GOÄ 3148: Ulcus-pepticum-Resektion korrekt abrechnen

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3148
Resektion des Ulcus pepticum
Punktzahl 4000  
Einfachsatz 233,15 € 1,0x
Regelhöchstsatz 536,25 € 2,3x
Höchstsatz 816,02 € 3,5x

Die GOÄ-Ziffer 3148 beschreibt die Resektion des Ulcus pepticum. Erfahren Sie alles über Abrechnungsausschlüsse, Steigerungsfaktoren und Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3148

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Ziffer 3148 im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter den operativen Eingriffen am Magen-Darm-Trakt wie folgt:

GOÄ Ziffer 3148: Resektion des Ulcus pepticum – 4000 Punkte

Diese Leistung umfasst die operative Entfernung eines Ulcus pepticum, also eines Schleimhautdefekts im Magen oder im Duodenum (Zwölffingerdarm). Die Ziffer deckt den gesamten operativen Zugang, die Präparation des betroffenen Gewebes, die eigentliche Resektion des Ulkus sowie den anschließenden Verschluss der Magen- oder Darmwand ab. Auch die intraoperative Blutstillung im Operationsgebiet ist mit dieser Ziffer abgegolten.

GOÄ 3148 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert

Die chirurgische Resektion eines Ulcus pepticum ist in der modernen Medizin selten geworden. Durch den breiten Einsatz von Protonenpumpenhemmern (PPI) und die erfolgreiche Eradikationstherapie von Helicobacter pylori werden peptische Ulzera heute meist konservativ therapiert. Dennoch verbleiben wichtige klinische Indikationen, bei denen ein chirurgisches Vorgehen unumgänglich ist.

Typische Einsatzszenarien für die GOÄ 3148 sind therapierefraktäre Ulzera, die trotz maximaler medikamentöser Therapie nicht abheilen. Auch rezidivierende, lebensbedrohliche Ulkusblutungen, die endoskopisch nicht beherrscht werden können, erfordern oft eine chirurgische Exzision. Ein weiterer klassischer Fall ist die gedeckte oder freie Ulkusperforation, sofern eine einfache Übernähung klinisch nicht ausreicht und eine Teilresektion notwendig wird.

Tipp: Da der Eingriff heute selten durchgeführt wird, fordern private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfestellen häufig detaillierte Begründungen an. Eine präzise Dokumentation der Indikation ist daher essenziell.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3148

Fallbeispiel 1: Therapierefraktäres Ulcus ventriculi

Ein Patient stellt sich mit einem chronischen, bioptisch als gutartig gesicherten Ulcus ventriculi vor, das trotz monatelanger hochdosierter PPI-Therapie persistiert und starke Beschwerden verursacht. Aufgrund der Therapieresistenz erfolgt die Indikation zur operativen Keilexzision des Ulkus. Der Eingriff verläuft komplikationslos. Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3148 zum Regelsatz (2,3-fach), da keine intraoperativen Besonderheiten vorlagen.

Fallbeispiel 2: Notfallmäßige Resektion bei rezidivierender Ulkusblutung

Bei einer Patientin mit einem Ulcus duodeni kommt es zu einer schweren, rezidivierenden Blutung, die interventionell-endoskopisch nicht gestillt werden kann. Im Notfall-OP erfolgt die Duodenotomie und die vollständige Resektion des blutenden Ulkus. Aufgrund des akuten hämorrhagischen Schocks und der schwierigen anatomischen Verhältnisse im entzündeten Gewebe wird ein erhöhter Aufwand dokumentiert. Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3148 unter Anwendung des 3,5-fachen Steigerungssatzes.

Fallbeispiel 3: Gedeckt perforiertes Ulcus pepticum

Ein Patient wird mit dem Bild eines akuten Abdomens bei gedeckt perforiertem Ulcus pepticum im Bereich des Pylorus eingeliefert. Intraoperativ zeigt sich eine starke entzündliche Infiltration der Umgebung, weshalb eine sparsame Resektion des ulkustragenden Segments durchgeführt wird. Neben der Narkose und den allgemeinen Operationsvorbereitungen wird die GOÄ-Ziffer 3148 als chirurgische Hauptleistung abgerechnet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3148: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3148 ist die Missachtung der strengen Ausschlusskriterien. Die Ziffer darf nicht neben anderen großen Magenoperationen wie der Magenresektion (GOÄ 3144 bis 3147) abgerechnet werden. Diese komplexeren Eingriffe beinhalten die Entfernung von Ulzera bereits als systemischen Bestandteil der Operation.

Ebenfalls ausgeschlossen ist die Nebeneinanderberechnung mit einer Vagotomie (GOÄ 3149) oder einer Pyloroplastik bzw. Gastroenterostomie (GOÄ 3157 und 3158). Private Kostenträger prüfen diese Kombinationen sehr genau. Wird beispielsweise ein Ulkus reseziert und gleichzeitig eine Pyloroplastik durchgeführt, darf nur die höher bewertete Leistung abgerechnet werden.

