Die Abrechnung der Kardiaresektion nach GOÄ 3146 wirft in der modernen Chirurgie Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Fallstricken, Ausschlüssen und Steigerungen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3146
GOÄ-Ziffer 3146: Kardiaresektion – 4000 Punkte
Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 3146 umfasst die operative Teilentfernung des Mageneingangs, auch bekannt als Kardiaresektion. Diese chirurgische Maßnahme betrifft den anatomischen Übergangsbereich zwischen der Speiseröhre (Ösophagus) und dem Magen (Gaster). Im Rahmen des Eingriffs erfolgt die Mobilisation des betroffenen Gewebes, die Resektion des pathologischen Areals sowie die anschließende Wiederherstellung der Passage.
Obwohl die Ziffer historisch gewachsen ist, deckt sie alle standardmäßigen Teilschritte der Resektion ab. Dazu gehören der operative Zugang, die Blutstillung und die primäre Rekonstruktion mittels Anastomose. Die Einordnung im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unterstreicht den hohen Schwierigkeitsgrad dieses viszeralchirurgischen Eingriffs.
GOÄ 3146 in der Praxis: Indikationen und moderne Relevanz
Die isolierte Kardiaresektion nach GOÄ 3146 findet in der heutigen chirurgischen Praxis nur noch selten Anwendung. Moderne onkologische Therapiekonzepte erfordern meist radikalere Eingriffe wie die erweiterte Gastrektomie oder die Ösophagusresektion. Dennoch bleibt die Ziffer für spezifische, lokalisierte Befunde am Mageneingang relevant.
Typische Indikationen für eine Kardiaresektion umfassen frühstadionäre Karzinome des gastroösophagealen Übergangs (AEG-Tumoren Typ II). Auch schwere, therapierefraktäre peptische Stenosen oder gutartige Tumoren wie Leiomyome können diesen Eingriff rechtfertigen. Die Abgrenzung zu komplexeren Resektionen ist für die liquidationstechnische Bewertung von entscheidender Bedeutung.
Tipp: Bei der chirurgischen Versorgung von AEG-Tumoren sollte genau geprüft werden, ob eine Kardiaresektion oder bereits eine komplexere Ösophagusteilresektion vorliegt, um Honorarverluste zu vermeiden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3146
Fallbeispiel 1: Lokalisierter gastrointestinaler Stromatumor (GIST)
Ein Patient stellt sich mit einem lokalisierten, gutartigen GIST im Bereich des Mageneingangs vor. Es erfolgt die laparotomische Freilegung und die vollständige, isolierte Resektion der Kardia mit anschließender Rekonstruktion. Da keine erweiterte Magenresektion notwendig ist, erfolgt die Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3146 zum Regelsatz.
Fallbeispiel 2: Schwere peptische Striktur bei chronischem Reflux
Bei einer Patientin liegt eine hochgradige, endoskopisch nicht mehr dilatierbare Striktur der Kardia vor. Der Operateur führt eine sparsame Kardiaresektion mit Ösophagogastrostomie durch. Die Liquidation erfolgt über die Ziffer 3146, wobei aufgrund starker Verwachsungen ein erhöhter Steigerungsfaktor angewendet wird.
Fallbeispiel 3: Frühkarzinom des gastroösophagealen Übergangs
Ein Patient mit einem Adenokarzinom im Frühstadium (T1a) am Übergang zur Speiseröhre wird operiert. Es erfolgt eine limitierte Resektion der Kardia unter Einhaltung der Sicherheitsabstände. Die Abrechnung erfolgt über die GOÄ 3146, kombiniert mit den zulässigen Ziffern für die Lymphknotendissektion.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3146: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3146 ist die Missachtung der strengen Ausschlusskriterien. Die Ziffer darf laut den Allgemeinen Bestimmungen nicht neben den Ziffern 2158, 3145, 3147, 3149, 3150 und 3157 berechnet werden. Insbesondere die Kombination mit einer totalen Gastrektomie (Ziffer 3147) oder einer Ösophagusresektion (Ziffer 3145) führt regelmäßig zu Beanstandungen durch private Krankenversicherungen.
Zudem monieren Prüfstellen häufig die unvollständige Abgrenzung zu kleineren Mageneingriffen. Wird lediglich eine Keilexzision durchgeführt, ist die Abrechnung der Kardiaresektion nicht gerechtfertigt. Eine fehlerhafte Zuordnung kann als Überabrechnung gewertet werden und zu Honorarkürzungen führen.
Achtung: Die Nebeneinanderberechnung der GOÄ 3146 mit der Ziffer 3145 (Ösophagusresektion) ist absolut unzulässig, da die Kardiaresektion bei größeren Eingriffen als integraler Bestandteil gilt.
Neue Ziffern-Artikel & Abrechnungstipps, kostenlos und jederzeit abbestellbar.
Dokumentation der GOÄ 3146: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die Indikation, den gewählten Zugangsweg und die genauen anatomischen Grenzen der Resektion detailliert beschreiben. Insbesondere die Darstellung der Präparationsgrenzen an Speiseröhre und Magen ist essenziell.
Auch die Art der Rekonstruktion (z. B. Ösophagogastrostomie) und die verwendeten Nahtmaterialien oder Klammernahtgeräte müssen dokumentiert werden. Bei erschwerten Bedingungen, wie ausgeprägten Adhäsionen oder Voroperationen, ist eine detaillierte Schilderung des Mehraufwands zwingend erforderlich.
Dokumentationsbeispiel: Nach medianer Oberbauchlaparotomie Darstellung des gastroösophagealen Übergangs. Es zeigt sich ein 2 cm großer Tumor an der Kardia. Mobilisation des distalen Ösophagus und des proximalen Magens. Resektion der Kardia im Gesunden unter Schonung des Nervus vagus. End-zu-Seit-Anastomose mittels zirkulärem Klammernahtgerät. Keine Komplikationen.
GOÄ 3146: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Schwellenwertes über den 2,3-fachen Satz hinaus bis zum 3,5-fachen Satz erfordert eine patientenindividuelle Begründung. Typische Gründe für eine Faktorerhöhung bei der GOÄ 3146 sind anatomische Besonderheiten, ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen oder eine extreme Adipositas des Patienten. Auch eine verlängerte Operationszeit durch intraoperative Blutungen kann als Begründung herangezogen werden.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der Hauptleistung nach GOÄ 3146 können begleitende, selbstständige Leistungen abgerechnet werden. Hierzu gehören beispielsweise die intraoperative Ultraschalldiagnostik oder eine zusätzliche Lymphadenektomie, sofern diese nicht bereits in den Ausschlüssen enthalten sind. Die Kombination mit Anästhesieleistungen und postoperativer Schmerztherapie ist ebenfalls regelkonform möglich.
Ziffer 3146 in der neuen GOÄ
Kardiaresektion (Ziffer 3146) wird in der neuen GOÄ als Nummer 10661 weitergeführt — „Atypische partielle Magenresektion oder Kardiaresektion, ggf. einschließlich -Lösen von …". Der Festsatz beträgt 879,11 € (bisher 2,3-facher Satz: 536,25 €).
Die Leistung nach Nummer 10661 ist bei Pylorusresektion mit Gastroduodenostomie nicht berechnungsfähig.
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3146
Was hat nicht gestimmt?