Leitfaden zur Abrechnung der GOÄ-Ziffer 3152 (Pylorusspaltung): Erfahren Sie alles über Indikationen, Fallbeispiele, Steigerungsfaktoren und Dokumentation.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3152
GOÄ-Ziffer 3152: Spaltung des Pylorus (z. B. bei Pylorospasmus) - 1900 Punkte
Die Gebührenordnung für Ärzte beschreibt unter der Ziffer 3152 die operative Spaltung des Pylorus. Diese chirurgische Leistung ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter den abdominalchirurgischen Eingriffen angesiedelt. Sie umfasst die vollständige Längsspaltung der hypertrophen Pylorusmuskulatur, ohne dabei die darunterliegende Schleimhaut des Magens zu verletzen.
In der medizinischen Praxis entspricht dieses Verfahren der klassischen Pyloromyotomie nach Weber-Ramstedt. Die Leistung beinhaltet neben dem eigentlichen Schnitt auch die stumpfe Dehnung der Muskelfasern sowie die anschließende Kontrolle auf Schleimhautintegrität. Allgemeine operative Grundleistungen wie die Blutstillung sind ebenfalls mit der Gebühr abgegolten.
GOÄ 3152 in der Praxis: Indikation und klinische Anwendung
Die primäre Indikation für die Abrechnung der GOÄ 3152 ist die infantile hypertrophe Pylorusstenose. Diese Erkrankung manifestiert sich meist in den ersten Lebenswochen durch schwallartiges, nicht-galliges Erbrechen nach den Mahlzeiten. Die chirurgische Intervention stellt hierbei die Therapie der Wahl dar, um die Nahrungspassage wiederherzustellen.
Ein weiteres, wenn auch selteneres Anwendungsgebiet ist der ausgeprägte Pylorospasmus bei älteren Kindern oder Erwachsenen. Sofern konservative Therapieversuche versagen, kann auch hier eine operative Spaltung notwendig werden. Die Indikationsstellung und der operative Befund müssen für eine rechtssichere Abrechnung stets präzise in der Patientenakte dokumentiert werden.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3152
Fallbeispiel 1: Klassische Pyloromyotomie beim Säugling
Ein fünf Wochen alter Säugling wird mit dem typischen Bild einer Pylorusstenose stationär aufgenommen. Nach sonografischer Sicherung des Pylorustumors erfolgt die offene Pyloromyotomie nach Weber-Ramstedt. Der Eingriff verläuft komplikationslos, weshalb die Abrechnung der GOÄ 3152 zum Regelhöchstsatz von 2,3 erfolgt.
Fallbeispiel 2: Erschwerte Operation bei ausgeprägtem Befund
Bei einem sieben Wochen alten Säugling zeigt sich intraoperativ ein extrem derber und ungewöhnlich langer Pylorustumor. Die Präparation erfordert aufgrund der engen anatomischen Verhältnisse und der Gefahr einer Schleimhautperforation eine deutlich verlängerte Operationszeit. Die GOÄ 3152 wird mit einem erhöhten Steigerungsfaktor von 3,5 und einer detaillierten Begründung abgerechnet.
Fallbeispiel 3: Pyloromyotomie bei ausgeprägten Verwachsungen
Ein Kleinkind mit Zustand nach abdomineller Voroperation entwickelt einen sekundären Pylorospasmus. Bei der Operation erschweren massive peritoneale Adhäsionen den Zugang zum Magenausgang erheblich. Nach zeitaufwendiger Adhäsiolyse erfolgt die erfolgreiche Spaltung des Pylorus, was eine Abrechnung der GOÄ 3152 mit Faktor 3,5 rechtfertigt.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3152: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der GOÄ 3152 ist die separate Ansetzung des operativen Zugangs. Die Eröffnung der Bauchhöhle mittels Laparotomie ist integraler Bestandteil des Eingriffs und darf nicht zusätzlich berechnet werden. Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen kürzen solche Rechnungen regelmäßig und verweisen auf das Zielleistungsprinzip.
