GOÄ 3150: Gastrotomie korrekt abrechnen – Honorar sichern

5 Min. Lesezeit
GOÄ 3150
Gastrotomie
Punktzahl 1600  
Einfachsatz 93,26 € 1,0x
Regelhöchstsatz 214,50 € 2,3x
Höchstsatz 326,41 € 3,5x

Die Abrechnung der Gastrotomie nach GOÄ-Ziffer 3150 birgt Fallstricke. Erfahren Sie alles über Indikationen, Ausschlüsse und die rechtssichere Dokumentation.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3150

GOÄ-Ziffer 3150: Gastrotomie – 1600 Punkte

Die Leistungsbeschreibung der GOÄ-Ziffer 3150 umfasst die operative Schnitteröffnung des Magens ohne weitere rekonstruktive oder resezierende Maßnahmen. Typischerweise dient dieser Eingriff dem Zugang zum Mageninneren, um Fremdkörper, Bezoare oder gestielte Polypen operativ zu entfernen, die endoskopisch nicht bergungbar sind.

In der modernen Medizin hat sich das Indikationsspektrum deutlich verschoben. Eine Gastrotomie zur reinen Beurteilung der Magenschleimhaut ist angesichts der hochentwickelten Endoskopie heute medizinisch obsolet und wird von den privaten Krankenversicherungen nicht mehr als medizinisch notwendig anerkannt.

GOÄ 3150 in der Praxis: Indikationen und klinischer Alltag

Die Gastrotomie nach GOÄ 3150 kommt heute primär dann zum Einsatz, wenn minimal-invasive, endoskopische Verfahren versagen oder von vornherein kontraindiziert sind. Ein klassisches Szenario ist die Bergung von großen, scharfkantigen oder toxischen Fremdkörpern, die bei einer endoskopischen Passage die Speiseröhre verletzen könnten.

Auch die Entfernung von massiven Phytobezoaren oder Trichobezoaren, die den Magenausgang verlegen und sich endoskopisch nicht zerkleinern lassen, stellt eine typische Indikation dar. Der operative Zugang erfolgt meist über eine mediane Oberbauchlaparotomie, gefolgt von der präzisen Inzision der Magenvorderwand.

Tipp: Sollte sich während des Eingriffs herausstellen, dass eine Erweiterung der Operation zu einer Teilresektion oder einer Pyloroplastik notwendig wird, muss die Abrechnung auf die entsprechend höher bewerteten Ziffern umgestellt werden, da die GOÄ 3150 dann als Zielleistung konsumiert wird.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3150

Fallbeispiel 1: Operative Entfernung eines verschluckten Fremdkörpers

Ein Patient stellt sich mit einem großen, metallischen Fremdkörper im Magen vor, der sich endoskopisch aufgrund der Form und Verletzungsgefahr nicht bergen lässt. Es erfolgt die offene Laparotomie und anschließende Gastrotomie zur Fremdkörperextraktion. Nach erfolgreicher Bergung wird der Magen zweireihig übernahtet.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3150 zum Regelsatz (2,3-fach). Zusätzlich können die Anästhesie, der operative Zugang und die Sachkosten berechnet werden.

Fallbeispiel 2: Entfernung eines großen Trichobezoars bei erschwerten Bedingungen

Bei einem Patienten mit ausgeprägter Adipositas permagna wird ein raumfordernder Trichobezoar diagnostiziert, der den Magen nahezu vollständig ausfüllt. Die operative Bergung erfordert eine Gastrotomie unter erschwerten Sicht- und Präparationsbedingungen aufgrund des massiven intraabdominalen Fettgewebes.

Der behandelnde Arzt rechnet die GOÄ-Ziffer 3150 ab. Aufgrund der Adipositas und der dadurch stark verlängerten Operationszeit wird ein Steigerungsfaktor von 3,5 gewählt und detailliert begründet.

Fallbeispiel 3: Gastrotomie nach erfolgloser endoskopischer Intervention

Nach einem missglückten Versuch, eine verschluckte Knopfbatterie endoskopisch aus dem Magen zu entfernen, muss der Patient notfallmäßig in den Operationssaal verlegt werden. Es erfolgt die operative Gastrotomie zur Vermeidung von Schleimhautverätzungen.

In diesem Fall kann die zuvor durchgeführte, medizinisch indizierte Gastroskopie neben der operativen Gastrotomie nach GOÄ 3150 abgerechnet werden. Die Dokumentation muss den sequentiellen Ablauf und die Notwendigkeit des Verfahrenswechsels klar darlegen.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3150: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler in der Abrechnungspraxis ist die Nebeneinanderberechnung der GOÄ 3150 mit anderen operativen Eingriffen am Magen. Gemäß den allgemeinen Bestimmungen und den expliziten Ausschlüssen darf die Gastrotomie nicht neben komplexeren Magenoperationen wie der Magenresektion (GOÄ 3145–3149) oder der Pyloroplastik (GOÄ 3157, 3158) liquidiert werden.

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen zudem genau, ob eine offene Gastrotomie medizinisch notwendig war oder ob ein schonenderes endoskopisches Verfahren hätte vorgezogen werden müssen. Fehlt im Operationsbericht die Begründung, warum eine endoskopische Extraktion unmöglich oder kontraindiziert war, drohen Honorarkürzungen.

