GOÄ 3145: Teilresektion des Magens richtig abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 3145
Teilresektion des Magens
Punktzahl 2770  
Einfachsatz 161,46 € 1,0x
Regelhöchstsatz 371,36 € 2,3x
Höchstsatz 565,11 € 3,5x

Die Teilresektion des Magens nach GOÄ 3145 wirft in der Praxis oft Fragen zur Kombination mit Rekonstruktionen auf. Erfahren Sie alles zur korrekten Abrechnung.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3145

Teilresektion des Magens

Die GOÄ-Ziffer 3145 beschreibt die Teilresektion des Magens und ist mit einer Punktzahl von 2770 bewertet. Im Einfachsatz entspricht dies einem Honorar von 161,46 €, während der Regelhöchstsatz (2,3-fach) bei 371,36 € liegt. Diese Ziffer deckt die operative Entfernung eines Magenabschnitts ab.

In dieser Leistung sind der operative Zugang mittels Laparotomie, die Mobilisation des betroffenen Magenabschnitts sowie die eigentliche Resektion enthalten. Auch die primäre Blutstillung und der schrittweise Verschluss der Bauchdecke sind mit der Gebühr abgegolten. Zusätzliche rekonstruktive Schritte müssen differenziert betrachtet werden.

GOÄ 3145 in der Praxis: Indikationen und Rekonstruktionsverfahren

Die Magenchirurgie hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Während früher das unkomplizierte Ulkusleiden im Vordergrund stand, wird dieses heute primär medikamentös therapiert. Die GOÄ 3145 kommt daher meist bei onkologischen Indikationen wie dem distalen Magenkarzinom oder bei schweren Ulkuskomplikationen zum Einsatz.

Je nach Befund unterscheidet sich das Ausmaß der Resektion erheblich. Bei gutartigen Erkrankungen genügt meist eine Hemigastrektomie, bei der die Hälfte bis zwei Drittel des Magens entfernt werden. Bei bösartigen Tumoren ist hingegen eine subtotale 4/5-Resektion erforderlich, die operativ oft anspruchsvoller ist als eine totale Gastrektomie.

Nach der Resektion ist eine Rekonstruktion der Passage erforderlich. Moderne Verfahren wie die Rekonstruktion nach Billroth II oder die Y-Roux-Anastomose erlauben die zusätzliche Abrechnung weiterer operativer Schritte. Diese zusätzlichen Leistungen sind nicht in der GOÄ 3145 enthalten und sichern eine adäquate Honorierung.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3145

Fallbeispiel 1: Distales Magenkarzinom mit Y-Roux-Rekonstruktion

Bei einem Patienten mit einem Adenokarzinom des distalen Magens erfolgt eine subtotale 4/5-Magenresektion. Die Rekonstruktion wird mittels einer Y-Roux-Anastomose durchgeführt. Aufgrund des onkologischen Ausmaßes und der aufwendigen Rekonstruktion ist der operative Aufwand stark erhöht.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3145, die aufgrund der subtotalen Resektion mit dem 3,5-fachen Steigerungssatz berechnet wird. Zusätzlich werden die GOÄ-Ziffern 3176 für die Darmtransposition und 3167 für die Dünndarmanastomose angesetzt, jeweils unter Abzug der Ziffer 3135.

Fallbeispiel 2: Therapierefraktäre Pylorusstenose bei Ulkus

Ein Patient stellt sich mit einer narbigen Pylorusstenose infolge eines rezidivierenden Ulkusleidens vor. Es erfolgt eine distale Zweidrittelresektion des Magens mit einer Rekonstruktion nach Billroth II und der Anlage einer Braunschen Fußpunktanastomose.

Hier wird die GOÄ 3145 zum Regelhöchstsatz von 2,3 abgerechnet. Die zusätzliche Transposition einer Dünndarmschlinge (GOÄ 3176) und die Anastomose (GOÄ 3167) werden ebenfalls berechnet, wobei auch hier die Minderungsregelung nach GOÄ 3135 greift.