Zudem führt die unzulässige Kombination mit anderen Magenoperationen im selben Operationsgebiet häufig zu Beanstandungen. Eine zeitgleiche Gastrotomie zur Schleimhautbiopsie ist beispielsweise nur in seltenen, medizinisch gesondert zu begründenden Ausnahmefällen neben der GOÄ 3152 erstattungsfähig.
Achtung: Die Laparotomie als Zugangsweg ist mit der GOÄ 3152 abgegolten. Eine zusätzliche Abrechnung von Ziffern für die Bauchschmuck- oder Zugangseröffnung führt unweigerlich zu Honorarkürzungen.
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Dokumentation der GOÄ 3152: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Operationsdokumentation ist das wichtigste Instrument zur Abwehr von Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss den genauen Befund des Pylorustumors sowie die schrittweise Durchführung der Myotomie detailliert beschreiben. Insbesondere die Darstellung der intakten, sich vorwölbenden Schleimhaut ist essenziell.
Zusätzlich sollte die Durchführung einer Dichtigkeitsprüfung (z. B. durch Luftinsufflation in den Magen) dokumentiert werden. Dies belegt die chirurgische Sorgfalt und schützt vor dem Vorwurf einer unbemerkt gebliebenen Perforation. Auch die Verwendung von Spezialinstrumenten oder optischen Vergrößerungshilfen gehört in den Bericht.
Dokumentation: ... Nach medianer Oberbauchlaparotomie Darstellung des stark hypertrophierten Pylorustumors. Längsspaltung der Serosa und der zirkulären Muskelschicht. Stumpfe Dehnung der Muskelfasern bis zur freien Vorwölbung der intakten Schleimhaut. Kein Nachweis einer Schleimhautverletzung bei anschließender Probe auf Dichtigkeit ...
GOÄ 3152: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Die Erhöhung des Gebührensatzes über den Schwellenwert von 2,3 hinaus erfordert eine patientenindividuelle Begründung. Typische Gründe für eine Steigerung bis zum 3,5-fachen Satz sind eine extreme Gewebehypertrophie, ein erhöhtes Blutungsrisiko oder schwierige anatomische Verhältnisse bei Frühgeborenen. Auch eine erhebliche Verlängerung der Operationszeit durch notwendige Adhäsiolysen kann geltend gemacht werden.
Typische Ziffernkombinationen
Neben der GOÄ 3152 können begleitende Leistungen wie die Anästhesie (z. B. GOÄ 451 oder 452) und die postoperative Überwachung abgerechnet werden. Auch die Assistenz bei der Operation durch einen zweiten Arzt nach GOÄ 60 ist bei entsprechenden Voraussetzungen ansetzbar. Sachkosten und spezielle Implantate oder Nahtmaterialien sind gemäß § 10 GOÄ gesondert berechnungsfähig.
Tipp: Nutzen Sie bei der Abrechnung von Operationen an Frühgeborenen immer den Zuschlag nach GOÄ 444, sofern die Voraussetzungen bezüglich des Körpergewichts erfüllt sind.
Ziffer 3152 in der neuen GOÄ
Je nach klinischer Konstellation ordnet die neue GOÄ die alte Ziffer 3152 (Spaltung des Pylorus (z. B. bei Pylorospasmus)) verschiedenen Nachfolgepositionen zu (bisher 2,3-facher Satz: 254,72 €):
- 10676 „Operative Pyloromyotomie und/oder Pylorussprengung beim Kind, ggf. einschließlich …" (391,06 €) — bei hypertrophe Pylorusstenose oder Pyloromyotomie beim Kind
- 10675 „Operative Spaltung des Pylorus und/oder der Pylorusplastik, ggf. einschließlich …" (391,06 €) — sonst / als Auffangziffer
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3152
Was hat nicht gestimmt?