Die totale Magenentfernung nach GOÄ-Ziffer 3147 ist ein komplexer Eingriff. Erfahren Sie alles über Abrechnungsausschlüsse, Steigerungssätze und Kombinationen.
Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3147
Totale Magenentfernung - 4800 Punkte
Die totale Magenentfernung nach GOÄ-Ziffer 3147 beschreibt die vollständige operative Resektion des Magens (Gastrektomie). Dieser hochkomplexe chirurgische Eingriff erfordert die vollständige Mobilisation und Entnahme des Organs. Im Leistungsumfang ist die obligate Lymphknotenentfernung im sogenannten Kompartment I bereits enthalten.
Die Ziffer bildet das chirurgische Fundament für die operative Therapie maligner Magentumoren ab. Da es sich um einen abdominellen Großeingriff handelt, sind vorbereitende und begleitende Basismaßnahmen wie der operative Zugang und die temporäre Blutstillung mit der Gebühr abgegolten. Spezifische Rekonstruktionsschritte zur Wiederherstellung der Nahrungspassage sind jedoch gesondert zu betrachten.
GOÄ 3147 in der Praxis: Indikation und operative Standards
Das primäre Einsatzgebiet der GOÄ 3147 ist das fortgeschrittene Magenkarzinom, bei dem eine organerhaltende Teilresektion onkologisch nicht ausreichend ist. Auch bei diffusen Karzinomen oder bestimmten neuroendokrinen Tumoren ist die totale Gastrektomie das therapeutische Mittel der Wahl. Die Entscheidung für dieses radikale Verfahren basiert auf präoperativen Staging-Untersuchungen und histologischen Befunden.
In der klinischen Praxis erfordert die totale Magenentfernung stets eine sorgfältige Abgrenzung zu Teilresektionen. Während die distale oder proximale Magenresektion nach anderen Ziffern bewertet wird, fordert die 3147 die vollständige Gastrektomie. Die Wiederherstellung der Kontinuität erfolgt meist über eine Roux-en-Y-Rekonstruktion, deren Abrechnung sich nach den Vorgaben der Ziffer 3145 richtet.
Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3147
Fallbeispiel 1: Klassische Gastrektomie bei Magenkarzinom
Ein Patient stellt sich mit einem histologisch gesicherten, lokal fortgeschrittenen Adenokarzinom des Magenkorpus vor. Es erfolgt die totale Magenentfernung inklusive der systematischen Lymphadenektomie im Kompartment I. Die Rekonstruktion der Nahrungspassage wird mittels einer Roux-en-Y-Schlinge durchgeführt.
Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3147 für die Resektion. Die aufwendige Rekonstruktion der Passage wird zusätzlich über die entsprechende Ziffer abgerechnet, da diese nicht im Leistungsumfang der reinen Resektion enthalten ist.
Fallbeispiel 2: Erweiterte Gastrektomie mit Splenektomie
Bei einem Patienten mit einem Karzinom des oberen Magendrittels zeigt sich intraoperativ eine Infiltration des Milzhilus. Neben der totalen Magenentfernung muss daher eine Splenektomie durchgeführt werden. Zudem erfolgt die systematische Lymphknotenentfernung im Kompartment II.
In diesem Fall wird neben der GOÄ 3147 die Splenektomie nach GOÄ-Ziffer 3199 berechnet. Die Lymphknotenentfernung im Kompartment II wird analog nach Ziffer 1809 angesetzt, da sie über das standardmäßige Kompartment I hinausgeht.
Fallbeispiel 3: Multiviszerale Resektion bei Organüberschreitung
Das Magenkarzinom hat bereits auf den Pankreasschwanz übergegriffen. Der Operateur führt die totale Gastrektomie durch und nimmt zusätzlich eine Teilentfernung der Bauchspeicheldrüse vor. Der Eingriff ist durch die anatomischen Verhältnisse massiv erschwert.
Abgerechnet wird die GOÄ 3147 für die Gastrektomie. Die Pankreasteilresektion wird zusätzlich mit der GOÄ-Ziffer 3196 in Rechnung gestellt, wobei der erhöhte Schwierigkeitsgrad über einen gesteigerten Faktor begründet wird.
