente.
Ja, der Zuschlag nach GOÄ 442 für ambulante operative Leistungen kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich berechnet werden. Dies gilt, wenn der Eingriff ambulant durchgeführt wird und die Kriterien für den OP-Zuschlag erfüllt sind.
Die GOÄ 3156 beschreibt die endoskopische Entfernung von Fremdkörpern oder Fäden im Rahmen einer Gastroskopie. Die GOÄ 3150 hingegen bezieht sich auf die offene, operative Fremdkörperentfernung mittels chirurgischem Schnitt und darf nicht für endoskopische Eingriffe genutzt werden.
Nein, für die Verwendung des Operationsgastroskops darf die Ziffer 682 nicht nochmals oder erhöht berechnet werden. Der mit dem Spezialgerät verbundene Mehraufwand ist durch die Abrechnung der Zusatzziffer 3156 bereits abgegolten.
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