Achtung: Die bloße Exploration des Mageninneren im Rahmen einer anderen Bauchoperation rechtfertigt nicht die zusätzliche Abrechnung der GOÄ 3150. Die Eröffnung des Magens gilt in solchen Fällen als unselbstständiger Teilschritt der Hauptleistung.

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Dokumentation der GOÄ 3150: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist der beste Schutz gegen Honorarkürzungen. Der Operationsbericht muss die Indikation zur offenen Operation im Vergleich zum endoskopischen Vorgehen zweifelsfrei belegen. Wichtig ist die genaue Beschreibung des operativen Zugangs, der Inzisionsstelle am Magen und des entnommenen Objekts.

Zudem sollten alle Besonderheiten, die zu einer Verlängerung der Operationszeit oder zu einem erhöhten Schwierigkeitsgrad geführt haben, detailliert im Bericht festgehalten werden. Dies dient als direkte Grundlage für eine eventuelle Schwellenwertüberschreitung.

Dokumentation: Nach medianer Oberbauchlaparotomie Darstellung der Magenvorderwand. Aufgrund der Größe des Bezoars ist eine endoskopische Bergung unmöglich, weshalb eine Längsinzision der Magenvorderwand über 6 cm erfolgt. Nach vollständiger Mobilisation und Bergung des Bezoars erfolgt die zweireihige fortlaufende Naht der Magenwand. Die Blutstillung stellt sich trocken dar.

GOÄ 3150: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Gebührensatzes über den Schwellenwert von 2,3 bis zum Höchstsatz von 3,5 erfordert eine patientenspezifische Begründung. Bei der Gastrotomie nach GOÄ 3150 lassen sich Steigerungen insbesondere durch anatomische Besonderheiten wie ausgeprägte Verwachsungen nach Voroperationen rechtfertigen.

Auch ein akut entzündlich verändertes Gewebe, das eine besonders vorsichtige Präparation und Nahttechnik erfordert, oder eine erhebliche Blutungsneigung des Patienten sind anerkannte Kriterien. Die Begründung sollte zeitliche Verzögerungen und den konkreten medizinischen Mehraufwand plastisch beschreiben.

Typische Ziffernkombinationen

Häufig wird die Gastrotomie in Kombination mit anderen chirurgischen Leistungen erbracht. Zulässig ist beispielsweise die Nebeneinanderberechnung von notwendigen Adhäsiolysen (z. B. nach GOÄ 3138), sofern diese das übliche Maß einer operativen Exploration überschreiten und selbstständig indiziert sind.

Nicht zulässig ist hingegen die gesonderte Berechnung des Bauchverschlusses oder der primären Wundversorgung, da diese Leistungen als Bestandteil der operativen Hauptleistung abgegolten sind. Werden zusätzliche Drainagen eingebracht, können diese unter Beachtung der GOÄ-Vorgaben gesondert Berücksichtigung finden.

Ziffer 3150 in der neuen GOÄ

Die alte Ziffer 3150 (Gastrotomie) führt in der neuen GOÄ zu Nummer 10660 — „Operative Gastrotomie und/oder Anlage einer Magen- und/oder Dünndarmfistel, ggf. einschließlich …" (945,68 €, bisher 2,3-facher Satz: 214,50 €).

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3150

Die GOÄ-Ziffer 3150 wird für die operative Schnitteröffnung des Magens ohne weitere rekonstruktive oder komplexe Maßnahmen berechnet. Typische Indikationen im klinischen Alltag sind beispielsweise die operative Entfernung von verschluckten Fremdkörpern oder Bezoaren. Eine reine diagnostische Gastrotomie zur Schleimhautbeurteilung ist heute obsolet.
Die GOÄ 3150 darf nicht neben den Ziffern 3144 bis 3149 sowie 3157 und 3158 berechnet werden. Diese Ausschlüsse betreffen vor allem komplexere Eingriffe am Magen wie Teilresektionen, Gastroenterostomien oder Pyloroplastiken. In diesen höher bewerteten Leistungen ist die Eröffnung des Magens bereits als Teilschritt enthalten.
Bei der Abrechnung mit dem Regelhöchstsatz von 2,3 beträgt das Honorar für die GOÄ-Ziffer 3150 genau 214,50 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei einer Punktzahl von 1600 bei 93,26 Euro. Bei besonders schwierigen Verhältnissen kann der Höchstsatz von 3,5 mit 326,41 Euro geltend gemacht werden.
Ja, eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz hinaus ist bei Vorliegen besonderer Erschwernisse bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Typische Begründungen sind ausgeprägte Verwachsungen im Oberbauch, erhebliche Adipositas des Patienten oder ein akut entzündliches Operationsgebiet. Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar in der Rechnung dokumentiert werden.
Wenn ein Fremdkörper nicht endoskopisch entfernt werden kann und deshalb eine offene Gastrotomie erfolgt, ist die GOÄ 3150 die korrekte Ziffer für den chirurgischen Eingriff. Die zuvor erfolglose diagnostische oder interventionelle Endoskopie kann in der Regel eigenständig abgerechnet werden, sofern die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine zeitgleiche Durchführung am selben Tag sollte jedoch genau dokumentiert werden.
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