Fallbeispiel 3: Palliativer Eingriff mit Magenpouch

Bei einem fortgeschrittenen, nicht kurativ behandelbaren Magenkarzinom wird eine palliative Teilresektion durchgeführt. Zur Verbesserung der postoperativen Lebensqualität wird aus einer Dünndarmschlinge ein Magenpouch als Reservoir gebildet.

Neben der GOÄ-Ziffer 3145 für die Teilresektion kann die aufwendige Bildung des Pouches analog über die GOÄ-Ziffer 1807 abgerechnet werden. Dies bildet den zusätzlichen chirurgischen Aufwand für das Gewebe-Reservoir korrekt ab.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3145: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnung ist die fehlerhafte Kombination von Magenresektionen. Die GOÄ-Ziffern 3145 bis 3149 sowie 3157 schließen sich gegenseitig aus. Eine gleichzeitige Abrechnung einer Teilresektion und einer totalen Gastrektomie auf derselben Rechnung führt unweigerlich zur Beanstandung.

Zudem fordern private Krankenversicherungen häufig detaillierte Nachweise, wenn zusätzliche Rekonstruktionsschritte abgerechnet werden. Die Ziffern 3176 und 3167 dürfen nur dann zusätzlich angesetzt werden, wenn sie als eigenständige Operationsschritte mit eigener Indikation durchgeführt wurden. Der obligatorische Abzug der Ziffer 3135 wird in der Praxis ebenfalls oft vergessen.

Achtung: Die Nebeneinanderberechnung von GOÄ 3145 und den Ziffern für die totale Gastrektomie (z. B. GOÄ 3146) ist absolut unzulässig. Prüfen Sie vor der Rechnungsstellung genau, ob eine Teilresektion oder eine vollständige Entfernung dokumentiert wurde.

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Dokumentation der GOÄ 3145: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation des Operationsberichts ist die beste Verteidigung gegen Honorarkürzungen. Im Bericht muss das genaue Ausmaß der Resektion (z. B. Hemigastrektomie oder subtotale 4/5-Resektion) zweifelsfrei beschrieben sein. Auch die anatomischen Grenzen der Resektion sollten exakt benannt werden.

Für die Abrechnung von Zusatzziffern müssen die einzelnen Rekonstruktionsschritte detailliert dargestellt werden. Die Mobilisation der Dünndarmschlinge, die Durchtrennung und die anschließenden Anastomosen müssen als eigenständige Schritte im OP-Bericht erkennbar sein. Nur so lässt sich der Ansatz der Ziffern 3176 und 3167 rechtfertigen.

Dokumentation: ...Nach medianer Oberbauchlaparotomie zeigt sich ein distaler Magentumor. Es erfolgt die subtotale 4/5-Resektion des Magens unter Mitnahme des großen Netzes. Rekonstruktion mittels Y-Roux: Durchtrennung des Jejunums 20 cm aboral des Treitzschen Bandes, Hochzug der aboralen Schlinge (Transposition) und End-zu-Seit-Gastrojejunostomie...

GOÄ 3145: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Teilresektion des Magens kann bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden. Typische Begründungen sind eine ausgeprägte Adhäsionslösung bei Zustand nach Voroperationen oder eine schwere Entzündung im Operationsgebiet. Auch eine extreme Adipositas des Patienten oder das Vorliegen einer subtotalen 4/5-Resektion rechtfertigen den erhöhten Faktor.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Hauptleistung GOÄ 3145 können verschiedene Begleit- und Rekonstruktionsleistungen kombiniert werden. Häufig wird eine zusätzliche Vagotomie nach GOÄ 3154 durchgeführt, die jedoch um die Ziffer 3135 gemindert werden muss. Auch die onkologische Lymphknotendissektion kann, sofern sie das Standardmaß überschreitet, weitere Ziffern triggern.

Tipp: Nutzen Sie bei einer subtotalen 4/5-Resektion konsequent die Steigerung auf den 3,5-fachen Satz. Der chirurgische Aufwand dieser Rekonstruktion ist nachweislich mit dem einer totalen Gastrektomie vergleichbar.

