GOÄ 3157: Magenteilresektion mit Dickdarmteilresektion

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3157
Magenteilresektion mit Dickdarmteilresektion
Punktzahl 4620  
Einfachsatz 269,29 € 1,0x
Regelhöchstsatz 619,37 € 2,3x
Höchstsatz 942,52 € 3,5x

Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3157 (Magenteilresektion mit Dickdarmteilresektion). Erfahren Sie alles zu Indikationen, Fallstricken und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3157

Magenteilresektion mit Dickdarmteilresektion

Die GOÄ-Ziffer 3157 beschreibt einen hochkomplexen abdominalchirurgischen Eingriff, bei dem gleichzeitig eine Magenteilresektion und eine Dickdarmteilresektion durchgeführt werden. Diese Kombination ist medizinisch meist dann erforderlich, wenn pathologische Prozesse beide Organe gleichzeitig betreffen oder eine direkte Verbindung zwischen ihnen entstanden ist. Die Leistung umfasst den operativen Zugang, die Mobilisation der betroffenen Organabschnitte, die Resektion sowie die anschließende Rekonstruktion der Passage.

In der Systematik der Gebührenordnung für Ärzte ist diese Ziffer im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter den abdominalchirurgischen Eingriffen angesiedelt. Aufgrund der hohen Komplexität und des damit verbundenen Risikos ist die Ziffer mit einer hohen Punktzahl von 4620 Punkten bewertet. Vorbereitende und unmittelbar postoperative Maßnahmen sind, sofern sie nicht als eigenständige Leistungen definiert sind, mit der Gebühr abgegolten.

GOÄ 3157 in der Praxis: Indikationen und klinischer Kontext

Die Hauptindikation für die Abrechnung der GOÄ 3157 liegt in der operativen Sanierung von Fistelbildungen im Bauchraum. Besonders häufig treten sogenannte gastrokolische Fisteln auf, die eine direkte, pathologische Verbindung zwischen dem Magen und dem Querdarm (Colon transversum) darstellen. Solche Fisteln entstehen meist als Komplikation von tiefen Magengeschwüren, schweren Entzündungen oder im Rahmen eines fortgeschrittenen Morbus Crohn.

Ein weiteres wichtiges Einsatzgebiet ist die onkologische Chirurgie. Wenn ein fortgeschrittenes Magenkarzinom in den benachbarten Dickdarm einwächst, ist eine En-bloc-Resektion beider Organanteile zwingend erforderlich, um tumorfreie Ränder zu erzielen. Gleiches gilt für ein Kolonkarzinom, das den Magen infiltriert. In all diesen Fällen ist die Abrechnung der Ziffer 3157 medizinisch begründet und korrekt.

Tipp: Achten Sie bei onkologischen Indikationen darauf, die histopathologische Bestätigung der Organinfiltration in der Akte zu hinterlegen, um Rückfragen von Kostenträgern präventiv zu beantworten.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3157

Fallbeispiel 1: Gastrokolische Fistel bei Morbus Crohn

Ein Patient mit bekanntem, schwerem Morbus Crohn stellt sich mit chronischem Durchfall, fäkalem Erbrechen und massivem Gewichtsverlust vor. Diagnostisch wird eine ausgeprägte gastrokolische Fistel zwischen Magenhinterwand und Colon transversum gesichert. Es erfolgt die operative Freilegung, die Resektion des fisteltragenden Magen- und Dickdarmanteils sowie die Rekonstruktion mittels Anastomosen. Die Abrechnung erfolgt korrekt über die GOÄ-Ziffer 3157 zum Regelsatz.

Fallbeispiel 2: Fortgeschrittenes Magenkarzinom mit Koloninfiltration

Bei einer Patientin wird ein großes Magenantrumkarzinom diagnostiziert, das makroskopisch und sonographisch das Colon transversum infiltriert. Zur Erreichung einer R0-Resektion führt das chirurgische Team eine En-bloc-Resektion durch, bestehend aus einer distalen 2/3-Magenresektion und einer Segmentresektion des Dickdarms. Da beide Resektionen in einem Eingriff stattfinden, wird die Ziffer 3157 abgerechnet.

Fallbeispiel 3: Perforiertes peptisches Ulkus mit Dickdarmbeteiligung

Ein älterer Patient erleidet eine gedeckte Perforation eines chronischen Magenulkus in das direkt anliegende Querkolon. Aufgrund der chronischen Entzündung und Gewebezerstörung ist eine einfache Übernähung nicht möglich. Es muss eine Magenteilresektion (Antrum) kombiniert mit einer limitierten Dickdarmteilresektion durchgeführt werden. Die Abrechnung dieses komplexen Eingriffs erfolgt über die GOÄ 3157, wobei aufgrund des entzündlichen Verwachsungsgrads ein erhöhter Steigerungsfaktor begründet wird.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3157: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die unzulässige Kombination der GOÄ 3157 mit anderen Resektionsziffern des Magens oder Darms. Die Ziffern 3144 bis 3150 (welche verschiedene Formen der Magenresektion beschreiben) sind explizit von der Nebeneinanderberechnung ausgeschlossen. Eine Doppelabrechnung von Einzelkomponenten des Eingriffs führt unweigerlich zur Kürzung durch die privaten Krankenversicherungen.