Achtung: Die bloße Übernähung eines perforierten Ulkus entspricht nicht der GOÄ 3148. Für eine reine Übernähung ohne Geweberesektion ist die GOÄ-Ziffer 3150 (Überbrückung, Übernähung oder Verschluss) heranzuziehen. Eine fälschliche Deklaration als Resektion führt bei Prüfungen unweigerlich zur Honorarkürzung.

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Dokumentation der GOÄ 3148: Praxisbewährte Hinweise

Um Honorarverluste und zeitaufwendige Rückfragen der Kostenträger zu vermeiden, ist ein lückenloser Operationsbericht zwingend erforderlich. Aus der Dokumentation muss zweifelsfrei hervorgehen, dass Gewebe reseziert und nicht lediglich übernäht wurde. Die histopathologische Untersuchung des resezierten Präparats dient hierbei als wichtigster objektiver Beleg.

Der Bericht sollte die genaue Lokalisation des Ulkus, die chirurgische Schnittführung sowie die Art des Wundverschlusses detailliert beschreiben. Auch die präoperative Diagnostik (z. B. Endoskopiebefunde) und der Nachweis der Therapieresistenz sollten in der Patientenakte dokumentiert sein.

Dokumentationsbeispiel: "Nach medianer Oberbauchlaparotomie Darstellung des Magens. Es zeigt sich ein ca. 2 cm großes, derb infiltriertes Ulcus ventriculi an der Hinterwand. Durchführung einer spindelförmigen Keilexzision des Ulkus im gesunden Gewebe. Sorgfältige Blutstillung. Zweireihige Naht des Magens. Das Resektat wird zur histopathologischen Aufarbeitung eingesandt."

GOÄ 3148: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Aufgrund der Seltenheit und der oft anspruchsvollen Anatomie bei chronisch-entzündlichen Prozessen kann die GOÄ-Ziffer 3148 häufig über den Regelhöchstsatz von 2,3 gesteigert werden. Typische Begründungen für eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz sind ausgeprägte Verwachsungen im Oberbauch, starke entzündliche Gewebeveränderungen oder eine erschwerte Blutstillung bei florider Ulkusblutung. Auch eine extreme Adipositas des Patienten oder vorangegangene Operationen im selben Gebiet rechtfertigen einen erhöhten Steigerungsfaktor.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der Hauptleistung nach GOÄ 3148 können begleitende Leistungen abgerechnet werden, sofern sie nicht den Ausschlüssen unterliegen. Zulässig ist beispielsweise die Abrechnung von Anästhesieleistungen, der intraoperativen radiologischen Darstellung oder von selbstständigen Adhäsiolysen (GOÄ 3152), sofern diese das gewöhnliche Maß deutlich überschreiten und separat dokumentiert sind. Die postoperative Überwachung und die Visitenleistungen auf Station sind ebenfalls nach den entsprechenden Ziffern des Hauptteils berechnungsfähig.

Ziffer 3148 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 3148 (Resektion des Ulcus pepticum) führt in der neuen GOÄ zu Nummer 10678 — „Naht oder Nähte der Magen- und/oder Darmwände (nach Perforation, Verletzung, lokalen Resektionen) …" (717,14 €, bisher 2,3-facher Satz: 536,25 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3148

Die GOÄ-Ziffer 3148 wird für die chirurgische Resektion eines Ulcus pepticum im Magen oder Duodenum berechnet. Dies betrifft meist therapierefraktäre, blutende oder perforierte Ulzera. Heutzutage ist dieser Eingriff aufgrund moderner medikamentöser Therapien selten geworden.
Neben der GOÄ-Ziffer 3148 dürfen die Ziffern 3144 bis 3147, 3149, 3150 sowie 3157 und 3158 nicht abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse betreffen andere Magenoperationen, Vagotomien und Pyloroplastiken. Eine parallele Abrechnung dieser Leistungen am selben Operationsgebiet ist somit ausgeschlossen.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 3148 beträgt 536,25 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 233,15 Euro. Bei erhöhtem Aufwand kann die Gebühr bis zum 3,5-fachen Satz gesteigert werden.
Nein, die Abrechnung einer Vagotomie nach GOÄ-Ziffer 3149 ist neben der GOÄ-Ziffer 3148 explizit ausgeschlossen. Eventuelle Kombinationsleistungen müssen genau auf die Ausschlusskriterien der GOÄ geprüft werden. Bei komplexen Rekonstruktionen sind stattdessen andere Hauptziffern zu wählen.
Für eine rechtssichere Abrechnung müssen die Indikation, der genaue Operationsbericht mit Lokalisation des Ulcus sowie die Resektionstechnik dokumentiert werden. Auch eventuelle Komplikationen oder anatomische Besonderheiten, die eine Steigerung begründen, gehören in den Bericht. Dies schützt vor Beanstandungen durch Kostenträger.
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Hinweis: Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft, Rechtsberatung oder Abrechnungsberatung dar. Die Doctario GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung.

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