GOÄ 3196: Pankreasschwanzresektion richtig abrechnen

6 Min. Lesezeit
GOÄ 3196
Resektion des Schwanzteils vom Pankreas
Punktzahl 2220  
Einfachsatz 129,40 € 1,0x
Regelhöchstsatz 297,62 € 2,3x
Höchstsatz 452,90 € 3,5x
Ausschlüsse

Die Abrechnung der Pankreasschwanzresektion nach GOÄ 3196 wirft oft Fragen auf. Erfahren Sie alles zu Ausschlüssen, Kombinationen und Steigerungsfaktoren.

Offizielle Beschreibung der GOÄ-Ziffer 3196

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschreibt die Leistung unter der Ziffer 3196 wie folgt:

GOÄ-Ziffer 3196: Resektion des Schwanzteils vom Pankreas – Punktzahl: 2220

Diese chirurgische Leistung ist im Abschnitt L (Chirurgie, Orthopädie) unter dem Unterabschnitt XIV. (Ösophaguschirurgie / Abdominalchirurgie) verortet. Sie umfasst die vollständige oder teilweise operative Entfernung des linksseitig gelegenen Pankreasschwanzes.

In der chirurgischen Praxis beinhaltet diese Ziffer den gesamten operativen Zugangsweg über eine Laparotomie, die Mobilisation des Organs sowie die fachgerechte Durchtrennung und den Verschluss des Pankreasgewebes. Auch die primäre Blutstillung im Operationsgebiet ist mit der Gebühr abgegolten.

GOÄ 3196 in der Praxis: Indikationen und klinischer Stellenwert

Die Pankreasschwanzresektion ist ein komplexer abdominalchirurgischer Eingriff, der eine präzise Indikationsstellung erfordert. Typische klinische Szenarien umfassen gutartige oder bösartige Neoplasien des Pankreaskörpers oder -schwanzes, wie beispielsweise duktale Adenokarzinome, neuroendokrine Tumoren (NET) oder zystische Neoplasien (IPMN).

Ein weiteres wichtiges Anwendungsgebiet ist die chronische Pankreatitis, wenn diese auf den linksseitigen Anteil des Organs begrenzt ist und zu therapierefraktären Schmerzen oder Gangstenosen führt. Auch traumatische Verletzungen des Pankreasschwanzes können eine Resektion notwendig machen.

Chirurgen müssen bei der Planung beachten, dass der Pankreasschwanz in enger anatomischer Beziehung zur Milz und den Meilensteingefäßen (Arteria und Vena splenica) steht. Daher ist eine sorgfältige Präparation essenziell, um postoperative Komplikationen wie Pankreasfisteln oder Nachblutungen zu minimieren.

Tipp: Sollte im Rahmen der Operation eine Erhaltung der Milz angestrebt, aber aufgrund anatomischer Gegebenheiten oder Tumorinfiltration eine Milzentfernung notwendig werden, ist die zusätzliche Abrechnung der Milzexstirpation unbedingt zu prüfen.

Typische Praxisbeispiele für die GOÄ 3196

Fallbeispiel 1: Resektion bei neuroendokrinem Tumor (NET)

Ein Patient stellt sich mit einem lokal begrenzten, hormonaktiven neuroendokrinen Tumor im Bereich des Pankreasschwanzes vor. Es erfolgt die laparotomische Freilegung, die Mobilisation des linksseitigen Pankreas und die linksseitige Pankreasteilresektion unter Erhalt der Milz.

Die Abrechnung erfolgt mit der GOÄ-Ziffer 3196 zum Regelsatz (2,3-fach). Da keine zusätzlichen Organresektionen stattfanden und der Verlauf komplikationslos war, verbleibt es bei dieser Hauptziffer für den parenchymatösen Eingriff.

Fallbeispiel 2: Onkologische Linksresektion mit Splenektomie und Lymphadenektomie

Bei einem Patienten mit einem Adenokarzinom des Pankreasschwanzes ist eine radikale Linksresektion indiziert. Aufgrund der Tumornähe muss die Milz mitentfernt werden (Splenektomie), zudem erfolgt eine systematische Lymphknotenentfernung im Abflussgebiet.