Ziffer 3145 in der neuen GOÄ

Je nach klinischer Konstellation ordnet die neue GOÄ die alte Ziffer 3145 (Teilresektion des Magens) verschiedenen Nachfolgepositionen zu (bisher 2,3-facher Satz: 371,36 €):

  • 10662 „Partielle Magenresektion mit Wiederherstellung der Kontinuität, einschließlich Trans- und/oder Interposition, …" (1.306,56 €) — bei Resektion unter vier Fünfteln des Magens
  • 10663 „Subtotale Magenresektion (Resektion von mindestens vier Fünfteln des Magens), mit …" (1.462,03 €) — bei Resektion von mindestens vier Fünfteln des Magens
  • 10668 „Vertikale Gastroplastie (z.B. nach Mason), ggf. einschließlich -Implantation eines …" (967,56 €) — bei vertikale Gastroplastie (z.B. nach Mason)
  • 10669 „Herstellung eines Schlauchmagens (Sleeve-Gastrektomie) als eigenständige Operation, ggf. …" (678,69 €) — bei Herstellung eines Schlauchmagens (Sleeve-Gastrektomie) als eigenständige Operation
  • Zuschlag: 10657 „Zuschlag zu der Leistung nach Nummer 10655 für die Ösophagusresektion mit Rekonstruktion …" (956,60 €) — bei Ösophagusresektion mit Rekonstruktion durch Magenschlauchbildung
  • 10670 „Anlage eines Roux-Y-Magenbypasses, mit Durchtrennen des proximalen Magens und Bildung …" (1.063,85 €) — bei Anlage eines Roux-Y-Magenbypasses mit Pouchbildung und Dünndarmanastomosen
  • 10671 „Anlage einer biliopankreatischen Diversion, mit Magenteilresektion und Bildung eines …" (1.373,53 €) — bei Anlage einer biliopankreatischen Diversion mit Magenteilresektion, Pouchbildung und Dünndarmanastomosen ohne Duodenalswitch

Die Spanne reicht von 678,69 € bis 1.462,03 € — der genaue Ansatz ergibt sich aus dem Operationsbericht.

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3145

Die GOÄ-Ziffer 3145 wird für die operative Teilresektion des Magens berechnet. Typische Indikationen sind fortgeschrittene, medikamentös nicht beherrschbare Ulkuskrankheiten oder maligne Tumoren im distalen Magenbereich. Die Ziffer umfasst den operativen Zugang, die Teilentfernung und die primäre Versorgung des Restmagens.
Neben der GOÄ-Ziffer 3145 dürfen die Ziffern 3146 bis 3150 sowie 3157 und 3158 nicht abgerechnet werden. Diese Leistungen schließen sich gegenseitig aus, da sie andere Formen der Magenresektion oder -operation darstellen. Zudem sind in der Ziffer 3145 bereits die Standard-Zugänge und der primäre Wundverschluss enthalten.
Ja, zusätzliche Rekonstruktionsschritte wie die Y-Roux-Anastomose sind neben der GOÄ 3145 gesondert berechenbar. Hierfür können die GOÄ-Ziffern 3176 für die Darmtransposition und 3167 für die Dünndarmanastomose herangezogen werden. Zu beachten ist dabei jedoch der Abzug der Ziffer 3135 gemäß den allgemeinen Bestimmungen.
Eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz kann durch einen außergewöhnlich hohen operativen Aufwand begründet werden. Typische Gründe sind eine subtotal 4/5-Resektion, ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen oder eine schwere Adipositas permagna. Auch entzündliche Veränderungen im Operationsgebiet rechtfertigen einen höheren Multiplikator.
Ja, die Bildung eines Magenpouches zur Verbesserung der postoperativen Funktion kann zusätzlich abgerechnet werden. Da diese Leistung in der GOÄ nicht spezifisch abgebildet ist, erfolgt die Abrechnung analog über die GOÄ-Ziffer 1807. Dies stellt einen eigenständigen operativen Schritt mit eigener Indikation dar.
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