Häufige Fehler bei der GOÄ 3147: Was Prüfer beanstanden
Ein häufiger Fehler liegt in der unzulässigen Nebeneinanderberechnung von Ziffern, die explizit ausgeschlossen sind. Die GOÄ-Ziffern 3144 bis 3146 (Teilresektionen) sowie 3148 bis 3150 (Magenoperationen wie Gastroenterostomie) dürfen nicht zeitgleich berechnet werden. Prüfstellen der privaten Krankenversicherungen kürzen diese Kombinationen konsequent, da die totale Magenentfernung diese Teilschritte konsumiert.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Lymphknotenentfernung. Die Entnahme der Lymphknoten im Kompartment I ist integraler Bestandteil der GOÄ 3147 und darf nicht separat berechnet werden. Nur die erweiterte Lymphadenektomie im Kompartment II rechtfertigt die analoge Ansetzung der Ziffer 1809.
Achtung: Die zeitgleiche Abrechnung von Teilresektionen des Magens neben der totalen Gastrektomie ist ein klassischer Trigger für Rechnungsprüfungen. Achten Sie strikt darauf, dass nur die Ziffer 3147 als Hauptleistung für die Resektion aufgeführt wird.
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Dokumentation der GOÄ 3147: Praxisbewährte Hinweise
Eine lückenlose und präzise Dokumentation im OP-Bericht ist die beste Absicherung gegen Honorarkürzungen. Der Operateur muss die vollständige Mobilisation des Magens, die Absetzung am Ösophagus und Duodenum sowie die histologische Sicherung exakt beschreiben. Auch die anatomischen Grenzen der Lymphadenektomie müssen detailliert dargestellt werden.
Besonders wichtig ist die Differenzierung der entnommenen Lymphknotenstationen, um die Abrechnung des Kompartments II zu rechtfertigen. Falls zusätzliche Organresektionen wie eine Splenektomie stattfinden, müssen deren medizinische Notwendigkeit und Durchführung separat im Bericht begründet werden.
Dokumentation: "...Vollständige Mobilisation des Magens unter Schonung der Nachbarorgane. Systematische Präparation und Entnahme der Lymphknoten des Kompartments I (Ziffer 3147). Aufgrund des makroskopischen Befundes erfolgt die zusätzliche Ausräumung der Stationen im Kompartment II (analog Ziffer 1809)..."
GOÄ 3147: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen
Steigerungsfähigkeit
Aufgrund der Komplexität des Eingriffs kann der Schwellenwert von 2,3 häufig überschritten werden. Ein erhöhter Steigerungssatz (bis zum 3,5-fachen Satz) ist insbesondere bei ausgeprägten Verwachsungen nach Voroperationen gerechtfertigt. Auch eine extreme Adipositas des Patienten oder erhebliche anatomische Varianten bieten eine solide Begründungsgrundlage.
Die Begründung auf der Rechnung muss patientenindividuell und medizinisch nachvollziehbar formuliert sein. Pauschale Formulierungen wie "erhöhter Zeitaufwand" reichen meist nicht aus. Besser sind konkrete Angaben wie "erhöhter Präparationsaufwand bei massiven peritonalen Adhäsionen".
Typische Ziffernkombinationen
Sinnvolle und erlaubte Kombinationen umfassen die Resektion des großen Netzes (analog GOÄ 3172) sowie die Splenektomie (GOÄ 3199) bei entsprechender Indikation. Bei einem Übergreifen des Tumors auf die Speiseröhre kann zudem die Teilentfernung des Ösophagus nach den Ziffern 3129 oder 3130 berechnet werden. Zu beachten ist hierbei der Abzug der Ziffer 3135, sofern diese zutrifft.
Tipp: Nutzen Sie bei kombinierten Eingriffen an Nachbarorganen die spezifischen Ziffern wie die 3196 für die Pankreasteilresektion. Diese Leistungen sind eigenständig indiziert und stehen nicht im Ausschluss zur GOÄ 3147.
Ziffer 3147 in der neuen GOÄ
Die alte Ziffer 3147 (Totale Magenentfernung) führt in der neuen GOÄ zu Nummer 10664 — „Totale Magenresektion mit Wiederherstellung der Kontinuität, ggf. einschließlich -Ausdehnung der …" (1.789,31 €, bisher 2,3-facher Satz: 643,49 €).
Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.
Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3147
Was hat nicht gestimmt?