In diesem Fall wird neben der GOÄ-Ziffer 3196 auch die GOÄ-Ziffer 3199 für die Milzexstirpation abgerechnet. Für die onkologische Lymphknotendissektion können zusätzlich die Ziffern 1809 analog oder 1783 analog herangezogen werden, da diese nicht im Leistungsumfang der reinen Resektion enthalten sind.

Fallbeispiel 3: Pankreasschwanzresektion bei chronischer Pankreatitis mit Adhäsionen

Eine Patientin leidet an einer ausgeprägten chronischen Pankreatitis, die zu einer narbigen Striktur im Schwanzbereich führt. Während der Operation zeigen sich massive, entzündliche Verwachsungen mit den umliegenden Organen, was die Präparation erheblich erschwert und die Operationszeit verdoppelt.

Abgerechnet wird die GOÄ-Ziffer 3196. Aufgrund des extremen operativen Mehraufwands durch die entzündlichen Adhäsionen wird ein erhöhter Steigerungsfaktor von 3,5 gewählt und im OP-Bericht detailliert begründet.

Häufige Fehler bei der GOÄ 3196: Was Prüfer beanstanden

Ein häufiger Fehler bei der Abrechnung der Pankreasschwanzresektion ist das Missachten der expliziten Ausschlussziffern. Die GOÄ-Ziffer 3196 darf laut den allgemeinen Bestimmungen nicht neben den Ziffern 3195 (Resektion des Kopfteils), 3197 (Totale Duodenopankreatektomie) oder 3198 (Pankreastransplantation) abgerechnet werden.

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen zudem genau, ob die mitabgerechneten Ziffern eigenständige operative Schritte darstellen. So ist die bloße Freilegung des Operationsgebietes oder die Einlage von Drainagen bereits mit der Hauptziffer abgegolten und darf nicht separat in Rechnung gestellt werden.

Achtung: Die Kombination mit Ziffern für einfache Adhäsiolysen (z. B. GOÄ 3125) wird von Prüfern oft gestrichen, wenn diese den Zugangsweg betreffen. Nur bei außergewöhnlich zeitaufwendigen, organüberschreitenden Adhäsiolysen ist eine separate Abrechnung oder eine Steigerung der Hauptziffer gerechtfertigt.

Auch die unvollständige Dokumentation der histopathologischen Notwendigkeit führt regelmäßig zu Beanstandungen. Der OP-Bericht muss die Indikation und den exakten Resektionsrand klar beschreiben.

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Dokumentation der GOÄ 3196: Praxisbewährte Hinweise

Eine lückenlose und präzise Dokumentation ist das wichtigste Werkzeug, um Honorarkürzungen abzuwenden. Der Operationsbericht muss den gesamten Verlauf des Eingriffs detailliert widerspiegeln, insbesondere die Darstellung des Pankreas, die Identifikation der Gefäße und die Art des Parenchymverschlusses (z. B. Klammernahtgerät oder manuelle Naht).

Besonderes Augenmerk sollte auf die Beschreibung von anatomischen Varianten, Voroperationen oder entzündlichen Veränderungen gelegt werden. Diese Faktoren rechtfertigen im Nachgang oft eine Schwellenwertüberschreitung.

Dokumentationsbeispiel:
...Nach medianer Oberbauchlaparotomie und Eröffnung der Bursa omentalis zeigt sich der Pankreasschwanz fest mit der Milzhilusregion verwachsen. Sorgfältige, scharfe Präparation des Pankreasober- und -unterrandes unter Schonung der Milzgefäße. Durchtrennung des Pankreasgewebes im Bereich des Übergangs zum Korpus mittels linearem Stapler. Sicherung der Hämostase. Einlage einer Easy-Flow-Drainage...

Zusätzlich sollten die verwendeten Materialien, wie Klammernahtgeräte oder spezielle Hämostyptika, im Bericht und auf der Rechnung transparent erfasst werden.

GOÄ 3196: Steigerung und sinnvolle Ziffernkombinationen

Steigerungsfähigkeit

Die Erhöhung des Gebührensatzes über den Schwellenwert von 2,3 hinaus bis zum 3,5-fachen Satz ist bei der GOÄ 3196 aufgrund der Komplexität des Eingriffs keine Seltenheit. Typische Begründungen für eine Steigerung sind:

  • Ausgeprägte narbige oder entzündliche Verwachsungen nach Voroperationen oder chronischer Pankreatitis.
  • Schwierige anatomische Verhältnisse bei adipösen Patienten (BMI > 30).
  • Erhöhte Blutungsneigung oder die Notwendigkeit einer aufwendigen Gefäßrekonstruktion.
  • Gleichzeitige Versorgung von anatomischen Varianten des Gefäßsystems.