Zudem beanstanden Prüfstellen häufig die Abrechnung, wenn keine echte Teilresektion beider Organe stattgefunden hat. Wenn beispielsweise am Magen nur eine kleine Keilexzision (Ziffer 3140) und am Dickdarm eine Resektion durchgeführt wurde, ist die Ziffer 3157 nicht korrekt. In solchen Fällen müssen die Einzelleistungen unter Beachtung der Ausschlussziffern separat dargestellt werden.

Achtung: Die Kombination aus einer vollständigen Gastrektomie (Ziffer 3147) und einer Kolonresektion fällt ebenfalls nicht unter die Ziffer 3157, da hier eine Totalentfernung des Magens vorliegt. Achten Sie penibel auf die exakte chirurgische Nomenklatur im OP-Bericht.

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Dokumentation der GOÄ 3157: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument, um Honorarkürzungen abzuwehren. Der OP-Bericht muss die anatomischen Verhältnisse, die Indikation für die kombinierte Resektion und die exakten Resektionsgrenzen detailliert beschreiben. Insbesondere die Darstellung der entzündlichen oder tumorösen Infiltration, die den kombinierten Eingriff notwendig machte, ist essenziell.

Zusätzlich sollten die Rekonstruktionsschritte (z. B. Gastrojejunostomie und Kolon-End-zu-End-Anastomose) inklusive der verwendeten Naht- und Klammergeräte dokumentiert werden. Auch die histopathologische Aufarbeitung, die die Resektion von Magen- und Dickdarmgewebe mit freien Schnitträndern bestätigt, gehört zwingend in die Patientenakte.

Dokumentation: "...Nach medianer Oberbauchlaparotomie zeigt sich eine derbe, entzündliche Konglomeratbildung zwischen der Magenhinterwand und dem Colon transversum bei Zustand nach perforiertem Ulkus. Aufgrund der massiven Gewebezerstörung ist eine Trennung nicht möglich. Es erfolgt die En-bloc-Resektion des distalen Magens sowie eines 15 cm langen Segments des Colon transversum. Rekonstruktion des Magens nach Billroth II, End-zu-End-Descendorektostomie..."

GOÄ 3157: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der Komplexität des Eingriffs kann der Schwellenwert von 2,3 oft überschritten werden. Ein erhöhter Steigerungsfaktor (bis zum 3.5-fachen Satz) ist insbesondere bei ausgeprägten Verwachsungen (Adhäsionen) nach Voroperationen, schweren akuten Entzündungen oder extremer Adipositas des Patienten gerechtfertigt. Die Begründung auf der Rechnung muss patientenindividuell und medizinisch nachvollziehbar formuliert sein.

Typische Ziffernkombinationen

Erlaubte und sinnvolle Ziffernkombinationen umfassen beispielsweise die Anästhesieleistungen sowie die postoperative Überwachung. Auch die Durchführung einer intraoperativen Schnellschnittdiagnostik (GOÄ 4815) zur Überprüfung der Resektionsgrenzen ist neben der Ziffer 3157 berechnungsfähig. Nicht zulässig ist hingegen die gesonderte Abrechnung von Standard-Nahtmaterial oder der reinen Bauchspülung, da diese mit der Hauptleistung abgegolten sind.

Ziffer 3157 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ löst die bisherige Sammelziffer 3157 (Magenteilresektion mit Dickdarmteilresektion) in 2 eigenständige Leistungen auf. Die Dokumentation entscheidet, welche Ziffer ansetzbar ist (bisher 2,3-facher Satz: 619,37 €):

  • 10661 „Atypische partielle Magenresektion oder Kardiaresektion, ggf. einschließlich -Lösen von …" (879,11 €) — sonst / als Auffangziffer
  • Zusätzlich: 10685 „Teilresektion des Kolons (z.B. Ileozökalresektion, Hemikolektomie rechts oder links, …" (897,25 €) — sonst / als Auffangziffer

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3157

Die GOÄ-Ziffer 3157 kostet im einfachen Gebührensatz 269,29 €. Bei der Abrechnung mit dem Regelhöchstsatz (2,3-fach) beträgt das Honorar 619,37 €, während der Höchstsatz (3,5-fach) bei 942,52 € liegt.
Diese Ziffer wird abgerechnet, wenn in einer Sitzung sowohl eine Magenteilresektion als auch eine Dickdarmteilresektion durchgeführt werden. Typische Indikationen sind gastrokolische Fisteln oder tumoröse Infiltrationen.
Die GOÄ-Ziffern 3144 bis 3150 sind explizit von der Nebeneinanderberechnung mit der Ziffer 3157 ausgeschlossen. Eine separate Abrechnung dieser Magenresektionsziffern ist daher nicht zulässig.
Eine Steigerung kann durch besondere Erschwernisse wie ausgeprägte Verwachsungen, Voroperationen oder eine schwere Entzündung begründet werden. Auch eine extreme Adipositas des Patienten rechtfertigt einen höheren Faktor.
Nein, eine totale Gastrektomie fällt nicht unter die GOÄ 3157, da diese explizit eine Magenteilresektion voraussetzt. In solchen Fällen müssen andere Ziffernkombinationen unter Beachtung der Ausschlüsse gewählt werden.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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