Die Begründung muss patientenindividuell und nachvollziehbar auf der Rechnung formuliert werden. Allgemeine Floskeln wie "erhöhter Zeitaufwand" reichen meist nicht aus.

Typische Ziffernkombinationen

Neben der GOÄ 3196 können weitere operative Leistungen anfallen, die eigenständig abrechenbar sind. Hierzu gehören:

  • GOÄ-Ziffer 3199: Milzexstirpation, falls eine Erhaltung der Milz onkologisch oder technisch nicht möglich ist.
  • GOÄ-Ziffer 3176 und 3167: Transposition eines Darmteils und Anastomose im Dünndarmbereich, beispielsweise bei der Anlage einer Roux-Y-Schlinge zur Pankreatikojejunostomie.
  • GOÄ-Ziffer 1809 analog / 1783 analog: Für die systematische Lymphknotenentfernung im Rahmen von onkologischen Resektionen.

Es ist darauf zu achten, dass diese Kombinationen medizinisch begründet und im Operationsbericht lückenlos dokumentiert sind.

Ziffer 3196 in der neuen GOÄ

Die neue GOÄ löst die bisherige Sammelziffer 3196 (Resektion des Schwanzteils vom Pankreas) in 2 eigenständige Leistungen auf. Die Dokumentation entscheidet, welche Ziffer ansetzbar ist (bisher 2,3-facher Satz: 297,62 €):

  • 10786 „Resektion von Teilen des Pankreas links der Pfortaderachse mit Blindverschluss, ggf. …" (1.119,53 €) — bei Resektion des Pankreasstumpfes mit Blindverschluss ohne Anastomose
  • 10788 „Pankreaslinksresektion, ggf. einschließlich - zentraler Segmentresektion -Einbringen …" (1.373,53 €) — sonst / als Auffangziffer

Stand: Entwurf vom 15. Juli 2026 (BÄK/PKV-Verband). Der Entwurf ist ein Verhandlungsstand — Ziffern und Bewertungen können sich bis zum Inkrafttreten ändern. Unsere vollständige Auswertung: GOÄ neu im Zahlen-Check.

Häufige Fragen zur GOÄ-Ziffer 3196

Die GOÄ-Ziffer 3196 wird für die operative Resektion des Schwanzteils der Bauchspeicheldrüse (Pankreasschwanzresektion) berechnet. Typische Indikationen sind gutartige oder bösartige Tumoren im Bereich des Pankreasschwanzes sowie chronische Pankreatitiden. Die Leistung umfasst den operativen Zugang, die Mobilisation und die eigentliche Resektion.
Die GOÄ-Ziffer 3196 darf nicht neben den Ziffern 3195 (Resektion des Kopfteils), 3197 (Totale Duodenopankreatektomie) und 3198 (Pankreastransplantation) abgerechnet werden. Diese Ausschlüsse sind in den Abrechnungsbestimmungen der GOÄ fest verankert. Andere abdominalchirurgische Eingriffe können jedoch unter Umständen kombiniert werden.
Ja, eine gleichzeitig durchgeführte Milzexstirpation ist neben der GOÄ 3196 eigenständig berechenbar. Hierfür wird die GOÄ-Ziffer 3199 herangezogen. Da bei einer linksseitigen Pankreasteilresektion häufig die Milz miterhalten oder mitentfernt werden muss, ist diese Kombination in der Praxis sehr häufig.
Der Regelhöchstsatz (2,3-facher Satz) für die GOÄ-Ziffer 3196 beträgt 297,62 Euro. Der einfache Gebührensatz liegt bei 129,40 Euro. Bei besonders schwierigen anatomischen Verhältnissen oder Komplikationen kann die Gebühr mit entsprechender Begründung bis zum 3,5-fachen Satz (452,90 Euro) gesteigert werden.
Ja, Lymphknotenentfernungen können neben der GOÄ 3196 analog abgerechnet werden. Hierfür kommen beispielsweise die Ziffern 1809 analog oder 1783 analog in Betracht. Dies ist besonders bei onkologischen Resektionen zur Sicherung der Radikalität relevant.
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